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batzen83

BU Voranfrage abgelehnt

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batzen83

Hallo Leute,

 

ich habe folgendes Problem. Ich habe vor ein paar Wochen über eine Maklerin eine Voranfrage für BU machen lassen. Ich habe um eine anonyme Anfrage gebeten, da ich Angst vor einem HIS Eintrag habe.

Ich hatte vor 2 Jahren Herzrytmusstörung ohne wirklich im Alltag Probleme zu haben. Hier konnte keine Diagnose gestellt werden. Alles wäre in Ordnung. Bin darauf zur Osteopathie und seitdem habe ich keine Probleme mehr. Blockaden in der Wirbelsäule waren der Auslöser. Ich gehe da mittlwerweile regelmäßig präventiv hin.

Im Nachhinein stellte sich heraus, nach mehrmaligem Nachfragen, das die Maklerin meinen Namen und Geburtsdatum doch mit angegeben hatte. Habe mir auch den E Mail Verkehr zwischen ihr und der Versicherung geben lassen. Hier spricht sie von einer Voranfrage. Die Voranfrage wurde abgelehnt. Die Versicherung scheint sich gerade daran zu stören, dass es keinen Befund gibt bei den Herzrythmusstörung.

Muss ich nun mit einem HIS Eintrag rechnen? Werde ich darüber informiert, wenn ich dort lande, oder muss ich aktiv werden?

Ist es sinnvoll noch 3 Jahre zu warten, bis ich die Untersuchung wegen dem Herzen nicht mehr angeben muss? Wie gesagt ich habe keine Probleme mehr. Oder haben sich die Versicherungen untereinander schon alles weitergereicht?

Könnte ich mit einer weiteren Untersuchung zeigen, dass keine Probleme mehr vorliegen oder mir das von einem Arzt bestätigen lassen? Ist das sinnvoll?

 

Grüße und Danke

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polydeikes

Das ist aus der Ferne nicht einzuschätzen. Einige Gesellschaften machen Voranfragen gar nicht ohne Namen und Geburtsdatum, fällt mir bspw. die Swisslife ein. Muss nicht zwangsläufig einen HIS Eintrag ergeben. Was da aber nun im Detail produziert wurde, kann ich nicht erahnen. Ich schätze mal, dass Peter hier irgendwann noch reinschauen wird, evtl. hat er einen Lösungsansatz für dich.

 

Bei einer Voranfrage kann natürlich nur das beurteilt werden, was eingereicht ist. Da entscheidet der Sachbearbeiter zwischen umständlich nachprüfen (kostet Zeit) und ablehnen (lassen sich 2 weitere Anträge in der Zeit bearbeiten). Von daher muss es nicht zwangsläufig eine glatte Ablehnung gewesen sein, evtl. war das Material schlichtweg nicht gut.

 

Die weitere Untersuchung im Sinne einer Aktenbereinigung macht in jedem Fall Sinn. Auch wenn du 3 Jahren wartest. In 3 Jahren können natürlich auch weitere Dinge passieren.

 

Insofern wäre mein Ansatz: Abschließende Untersuchung, Hausarztakte, neue Risikovoranfrage ...

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batzen83
· bearbeitet von batzen83

Ihr seid ja echt flott hier :D Danke für die schnelle Antwort

Die Versicherung ist die Hanse Merkur, wenns hilft.

Weißt du, ob ich bei einem HIS EIntrag informiert werde? Oder muss ich selbst aktiv werden?

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polydeikes

Ihr seid ja echt flott hier :D Danke für die schnelle Antwort

Die Versicherung ist die Hanse Merkur, wenns hilft.

Weißt du, ob ich bei einem HIS EIntrag informiert werde? Oder muss ich selbst aktiv werden?

 

Naja. Dann sieh die Ablehnung mal nicht als tragisch an. Ich kenne zwar deine Situation nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass du die HM für eine BU haben willst. :lol:

 

Nö, über einen HIS Eintrag wirst du nicht informiert. Wegen Handlungsoptionen, warte auf Peter. Würde mich wundern, wenn er da nicht noch was zu schreiben würde.

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batzen83

Na das ist doch schon mal was Positives :lol: Wer brauch schon die HM!

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polydeikes

Na das ist doch schon mal was Positives :lol: Wer brauch schon die HM!

 

Eben ... Kopf hoch ... "Life goes on" ... ;) ... Alternative Vorgehensweise wurde genannt ...

