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Olli123

alternative zu BUZ bei früher BU

Empfohlene Beiträge

Olli123
· bearbeitet von Olli123

Hallo liebes Forum,

 

ich stehe gerade am Anfang des Arbeitslebens und wurde quasi beim Examen von verschiedenen Finanzdienstleistern weggecastet.

 

Nachdem ich jetzt versucht habe hier im Forum einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten der BU und AV zu machen raucht mir ganz schön der Kopf...

Die mehrzahl der oben genannten Unternehmen schlägt wie wohl immer eine BUZ mit Basisrente oder zumindest mit privater RV vor.

 

Vieles (vor allem die negativen Aspekte) dieser Kombi sind mir durch das Forum recht gut klar geworden - Danke dafür.

Ich wäre aber sehr dankbar wenn sich jemand bemüßigt fühlt folgende Frage zu beantworten, die mir noch immer etwas unklar ist:

 

Schließe ich eine BUZ mit einer Vorsorge zusammen ab gibt es ja meist die Möglichkeit der Beitragsübernahme der Hauptversicherung durch die BUZ im BU-Fall. Zum Teil mit einer garantierten jährlichen Dynamik von 10%.

Wenn ich es richtig verstanden habe (bitte Korrektur wenn nicht) soll dadurch bei einer frühen BU das Dilemma abgefedert werden, dass ich in diesem Fall nicht mehr in die gesetzliche RV bzw. bei mir Versorgungswerk einzahle da ich ja nicht arbeite und auch meine Beiträge für die zusätzliche AV im BU Fall von meiner BU Rente zahlen müsste. Ab 67 hätte ich in diesem fall also quasi keine Rente mehr.

 

Um zumindest die zusätzliche AV mit einer jährlichen 10% Dynamik (wie durch die BUZ im BU Fall) weiter besparen zu können müsste ich dann ja eine SBU mit einer astronomisch hohen BU Rente haben, ODER???

Wenn ich Beispielsweise eine AV mit einem Beitrag von 85€ im Monat habe und mit 37 BU werde (also Restlaufzeit der AV 30 Jahre) und ich eine jährliche Dynamik von 10% aus meiner SBU tragen möchte um ab 67 nicht vor dem nichts zu stehen müsste ich mit 67 rund 1500€ (85*(1+10/100)^30) aus der SBU Rente für die AV investieren. Und wenn ich früh BU werde, habe ich ja nicht mal die Möglichkeit die SBU weiter zu dynamisieren sondern bekomme im Bestfall eine BU-Renten Dynamik von 2-3% zum Inflationsausgleich.

Meine SBU müsste ich dann also von Beginn an mit einer wesentlich höheren BU-Rente wählen als eine BUZ???

 

Ich hoffe der Kern meiner Frage ist wenn auch etwas umständlich klar geworden... :) ansonsten gerne nachfragen

 

Wenn ich jetzt eine BUZ mit einer privaten Rentenversicherung kombiniere und den RV Beitrag nicht zu hoch wähle (z.B. oben genannte 85€) und nicht all zu oft die Dynamik mitmache, ist der Flexibilitätsverlust durch die Kombi bei für mich recht sicherem Arbeitsplatz in den nächsten Jahrzehnten kein ganz so starkes Argument, glaube ich?! Zumal ich hierbei ja i.g.z. Kombi mit der Basis-Rente bei steigendem BU-Renten-Bedarf mit steigendem Einkommen auch einen höheren BU-Beitrag als Rentenbeitrag haben dürfte. Trotzdem hätte ich die 'Sicherheit' im frühen BU-Fall durch die 10% Dynamik noch eine Altersrente aufzubauen?

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Peter Wolnitza

ich stehe gerade am Anfang des Arbeitslebens und wurde quasi beim Examen von verschiedenen Finanzdienstleistern weggecastet.

"weggecasted" ... Klasse ausgedrückt....thumbsup.gif

 

Vieles (vor allem die negativen Aspekte) dieser Kombi sind mir durch das Forum recht gut klar geworden - Danke dafür.

