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saibottina

Arzt, Depression, Krankengeld, Frühverrentung und Co

Empfohlene Beiträge

saibottina

Liebe Forenmitglieder,

 

der Vater meiner Freundin leidet unter Depression und nun droht ihm die Frühverrentung. Was Finanzen angeht ist er nicht unbedingt der strukturierte Typ, Ordner mit Infos zu Versicherungen, Finanzen oder ähnlich wichtigen Dingen existieren nicht, alles liegt irgendwo verstreut im Haus rum. Meine Freundin ist gerade zu ihm gefahren und kümmert sich um ihn, er ist derzeit mit so ziemlich allem überfordert. Vermutlich wird sie sich demnächst auch hier anmelden und einen Thread eröffnen, aber zwei Fragen will ich ihr schonmal abnehmen.

 

Ich fange am besten von vorne an: Er ist Arzt, arbeitet seit 27 Jahren als Angestellter in einer Klinik, ist jetzt 61, erkrankte 2012 zum ersten Mal an Depression, 2013 hat er wieder gearbeitet, jetzt hat er wieder einen noch schlimmeren Rückfall. Krankengeld wird ja nur 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Die sind jetzt bald erreicht und nun droht die Frühverrentung. Der ein oder andere wird sich nun wohl denken: "Ist ja kein Problem, als Arzt wird er sicher nicht am Hungertuch nagen..." Allerdings kommt er mit seinem Krankengeld derzeit nicht aus (seine Reserven sind auch bald aufgebraucht), und auch mit der Rente wird es eng. Wir sind dabei, herauszufinden, woran das liegt. Dadurch dass seine Frau durch einen Autounfall zum Pflegefall wurde, ist er, was Versicherungen betrifft, der übervorsichtige Typ. Sicher kann man im Punkt "Versicherungen" einiges optimieren/einsparen. Aber das wird dann meine Freundin schildern.

 

Zu den ersten Fragen:

1) Als Arzt zahlt man ja nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern in in diese Arzt- und Apotheker-Rentenversicherung (sorry für die Umschreibung, ich kenne mich in dem Gebiet absolut null aus...) ein. Er zahlt Beiträge an eine ärztliche Versorgungsanstalt und von dieser bezieht er dann später seine Rente. Als Krankengeld bekommt man ja 70% vom letzten Nettolohn. Was mich nun wundert: Vom Krankengeld gehen jetzt noch die Rentenversicherungsbeiträge an die ärztliche Versorgungsanstalt ab, und zwar die doppelten Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge). Ist das wirklich korrekt so? Mit ca. 70% des Netto kommt man sicher auch mal ne Weile aus. Wenn man nicht arbeitet, hat man ja auch ein paar Ausgaben weniger (z.B. Sprit). Aber wenn dann noch zusätzlich der komplette Rentenversicherungsbeitrag vom Krankengeld abgeht, man zusätzlich vielleicht noch Kinder im Studium hat, dann kommt man als Langzeiterkranker aber schnell in die finanzielle Defensive.

 

2) Was ihm am meisten sorgt ist, dass er, wenn er jetzt in Rente geht, deutlich weniger Rente bekommen würde, als wenn er noch 4 Jahre durchhielte. Angeblich sind die letzten Jahre überproportional wichtig, pro Monat früher in Rente gibt es ca. 0,3% weniger. Was ist eigentlich, wenn er jetzt kündigen würde? Dann würde er, nach 3-monatiger Sperrfrist, Arbeitslosengeld bekommen, und die Rentenzeit würde sich um zwei Jahre verschieben. Außerdem hat er dann noch die Möglichkeit, wieder gesund zu werden und vielleicht kann er ja dann doch nochmal arbeiten. Wobei: Mit dann 62 oder 63 ist das vermutlich nicht mehr sehr aussichtsreich, einen Job zu bekommen. Aber immerhin gäbe es die Möglichkeit. Wo liegt denn da der Haken?

 

Müde Grüße

saibottina

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Nudelesser

Würde zu diesen Themen einen Termin mit einem Rentenberater machen, der sich auf berufsständische Versorgung spezialisiert hat. Könnte mir vorstellen, dass das recht spezielle Fragestellungen sind, zu denen hier nicht all zu viele Antworten kommen werden.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Das Problem bei Ärzten ist, dass sich Regelungen von Versorgungswerk zu Versorgungswerk teils deutlich unterscheiden (bspw. Anhebung Renteneintrittsalter / Staffelung). Insofern lässt sich vieles hier auch nur Mutmaßen, gerade bei den Jahrgängen 47 - 58.

