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surfery

BU Gesundheitsfragen - Unsicherheit

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surfery

Hallo @ all,

 

ich stehe kurz vor dem Abschluss einer BU der Hanse Merkur.

 

Kurz zu meiner Person: 28 Jahre alt, Fachinformatiker.

 

Ich habe einen Makler beauftragt, welcher entweder auf Honorarbasis oder Courtagebasis arbeitet. Klingt recht unabhängig uns seriös in meinen Augen.

 

Bei einer Sache habe ich jedoch Bauchweh.

 

Erstmal vorweg: Mir ist bewusst das ich hier keine juristischen und fachlich zu 100% korrekte Antworten erwarten kann, jedoch aber vielleicht eine persönliche Einschätzung von dem ein oder anderen wäre hilfreich.

 

Ich war vor über 10 Jahren in stationärer Behandlung aufgrund von sogenannten "Synkopen" (wer es genauer wissen möchte: https://de.wikipedia.org/wiki/Synkope_(Medizin)).

 

Auf gut Deutsch: Kreislaufkollaps, in meinem Fall aufgrund von äußerlich zugeführten Schmerzen (wenn ich mir wegen irgendetwas stark wehtue).

Das ganze ist mir im Leben ca. 5 mal passiert. Innerhalb der letzten 10 Jahre nicht. Die Diagnose besagt das weder das Herz noch das Gehirn beeinträchtigt oder geschädigt ist, also demnach keine Krankheit vorliegt.

Da der stationäre Aufenthalt und der letzte "Anfall" über 10 Jahre her ist, möchte der Versicherungsmakler das am liebsten nicht im Antrag angeben.

Der Versicherer fragt nach stationären Aufenthalten innerhalb der letzten 10 Jahre, diese Frage ist dann natürlich mit nein zu beantworten.

Jedoch fragt die Versicherung auch folgendes:

 

Besteht ein körperliches Gebrechen, ein Organfehler, eine angeborene Erkrankung, eine Erwerbsminderung (MdE), eine Wehrdienstbeschädigung (WDB)

oder eine Schwerbehinderung (GdB)?

Wie würdet ihr agieren?

Vielen Dank für eure Antworten!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich würde es als Makler auch nicht angeben. Würde allerdings auch nicht die Hanse Merkur im BU Bereich wählen. Man bekommt halt was man bezahlt.

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surfery

Ok. Als potenzieller Versicherungsnehmer also die Geschichte angeben und z.B. eine BU bei der alten Leipziger abschließen... ! ?

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polydeikes

Warum willst du sie angeben? Die Diagnose weist doch daraufhin, dass keine dauerhafte Erkrankung vorliegt. Klar ist Vorsicht besser als Nachsicht, aber ich halte es nicht für notwendig. Behandlungen gab es die letzten 10 Jahre auch keine. Ich seh da keine Anzeigepflichtverletzung, beim besten Willen nicht. Vielleicht sehen Matthew oder Peter das anders, kann ich mir aber nicht vorstellen.

 

Zwischen Hanse Merkur und AL gibts noch eine Vielzahl weiterer Anbieter. In der Preisklasse der Hanse Merkur spielt bspw. die WWK. Die Bedingungen der AL sind besser als die der HM. Aber das sind die Bedingungen von bspw. Condor oder Swisslife auch.

 

Dein Makler bekommt mal wenigstens 1500 Euro bei einigermaßen passender Absicherungshöhe für den Abschluss, soll er sich um mit Matthews Worten zu sprechen mal "strecken". Sehe es da eigentlich nicht ein für den Kollegen die Arbeit zu machen.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo,

 

grenzwertige Geschichte.

 

Würde empfehlen, das Problem von der anderen Seite her aufzudröseln: Was steht in Deiner Arztakte?

 

Alles, was da drin steht, musst Du im Leistungsfall entkräften können, damit es Dir nicht auf die Füsse fällt. Da erfahrungsgemäß solche Ereignisse als "Dauer-Anamnese" durchgeschleift werden

(also bei jeder Behandlung, auch wegen Husten, Schnupfen, Heiserkeit wieder auftauchen), ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich groß, dass im Ernstfall der Versicherer davon Kenntnis erlangt.

Somit wirst Du dann ein paar Nachweise zu erbringen haben - sofern Du dazu zu diesem Zeitpunkt (noch) in der Lage sein wirst.

Selbst wenn Dir das alles gelingt - Verzögerung, Stress, Hektik, evtl. Existenzangst - braucht doch keiner in so einer Situation.

