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Unwissende1989

BAV oder Riester; wann wie BU?

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Unwissende1989

Hallo Zusammen,

 

ich bin bei der Recherche in letzter Zeit immer mal wieder auf das Forum aufmerksam geworden und habe heute beschlossen, mich anzumelden.

Ich befinde mich momentan in Beratung bei einem Tecis Mitarbeiter - fühle mich jedoch nicht so ganz wohl...

 

Zum Hintergrund:

 

Ich bin 25 Jahre alt, Bruttoeinkommen: 1400 (ca. 1035 Netto).

Nun geht es darum, eine BAV (von einer Beraterin durch den Arbeitgeber empfohlen) oder einen Riester plus einen flex AV (je 50 €) abzuschließen.

Der Tecis Berater hat mir natürlich von der BAV abgeraten - wie ich nun erfahren habe wahrscheinlich, weil er am Abschluss nichts verdienen kann.

Ich möchte 100 € monatlich sparen. Die Beraterin hat vorgerechnet, dass die 100 € am Besten in der BAV angelegt sind und mir empfohlen, einen Riester sobald ich Kinder plane anzulegen.

Wie ist eure Meinung? Ich kenne mich bislang noch nicht so gut aus, denke aber auch dass 100 € in den BAV aktuell das Beste sind.

 

Dann wurde mir an der Uni schon empfohlen, frühzeitig eine BU abzuschließen.

Nun sagte die Beraterin, dass eine BU - bei mir auf 800 € - noch nicht wirklich Sinn macht, wenn man doch als Hartz 4 Empfänger ca. 900 € vom Staat erhält. Sollte ich mit dem Abschluss einer BU warten, bis ich mehr als den Hartz 4 Satz verdiene (voraussichtlich nächstes Jahr, wenn Master abgeschlossen und ich nicht mehr als Teilzeitkraft arbeite)?

Nichtsdestotrotz würde mich außerdem interessieren:

Wie steht ihr zu Leistungsdynamik und Beitragsdynamik? Beraterin sagte: Leistungsdynamik wegen Inflation 1 % und 0 max. 3 % Beitragsdynamik. Tecis Berater sagt: Leistungsdynamik brauchen wir nicht, Beitragsdynamik 5 %.

Wie lange sollte man sich versichern lassen? Was empfehlt ihr und warum - bis 60, 63 oder 65?

Außerdem lag vor 4 Jahren eine Rückenproblematik vor - macht es Sinn noch ein Jahr zu warten da man es nach 5 Jahren nicht mehr angeben muss (ist eh ausgeheilt), oder noch mit 25 Jahren die BU abzuschließen?

 

Über Rückmeldung wäre ich extrem dankbar.

 

Vielen Dank und einen schönen Abend

 

Unwissende1989

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polydeikes

Hallo.

 

Du bist leider nicht ganz im richtigen Unterforum gelandet, aber im richtigen Forum. Willkommen.

 

Man kann deine individuelle Situation leider nur zwischen den Zeilen erahnen. Du machst deinen Master bezahlt über den Arbeitgeber? Also eine Art BA Studium? Bitte um Erläuterung. Auch bitte Studienrichtung benennen.

 

Bleibst du beim Arbeitgeber, bzw. hast du das vor? Oder gibt es sogar schon Übernahmeregelungen?

 

Dann beantworte ich dir gern die technischen Fragen.

 

---

 

Zur Rückenproblematik: Ausgeheilt gilt eine Erkrankung dann, wenn sie in den Akten abgeschlossen ist. Dein Arzt hat damals eine Diagnose gestellt. Der Arzt verdient quasi erst dann Geld, wenn er eine Diagnose ggü. der GKV abrechnet. Und diese Diagnose ist der springende Punkt.

 

Wurde bspw. eine degenerative Veränderung diagnostiziert (bspw. Skoliose, unabhängig vom Cobb Winkel), kann diese Erkrankung nicht "ausheilen" und wäre angabepflichtig.

 

Weiterhin können Diagnosen beim Arzt dauerhaft durchgeschleift werden, oft sogar sinnvoll zur Absicherung des Arztes.

 

Deine Arztakte kann sich da deutlich von deiner Auffassung unterscheiden. Daher solltest du Akteneinsicht beim Hausarzt erbitten (hast ein Auskunftsrecht) und erst dann lässt sich etwas über angabepflichtig oder nicht sagen.

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