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Markus Albert

Quellensteuerrückerstattung bei Dividenden

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Markus Albert

Hallo liebe Anleger bei ausländischen Unternehmen,

 

das Problem mit der Rückerstattung ausländischer Quelensteuern dürfte jedem bekannt sein.

Wer hat schon einmal erfolgreich selbst (!) eine Quellensteuerrückerstattung beantragt. Bitte teilt euer Wissen, wie dies zu bewerkstelligen ist.

 

 

 

SCHWEIZ:

Ich habe bisher erst in der Schweiz eine Rückerstattung erfolgreich beantragt.

Hierzu habe ich zunächst die Software Snapform Viewer installieren müssen.

Danach konnte ich das entsprechende Formular öffnen und ausfüllen (http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen/00253/00626/index.html?lang=de)

Damit bin ich zu meinem Finanzamt und habe mir den Wohnsitz bestätigen lassen. Der Antrag ging dann per Post zusammen mit dem Nachweis der Aktienkäufe, der Steuerbescheinigung und der Bescheinigung der Dividendenzahlung (alles in der PostBox meines Depots verfügbar gewesen) an die schweizer Steuerverwaltung.

Die Erstattung erfolgte innerhalb von zwei Monaten.

 

 

Wer weiß, wie man Quellensteuer in Portugal, Spanien, Finnland, Italien und ggf. auch Griechenland zurückfordert?

Was meinem die Portugiesen in ihrem Formular mit "STATEMENT BY THE ENTITY RESIDENT IN PORTUGAL OBLIGED TO WITHHOLD TAX"? Wo bekomme ich diese Bestätigung?

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chfin

Hallo liebe Anleger bei ausländischen Unternehmen,

 

das Problem mit der Rückerstattung ausländischer Quelensteuern dürfte jedem bekannt sein.

Wer hat schon einmal erfolgreich selbst (!) eine Quellensteuerrückerstattung beantragt. Bitte teilt euer Wissen, wie dies zu bewerkstelligen ist.

 

 

Ich hatte das Vergnügen mit der Quellensteuererstattung bisher für Schweiz, Italien, Spanien und Frankreich.

 

Italien, schon eine Weile her, aus dem Gedächtnis.

- eine italienische Steuernummer beantragen (da gibt es eine Seite für im Internet, bitte googeln, die Ausstellung dauert nur ein paar Minuten)

- Formular ausfüllen

- Wohnsitzbescheinigung des FA dazu

- Kopie der Bankdividendenbescheide (ohne die für die Schweiz notwendigen gebührenpflichtigen Unterschriften seitens Bank)

- per E-Brief an die Italiener

- Warten

- Auszahlung nach 1-2 Jahren, ich glaube eine ist immer noch offen (> 2Jahre)

 

Spanien

- Formular ausfüllen

- Wohnsitzbescheinigung dazu

- Kopie der Bankdividendenbescheide (ohne die für die Schweiz notwendigen gebührenpflichtigen Unterschriften seitens Bank)

- per E-Brief an die die Spanier

- Warten

- Auszahlung war nach ein paar Monaten

Inzwischen reicht ein deutsches Konto, früher wollten die ein spanisches

 

Frankreich

Vorabbefreiung vom nicht-anrechenbaren Teil der Quellensteuer Frankreich (15% lt. DBA zulässig und anrechenbar, F hat als Standard 30%, Stand 2014) macht auch die BB-Bank (Volksbankgruppe) und damit vielleicht auch weitere Volksbanken. Kostet je Lagerart und Jahr z.Z. ca. 40.- fremde Kosten (wohl von Clearstream) + MWSt + 12,50 für die BB-Bank = 60,10. Lagerarten sind WR z.B. notwendig für Stockdividenden sowie GS. Lohnt also erst bei mehr als 400.- Bruttodividende (60,10/(30%-15%) je Lagerart von beliebig vielen verschiedenen franz. Firmen. Das Ganze muss jährlich neu beantragt werden. Nachträgliche Erstattung via Bank kommt kostenmässig in gleicher Grössenordnung daher und dauert dann seine Zeit. Ob man das selbst kostengünstig beantragen kann, weiss ich nicht (das geht jedenfalls in der Schweiz, Italien, Spanien)

