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Pearldiver58

Dividende aus wesentlicher Beteiligung – wo eingeben?

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Pearldiver58

Hallo,

 

ich besitze über 25% an einer kleinen AG, die Aktien liegen in Bankdepots. In den letzten Jahren wurden regelmäßig Dividenden gezahlt, die in den Erträgnisaufstellungen ausgewiesen wurden. Die Dividenden wurden z.T. direkt mit Verlusten verrechnet oder es wurde Abgeltungssteuer abgezogen und über die Steuererklärung die Verrechnung mit bestehenden Verlusten vorgenommen.

 

Nun erfuhr ich (eher zufällig), dass diese Dividenden gar nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, sondern eigentlich seit 2009 mit dem persönlichen Steuersatz nach dem Teileinkünfteverfahren hätten versteuert werden müssen. Um mir klar zu werden, was da auf mich zukommen kann, möchte ich nun diese Steuervariante für die letzten Jahre mit meinem Steuerprogramm simulieren. Leider ist mir aber auch nach intensivem Studium des Begleitbuches nicht klar, wo ich das eingeben muss. Deshalb meine Fragen:

 

In welche Zeilen der Anlage KAP (richtig?) trage ich denn die Bruttodividende ein?

In welche Zeile die einbehaltene Steuer?

Kann ich irgendwo angeben, dass das Teileinkünfteverfahren gilt, oder trage ich einfach nur 60% der Bruttodividende ein?

Und was natürlich auch wichtig ist: Wie viele Jahre rückwirkend kann mich das Finanzamt zur Kasse bitten?

 

Da hier viele Experten unterwegs sind, für die die Antworten wahrscheinlich eine Kleinigkeit sind, bin ich zuversichtlich, dass Ihr mir helfen könnt. Wenn ich weiß, um welche Summe es geht, wird mir vielleicht klarer, was ich nun tun muss.

 

Vielen Dank vorab!

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Wie das geht steht in der Anleitung zu den Zeilen 27+28 der Anlage KAP 2013.

 

Das Teileinkünfteverfahren greift erstmals für 2009.

Ob das günstiger für dich ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab , z.B. stark vereinfacht (ohne Soli, Kist) 40% Steuersatz * 60% = 24% vs. 25% Abgeltungssteuer

 

Übrigens : "...versteuert werden müssen..." ist falsch. Es besteht ein Wahlrecht. Die Unternehmenssteuerreform 2009 war ja keine Steuererhöhung, sondern sollte u.a. auf eine Gleichstellung der betrieblichen Einkünfte unabhängig von Einkunftsart hinarbeiten.

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Taxadvisor

Hallo,

 

ich besitze über 25% an einer kleinen AG, die Aktien liegen in Bankdepots. In den letzten Jahren wurden regelmäßig Dividenden gezahlt, die in den Erträgnisaufstellungen ausgewiesen wurden. Die Dividenden wurden z.T. direkt mit Verlusten verrechnet oder es wurde Abgeltungssteuer abgezogen und über die Steuererklärung die Verrechnung mit bestehenden Verlusten vorgenommen.

 

Nun erfuhr ich (eher zufällig), dass diese Dividenden gar nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, sondern eigentlich seit 2009 mit dem persönlichen Steuersatz nach dem Teileinkünfteverfahren hätten versteuert werden müssen. Um mir klar zu werden, was da auf mich zukommen kann, möchte ich nun diese Steuervariante für die letzten Jahre mit meinem Steuerprogramm simulieren. Leider ist mir aber auch nach intensivem Studium des Begleitbuches nicht klar, wo ich das eingeben muss. Deshalb meine Fragen:

 

 

 

Die Simulation für die Vergangenheit ist sicherlich nicht sinnvoll: § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG. Der Antrag auf Regelbesteuerung muss mit der StErkl. gestellt werden. Außerdem gilt die fünf-Jahresfrist, und das Verbot des "Hopping". Für die Vergangenheit ist das mit der AbgSt also erledigt. Die Option zur Regelbesteuerung macht i.d.R. auch nur wirklich Sinn bei hohen WBK (z.B. Fremdfinanzierung der Anteile).

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

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Pearldiver58

Danke Euch beiden für die schnelle Antwort, aber nun bin ich komplett verwirrt.

 

Ich kannte bisher auch immer nur das Wahlrecht (bei >25% oder 1% + Tätigkeit für die Gesellschaft). Deshalb bin ich ja aus allen Wolken gefallen, als ich nun die Ausführungen im Begleitbuch so verstanden hatte, dass bei einer Beteiligung >10% schon nicht mehr die Abgeltungsteuer gilt. Dort stand nämlich in einer Tabelle unter der Überschrift "Keine Abgeltungsteuer ist in folgenden Fällen einzubehalten" auch der Punkt "Beteiligung >10% --> besonderer Steuersatz: nein, tarifliche ESt: ja,Teileinkünfteverfahren: teilweise“

 

Ich habe das als ein MUSS interpretiert, was ja bedeutet hätte, dass ich seit der Einführung der Abgeltungsteuer die Dividenden quasi nicht versteuert hätte (wegen der Verrechnung mit Verlusten). Und das wäre der Supergau gewesen. Die Simulation sollte mir also nur zeigen, was ich nachversteuern muss.

 

Ist es also wirklich so, dass auch bei einer Beteiligung >25% an einer AG für Dividenden die Abgeltungsteuer gilt und ich nichts falsch gemacht habe? Dann würde sich nämlich mein Problem in Luft auflösen und außer eine schlaflosen Nacht wäre nichts passiert!

 

Gruß

Cygemas

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

§ 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG sagt : "Auf Antrag" , von daher gehe ich von einem Wahlrecht aus.

 

Eine Schwelle von 10% gibt es, wenn Dividendenempfänger eine Kapitalgesellschaft ist.

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Pearldiver58

§ 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG sagt : "Auf Antrag" , von daher gehe ich von einem Wahlrecht aus.

 

Eine Schwelle von 10% gibt es, wenn Dividendenempfänger eine Kapitalgesellschaft ist.

 

Dann habe ich das also nur falsch verstanden...

 

Vielen Dank, die Welt ist wieder in Ordnung!!!

 

:)

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