 

Der Tipp von Nudelesser ist gut, kann dem nur zustimmen. Zusätzlich ist ein Gespräch mit dem Versorgungswerk selbst natürlich möglich, muss ja nicht der erkrankte Vater führen.

 

---

 

grob zu 2)

Die Verrentung in den Versorgungswerken unterscheidet sich von der Verrentung der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch hier ist wieder die Frage, welches Versorgungswerk. Grob zur Information und wirklich nur grob:

 

Es gibt bspw. einen Verrentungsfaktor in der Rentenformel der Versorgungswerke, der abhängig vom Alter (bei der Beitragszahlung) ist. Dadurch erscheint es so, als würden Beiträge in späten Lebensjahren besonders ins Gewicht fallen. Das ist aber nur optisch der Fall. Denn auf Beiträge in beispielsweise jungen Jahren gibt es ähnlich anderer kapitalgedeckter Verfahren Überschüsse.

 

Es ist im Grunde also nicht falsch, dass Beiträge in hohen Jahren einen höheren formalen Wirkungsgrad haben als Beiträge in jungen Jahren. In der Praxis relativiert sich der Unterschied eben durch Überschüsse.

 

Die Prüfung der Handlungsoption Arbeitslosengeld / Befreiung von der Versicherungspflicht etc. kann man erst mit Kenntnis der Satzung des Versorgungswerks vornehmen. Siehe auch Nudelessers Empfehlung ...

 

grob zu 1)

Das ist tatsächlich eine Gesetzeslücke. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung würden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, bei Versorgungswerken ist das allerdings nicht der Fall (§ 170 Abs. 1 Nr. 2 a SGB VI ).

 

Allerdings dürfte er nicht die vollen Beitragssätze zahlen. Er müsste eigentlich einen reduzierten Beitragssatz zahlen, wenn er die Beschäftigung tatsächlich nicht ausübt , bspw. 30 % (aber AG und AN Anteil). Das wiederum steht in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerk. Und genau das würde ich als Erstes prüfen.

 

---

 

Sorry Thomas, dass ich dir da nicht mehr helfen konnte. :(

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saibottina

Wow, vielen herzlichen Dank Ihr beiden. Eure Tipps helfen uns einen Riesenschritt weiter. Zu wissen, wo und nach was man eigentlich suchen / sich informieren muss/kann, ist schonmal sehr viel wert, vor allem wenn man so überfordert ist wie wir derzeit. Jetzt kann die Info-Odysee starten...

 

Vielen vielen Dank!

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slt63

Zusätzlich würde ich mir mal die Satzung des oder ggf. der relevanten Versorgungswerke besorgen/herunterladen. Da kann man sich zur Vorbereitung auf ein Gespräch schon mal einlesen.

 

Vielleicht haben die auch entsprechende Broschüren die helfen sich ein Bild zu machen. Natürlich zusätzlich zum Gespräch/Beratung.

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Philchen

Moin,

 

1. ist Schwiegerpapi überhaupt in der GKV (für die Aussage bzgl. des Krankengelds wichtig)

2. vielleicht steht auch eine BU im Raum, das sollte man prüfen!

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polydeikes

PKVs zahlen grundsätzlich kein Krankengeld. :lol:

PKVs zahlen schon gar nicht 70 % Krankengeld.

PKVs zahlen nur Krankentagegeld, so dieses denn vereinbart wurde. :thumbsup:

 

Somit sollte deine Frage beantwortet sein.

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saibottina

Hallo zusammen,

 

ja, es ist, wie Torsten es bereits geschrieben hat: Er ist in der GKV. Mir ist auch erst seit gestern klar, dass Krankengeld nicht die Abkürzung für Krankentagegeld ist, sondern dass das 2 verschiedene paar Stiefel sind.

Er hatte auch eine BU, die ging allerdings nur, bis er 60 war. Mit Laufzeit länger als bis 60 Jahre wären die Beiträge angeblich überproportional teurer geworden. Außerdem war eigentlich geplant, dass meine Freundin mit dem Studium fertig ist, wenn er die 60 erreicht hat. Jetzt kam es anders als geplant. Dumm gelaufen... :(

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Philchen meinte aber mit Sicherheit nicht BU im Sinne einer privaten SBU / BUZ, sondern eine Erwerbsunfähigkeit.