 

Comdirekt macht die Vorabbefreiung, konnte mir allerdings nicht verraten, welche Fremdkosten anfallen, lediglich (wir geben die weiter ...) (Stand 02/2013)

 

Übrigens bieten manche Franzosenfirmen auch die Lagerung der Aktien im Auftrag der Firma an (also eine Art Depot aber nur für Aktien ihrer Firma, kein Verkauf aus dem Depot möglich, nur Übertragung) z.B. Bouygues. Falls man die Aktien dort lagern lässt, dann schickt man einfach das vom FA gestempelte Formular hin und bekommt seine Dividenden kostenlos vorabbefreit. Das funktioniert auch beim Bezug von Stockdividenden, wie ich dieses Jahr testen konnte. Die deutsche Quellensteuer werde ich dann per Einkommensteuererklärung nachträglich abführen. Der Übertrag war bei mir von Flatex zu Bouygues kostenlos (und für Flatex/BIW offenkundig Neuland).

 

Keine Vorabbefreiung Frankreich bieten (Stand 02/2013): Consors, 1822direkt, ING-DIBA, Flatex

 

 

Russland

noch keine Erfahrung, wie das mit der Vermeidung der neuen Strafsteuer (15% Quellensteuer + 15% Strafsteuer) läuft. Bin (nicht wirklich) gespannt auf die Reaktion von Flatex, wenn ich sie auffordere, die Russen zu informieren. Wobei - für die USA schaffen sie es ja auch, nicht aber für Frankreich.

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Hallo Markus Albert,

 

willst Du jetzt hier wirklich einen Sammelthread für sämtliche Länder mit ausländischer Quellensteuer beginnen, in dem jeder seinen Kenntnisse noch mal rein schreibt?

 

Meinst Du nicht, dass man für jedes Land einen eigenen Thread eröffnen sollte?

Find ich zB sinnvoller. Wenn jemand nach französischer Quellensteuer etwas sucht hat er wohl kaum Lust alle Seiten hier durchzublättern bis er dann auf Seite 28 endlich was über französische Quellensteuer findet. Dann vielleicht wiedr auf Seite 35 und noch mal auf Seite 53.

 

Einzelthread gibt es nämlich schon einige. Man muss sich nur die Mühe machen danach zu suchen.

 

Ich bin für eine Schließung des Threads.

 

Wo man drüber reden könnte, wäre ein Unterforum Rückerstattung ausl.Quellensteuer, um das hier mal ein wenig übersichtlicher zu gestalten. Da wären aber die Moderatoren gefragt

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Schlumich

 

Wo man drüber reden könnte, wäre ein Unterforum Rückerstattung ausl.Quellensteuer, um das hier mal ein wenig übersichtlicher zu gestalten. Da wären aber die Moderatoren gefragt

 

DAFÜR :pro:

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Markus Albert

MIt der Suche Quellensteuer Italien konnte ich bspw. keine passende Antwort finden.

 

Für jedes Land wäre es schön zu wissen:

- Welches Formular für die Vorabbefreiung? (Für Italien habe ich im SIC-Portal zwei gefunden, welches ist denn das richtige?)

- Welches Formular für die Erstattung?

- Wer ist der Empfänger des Antrags?

- Wo bekomme ich die Daten her : Wer ist die auszahlende Stelle, "Italian witholding agent", Dividendenzahlstelle? Wie komme ich an deren Adresse und Steuernummer

- Welche Fristen gibt es?

 

Leider schaffe ich bisher weiter nur bei der Schweiz, meine überzahlten Steuern zurückzuerhalten.