 

Auch die HM hat ein paar interessante Produkte, aber HM BU muss nun wirklich nicht sein. :lol:

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo Leute,

 

ich habe folgendes Problem. Ich habe vor ein paar Wochen über eine Maklerin eine Voranfrage für BU machen lassen. Ich habe um eine anonyme Anfrage gebeten, da ich Angst vor einem HIS Eintrag habe.

Ich hatte vor 2 Jahren Herzrytmusstörung ohne wirklich im Alltag Probleme zu haben. Hier konnte keine Diagnose gestellt werden. Alles wäre in Ordnung. Bin darauf zur Osteopathie und seitdem habe ich keine Probleme mehr. Blockaden in der Wirbelsäule waren der Auslöser. Ich gehe da mittlwerweile regelmäßig präventiv hin.

Im Nachhinein stellte sich heraus, nach mehrmaligem Nachfragen, das die Maklerin meinen Namen und Geburtsdatum doch mit angegeben hatte. Habe mir auch den E Mail Verkehr zwischen ihr und der Versicherung geben lassen. Hier spricht sie von einer Voranfrage. Die Voranfrage wurde abgelehnt. Die Versicherung scheint sich gerade daran zu stören, dass es keinen Befund gibt bei den Herzrythmusstörung.

Muss ich nun mit einem HIS Eintrag rechnen? Werde ich darüber informiert, wenn ich dort lande, oder muss ich aktiv werden?

Ist es sinnvoll noch 3 Jahre zu warten, bis ich die Untersuchung wegen dem Herzen nicht mehr angeben muss? Wie gesagt ich habe keine Probleme mehr. Oder haben sich die Versicherungen untereinander schon alles weitergereicht?

Könnte ich mit einer weiteren Untersuchung zeigen, dass keine Probleme mehr vorliegen oder mir das von einem Arzt bestätigen lassen? Ist das sinnvoll?

 

Grüße und Danke

 

Hallo,

 

sofern Du nicht vorhast, die Behandlung/Untersuchung/Diagnose nicht anzugeben - spielt ein Eintrag in der HIS eigentlich gar keine Rolle!

Das Problem ist doch nicht der Eintrag in der HIS sondern die dahinter stehende Diagnose! Kein halbwegs klar denkender Risikoprüfer der Gesellschaft A wird einen Antrag von vorne herein ablehnen, weil ein HIS Eintrag der Gesellschaft B existiert.

Er wird immer individuell nach den Annahmerichtlinien seiner Gesellschaft verfahren. Also von daher Entwarnung.

Zum Anderen nehmen viele gute Gesellschaften (damit meine ich jetzt nicht die Hanse Merkur!) gar nicht am HIS Datenverkehr teil, weder aktiv noch passiv. Heisst: Die melden da nicht hin und fragen auch nicht nach.

Diese ganze Panikmache ist irgendwann vor Jahren mal von der StiWatest aufgebracht worden, so nach dem Motto: einmal drinne, für immer gebrandmarkt. Völliger Käse.

 

Wenn Du wissen willst, was über Dich in der HIS gespeichert ist (meist nur: Herr/Frau XY hat eine Antrag auf Lebensversicherung gestellt, der nicht zu normalen Bedingungen angenommen wurde) kannst Du dort nachfragen, einfach Dr. Google befragen

(wenn ich mich recht erinnere, ist das kostenfrei, einmal pro Jahr)

 

Last but not least: Der Versicherer darf eigentlich eine Voranfrage gar nicht melden - ist kein Antrag. Anders und grenzwertiger schaut es bei sog. Probeanträgen aus (auch so ein Unsinn, den da irgendwelche Verbraucherschützer in die Welt gesetzt haben)

Anonyme Risiko-Voranfragen und Probeanträge sind in 99,9% aller Fälle unnötig.

 

Also insgesamt an der Front erstmal Entwarnung.

 

Wichtiger wäre es, die Gesundheitshistorie so aufzubereiten, dass eine möglichst hohe Erfolgswahrscheinlichkeit besteht:

ALLES lückenlos auflisten, Befunde, Entlassungsberichte, Verschreibungen, Anwendungen etc. zusammen tragen, dann bei drei guten Gesellschaften ein RiVo halten.

Denke dass so etwas versicherbar ist.

 

Abwarten kann gefährlich werden:

1. Gesundheit kann sich ändern, meistens leider zum negativen

2. ziemlich sicher ist diese Anamnese nach 5 Jahren nicht aus der Akte draussen! Das lässt sich im Prinzip kein Arzt nehmen, das als quasi als "Dauer-Anamnese" immer mit durch zu schleifen. (wäre auch riskant für ihn!)