 

Er meinte vermutlich eine BU im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Satzung des Versorgungswerks. Die Leistungen eines Versorgungswerks bei einer Erwerbsunfähigkeit können weit über das hinaus gehen, was man aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kennt.

 

Auch hier wieder der Standardtext: In jeder Satzung anders geregelt ...

 

Der springende Punkt: Ohne das Versorgungswerk zu kennen (und dessen Satzung) ist alles gute Grübeln nichts wert.

 

---

 

Dein Fahrplan sollte wie folgt aussehen:

 

1) Herausfinden welches Versorgungswerk (siehe Abrechnungen)

2) Umgehend per Kontakt mit dem Versorgungswerk prüfen, ob eine Reduzierung des Beitragssatzes bei tatsächlicher Nichtausübung des Berufs möglich ist, ggf. sogar rückwirkend

3) Satzung des Vesorgungswerks (und ggf. zusätzliche Regelungen wie Rentenformel) beschaffen, am besten als PDF, bekommst du vom Versorgungswerk unter Nennung der "Mitgliedsnummer"

 

Erst dann hast du Handlungsoptionen ...

 

Ich biete dir mal unter uns an, bei Vorliegen der Satzung einen Blick hinein zu werfen, um ggf. die Beratung durch einen Rentenberater vorstrukturieren zu können (Zeit ist Geld). Natürlich berechne ich dir da nichts für, reines Hilfsangebot.

 

Ohne entsprechendes "Schwarz auf Weiss" kann ich dir nicht helfen, der Rentenberater auch nicht.

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calandor

Evtl. kommt auch so Alg in betracht.

 

Eigentlich denkt man immer, dass man für die Vermittlung verfügbar sein muss - also ebend nicht krank sein darf.

Es gibt aber wohl eine Ausnahme, wenn jemand von seinem KRG ausgesteuert wird und noch keine Rente bezieht.

§ 145 SGB III

Man geht dann wohl mit Alg in Vorleistung und macht später bei Anspruch einer Rente einen Erstattungsanspruch beim Rententräger geltend.

 

Das scheint mir aber auch sehr speziell zu sein... ggf. bei der Arbeitsagentur diesbezüglich mal nachfragen...

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Philchen

PKVs zahlen grundsätzlich kein Krankengeld. :lol:

PKVs zahlen schon gar nicht 70 % Krankengeld.

PKVs zahlen nur Krankentagegeld, so dieses denn vereinbart wurde. :thumbsup:

 

Somit sollte deine Frage beantwortet sein.

 

Clown gefrühstückt? Geh mal davon aus, dass ich das weiß.

In Foren werden permanent die Begrifflichkeiten durcheinander geworfen und es wird permanent von falschen Annahmen ausgegangen.. Insofern lieber einmal mehr nachgefragt...

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polydeikes

Begrifflichkeiten siehe "BU". :rolleyes: Clowns sind mein bevorzugtes Frühstück, aber 12:40 Uhr ist Mittagszeit. Da gibts in der Regel leicht reizbare Strukkis mit Kroketten und Erbsen. :w00t:

 

Spass muss sein ...

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CHX

2) Umgehend per Kontakt mit dem Versorgungswerk prüfen, ob eine Reduzierung des Beitragssatzes bei tatsächlicher Nichtausübung des Berufs möglich ist, ggf. sogar rückwirkend

 

Normalerweise zahlen die Mitglieder eines Altersversorgungswerkes einen Beitrag in Höhe des Betrages, den ein Angestellter an die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlen muss, wenn sein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Liegt das Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit darunter, kann i.d.R. eine Beitragsbegrenzung beantragt werden. Dieses sollte in der Tat umgehend beim zuständigen AVW geklärt werden.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nee. Gibt auch bei Versorgungswerken Unterschiede zw. einem tatsächlich ausgeübten Beruf als Angestellter Arzt und bspw. bestimmten Lebenssituationen wie einer Arbeitsunfähigkeit oder Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit.

 

Beiträge berechnen sich in Zehnteln. So kann wie erwähnt bspw. der Beitrag während einer Arbeitsunfähigkeit auf bspw. 3/10 reduziert werden. Immer alles eine Frage der Satzung.

 

Exemplarisch hier mal eine kurzgefasste Darstellung aus Hessen dazu:

http://www.versorgungswerk-laekh.de/ihre-lebenssituation/berufstaetige-von-a-z/beitraege.html

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Philchen

Nein ich meinte tatsächlich eine private BU. Die hätte ja durchaus noch vorhanden sein.