 

Ein Unterforum wäre sicher nicht schlecht

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klaushe
· bearbeitet von klaushe

Hallo Auslandsanleger,

 

ich plage mich gerade mit der Rückforderung portugiesischer Quellensteuer auf Dividenden herum. Das entsprechende Formular "Mod. 22-RFI" habe ich, verstehe es auch zum größten Teil, aber mir sind einzelne Punkte noch nicht ganz klar:

 

1) Auf S.1 muss man unter "I" die "Tax Identification Number (TIN) in the country of residence" angeben - kein Problem, dt. Steuer-ID. Aber darunter dann noch die "PORTUGUESE TIN (see instructions)" was auch als "NIF" bekannt ist. In den Instructions steht dazu "The first Tax Identification Number (TIN) to enter is the one of the beneficial owner’s country of residence. The Portuguese TIN which was previously and mandatorily requested by the entity obliged to withhold tax, must also be entered. Its completion is dismissed in cases where the form is sent to DSRI directly by the beneficial owner."

Frage: für mich klingt es so als bräuchte ich die portugiesische Steuernr. zusätzlich zur deutschen NICHT, da ich sowohl beneficial owner bin als auch selbst die Formulare nach Portugal an die Behörde schicke. Ist diese Annahme korrekt?

 

2) Ich kann zu dieser portugiesischen Steuernummer einfach keine brauchbaren Infos/Links finden. Der neuste (https://wissen.conso...ugal/td-p/22127) beinhaltet nichts Hilfreiches, sondern unter dem Link im Posting m.E. nur Infos wie man als Unternehmen eine (vergleichbare?) Steuernummer erhält.

Frage: Falls meine Annahme in 1) falsch ist und ich doch eine portugiesische Steuernummer brauche, wo genau bekomme ich diese (am besten wäre online und ohne irgendwelche Behörden besuchen zu müssen)?

 

Vielen Dank für jeden Tipp!

 

Edit: Formatierung.

Edit 2: Frage 3) zwischenzeitlich selbst beantwortet.

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klaushe

Hallo Auslandsanleger,

 

ich plage mich gerade mit der Rückforderung portugiesischer Quellensteuer auf Dividenden herum. Das entsprechende Formular "Mod. 22-RFI" habe ich, verstehe es auch zum größten Teil, aber mir sind einzelne Punkte noch nicht ganz klar:

 

1) Auf S.1 muss man unter "I" die "Tax Identification Number (TIN) in the country of residence" angeben - kein Problem, dt. Steuer-ID. Aber darunter dann noch die "PORTUGUESE TIN (see instructions)" was auch als "NIF" bekannt ist. In den Instructions steht dazu "The first Tax Identification Number (TIN) to enter is the one of the beneficial owner’s country of residence. The Portuguese TIN which was previously and mandatorily requested by the entity obliged to withhold tax, must also be entered. Its completion is dismissed in cases where the form is sent to DSRI directly by the beneficial owner."

Frage: für mich klingt es so als bräuchte ich die portugiesische Steuernr. zusätzlich zur deutschen NICHT, da ich sowohl beneficial owner bin als auch selbst die Formulare nach Portugal an die Behörde schicke. Ist diese Annahme korrekt?

 

2) Ich kann zu dieser portugiesischen Steuernummer einfach keine brauchbaren Infos/Links finden. Der neuste (https://wissen.conso...ugal/td-p/22127) beinhaltet nichts Hilfreiches, sondern unter dem Link im Posting m.E. nur Infos wie man als Unternehmen eine (vergleichbare?) Steuernummer erhält.

Frage: Falls meine Annahme in 1) falsch ist und ich doch eine portugiesische Steuernummer brauche, wo genau bekomme ich diese (am besten wäre online und ohne irgendwelche Behörden besuchen zu müssen)?

 

Vielen Dank für jeden Tipp!

 

Edit: Formatierung.

Edit 2: Frage 3) zwischenzeitlich selbst beantwortet.

 

 

Niemand eine Idee?

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