 

Wir wissen heute nicht, wieviel Druck in 8, 9 Jahren evtl. beim Versicherer auf dem Kessel ist, wie die Leistungsprüfer anweisungsgemäss auf solche Infos reagieren werden.

 

Ist es da nicht geschickter, das Ding JETZT sauber mit dem Versicherer abzuklären???

(Die Vorgänge sind präsenter, Unterlagen im Zweifelsfall leichter zu besorgen, Du bist noch fit und belastbar und der Makler ist auch motivierter....)

 

In meinen Augen klassischer Fall für eine (anonyme) Risikovoranfrage.

Krankenakte besorgen und anfragen.

Bzgl. HM teile ich die Meinung von Polydeikes - bin auch immer verwundert zu erfahren, welche Gesellschaften jetzt auch "so richtig BU machen"sad.gif

(Man werfe nur mal einen Blick auf das Verhältnis Brutto-Netto Beitrag, find ich schon recht spannend)

 

Viele Grüße

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polydeikes

Gut, nach mehr als 10 Jahren von präsent zu sprechen ist auch nicht ohne :P .

 

Allerdings ist der eine Hinweis von Peter sehr wichtig und auch absolut richtig. Erkrankungen, auch wenn gefühlt "abgeschlossen", tauchen "immer mal wieder" in den Arztakten auf. Ein Gespräch mit dem Arzt und ein Blick in die Akten schadet definitiv nicht. Wenn entsprechend u10 Jahre das Thema noch mal auf dem Tisch war, liefert es einen unnötigen Ansatzpunkt für einen übereifrigen "Regulierer".

 

Anonyme Risikovoranfrage ist eine Möglichkeit, meines Wissens aber nicht möglich bei der HM (not fore sure). Aber da gibt es Alternativen.

 

Anders als Peter denke ich aber ab und zu im keine schlafenden Hunde wecken Prinzip. Auch wenn mit Antragsannahme die angegebene Erkrankung bekannt ist, schafft es potentiell wieder Raum zu konstruieren. Was ich nicht angeben muss, geb ich nicht an. Aber ich wähle dann auch einen Anbieter mit Verzicht auf Einwand bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung ...

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Matthew Pryor

Der begrabene Hund versteckt sich in den Antragsfragen.Ich würde es meinen Kunden ersparen wollen,dem Versicherer das Ausweichen auf körperliche Gebrechen auch nur in der Theorie zu ermöglichen.Es muss die Frage erlaubt sein:Warum stellen manche Versicherer derartige Fragen,andere nicht.

Zur Kernfrage:Neuronale Synkope bei HM angabepflichtig,es sei denn,eine Einschätzung seitens der HM ergibt einen anderen Sachverhalt.

Würde mich a)wundern und kann man(n) sich

b)eigentlich auch schenken.

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surfery

Vielen Dank für die Einschätzungen!

 

@ Matthew Pryor:

 

Wie genau ist das gemeint? Ich habe das so verstanden: Die Neuronale Synkope muss bei einer Versicherung wie bei der HM definitiv angegeben werden. Inwiefern kann man sich "das schenken"? So gemeint, dass der Antrag aufgrund dessen abgelehnt werden würde?

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ctsun

guten morgen

 

ich stoße immer wieder bei den vorschlägen einer BU auf die alte leipziger in diesem forum, die als das maß der dinge angesehen wird.

woher kommt eigentlisch diese einschätzung?

lest ihr wirklich komplett alle bedingungen von allen gesellschaften mit allen tarifvarianten? (glaube ich persönlich eher weniger)

 

oder verlasst ihr euch auf ein vergleichsprogramm?

da es aber so viele gibt (F&B, M&M, levelnine, softfair) mit immer wieder unterschiedlichen ratings und ergebnissen, würde ich gerne wissen wieso ihr da bei der AL rauskommt?

 

bei levelnine ist es klar. da steht die ja ganz oben und die HM weit drunter. bei M&M gibt es ja andere die ganz oben stehen (AL und HM gleich 5 Sterne). bei softfair genauso.

woher kommt also diese einschätzung, da ja angeblich alle programme die bedingungen vergleichen und somit in der theorie das selbe rauskommen müsste.

diesen "test" von finanztest lassen wir mal komplett außen vor.

 

ich bin echt gespannt auf die antwort und bedanke mich vorab

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polydeikes

Ich für meinen Teil halte die AL beim besten Willen nicht für das Maß aller Dinge. Wie auch immer geartete Sterne etc. helfen bei der Wahl einer guten BU wenig. Insbesondere da je nach Art dieser Sterne, Ratings etc. angeblich der halbe Markt "hervorragend" ist.