Wenn wir von den Versorgungswerken ausgehen, sind alle mir bekannten Definitionen tendenziell eher als BU anzusehen.

 

Polydeikes, man könnte fast meinen dir geht's ums streiten....

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Da hast du schon recht, ist schließlich eine der bei fast allen Versorgungswerken einheitlichen Regelungen: Bu Rente gibts, wenn der Beruf des Arztes nicht mehr ausgeübt werden kann und nicht mehr ausgeübt wird. Diese Regelung ist ähnlich der privaten BU, genau wie entsprechenden Nachprüfungen, Wiedereingliederungsansätze etc. ... Nur der Leistungsanspruch selbst ist wieder relativ unterschiedlich geregelt ...

 

siehe meine Formulierung:

 

Er meinte vermutlich eine BU im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Satzung des Versorgungswerks. Die Leistungen eines Versorgungswerks bei einer Erwerbsunfähigkeit können weit über das hinaus gehen, was man aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kennt.

 

 

Viel mehr meinte ich mit dem letzten Post die Missverständlichkeit deiner drei Zeilen. Wir könnten jetzt über ein Direktversicherungsangebot im Riester Kontext reden ... aber geschenkt. Thomas scheint dich ja im Gegensatz zu mir verstanden zu haben.

 

Anderen Inkompetenz zu unterstellen - bei gleichzeitig bestenfalls fragwürdigen eigenen Posts ... Geschmackssache.

 

Ehrlich gesagt gehts mir nie um Streit, ich pöbel aber auch niemanden mit "Clown gefrühstückt?" an. Insofern, same procedure as every year, ab auf die Ignoliste. Da bist du gut aufgehoben und weitere Streitigkeiten ausgeschlossen.

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Philchen

Verstehe dich wer will. Ich habe dir weder Inkompetenz unterstellt, noch habe ich deine äußerst unqualifizierten Posts zur Kalkulation PKV vor kurzer Zeit weiter erwidert. Ich wollte es einfach belassen. Auf der anderen Seite hackst du auf jedem Post von mir rum (mit zweifelhafter und falscher Kritik) und behauptest nachweislich falsche Sachen (kostenreduzierte Tarife Tecis)

Kann man hier nicht normal miteinander umgehen?

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ImperatoM

2) Was ihm am meisten sorgt ist, dass er, wenn er jetzt in Rente geht, deutlich weniger Rente bekommen würde, als wenn er noch 4 Jahre durchhielte. Angeblich sind die letzten Jahre überproportional wichtig, pro Monat früher in Rente gibt es ca. 0,3% weniger.

 

Zitat aus Wikipedia:

"Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei vorzeitigem Beginn der Rente vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter die Rente lebenslang um 0,3 % pro Monat gemindert wird. Für eine um ein Jahr früher beginnende Rente sinkt also der sonst zustehende monatliche Rentenbetrag um 3,6 Prozent (vergleiche Rentenberechnung unten oder bei Rentenformel, bei Erwerbsminderungsrenten allerdings maximal um 10,8 Prozent)."

 

Die Formel "0,3% pro Monat, aber nicht mehr als 10,8%" ist mir auch aus dem Beamtenrecht geläufig, insofern gilt sie wahrscheinlich (aber bitte informieren) auch für die Ärzteversicherung als weiterer Sonderform. Interessant dürfte für Euch die Begrenzung auf 10,8% sein.

Wie viel Rente kann er denn erwarten laut letztem Rentenbescheid?

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saibottina

Hallo zusammen,

sorry fürs Abtauchen, ich hatte mir Urlaub genommen, bin zu meiner Freundin und ihrem Vater gefahren und dort haben wir das Haus auf den Kopf gestellt...

Ich probiere mal, alles so kurz wie möglich zusammenzufassen:

 

Torsten hatte recht, die Beiträge, die an die Versorgungsanstalt (Baden-Württembergische VA für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte) in der Krankheitsphase geleistet werden müssen, sind deutlich reduziert. Nach dreiwöchiger Dokumentenwühlerei denken wir, dass die finanzielle Lage nicht so schlecht aussieht wie vor ein paar Wochen befürchtet: Wir haben einen Rentenberater, der meiner Freundin mit einigen Dokumenten geholfen hat und der sich einen Überblick über die gesundheitliche Situation des Vaters verschafft hat. Zusätzlich zur Depression stehen noch Operationen an Herz und Knie an und damit ist das Gesamt-Krankheitsbild noch lange nicht vollständig. Kurz: Das wird mit dem Arbeiten nichts mehr.