 

Auch jetzt aus eigenem Antrieb eine Untersuchung zu veranlassen kann ins Auge gehen - es sei denn, Du sagst dem Arzt von vorneherein, dass Du selbst zahlst. Sonst muss er nämlich (damit er es bei der Kasse abrechnen kann)

irgendeinen Befund drauf schreiben - ist also nicht der Idealweg, würde ich derzeit nicht empfehlen!

 

Viel Erfolg - und nicht bange machen lassen - ist nicht gut fürs Herz whistling.gif

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polydeikes

Und da war der Peter ... wie "versprochen ..." ... :thumbsup::lol:

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ZfT

Diese ganze Panikmache ist irgendwann vor Jahren mal von der StiWatest aufgebracht worden, so nach dem Motto: einmal drinne, für immer gebrandmarkt. Völliger Käse.

 

Persönlich gebe ich zwar auch nicht viel auf die Stiftung Blasenfest und "für immer" ist man sicherlich nicht benachteiligt, aber ganz so unkritisch sehe ich das nicht. Bei mir hat solch ein Eintrag im HIS System tatsächlich schon Probleme mit einer potentiellen zweiten Versicherung versusacht, das wurde auch seinerzeit hier im Forum diskutiert. Kann ich bei Gelegenheit noch mal raussuchen.

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HaRaS1983

ALLES lückenlos auflisten, Befunde, Entlassungsberichte, Verschreibungen, Anwendungen etc. zusammen tragen, dann bei drei guten Gesellschaften ein RiVo halten.

 

Hallo,

 

was ich mich frage - es wird immer von 2-3 guten Versicherern gesprochen, aber nie werden welche genannt. Ich weiß es kommt auf den Einzelfall an... aber kann mal einer allgemein 3 gute Versicherer nennen?

 

bisher scheint ja nur die AL gut zu sein...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Da hast du was falsch verstanden. Je nach Situation kommen meist nur 2,3 Gesellschaften in Frage, die sich für die individuelle Situation eignen.

 

Eine AL wäre bspw. völlig deplatziert bei:

- Infektionsklauseln für nicht-Ärzte

- Thematik Anerekenntnis Erwerbsminderung

- Fällen, bei denen eine DU Klausel benötigt wird

 

Schwächen sind vor allem auch im Bereich Nachversicherung recht deutlich.

 

Ansonsten ist die AL häufig interessant, als eine mögliche Gesellschaft. Es gibt aber weitere Alleinstellungsmerkmale anderer Versicherer, bspw. das Thema Arbeitsunfähigkeit bei der Condor.

 

Weiterhin gibt es losgelöst vom individuellen Fall auch generell starke Bedingungswerke. Da sind aber durchaus mehrere Gesellschaften auf dem gleichen Niveau.

 

Andere Gesellschaften wurden ebenfalls oft genug genannt, nur was bringt das reine Aufzählen von Gesellschaften? Eine Aussage über die individuelle Eignung trifft genau das eben nicht. Und ich warne ausdrücklich vor einem "xyz war im Thread abc gut, für mich ist die dann auch gut".

 

Eine Schlußfolgerung gem. bspw. " AL = immer Top " ist sehr gefährlich, von solchem Schubladendenken kann ich nur abraten.

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tyr

Eine AL wäre bspw. völlig deplatziert bei:

- Infektionsklauseln für nicht-Ärzte

- Thematik Anerekenntnis Erwerbsminderung

Welchen Nutzen hat eine Infektionsklausel für Berufe außerhalb des Gesundheitsumfeldes (nicht-Ärzte, nicht-Pfleger, nicht-Sanitäter usw.)? Leuchtet mir gerade nicht ein...

 

Und wodurch ist bei der AL die Anerkennung von Erwerbsminderung erschwert?

 

Ich bitte um Erleuchtung.

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polydeikes
Welchen Nutzen hat eine Infektionsklausel für Berufe außerhalb des Gesundheitsumfeldes (nicht-Ärzte, nicht-Pfleger, nicht-Sanitäter usw.)? Leuchtet mir gerade nicht ein...

 

Eben genau weil der Arzt zwar die Infektionsklausel hat, der Rettungssan, die Krankenschwester, der Altenpfleger, die Arzthelferin usw. usf. nicht ...

