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Sulawesi

Freiwillig in gesetzlicher Rentenversicherung bleiben?

Empfohlene Beiträge

Gast240416
· bearbeitet von Cef

 

Auf der Homepage ist trotzdem die Anleitung dazu.

Wird dort ausdrücklich angeboten.

Klick https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/02_Pflicht-und-freiwillig-Versicherte/pflicht-und-freiwillig-versicherte_Inhalt_01_selbstaendig_und_pflichtversichert.html

 

Formular zur Anmeldung V00060

 

Wahrscheinlich weiß dort aber auch die eine Hand nicht was die andere tut.

Einige Stellen im weit verzweigten Internetauftritt machen ebenfalls den Eindruck.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 25 Minuten von Cef:

Formular zur Anmeldung V00060

 

Wenn man selbständig ist, kann man sich auch schon mal mit dem Formular V0020 beschäftigen :shock:

 

Was die Zahlungsweise betrifft: ich vermute, dass die Abteilungen, die mit dem Zahlungseingang beauftragt sind, den Lastschrifteneinzug bevorzugen. Dieses Verfahren lässt sich automatisieren und eingezogene Beiträge können den Versicherten vom Computer zugeordnet werden. Wenn die Versicherten selbst überweisen, füllen sie häufig den Verwendungszweck nicht in der geforderten Weise aus. Und dann müssen Mitarbeiter die eingegangenen Zahlungen händisch zuordnen - was Aufwand verursacht und eine wirklich ekelhafte Arbeit ist...

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Gast240416

Denke ich auch.

Die geforderten Angaben auf der Überweisung sind aber klar aufgeführt und benannt -

sollte nun wirklich jeder freiwillig Versicherte hinbekommen ...

:-*

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 24 Minuten von stagflation:

Wenn die Versicherten selbst überweisen, füllen sie häufig den Verwendungszweck nicht in der geforderten Weise aus. Und dann müssen Mitarbeiter die eingegangenen Zahlungen händisch zuordnen - was Aufwand verursacht und eine wirklich ekelhafte Arbeit ist...

Ich überweise einmal jährlich mit Verwendungszweck "[Versicherungsnummer] [Name, Vorname] [Adresse] freiwillige Versicherung Januar 20xy bis Dezember 20xy" und habe dabei überhaupt kein schlechtes Gewissen.

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stagflation
vor 1 Minute von bondholder:

Ich überweise einmal jährlich mit Verwendungszweck:

"[Versicherungsnummer] [Name, Vorname] [Adresse] freiwillige Versicherung Januar 20xy bis Dezember 20xy" und habe dabei überhaupt kein schlechtes Gewissen.

Die Versicherungsnummer ist vermutlich die entscheidende Information. Also alles OK! :)

 

Aber überlegt mal: bei der Deutschen Rentenversicherung gehen jedes Jahr Millionen von Überweisungen ein. Wenn da auch nur 1% der Überweisungen nicht automatisch zugeordnet werden können, haben die viel, sehr viel, richtig viel Arbeit! Noch schlimmer sind vermutlich Fälle, bei denen Überweisungen falsch zugeordnet werden. Das führt zu richtig viel Ärger. Also alles in allem: ich kann verstehen, dass sie die Beiträge lieber einziehen.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef
vor 10 Minuten von stagflation:

Noch schlimmer sind vermutlich Fälle, bei denen Überweisungen falsch zugeordnet werden

Endlich mal ein freiwillig MitarbeiterVersicherter mit einer Ader für die Verwaltung!

Ich schreibe deshalb noch meine Schuhgröße dazu..

 

Also: Wir könnten uns deshalb auf eine Nummer einigen.

Soll ich sie hier posten?

:P

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Oli64
Am 19.1.2021 um 15:39 von Barqu:

Was koennten - ausser den von Oli64 zitierten - Gruende sein, die dazu fuehren, dass es sich als vorteilhaft heraus stellt?
Ich stehe vor einer aehnlichen Frage und tendiere auch dazu den Mindestbeitrag zu zahlen, konnte aber eigentlich (noch?) keine Vorteile entdecken.