Er wird drei Rentenarten erhalten:

1) Rente der VA

2) Betriebsrente

3) Witwerrente

Er wird einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Der Grund ist: Gilt er als erwerbsunfähig, dann bekommt er die Betriebsrente schon ab Renteneintritt, ansonsten erst mit 65,5 Jahren. Ich bin gespannt, wie das mit dem Amtsarzt ablaufen wird, der Rentenberater meinte, dass die Lage aufgrund der gesundheitlichen Probleme zwar eigentlich eindeutig pro Berufsunfähigkeit sei, aber manchmal erlebt man beim Amtsarzt eben auch Überraschungen. Aber selbst wenn er noch 4 Jahre auf die Betriebsrente verzichten muss, sollten sich die finanziellen Probleme in Grenzen halten aufgrund der Witwerrente: Derzeit bekommt er auch Witwerrente, die allerdings aufgrund seines anzurechnenden Einkommens gekürzt ist. Derzeit bekommt er ca. 200€ Witwerrente. Ab Renteneintritt wird nichts mehr angerechnet, er erhält die volle Witwerrente ohne Abschläge, das sind glaube ich ca. 1400 €. Damit sollte seine finanzielle Zukunft gesichert sein, was eine Riesenerleichterung war. Das glaubt er uns zwar nicht, aber erzähl einem Depressiven mal, dass er sich freuen kann... Wir haben die Aussage über die Witwerrente jedenfalls schriftlich. Hat damit jemand schon einmal Erfahrungen gemacht, kann man sich auf eine solche Aussage verlassen?

 

Ansonsten haben wir noch eine Anwältin beauftragt, mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Sollte nämlich der Renteneintritt aufgrund der Formalitäten mit Amtsarzt & Co. sich hinauszögern, rutscht er, da die Krankenversicherung bald nicht mehr zahlt, in die Arbeitslosigkeit. Dann wiederum muss der Aufhebungsvertrag so formuliert sein, dass es keine Probleme mit der Sperrfrist gibt. Naja, sowas läßt man jedenfalls wohl besser einen Profi machen, mit Juristensprache kennt sich niemand von uns aus.

 

Desweiteren sind wir auf ein paar erfreuliche Reserven gestoßen (Fondssparplan, Bausparverträge, Sparbriefe, ein paar Krügerrands). Die haben wir verkauft/gekündigt/aufgelöst, ein Tagesgeldkonteo eingerichtet, und dort hat er in ein paar Tagen dann ca. 40k als Sicherheitspuffer drauf. Das sollte für die Zeit bis zum Renteneintritt auf jeden Fall reichen, selbst wenn der Amtsarzt sich als Folterknecht erweisen sollte.

 

Nichtsdestotrotz sind seine Ausgaben derzeit höher als seine Einnahmen, was unter anderem an seinem Versicherungschaos liegt. Mehr dazu morgen, dann kommt ein Überblick über 35 Versicherungen und Mitgliedschaften.......

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Also wenn wir von der gesetzlichen Witwerrente reden, kommt mir das etwas viel vor. Gut, es sind ein paar Dinge nicht bekannt, bspw. das Alter bei Tod der Frau, die Einfluss haben. Aber vom Prinzip her kanns es maximal 60 % des Rentenanspruchs der Verstorbenen geben. Gemäß den Schilderungen zgl. Pflege usw. würde mich ein Rentenanspruch von 2500+x (um auf 1400 zu kommen) wundern.

 

Das sollte der Rentenberater (wenn ihm die nötigen Zahlen vorliegen) aber mit Leichtigkeit klären können, einfach mal nachfragen.

 

---

 

Ansonsten wünsch ich viel Erfolg bei Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit.

 

---

 

Bei den Versicherungen und Mitgliedschaften schauen wir mal, aber schon hart, solche Ausgaben ...

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saibottina
· bearbeitet von saibottina

Moin moin zusammen :)

 

Also wenn wir von der gesetzlichen Witwerrente reden, kommt mir das etwas viel vor. Gut, es sind ein paar Dinge nicht bekannt, bspw. das Alter bei Tod der Frau, die Einfluss haben. Aber vom Prinzip her kanns es maximal 60 % des Rentenanspruchs der Verstorbenen geben. Gemäß den Schilderungen zgl. Pflege usw. würde mich ein Rentenanspruch von 2500+x (um auf 1400 zu kommen) wundern.

