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Lohnsteuerjahresausgleich bitte um Hilfe

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DvD

Hallo zusammen,

meine Frau und ich möchten gerne unseren Lohnsteuerjahresausgleich für 2013 machen bzw. auch nicht.:D

Kurz zum Sachverhalt:

Meine Frau hatte bis zum 30.09.2013 die Steuerklasse 3 als AN und ich die Steuerklasse 5 als Student. Sie hat einen Verdienst mtl. von 1500 € brutto d.h. sie hat für die ersten neun Monate keine Lohnsteuer gezahlt. Wir haben beide ab Oktober Lohnsteuer gezahlt, da wir beide auf Lohnsteuerklasse 4 umgestiegen sind.

Jetzt überlegen wir ob wir einen Lohnsteuerjahresausgleich machen oder nicht, da die Frau vom Finanzamt heute am Telefon meinte, dass meine Frau wohl nach bezahlen muss für das Jahr 2013.

Könnt ihr mir bitte etwas Licht ins Dunkel bringen? Danke

 

Gruß

DvD

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vanity

Bei dieser Konstellation (St.-klasse 3/5) seid ihr verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§46 EStG), ob das nun vorteilhaft ist oder nicht.

 

Und freu' dich nicht zu früh: Nicht deine Frau zahlt nach, sondern ihr beide!

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reckoner

Hallo,

 

Bei dieser Konstellation (St.-klasse 3/5) seid ihr verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben
Sehe ich nicht unbedingt so.

Soweit ich es verstanden habe, wurde noch vor der Arbeitsaufnahme bzw. zeitgleich zu 4/4 gewechselt (@DvD: ist das korrekt?). Und dann gab es keine Einkünfte auf Steuerklasse 5, ergo besteht auch keine Erklärungspflicht.

 

Ein Nachzahlung halte ich übrigens für unwahrscheinlich. Wenn die beiden Einkommen nicht zufällig gleich hoch waren, ergibt sich vermutlich sogar eine Erstattung.

 

da die Frau vom Finanzamt heute am Telefon meinte, dass meine Frau wohl nach bezahlen muss für das Jahr 2013.
Wie kann die Frau das denn beurteilen?

Mach einfach mal eine Erklärung mit Elster (o.ä.), und lass dann dort berechnen; ich tippe auf eine Erstattung.

 

Stefan

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Taxadvisor

 

Soweit ich es verstanden habe, wurde noch vor der Arbeitsaufnahme bzw. zeitgleich zu 4/4 gewechselt (@DvD: ist das korrekt?). Und dann gab es keine Einkünfte auf Steuerklasse 5, ergo besteht auch keine Erklärungspflicht.

 

Ein Nachzahlung halte ich übrigens für unwahrscheinlich. Wenn die beiden Einkommen nicht zufällig gleich hoch waren, ergibt sich vermutlich sogar eine Erstattung.

 

 

Wenn der AG der EF keinen internen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hatte, müsste das Pflichtveranlagung sein. Un bei der Konstellation (TEUR 13,5 ohne LSt-Abzug) würde ich eher auf Nachzahlung als auf Erstattung tippen...

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Wenn der AG der EF keinen internen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hatte, müsste das Pflichtveranlagung sein.
Warum? Die EF kann die Pflichtveranlagung doch gar nicht verursachen, sie hat niemals auf Klasse 5 gearbeitet (und er auch nicht, davon gehe ich jedenfalls aus).

Außerdem: Lohnsteuerjahresausgleich ist doch bei einem unterjährigen Steuerklassenwechsel gar nicht zulässig (nach welcher Klasse sollte der Arbeitgeber denn dann rechnen? Die erste oder die letzte?).

 

Un bei der Konstellation (TEUR 13,5 ohne LSt-Abzug) würde ich eher auf Nachzahlung als auf Erstattung tippen...
Nee, ich immer noch nicht. In den ersten 9 Monaten hat sie jeden Monat 1/12 von seinem Grundfreibetrag mitgenutzt, und in den restlichen 3 Monaten wurde sowieso korrekt versteuert. Damit kann es nur noch aufgrund von Entgeltschwankungen zu einer anderen Steuerfestsetzung kommen (grob, ohne Werbungskosten und den anderen Kram), und zwar zu weniger Steuern.

 

Aber natürlich kann ich falsch liegen, insbesondere wenn es doch Einkünfte auf Steuerklasse 5 gab.

 

Stefan

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cryzeer

Moin Moin!

 

Sollte kein Arbeitslohn auf Stkl. 5 abgerechnet worden sein, kommt eine Pflichtveranlagung nach §46 EStG nicht in Frage. Ihr könnt also eine Steuererklärung abgeben, müsst es allerdings nicht.