Ich komm mal wieder zurück zum Thema. Es scheint ja so zu sein dass es keine verstecken Nachteile der fehlenden Beitragsjahre gibt, außer der natürlich kleineren Rente die man anders ausgleichen muss.

 

Frührente wäre noch ein Thema, aber das kann man auch über eine BU abbilden.

 

Mich wundert dass ich wenig über das Thema finde. Trifft ja jeden Selbsständigen und ich glaub nicht dass jeder davon einfach die vollen Beträge zahlt. Oder den Mindestbeitrag in Zwischenphasen, wenn das Geld mal grad nicht fließt und man auch diesen vielleicht gerne noch einspart.

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bondholder
vor 1 Stunde von Oli64:

Trifft ja jeden Selbsständigen und ich glaub nicht dass jeder davon einfach die vollen Beträge zahlt.

Ja, es gibt auch Selbständige, deren Zukunftsperspektive Hartz IV bzw Grundsicherung im Alter ist...

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Oli64

Warum so polemisch? In der Anfangszeit verdient man häufig nichts sondern investiert. Soll man deiner meinung nach jetzt seinen Grundstock voll in die Rente zahlen und damit den Schritt in die Selbsständigkeit nicht schaffen?

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Nightfire

Das ist schon richtig. Aber man sollte das Thema auch nicht ganz unberücksichtigt lassen. Man muss ja nicht direkt den Maximalbetrag einzahlen. Man kann sich aber durch den Mindestbeitrag schon mal die Beitragszeiten sichern und wenn man in Rente geht und gleichzeitig in der GKV ist kommt man so auch in die KVdR nach jetzigem Stand. 

Denn falls man scheitert, hat man seine Zeiten nicht und aus der angeblichen Polemik von @bondholder werden nackte Tatsachen. 

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Oli64

Was passiert denn genau wenn Jahre fehlen? Ernste Frage die ich hier klären möchte. Kann ich dann mit 67 meine Rente nicht beantragen sondern erst mit 97? Oder ist die Rente dann einfach nur so hoch wie sie eben eingezahlt wurde?

 

Falls man scheitert hat man vielleicht noch ganz andere Probleme. Oder man hat sich eben ausreichend abgesichert. Welches unternehmerische Risiko man eingeht ist doch jedem selber überlassen. Und genau darum geht es hier.

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Ramstein
vor 6 Minuten von Oli64:

Was passiert denn genau wenn Jahre fehlen?

Das kann der heute keiner sagen. Zurzeit brauchst du eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren, um vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Wie das in 20, 30, 40 Jahren aussieht ....

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Someone
vor einer Stunde von Oli64:

Was passiert denn genau wenn Jahre fehlen?

Wenn Du nicht genug Beitragsjahre hast, bekommst Du überhaupt keine Altersrente (zur Zeit muss man 5 Jahre Mindestversicherungszeit haben). ;)

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Oli64

Sind bei ca. 20 Jahren.

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Oli64
vor 2 Stunden von Ramstein:

Das kann der heute keiner sagen. Zurzeit brauchst du eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren, um vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Wie das in 20, 30, 40 Jahren aussieht ....

Ich will ja nicht vorzeitig in Rente gehen. Ich habe jetzt 20 Jahre eingezahlt und mache mich jetzt selbstständig. Angenommen ich zahle ab sofort bis 67 gar nichts mehr ein, was passiert dann mit meinen eingezahlten Jahren? Bekomme ich dafür anteilig ab 67 eine Rente ausgezahlt? Dass das wenig sein wird ist klar. Kann man privat ausgleichen. Änderungen in der Zukunft können wir aus der Überlegung auch rauslassen.

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Barqu
5 minutes ago, Oli64 said:

Bekomme ich dafür anteilig ab 67 eine Rente ausgezahlt?

"Anteilig" ist das falsche Wort, aber umgangssprachlich: ja.

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Gast240416
vor 15 Stunden von Oli64:

Mich wundert dass ich wenig über das Thema finde

Du könntest hier im Forum noch in den Threads zu VWen nachsehen.

Da taucht das Thema ebenfalls regelmäßig auf.

 

Zur Rendite und zum ganzen Drumherum ist auch diese noch unvollständige Serie im Blog von Georg informativ:

Lohnen sich freiwillige.....