 

Das sollte der Rentenberater (wenn ihm die nötigen Zahlen vorliegen) aber mit Leichtigkeit klären können, einfach mal nachfragen.

Da muss ich nochmal nachfragen, mit der Witwerrente hatte ich formalitätentechnisch bis jetzt nichts zu tun. Es ist aber glaube ich keine gesetzliche. Sie war am Habilitieren und an ner Uni angestellt. Gibt es sowas wie Beamtin auf Zeit? Möglicherweise spielt auch eine Rolle, dass ihr Unfall ein Arbeitsunfall war. Ich hör jetzt auf zu spekulieren und frag bis zum nächsten Post nochmal nach... Der Rentenberater fand die Regelung mit der Witwerrente auch "großzügig", hatte aber keine Zweifel daran.

 

Zu den Versicherungen: Als erstes mal die Liste der bis jetzt bekannten Versicherungen:

Person Versicherungstyp Gesellschaft Preis Zahlweise Jahressumme

Tochter Auslandsreise-KV ADAC 13,9 jährlich 13,9

Tochter Auslandsreise-KV Debeka 6 jährlich 6

Tochter BU Debeka 41,46 monatlich 497,52

Tochter Gebäude "verbundene Wohngebäude" Provinzial 291,55 jährlich 291,55

Tochter Gebäude Elementarschaden Provinzial 123,4 jährlich 123,4

Tochter Haftpflicht Privat AXA / ehemals DBV Wint 0

Tochter Haus-/Grundstücks-Haftpflicht Provinzial 34,63 jährlich 34,63

Tochter Lebensv. von 2000, Garantiez. 3,25% Debeka 93,13 monatlich 1117,56

Tochter Lebensv. von 2004, Garantiez. 2,75% Debeka 57,32 monatlich 687,84

Tochter Mieterhaftpflicht ? ARAG

Tochter Rechtschutz Haus + Wohnung ARAG 115,92 jährlich 115,92

Tochter ruhende KV mit Beihilfe Debeka 4,43 monatlich 53,16

Tochter Unfall Debeka 15,93 monatlich 191,16

Tochter Unfall HUK 108,08 jährlich 108,08

Tochter Zusatzversicherung Stationär Debeka 9,98 monatlich 119,76

Tochter Zusatzversicherung Zahn Debeka 12,12 monatlich 145,44

Vater ? Sozialverband Deutschland 5 monatlich 60

Vater ADAC Plus Mitgliedschaft ADAC 79,5 jährlich 79,5

Vater Ärztekammer Ärztekammer gehaltsabhängig jährlich gehaltsabhängig

Vater Auslandsreise-KV ADAC 29,6 jährlich 29,6

Vater Auslandsreise-KV HUK

Vater Haftpflicht Beruf D. Ärzteversicherung / ehemals DBV Wint 177,8 jährlich 177,8

Vater Haftpflicht Privat AXA / ehemals DBV Wint 68,2 jährlich 68,2

Vater Hausrat HUK 113,69 jährlich 113,69

Vater KfZ HUK jährlich 0

Vater Krankentagegeld Continentale 2 monatlich 24

Vater Marburger Bund Marburger Bund 175 jährlich 175

Vater Pflege Hallesche 54,52 monatlich 654,24

Vater Rechtschutz Familie+Verkehr HUK 225,63 jährlich 225,63

Vater Rechtschutz Privat, Beruf, Wohnen ARAG 221,89 jährlich 221,89

Vater Rechtschutz Verkehr ADAC 69,6 jährlich 69,6

Vater Unfall Bruderhilfe 104,49 jährlich 104,49

Vater Zusatzversicherung Stationär Continentale ? monatlich ?

 

Erstes Ziel wäre die Reduzierung der Versicherungen, um das Gesamtbild etwas übersichtlicher zu machen. Ich suche erstmal keine perfekte Lösung mit idealen Versicherungsbedingungen, sondern erstmal eine grobe Aussortierung. Meine ersten Fragen dazu wären:

 

1) Die Tochter hat 2 Unfallversicherungen. Eine bei der HUK ("Versicherungssumme 127.000€"), eine bei der Debeka ("Vollinvalidität 270.000€"). Mein Bauchgefühl: Debeka-Unterlagen sind übersichtlicher, Debeka schätze ich seriöser ein als HUK, daher HUK kündigen. Grober Unfug?