 

Bei Human- und Zahnmedizinern sowie bei Studenten der Human und Zahnmedizin liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn eine Rechtsvorschrift oder eine behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln ...

 

Infektionsklauseln spielen darüber hinaus nicht nur bei Medizinern eine Rolle, Tätigkeitsverbote können auch in anderen Bereichen verhängt werden. Dazu zählen laut Infektionsschutzgesetz vor allem Tätigkeiten in der Lebensmittelbranche und auch die Betreuung von Kindern in bspw. öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen.

 

Und bei der AL gilt eben die Infektionsklausel nur für Ärzte und Medizinstudenten ...

 

---

 

Und wodurch ist bei der AL die Anerkennung von Erwerbsminderung erschwert?

 

Erschwert? Es gibt einfach keinen Zusammenhang im Bedingungswerk. Andere Gesellschaften vermerken, bei einer seitens Rentenversicherung festgestellten Erwerbsminderung ist der VN berufsunfähig ... [Punkt]

 

Bei der AL findet auch das nicht statt.

 

 

Ich bitte um Erleuchtung.

 

Es geht bei BUs immer um drei Sachen:

Harte Kriterien (blöd und einfach: Abstrakte Verweisung -> Verzicht), weiche Kriterien (Ist die abstrakte Verweisung über eine Hintertür wieder drin?), Interpretationsspielräume. Abstrakte Verweisung ist im Prinzip Standard, Beispiel nur zur Verständlichkeit.

 

Interpretationsspielräume, ein einfaches Beispiel: "Kräfteverfall"

 

Das VVG sieht die Definition "mehr als altersentsprechender Kräfteverfall" vor. Es gibt eine höchstrichterliche Einzelfallentscheidung, dass Kräfteverfall als "mehr als altersentsprechender Kräfteverfall" zu werten sei. Dennoch ist die Abgrenzung "altersentsprechend" oder "mehr als altersentsprechend" nicht einfach. Und Einzelentscheidungen sind, auch vom BGH, nie eine Garantie für alle möglichen Fälle.

 

Die Gesellschaften mit der Formulierung "mehr als ..." argumentieren bezüglich der einmalig erfolgten Rechtssprechung. Statt eben einfach wie gute Gesellschaften ins Bedingungswerk schlichtweg bspw. "Kräfteverfall" zu schreiben. Wenn das wirklich so egal wäre, wie manche Gesellschaften argumentieren, warum packen sie es nicht einfach ins Bedingungswerk?

 

Sowas sind Interpretationsspielräume ... und im Sinne von was kann der Versicherer gegen mich tun (und das ist der Sinn der Bedingungswerke) will ich als Versicherungsnehmer eben so wenig wie möglich Interpretationsspielraum.

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polydeikes

Und um bspw. das mit der Infektionsklausel noch mal von finanzieller Seite verständlicher zu machen:

 

Entschädigungen gibt es nur bei behördlich verhängten Tätigkeitsverboten und das nur bis zur 7. Woche. Danach haben wir Einzelfallentscheidungen gem. §47 SGB V und maximal die Höhe des Krankengelds. Was macht nun der privat Krankenversicherte, wenn er nicht noch Leistungen von bspw. einem Versorgungswerk bekommt ab Woche 7?

 

---

 

Wie gesagt, alles individuelle Kriterien und es gibt noch wesentlich mehr davon.

 

Aktuell prüfe ich die Option einer WPF Checkliste für BU Kriterien mit den Chefs. Die wird es aber nur geben, wenn sie klar WPF gebrandet ist.

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tyr

Danke für die Erklärungen!

 

Und bei einer WPF-Checkliste: warum nicht? Ihr könnt das PDF-Dokument ja technisch schützen, so dass es nicht so einfach ist, die Herkunft zu entfernen.

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polydeikes

Danke für die Erklärungen!

 

Und bei einer WPF-Checkliste: warum nicht? Ihr könnt das PDF-Dokument ja technisch schützen, so dass es nicht so einfach ist, die Herkunft zu entfernen.

 

Jo, genau das soll stattfinden und es soll halt ein klares WPF Branding sein. Wasserzeichen oder Ähnliches, ich hab doch keine Ahnung von sowas ... :blink:

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schmidtl

@polydeikes: Das wäre super wenn sowas zustande kommen würde. Wenn du technische Hilfe mit dem pdf brauchst helfe ich gern, es lassen sich auch pdf's erstellen die a) mit Passwort versehen sind und B) sich nicht drucken lassen - wäre sowas in deinem Sinne?

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