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WOVA1
vor 12 Minuten von Oli64:

Ich will ja nicht vorzeitig in Rente gehen. Ich habe jetzt 20 Jahre eingezahlt und mache mich jetzt selbstständig. Angenommen ich zahle ab sofort bis 67 gar nichts mehr ein, was passiert dann mit meinen eingezahlten Jahren? Bekomme ich dafür anteilig ab 67 eine Rente ausgezahlt? Dass das wenig sein wird ist klar. Kann man privat ausgleichen. Änderungen in der Zukunft können wir aus der Überlegung auch rauslassen.

Vom Prinzip her: Du hast in den 20 Jahren eine bestimmte Anzahl von Rentenpunkten angesammelt - wenn Du jeweils genau das Durchschnittseinkommen bekommen hättest, genau 20 Punkte.

Zum Zeitpunkt des Renteneintritts wird dieser Punktwert mit dem dann aktuellen Rentenwert ( derzeit im Westen 34,19 EUR ) multipliziert und ergibt die Rente.

 

genauer nachzulesen bei : Rentenversicherung: Wie-wird-meine-Rente-berechnet

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Oli64

Danke, das ist doch schon sehr brauchbar. D.h. für mich, man kann auch mal ein Jahr auslassen und wenn man möchte später wieder "normal" einzahlen oder sogar noch drauflegen. Aber dann hat das mit dem Mindestbeitrag "nur um dabeizubleiben" nicht wirklich einen Auftrag. 

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chirlu
vor 44 Minuten von Oli64:

Aber dann hat das mit dem Mindestbeitrag "nur um dabeizubleiben" nicht wirklich einen Auftrag. 

 

Doch, wenn du dadurch die Voraussetzungen erfüllen kannst für bestimmte Leistungen. Grundsätzlich Anspruch auf eine Rente (5 Jahre) hast du ja schon, und auch auf Rehaleistungen (15 Jahre). Früher in Rente (35 Jahre, nicht nur Beitragszeiten) willst du nicht können, andere aber vielleicht schon.

 

Du kannst als Selbständiger dich auch auf Antrag pflichtversichern und erhältst dir damit die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente. Freiwillige Beiträge genügen hierfür nicht.

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Oli64
vor 23 Stunden von chirlu:

Anspruch auf eine Rente (5 Jahre) Rehaleistungen (15 Jahre)

Früher in Rente (35 Jahre, nicht nur Beitragszeiten)

 

Du kannst als Selbständiger dich auch auf Antrag pflichtversichern und erhältst dir damit die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente. Freiwillige Beiträge genügen hierfür nicht.

Das ist interessant. Danke. 35 Jahre schaff ich ja theoretisch noch locker. 20 hab ich schon, meine Frau auch. Wenn ich jetzt zwei drei Jahre aussetze hab ich immernoch 20 Jahre Zeit um dann mit Anfang 60 aufzuhören. 

 

Nach dem Lesen auch der Links oben siehts jetzt für mich so aus: Ein paar Jahre aussetzen ist kein Problem, es macht aber durchaus Sinn dann wieder voll einzusteigen. 

 

Ist es denn irgendwie riskant jetzt nicht den Mindestbeitrag zu zahlen, falls in dieser Zeit irgendwas passiert? Ich hab doch dann trotzdem noch "meine" erreichten Ansprüche, auch als nicht aktives Mitglied oder?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Momentane Bedingung: 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV notwendig, um als Rentner in die günstige Krankenversicherung der Rentner zu kommen.

Kann sich natürlich in Zukunft noch ändern, aber sicher nicht zum besseren.

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Oli64

GKV behalt ich bei.

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chirlu

Nach zwei Jahren ist der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente weg. Wie gesagt, kann man den aber durch freiwillige Beiträge nicht aufrechterhalten.

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Oli64

Wie läuft das bei der üblichen Hausfrau? Die kann sich ja nicht nach nem Jahr wieder pflichtversichern lassen, weil dauerhaft kein Geld verdient wird, obwohl der Haushalt genug Geld verdient um das bezahlen zu können. Gibts da schlaue Optionen?

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