 

2) beide haben 2 Auslandsreise-KV. Vater kostet mehr als Tochter, ich vermute aufgrund des Alters. Gibt es irgend eine Falle, in die man bei Auslands-KVs nicht tappen sollte? Falls nein, würde ich die teurere von beiden jeweils kündigen. Vater braucht vermutlich eh erstmal keine.

 

3) die Tochter hat eine ruhende PKV bei der Debeka. Sie war früher in der PKV wie ihre Mutter, und die war beihilfeberechtigt (30%). Nur mal angenommen, meine Freundin könnte sich später mal privat krankenversichern (sieht erstmal eher weniger danach aus, Geisteswissenschaftlerin...), würde ihr dann dieser ruhende Beihilfe-Tarif bei der Debeka überhaupt was bringen? Würde der dann in eine Art Normal-PKV-Tarif umgewandelt? Oder würde sie, wenn sie nicht beihilfeberechtigt ist, einen Standard-Neubeginn inklusive Gesundheitsprüfung bekommen? Mir kommt dieser ruhende PKV-Tarif nicht sinnvoll vor.

 

4) Zur Pflege-Versicherung des Vaters bei der Halleschen: 54€ pro Monat kommen mir sehr viel vor, wenn ich mal mit meinen Beiträgen zur PV im Rahmen der PKV vergleiche. Und was mich vor allem stutzig macht: Die Beiträge wurden 2011 um sage und schreibe 25% erhöht. Ist sowas rechtens? Die Versicherung besteht seit über 20 Jahren. Kann man denn als Versicherung, sobald der Versicherte in ein Alter kommt, in dem er evtl. mal die Versicherung in Anspruch nehmen könnte, beliebig die Beiträge erhöhen? Immerhin gab es seit 2011 keine relevanten Erhöhungen.

 

5) Haftpflicht: Meine Freundin hat derzeit keine eigene Haftpflicht. Wir haben ein Schreiben von der AXA (Haftpflicht des Vaters), in dem steht, dass sie bis zum Ende ihres Studiums über ihn haftpflichtversichert ist. Es steht kein Ablaufdatum oder eine Altersgrenze in dem Schreiben. Gilt das also unabhängig von der Dauer des Studiums?

 

6) Berufshaftpflicht: Ein selbständiger Arzt bräuchte eine Berufshaftpflicht, das ist mir klar. Aber er ist ja nicht selbständig sondern angestellt. Es liegt zudem eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vor, dass er über den Arbeitgeber versichert ist, selbst bei grober Fahrlässigkeit. Warum hat er die Berufshaftpflicht dennoch behalten? Er hat sich mit einem Kollegen unterhalten und sie sind zum Schluß gekommen, dass eine persönliche Berufshaftpflicht gegen grobe Fahrlässigkeit sinnvoll wäre. Keine Ahnung warum. Ich würde die kündigen, zumal er ja ohnehin nicht mehr arbeiten wird. Mache ich aufgrund mangelndem ärztespezifischen Wissens einen groben Denkfehler? Und was noch die Frage ist: Angenommen er kündigt und wird dann verklagt, weil er vor 3 Jahren einen Behandlungsfehler gemacht hat. Vor drei Jahren bestand ja die Berufshaftpflicht. Übernimmt die dann, spielt also das Datum des Vorgangs die entscheidende Rolle? Ich vermute ja. Das glaubt er aber nicht und deshalb will er die Berufshaftpflicht derzeit noch "sicherheitshalber" behalten.

 

7) Rechtschutz: Die Versicherungen überschneiden sich gegenseitig (Verkehr bei ADAC und HUK). Ich würde Rechtschutz Familie+Verkehr bei der HUK kündigen. Diesen Tarif gibt es laut HUK-Homepage mittlerweile nicht mehr, ich kann mir unter "Familienrechtschutz" aber ohnehin nicht wirklich vorstellen, wozu man das brauchen sollte.

 

Vielen Dank im Voraus schonmal für die Hilfe

Und: Frohe Ostern!

 

Edit: Ach so, zum Verständnis ist wohl noch wichtig: Das Haus läuft auf die meine Freundin, daher auch die Versicherungen rund ums Haus bei der Provinzial. Sie ist Eigentümerin, er Besitzer.

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polydeikes

1) Beide weg, bedarfsgerecht eindecken, wenn eigenes Geld verdient wird. Völlig überversichert.

 

2) siehe Bild

 

3) Das dürfte eine Anwartschaft sein, behalten.