 

Als erstes schau ich mir mal die Gesellschaft an. Bspw.:

- wie lange im BU Geschäft

- wie sieht der Bestand aus

- wie steht es um Prozessquote und Leistungsquote (was ja nun weniger für die AL spricht bspw.)

- wie gesund sind die geschäftlichen Kennzahlen, das Neugeschäft etc.

 

Dann hast du schon mal eine erste Vorauswahl an Gesellschaften getroffen, völlig unabhängig vom Kunden.

 

Im zweiten Schritt benötigt man grds etwas Erfahrung zur Risikogruppen Politik der Versicherer. Die AL bspw. bietet im Bereich der Akademiker ein ganz brauchbares Preis- / Leistungsverhältnis. In vielen anderen Risikogruppen ist die AL völlig uninteressant. Mit etwas Erfahrung und Praxis hast du dann bei grundlegenden Daten eines Kunden schon 2-3 Versicherer im Hinterkopf.

 

Efffektiv gestaltet die Arbeit sich dann so, dass man im Rahmen seiner Vorauswahl idR bei 4-5 Gesellschaften recht genau in die Bedingungen schaut.Auch das ist dann eine Frage der Praxis und Erfahrung, irgendwann kennt man seine Pappenheimer mehr oder weniger gut.

 

Dazu sucht man sich in der Regel einen "Knallertarif", der sich in irgendeiner Art und Weise vom Markt abhebt, bspw. in Sachen Kosten. Setze ich bspw. um, indem ich bei einem Versicherer mit grds. breiter Zielgruppe und sehr guten Bedingungen einen fast courtagefreien Tarif und einen Rahmenvertrag in der Schublade habe. So kann man entsprechend ggü. Angeboten der Konkurrenz agieren und sich ggf. Folgegeschäft mit sichern.

 

---

 

Du hast dann also deine 4-5 Favoriten, kennst deren Bedingungen, mit etwas Erfahrung auch deren preisliche Gestaltung. Dazu kommt dann in der Praxis natürlich noch die Einkommensfrage und vor allem die Erfahrungen bzgl. Abwicklung. Eine gute Maklerbetreuung ist gerade beim Thema BU Gold wert. So können dann eben auch Verträge durchgehen, die eher kritisch sind, ggf. Sondersituationen vorab geklärt werden und auch die anonyme Risikovoranfrage ist ua. ein Stichwort.

 

Auf dieses kleine Vorgerüst prallt nun irgendwann ein Kunde mit einer individuellen Situation. Ggf. sogar schon mit einem Angebot in der Tasche.

 

Nun prüfst du als Makler die entsprechende Situation anhand deiner persönlich für wichtig für den Kunden erachteten Leistungskriterien und unterbreitest 1-2 Angebote. Bei bereits bestehendem Angebot oder Police stellst du eben diese Kriterien dann in den Vergleich. Muss man eben die Bedingungen des anderen Angebots oder der bestehenden Police auf die für besonders wichtig erachteten Kriterien hin prüfen. Bei bestehenden Verträgen kommt natürlich noch einiges anderes mit ins Spiel, bspw. gesetzliche Rahmenbedingungen bei Policen von vor 2008.

 

Zu diesem beschriebenen Grundgerüst lernst du in der Praxis dazu. Bspw. Kunden mit sehr individuellen Rahmendaten, wenn noch mal ein ähnlicher Kunde kommt, hast du dann bereits ein mal derartiges eingedeckt.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

guten morgen

 

ich stoße immer wieder bei den vorschlägen einer BU auf die alte leipziger in diesem forum, die als das maß der dinge angesehen wird.

woher kommt eigentlisch diese einschätzung?

lest ihr wirklich komplett alle bedingungen von allen gesellschaften mit allen tarifvarianten? (glaube ich persönlich eher weniger)

 

oder verlasst ihr euch auf ein vergleichsprogramm?

da es aber so viele gibt (F&B, M&M, levelnine, softfair) mit immer wieder unterschiedlichen ratings und ergebnissen, würde ich gerne wissen wieso ihr da bei der AL rauskommt?

 

bei levelnine ist es klar. da steht die ja ganz oben und die HM weit drunter. bei M&M gibt es ja andere die ganz oben stehen (AL und HM gleich 5 Sterne). bei softfair genauso.

woher kommt also diese einschätzung, da ja angeblich alle programme die bedingungen vergleichen und somit in der theorie das selbe rauskommen müsste.

diesen "test" von finanztest lassen wir mal komplett außen vor.