 

Ohne genauere Zahlen zu kennen schließe ich mich auch der Meinung von Stefan/"reckoner" an. Sollten nur die Einkünfte aus der Arbeitnehmertätigkeit vorhanden sein, kann es eigentlich nicht zu einer Steuernachzahlung kommen.

 

Ich würde auch wie Stefan einfach mal die Daten bei ElsterFormular eingeben und mir das ausrechnen lassen. Je nachdem wie hoch der Arbeitslohn bei dir ab Oktober gewesen ist, dürfte sogar eine Erstattung rauskommen.

 

LG Lasse

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neysee

Mir fehlt an der Aussage "Sie hat bis September LSt gezahlt, ab Oktober haben wir beide LSt gezahlt" irgendwie das Detail, was mit ihm denn bis September war.

 

Wenn die Aussage implizieren soll, dass er erst im Oktober als AN angefangen hat und während des Studiums kein Einkommen hatte, sehe ich auch nicht, wie es zu einer Nachzahlung kommen soll.

Wurde aber während des Studiums aber schon auf LSt-Karte gearbeitet, könnte es sein, dann bestünde aber auch die Pflicht zur Abgabe der ESt-Erklärung.

 

Wie schon anderweitig gesagt, eingeben, rechnen macht klug. Auf eine pauschale Vermutung der Frau vom FA würde ich nicht vertrauen, ohne genaue Kenntnis aller Zahlen kann man das mE nicht zuverlässig sagen.

 

Nebenbei gesagt meine ich mich noch dunkel an Zeiten zu Erinnern, wo man auf dem Mantelbogen oben "Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich" o.ä. ankreuzen konnte, das dürfte aber in einem anderen Jahrtausend gewesen sein, so dass man sich durchaus daran gewöhnen sollte, dass man eine Einkommensteuererklärung macht.

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reckoner

Hallo,

 

Mir fehlt an der Aussage "Sie hat bis September LSt gezahlt, ab Oktober haben wir beide LSt gezahlt" irgendwie das Detail, was mit ihm denn bis September war.
Genau. Und weil ich immer davon ausgehe, dass uns alle wichtigen Infos gegeben werden, bin ich von Null Einkommen ausgegangen (oder von einem pauschal versteuerten Minijob). Wie gesagt kann ich natürlich falsch liegen.

 

Nebenbei gesagt meine ich mich noch dunkel an Zeiten zu Erinnern, wo man auf dem Mantelbogen oben "Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich" o.ä. ankreuzen konnte, das dürfte aber in einem anderen Jahrtausend gewesen sein, so dass man sich durchaus daran gewöhnen sollte, dass man eine Einkommensteuererklärung macht.
Gute Anmerkung. Mir war mal wieder nicht aufgefallen, dass der TE eigentlich schon eine falsche Frage gestellt hat.

Er spricht von Lohnsteuerjahresausgleich, meint aber etwas völlig anderes. Und wir (Taxadvisor und ich) haben dann den Bergiff auch noch verwendet, ohne klarzustellen, dass es etwas anderes ist.

 

Also grundsätzlich: Den Lohnsteuerjahresausgleich macht - in bestimmten Fällen - der Arbeitgeber mit der Dezemberabrechnung, dadurch sollen zu hohe Steuerzahlungen aufgrund schwankender Löhne ausgeglichen werden.

Der Steuerpflichtige macht hingegen eine Einkommensteuererklärung.

 

Stefan

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DvD

Guten Morgen,

danke erstmal für die Antworten.

Also meine EF hat bis zum 30.09.13 die Steuerklasse 3 gehabt und keine Lohnsteuer gezahlt. Ich hatte bisdahin die Steuerklasse 5 und keine Einkünfte( bis auf mein Bafög und einen kleinen Nebenjob auf 400 € Basis)! Aber auf Lohnsteuerklasse 5 wurde nichts verstauert.

Wir haben dann Anfang September unsere Lohnsteuerklassen änderen lassen auf 4/4 für beide ab dem 01.10.13. Unsere Gehälter waren ähnlich hoch.( EF = 1500 € brutto/ Ich ca. 1750 € brutto)

Das heisst wir haben beide für die Monate Oktober, November und Dezember Lohnsteuer gezahlt.

 

Ja ich meine wohl die Einkommensteuererklärung ^_^

 

Gruß

DvD

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reckoner

Hallo DvD,

 

Danke für die Aufklärung, dann lag ich ja richtig.

 

Imho gibt es bei euch keine Erklärungspflicht. Und daraus kann man in der Regel auch schon ableiten, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer Nachzahlung kommt (mal grob gesagt: der Staat entbindet nur von der Pflicht, wenn es für ihn besser ist).

 

Wie schon gesagt würde ich mal eine Erklärung anfertigen und dann die Software rechnen lassen, ich möchte hier fast darauf wetten, dass es zu einer Erstattung kommt.

 

Stefan

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