 

4) Unbedingt bestehen lassen, neu eindecken ist quasi nur noch als Pflegebahr möglich.

 

5) Das erste Studium / Ausbildung ist im Rahmen der PHV der Eltern mitversichert ...

 

6) Abwarten bis EU festgestellt

 

7) Alle weg ...

 

Ansonsten siehe Foto ... viel Erfolg!

post-5413-0-20086200-1397814722_thumb.jpg

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Sapine

Da er bereits Witwerrente bekommt, sollte ein entsprechender Rentenbescheid vorliegen. Aus dem geht die maximale Rente hervor, die er bekommen kann. Die ist übrigens identisch mit der Rentenzahlung, die es im Sterbevierteljahr gegeben hat (zuzüglich mittlerweile stattgefundener Rentenanpassungen). Je nachdem wie alt er ist (er oder sie vor 1962 geboren) und wann er geheiratet hat (Heirat vor 2001) dürfte die deutlich günstigere Altfallregelung gelten (60 % statt nur 55 % und weniger Anrechnung von eigenem Einkommen). Ich vermute mal diese Bedingungen sind beide erfüllt bei ihm und damit hat er den Vorteil, dass nicht alle Einkünfte angerechnet werden müssen auf die Witwerrente.

 

Sollten die laufenden Einkünfte um mindestens 10 % von dem der vorhergehenden Jahre abweichen, kann man einen Antrag auf vorzeitige Anpassung der Witwerrente stellen. Aber ich vermute das hat Euch der Rentenberater bereits erklärt. Möglicherweise bekommt er jetzt ein paar Jahre lang die volle Witwerrente, die bei Start seiner eigenen Rentenzahlungen wieder etwas nach unten korrigiert wird, je nachdem was und wie viel er sich anrechnen lassen muss (keine Ahnung ob und wie viel der Rente vom Versorgungswerk möglicherweise berücksichtigt werden muss).

 

1400 erscheint mir auch sehr hoch (60 % der Erwerbsunfähigkeitsrente wenn ich mich korrekt erinnere), aber vielleicht hat die Verstorbene ja tatsächlich sehr gut verdient und auch vergleichsweise lange gearbeitet, dann wäre es möglich. Dafür spricht auch, dass er überhaupt Witwerrente bekommt, da eigenes Erwerbseinkommen zu großen Teilen angerechnet wird. Je nach Alter sollte Deine Freundin auch noch Halbwaisenrente bekommen?

 

Auf jeden Fall schön zu hören, dass zumindest die wirtschaftliche Existenz nicht ganz so düster aussieht wie befürchtet, auch wenn er selbst davon noch nicht überzeugt ist. Ich hoffe wenigstens Ihr beide seid jetzt deutlich beruhigter.

 

EDITH:

Gerade das mit dem Beamtenstatus gelesen - dann ist das meiste von meinem Post hinfällig.

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Sapine

Zu den ganzen Versicherungen ist mir erst mal durch den Kopf geschossen ...

sollte doch mal eine kaufen, bei den Umsätzen.

 

Im einzelnen will und kann ich nicht viel sagen, Rechtschutz würde ich jedoch laufen lassen bist das mit der Erwerbsunfähigkeit durch ist.

 

Der Marburger Bund ist so eine Art Interessensvertretung der Ärzte ähnlich wie eine Gewerkschaft in anderen Bereichen. Hat er dort eine Versicherung abgeschlossen oder handelt es sich um den Mitgliedsbeitrag? Wenn er dort Mitglied ist, kann er dort möglicherweise in der jetzigen Situation auch Unterstützung bekommen gerade in der Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber. Nachfragen kostet nichts. Mittelfristig aber ein Posten auf den man verzichten kann.

 

Zusätzlich zu den Versicherungen wäre eine Sichtung in Bezug auf Abonnements, Handyverträge etc. auch noch hilfreich, um die Kostenseite zu entlasten. Am besten mal sämtliche Kontoauszüge eines Jahres checken, um zu sehen, wofür alles Geld abgebucht wird.

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polydeikes

Anstelle der gesetzl. Altersrente tritt bei Beamten halt das Ruhegehalt und auch davon max 60 %. Findet sich eig. alles in den Par. 20 und 24 (Tochter) BeamtVG.

 

Aber da wir nicht alle Details kennen und der Rentenberater bereits engagiert wurde, soll der das klären und das kann er mit Sicherheit auch.

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