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pms

Ausländischer ETF + NV-Bescheinigung -> was ist sinnvoll?

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pms

Hallo,

 

für ein Kleinkind soll der MSCI World bespart werden. Diesen scheint es als ETF nur mit nicht-deutschem Domizil zu geben. Annahme: Depot läuft auf den Namen des Kindes, eine Nichtveranlagungsbescheinigung liegt vor.

 

Sehe ich es richtig, dass Ausschüttungen (für den Fall eines ausschüttenden ETFs) bzw. die ausschüttungsgleichen Erträge (im Falle eines thesaurierenden ETFs) bereits im Ausland besteuert werden? D.h. die NV-Bescheinigung hier nicht direkt greift, sondern diese lediglich ermöglicht, die Steuern im Rahmen einer Steuererklärung zurückzuholen? Eine zusätzliche Steuererklärung für das Kind soll eigentlich vermieden werden.

 

Ich würde vermuten, dass die Erträge zunächst gemäß Domizil (Ausland) besteuert werden und daher die NV-Bescheinigung entsprechend zunächst keine Berücksichtigung findet?!

 

Falls das so ist, wäre ein ETF mit ausländischem Domizil (und damit jeder(?) ETF auf den MSCI World) ja wenig hilfreich, wenn man die Vorteile der NV-Bescheinigung nutzen, aber die Steuererklärung vermeiden will. Oder?

 

Gibt es alternative Vorschläge bei der beschriebenen Problematik?

 

 

Grüße

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pms

Danke für Deinen Hinwei. Die iShares-Problematik ist mir allerdings bekannt. Und zum Glück gibt es ja noch andere Anbieter eines ETFs auf den MSCI World.

 

Mir geht es vielmehr um die Situation, wenn eine NV-Bescheinigung vorliegt. D.h. wie und wo dort dann Steuern einbehalten werden. Der Aufwand über eine dann notwendige Steuererklärung des KIndes soll halt vermieden werden.

 

Ich suche nach sowas wie der Aussage: "Mit NV-Bescheinigung werden auch im Ausland keine Steuern fällig" (//was ich mir nicht vorstellen kann) oder "Für einen ETF mit Domizil im Ausland bringt eine NV-Bescheinigung direkt auch nichts. Wenn dann geht das nur über die Steuererklärung im Nachhinein."(//was ich vermute) Ich konnte dazu bislang allerdings keine mir eindeutige Antwort finden. Daher hoffe ich auf Eure Erfahrungen.

 

Sollte 1. der Fall sein, wäre die Entscheidung pro Sparplan auf MSCI World für das Kind aus meiner Sicht klar.

Sollte 2. der Fall sein, dann müsste wohl auf ein alternatives Produkt, welches ein inländisches Domizil hat, ausgewichen werden.

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moonraker

Danke für Deinen Hinwei. Die iShares-Problematik ist mir allerdings bekannt. Und zum Glück gibt es ja noch andere Anbieter eines ETFs auf den MSCI World.

 

Mir geht es vielmehr um die Situation, wenn eine NV-Bescheinigung vorliegt. D.h. wie und wo dort dann Steuern einbehalten werden. Der Aufwand über eine dann notwendige Steuererklärung des KIndes soll halt vermieden werden.

 

Ich suche nach sowas wie der Aussage: "Mit NV-Bescheinigung werden auch im Ausland keine Steuern fällig" (//was ich mir nicht vorstellen kann) oder "Für einen ETF mit Domizil im Ausland bringt eine NV-Bescheinigung direkt auch nichts. Wenn dann geht das nur über die Steuererklärung im Nachhinein."(//was ich vermute) Ich konnte dazu bislang allerdings keine mir eindeutige Antwort finden. Daher hoffe ich auf Eure Erfahrungen.

 

Sollte 1. der Fall sein, wäre die Entscheidung pro Sparplan auf MSCI World für das Kind aus meiner Sicht klar.

Sollte 2. der Fall sein, dann müsste wohl auf ein alternatives Produkt, welches ein inländisches Domizil hat, ausgewichen werden.

 

Bei einem Depot im Inland wird mit der NV-Bescheinigung die Abgeltungssteuer nicht einbehalten.