Ich wäre aber sehr dankbar wenn sich jemand bemüßigt fühlt folgende Frage zu beantworten, die mir noch immer etwas unklar ist:

Die standardmässig vorgetragenen "negativen" Aspekte sind meist vertragstechnisch lösbare Probleme, wenn auch dann mit evtl. finanziellen Nachteilen

Das eigentliche Kernproblem der Kombination wird dagegen meist nicht angesprochen/erkannt: Stichwort Reaktivierung

Wird zum Teil hier besprochen : KLICK

 

Schließe ich eine BUZ mit einer Vorsorge zusammen ab gibt es ja meist die Möglichkeit der Beitragsübernahme der Hauptversicherung durch die BUZ im BU-Fall. Zum Teil mit einer garantierten jährlichen Dynamik von 10%.

Wenn ich es richtig verstanden habe (bitte Korrektur wenn nicht) soll dadurch bei einer frühen BU das Dilemma abgefedert werden, dass ich in diesem Fall nicht mehr in die gesetzliche RV bzw. bei mir Versorgungswerk einzahle da ich ja nicht arbeite und auch meine Beiträge für die zusätzliche AV im BU Fall von meiner BU Rente zahlen müsste. Ab 67 hätte ich in diesem fall also quasi keine Rente mehr.

 

Um zumindest die zusätzliche AV mit einer jährlichen 10% Dynamik (wie durch die BUZ im BU Fall) weiter besparen zu können müsste ich dann ja eine SBU mit einer astronomisch hohen BU Rente haben, ODER???

Wenn ich Beispielsweise eine AV mit einem Beitrag von 85€ im Monat habe und mit 37 BU werde (also Restlaufzeit der AV 30 Jahre) und ich eine jährliche Dynamik von 10% aus meiner SBU tragen möchte um ab 67 nicht vor dem nichts zu stehen müsste ich mit 67 rund 1500€ (85*(1+10/100)^30) aus der SBU Rente für die AV investieren. Und wenn ich früh BU werde, habe ich ja nicht mal die Möglichkeit die SBU weiter zu dynamisieren sondern bekomme im Bestfall eine BU-Renten Dynamik von 2-3% zum Inflationsausgleich.

Meine SBU müsste ich dann also von Beginn an mit einer wesentlich höheren BU-Rente wählen als eine BUZ???

Im Prinzip ist das Problem richtig geschildert (ohne jetzt die Formel überprüft zu haben): Der Eintritt des BU Leistungsfalles bremst die Altersvorsorge aus - je früher der Fall eintritt, umso heftiger die Bremswirkung. (worst Case: Betonwand!)

"Überhöhte" BU Rente kostet Beitrag und ist meist auch gar nicht darstellbar (Annahmebedingungen der Gesellschaften)

 

Wenn ich jetzt eine BUZ mit einer privaten Rentenversicherung kombiniere und den RV Beitrag nicht zu hoch wähle (z.B. oben genannte 85€) und nicht all zu oft die Dynamik mitmache, ist der Flexibilitätsverlust durch die Kombi bei für mich recht sicherem Arbeitsplatz in den nächsten Jahrzehnten kein ganz so starkes Argument, glaube ich?! Zumal ich hierbei ja i.g.z. Kombi mit der Basis-Rente bei steigendem BU-Renten-Bedarf mit steigendem Einkommen auch einen höheren BU-Beitrag als Rentenbeitrag haben dürfte. Trotzdem hätte ich die 'Sicherheit' im frühen BU-Fall durch die 10% Dynamik noch eine Altersrente aufzubauen?

Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen:

BU hat in der Schicht 1 (=als Anhängsel an eine Basisrente) definitiv nichts verloren!!! (von wenigen, exotischen Ausnahmefällen einmal abgesehen)

- mindestens 51% des Beitrages müssen für die RV aufgewendet werden, damit der Steuervorteil gilt

- Besch.... Versteuerung im Leistungsfall und wenn der halt früh eintritt, dann war es ein grottenschlechtes Geschäft für ein paar Monate Steuervorteil

Lieber Basisrentenvertrag separat, mit Beitragsbefreiung im BU Falle

 

Viel Spass noch beim Grübeln...

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Olli123
· bearbeitet von Olli123

Hallo Herr Wolnitza,

 

vielen Dank für die Antwort ... Hilft schonmal sehr!

 

Das heißt, man kann auch einen Basisrentenvertrag abschließen und hier eine Beitragsbefreiung im BU-Fall sozusagen "dazubuchen" ? - Das war mir nicht klar. Macht für mich die SBU dann aber natürlich noch sinvoller...

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