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domkapitular

Steuer- / Sozialabgabenpflicht einer Renten-/Direktversicherung

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domkapitular

Ich bin aufgrund einer sich ändernden Lebenssituation gerade dabei, meine Rentenerwartungen hochzurechnen.

Bei einem Produkt bin ich mir nicht ganz sicher hinsichtlich der Versteuerung / Sozialabgaben; vielleicht kann mir einer der Experten hierbei helfen ?

 

Produkt :

Rentenversicherung mit 5-jähriger Beginnphase, Kapitawahlrecht, Beitagsrückzahlung bei Tod vor Fälligkeit

Abschluss in 1995

Erster möglicher Abruf in 2022 (dann bin ich 59 -jahre alt)

 

Diese RV wurde zunächst privat von mir getragen, im Jahr 2000 in eine Direktversicherung überführt, neuer Versicherungsnehmer ist die GmbH, wo ich angestellt bin, die Beiträge sind höher als 1.752 €, die Prämien erhalte ich laut Arbeitsvertrag zusätzlich zum Gehalt.

 

Meine Fragen :

- STEUER : Die Kapitalauszahung wäre steuerfrei, eine Rentenzahlung mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Ist das so korrekt ?

- SOZIALABGABEN : Egal ob Rente oder Kapitalzahlung, die Beträge sind sozialabgabenpflichtig, aber nur auf den pauschal versteuerten Teil, d.h. nicht auf den Anteil, der vor 2000 von mir allein getragen wurde und nicht auf den Teil, der über 1.752 € hinausgeht. Stimmt das so ? Wer ermittelt dann eigentlich diesen Prozentsatz für die Krankenkasse ?

- Ich habe im Hinterkopf, dass es in irgendeiner Weise steuerschädlich war / ist, wenn die erste Rentenzahlung potentiell vor Ablauf des 60. Lebensjahrs abgerufen werden kann. Dazu finde ich nichts. Das betraf wohl nur die Vermögensteuer. Kann ich das ignorieren ?

 

Viele Fragen, freue mich auf Antworten. Danke !

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jens669

Da es Verträge von vor 2005 sind gelten folgende Regeln:

 

Kapitalauszahlungen und Renten aus privaten sowie betrieblichen Versicherungen, sofern es sich um eine Direktversicherung handelt, sind steuerfrei! Auf Direktversicherungen wird lediglich bei Auszahlung ein Beitrag für die Krankenkasse fällig, aber keine weiteren Sozialabgaben.

 

Dies ist erst für Verträge nach 2005 der Fall, da dort auch die Beiträge komplett steuer- und sozialversicherungsfrei sind, somit nachgelagert betrachtet werden, also bei der Auszahlung.

 

Vor 2005 wurden die Beiträge pauschal versteuert, somit später bei Auszahlung steuerfrei.

 

 

 

 

Gruß, Jens

 

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Jens669, musst du deinen Schwachsinn hier überall verbreiten?

 

---

 

Generell Verträge 2005:

Das ist leider falsch. Kapitalauszahlungen sind ggf. steuerfrei bei ausdrücklichem Verzicht auf §3 Nr. 63 EStG, Rentenzahlungen sind nach §22 Nr. 5 EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Laut GMG von 2004 sind die Leistungen kranken- UND pflegeversicherungspflichtig.

 

Speziell zum TO:

Da gibts ganz unterschiedliche Urteile unterschiedlichster Instanzen. Wenn du gem. §3 Nr. 63 EStG Vorteile seit 2005 in Anspruch genommen hast, ist tendentiell der ganze Vertrag steuerpflichtig. Das umgeht man nur durch einen Verzicht auf selbigem § ggü. dem Arbeitgeber (Frist dafür war der 30.06.2005). Zwischen dem Anteil von vor 2000 und dem bAV Anteil wird in der Konstellation Arbeitgeber = Versicherungsnehmer ebenfalls nicht unterschieden.

 

Die Rechtslage diesbezüglich ist alles andere als klar. Selbst die Gerichte produzieren ganz unterschiedliche Urteile für die Teilaspekte deiner Situation. Ich traue mir da nicht mal ansatzweise eine klare Aussage zu.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Vielen Danke Polydeikes für die Info. Das bestätigt auch meine Einschätzung, dass der Sachverhalt nicht ganz trivial ist.

Meine Internet-Recherchen haben auch ergeben, dass die Mehrzahl der potentiellen Altersrentner / Betriebsrentner keine Ahnung hat, was netto bei ihnen ankommen wird (von Steuer haben einige schon was gehört, von Sozialabgaben eher nicht).

 

Bei dem Thema mit den ganzen Änderungen und Gestaltungsmöglichkeiten blickt kaum einer noch durch, obwohl Steuer+ Sozialabgaben ja einen erheblichen Effekt auf die Rente haben und die Krankenkassenbeiträge im Gegensatz zu Steuern ja auch die Minirenten treffen.

 

Das ist sehr unschön, wird von Regierungsseite aber wohl eher ungern kommuniziert, Wahlgeschenke schon eher.

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polydeikes

Das Problem ist eher, dass zusätzlich zur gesetzlichen Seite noch eine ganze Reihe Prozesse mit besagten unterschiedlichen Urteilen liefen. Da blicke ich auch beim besten Willen nicht mehr durch.

 

Die steuerliche Seite ist mMn an sich schon relativ eindeutig. Hast du nicht besagten Verzicht auf §3 Nr. 63 EStG, gibts auch die steuerliche Privilegierung nicht. Bei den Sozialabgaben ist das mit deinem Mixvertrag für meinen eher rudimentären Kenntnisstand schon nicht mehr so eindeutig. Vielleicht weiss Matthew mehr, aber dann hätte er vermutlich schon geantwortet. Ich hätte auch nicht geantwortet, wenn dort nicht der definitiv falsche Post gelandet wäre.

 

Es gibt ja aber auch noch Option 3, vor Rentenbeginn selbst wieder Versicherungsnehmer werden. Dann sieht es zumindest bezüglich der Trennung der Vertragszeiten aus meiner Sicht wesentlich besser für dich aus.

 

Ggf. ist das nur durch entsprechenden Besuch bei einem in diesem Gebiet bewanderten Steuerberater zu klären, ich weiss es nicht, sry.

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jens669

OK, wenn neue Mitglieder in diesem Forum so behandelt werden, dann melde ich mich wohl lieber wieder ab....

 

Dachte, ich könnte hier einerseits etwas beitragen, andererseits meinen Horizont noch etwas erweitern, aber das ist hier scheinbar nicht gewünscht...

 

 

 

 

Vielleicht sollte man gegenüber manchen Usern mal über eine Anzeige wegen Beleidigung nachdenken.....

 

 

 

 

... und Tschüss....

 

 

 

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polydeikes

Bitte, geh nicht. Uns (also zum. Matthew und mich vermutlich) interessiert doch brennend, wie man nach "17 Jahren in der Branche" so konsequent den Erwerb von grundlegenden Kenntnissen vermeiden konnte ...

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Das Schöne in diesem Forum ist, dass hier A) kompetent und B ) bereitwillig geholfen wird. Danke dafür !

Das Unschöne ist, dass dies ein freies Land ist, wo A)jeder B ) irgendwas schreiben kann

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