Das funktioniert natürlich auch, wenn der Fonds/ETF mit ausländischem Domizil ausschüttend ist - die Steuer würde ja von inländischen Institut einbehalten, und nicht von Fonds im Ausland. Bringt nur nichts, wenn ausschüttungsgleiche Erträge generiert werden (wenn thesaurierend, oder als Spezialfall zusätzlich zur Ausschüttung)...

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pms
· bearbeitet von pms

Dass die NV-Bescheinigung vor der (deutschen) Abgeltungssteuer "schützt" ist einleuchtend. Wenn der ETF jetzt allerdings z.B. in Frankreich oder Luxemburg beheimatet ist, dort Erträge erwirtschaftet und ausschüttet, unterliegen diese dann nicht zunächst dem dortigen Steuerabzug (Quellensteuer)? Ganz unabhängig ob meinem deutschen Institut eine NV-Bescheinigung vorliegt?

 

Ich habe mir nun zum zigten Mal den oben verlinkten Thread durchgelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist das wirklich Sache der inländischen Verwahrungsstelle solange es eben nicht ein ausl. thesau. Fonds/ETF ist. Richtig? Die Unterscheidung Zinserträge/Dividendenerträge im Zusammenhang mit der Quellensteuer haben mich etwas verwirrt.

Sprich die NV-Bescheinigung würde hier greifen.

 

Was mich noch etwas verunsichert: Wenn vom Mehraufwand die Rede ist: Gegenüber was mehr AUfwand? Gegenüber dem Normalfall des normal Steuerpflichtigen oder auch gegenüber des Falles, dass keine Steuerpflicht wegen der NV-Bescheinigung besteht.

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PassiveForProfiz
· bearbeitet von PassiveForProfiz

Ja es gibt steuerliche "Probleme", wenn der ausländische Fonds thesauriert und/oder zumindest ausschüttungsgleiche Erträge aufweist. So kann auch ein formal ausschüttender Fonds Erträge thesaurieren. Bei dem einem ausl. thes. ETF kann es keine Probleme geben, bei einem anderen schon. Das musst du immer über den Bundesanzeiger prüfen und das kann sich auch ändern. Kleine Anleitung dazu hier. Meinem Kenntnissstand nach hilft dir die NV-Bescheinigung bei allen inländischen ETFs und wenn der ausländische ETF keine ausschüttungsgleichen Erträge aufweist. Wenn er diese nicht aufweist und thesauriert, so musst du ja erstmal nichts versteuern. Das wird - denke ich - anteilig beim Verkauf dann geregelt, je nachdem wie lange du die NVB hattest. Ich bin da aber auch kein Profi.

 

Was mich noch etwas verunsichert: Wenn vom Mehraufwand die Rede ist: Gegenüber was mehr AUfwand? Gegenüber dem Normalfall des normal Steuerpflichtigen oder auch gegenüber des Falles, dass keine Steuerpflicht wegen der NV-Bescheinigung besteht.

 

Mehraufwand hast du eben bei steuerhässlichen ETFs. Dann musst du immer Belege über die einbehaltenen Steuern sammeln, sodass du später beim Verkauf eine Doppelbesteuerung vermeidest. Das ist für den einen viel Aufwand, einem anderen macht es nicht so viel aus.

 

Ich habe mir nun zum zigten Mal den oben verlinkten Thread durchgelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist das wirklich Sache der inländischen Verwahrungsstelle solange es eben nicht ein ausl. thesau. Fonds/ETF ist. Richtig?

 

[...]

 

Sprich die NV-Bescheinigung würde hier greifen.

 

 

Was meinst du mit hier? In dem Fall, dass der ETF entweder inländisch ist oder ausländisch ohne ausschüttungsgleiche Erträge, die dort besteuert würden. Dann würde entweder bei einem ausschüttenden ETF die NV-B greifen, oder bei einem thesaurierenden ETF beim Verkauf. Wie das dann angerechnet wird, falls du später keine NV-B mehr hast, den ETF aber weiterlaufen lässt und ihn irgendwann verkaufst, weiß ich gerade auch nicht genau. Ich schätze eben anteilig nach der Zeit, in der du eine NV-B hattest. Aber wie gesagt, ich bin da auch kein Profi, also keine Garantie für meine Ratschläge. Wenn du mal die Zeit hast quäl dich durch das hier:

 

www.wertpapier-forum.de/index.php?app=core&module=attach&section=attach&attach_id=73612

 

Da steht es genauer.

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PassiveForProfiz
· bearbeitet von PassiveForProfiz

ups doppelt.

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