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Mr_Portugis

Künditungsrecht des Emittenten

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Mr_Portugis

Hi zusammen,

 

ich bin über den § 498Abs. (2) BGB gestolpert und frage mich ob der auch für Anleiheemittenten gilt. Der § besagt folgendes:

(2) DerDarlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monatenkündigen.

 

 

 

 

Kann der Emittent eine variabel verzinsliche Anleihe mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen?

 

 

 

 

VG

 

 

 

 

Marcio

 

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PeterPan

Hi zusammen,

 

ich bin über den § 498Abs. (2) BGB gestolpert und frage mich ob der auch für Anleiheemittenten gilt. Der § besagt folgendes:

(2) DerDarlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monatenkündigen.

 

Kann der Emittent eine variabel verzinsliche Anleihe mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen?

 

VG

 

Marcio

 

 

Eine Schuldverschreibung ist kein Darlehen. Analogien zu den Bestimmungen des Darlehensvertrages sind zwar nicht generell auszuschließen. Bezüglich § 489 Absatz 2 BGB halte ich das aber für ausgeschlossen, es sei denn, es wurde mit Wissen der Anleihegläubiger an Stelle eines Darlehens extra eine Schuldverschreibung begeben, um die Bestimmung auszuhebeln (bei öffentlich plazierten Schuldverschreibungen ist das aber auszuschließen).

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Ramstein

Erstens ist es nicht §498, sondern §489.

 

Zweitens geht es da um Darlehensverträge.

 

Drittens sind Anleihen Inhaberschuldverschreibungen, die im BGB in §793ff geregelt sind.

 

PS: Wozu die vielen Leerzeilen?

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bondholder

Kann der Emittent eine variabel verzinsliche Anleihe mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen?

Im Prinzip schon, und zwar genau dann, wenn dieses Kündigungsrecht vertraglich vereinbart worden ist.

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