 

ich bin echt gespannt auf die antwort und bedanke mich vorab

 

Guten Abend,

 

hätte schon einiges dazu zu sagen - befürchte nur, dass dann der Thread hier reichlich zersplittert wird und mit der Eingangsfrage "Angeben oder nicht" nicht mehr viel zu tun haben wird....

Evtl. abspalten? - geht sowas?

 

Kurzversion:

- kein Vergleichsprogramm vergleicht Bedingungen: Die sind dazu gemacht die Sternchen und Buchstaben zu rechtfertigen, damit das Vertriebsmodell am Laufen gehalten wird

- einzige Software, die tatsächliche Bedingungen akribisch analysiert: Premiumsoftware - ist aber auch nur ein Werkzeug!

- ja ich lese tatsächlich selbst - jedes Jahr so ca. 30-40 Bedingungswerke (die ändern sich ja gelegentlich) - Nein, das ist kein Hexenwerk, um ein Bedingungswerk "grob zu checken" brauchts ca. 20-30 Minuten

- meine wichtigsten Mitarbeiter dabei: ein roter und ein grüner Edding-Leuchtmarker (hab sowas immer noch lieber in Papierform vor mir als auf dem Monitor)

- wenn andere Kollegen das gleiche tun und man sich bei Bedarf austauscht, kann man so doch einen grossen Teil des (relevanten) Marktes abbilden

 

Ansonsten hat Polydeikes dazu schon eine Menge praktisches gesagt.

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polydeikes

Wobei 30-40 Bedingungswerke allein für BU eher nicht repräsentativ für den durchschnittlichen Makler ist. Dafür muss man schon wie Peter einen Fokus auf den BU Markt haben. Das grenzt schon eher an "Spezialmakler". In den meisten Fällen tritt der Markt mMn immer nur gegen den individuellen Baukasten des Maklers an.

 

Bedenkt man, dass Auschließlichkeitsmuckel, Strukkis, Banken etc. sich diese ganze Arbeit sparen, ist das schon "Aufwand" genug für eine Sparte.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Weder Software Programme noch Quoten können eigenständiges Denken und Erfahrungswerte ersetzen.Wobei ich persönlich jedweden Quoten als Gesellschaftskriterium ablehnend gegenüber stehe.Wenn sich die Momentaufnahme ändert,ist Gesellschaft X dann nicht mehr empfehlenswert,wogegen sie es gestern noch war?Entscheidend sind Bedingungswerke,Preiskalkulation und mit Abstrichen die persönlichen Erfahrungen des Vermittlers mit der Regulierungspraxis der Unternehmen.Aber auch die ist nicht in Stein gemeißelt.

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surfery
· bearbeitet von surfery

Ich würde mich nochmal über eine Antwort auf meinen vorherigen Post freuen.

 

 

Vielen Dank für die Einschätzungen!

@ Matthew Pryor:

Wie genau ist das gemeint? Ich habe das so verstanden: Die Neuronale Synkope muss bei einer Versicherung wie bei der HM definitiv angegeben werden. Inwiefern kann man sich "das schenken"? So gemeint, dass der Antrag aufgrund dessen abgelehnt werden würde?

 

 

Danke! thumbsup.gif

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Matthew Pryor
Die Neuronale Synkope muss bei einer Versicherung wie bei der HM definitiv angegeben werden.

Ja.Es sei denn,seit September letzten Jahres wurden die Antragsformulare überarbeitet.Oder man möchte dem Versicherer die Möglichkeit einräumen,im Zuge der Leistungsprüfung zu entscheiden,ob die Antragsfragen korrekt beantwortet wurden.Diese Art von Globalfragen hielt ich eigentlich für nicht mehr zeitgemäß.Man könnte natürlich trefflich darüber diskutieren,inwieweit solch offene Fragen nach neuem VVG überhaupt noch eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung seitens des Versicherungsnehmers begründen können.Man kann aber auch gleich einen Versicherer wählen,der auf derart dreiste Fragestellungen von vornherein verzichtet.Da gibt es mehr als genug,auch bezüglich der Tarifbedingungen ist die Hanse-Merkur nicht unbedingt das nonplusultra.Daher kann man(n) sich die Antragstellung bei der HM prinzipiell "schenken".

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ctsun

ich bedanke mich für die ausführliche stellungnahme von euch dreien. hat meine frage definitiv beantwortet

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