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35sebastian

Kosten einer leerstehenden Immobilie

Empfohlene Beiträge

35sebastian
· bearbeitet von 35sebastian

Kurz zum Fall:

 

Meine Frau ist durch Erbfall seit Mitte des Jahres Eigentümerin eines EFH, das leer steht und zum Verkauf angeboten wird. Mir ist bekannt, dass alle Kosten, die mit dem Verkauf zusammenhängen , nicht steuerlich berücksichtigt werden können.

 

Nun erzeugt das Haus noch andere Kosten: öffentliche Abgaben, Betriebsausgaben, Versicherungen und Fahrten zum Haus.

 

Frage an Leute, die es genau wissen : Sind diese als negative Werbungkosten steuerlich absetzbar? Meiner Ansicht nach ja,

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otto03

Kurz zum Fall:

 

Meine Frau ist durch Erbfall seit Mitte des Jahres Eigentümerin eines EFH, das leer steht und zum Verkauf angeboten wird. Mir ist bekannt, dass alle Kosten, die mit dem Verkauf zusammenhängen , nicht steuerlich berücksichtigt werden können.

 

Nun erzeugt das Haus noch andere Kosten: öffentliche Abgaben, Betriebsausgaben, Versicherungen und Fahrten zum Haus.

 

Frage an Leute, die es genau wissen : Sind diese als negative Werbungkosten steuerlich absetzbar? Meiner Ansicht nach ja,

 

Ohne Vermietungsabsicht keine Werbungskosten.

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kleinerfisch

Genauer:

Ohne Vermietungsabsicht keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.

 

Bei steuerpflichtigem Verkauf sind Fahrten zur Besichtigung mit Interessenten, zum Notar sowie andere mit dem Verkauf direkt zusammenhängende Kosten durchaus absetzbar (analog zu Verkaufsspesen bei Wertpapieren).

Kosten des Unterhalts dagegen auch hier nicht (analog zu Depotgebühren, Vermögensverwaltung etc.)

 

Bei steuerfreiem Verkauf ist natürlich gar nichts absetzbar (analog zu Verkaufsspesen bei Altbeständen).

 

Steuerfrei ist der Verkauf bei Haltedauer >10 Jahre, wobei die Haltedauer des Erblassers wohl mitzählt (unsicher).

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35sebastian

Vielen Dank für die klaren , abschlägigen Bescheide. Geht also nur mit Vermietungsabsicht. :thumbsup:

Dem steht gegenüber, dass wir ein Grundstück haben, das seit Jahren unverpachtet ist, dessen negative Werbungskosten aber ohne Probleme vom FA anerkannt werden.

 

Das Problem mit der Steuer bei Verkauf stellt sich nicht.

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helios

Irgentwann wird aber die Bauabsicht nachgewiesen werden müssen und wenn es nur ein formloses Schreiben an die Gemeinde/Bauamt ist, wieviel Wohungen mit wieviel qm und wieviel überbaute Fläche für das Grundstück zulässig/genehmigungsfähig ist.

 

Ich mein bis 6 Jahre ohne Probleme, ab 8 Jahre droht die Zurückzahlkeule bei unbebauten Grundstücken.

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reckoner

Hallo,

 

Ich mein bis 6 Jahre ohne Probleme, ab 8 Jahre droht die Zurückzahlkeule bei unbebauten Grundstücken.
Aber nur wenn die Bescheide unter Vorbehalt stehen (gem. §164 AO).

 

Stefan

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Hallo,

 

Ich mein bis 6 Jahre ohne Probleme, ab 8 Jahre droht die Zurückzahlkeule bei unbebauten Grundstücken.
Aber nur wenn die Bescheide unter Vorbehalt stehen (gem. §164 AO).

 

Stefan

 

Wenn es nur um die Gewinnerzielungsabsicht geht, werden die Bescheide nicht unter Vorbehalt (§ 164 AO) gestellt, sondern ergehen vorläufig (§ 165 AO).

 

Gruß

Taxadvisor

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