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Soerenl

Steuerlicher Aspekt: Verkauf von (luxemburgischen) ETFs

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Soerenl
· bearbeitet von Soerenl

Liebe Forum-Teilnehmer,

 

ich habe bisher fleißig in ein paar weltweit diversifizierende ETFs investiert. Nun habe ich mit Hilfe dieses Forums festgestellt, dass es „bessere“ (günstigere) ETFs gibt. Daher möchte ich nun ein paar ETFs verkaufen, um das Geld in die besseren ETFs anzulegen.

 

Folgende Situation liegt bei mir konkret vor:

 

Ein ETF hat 300,00€ Erträge eingebracht, ein weiterer 200,00€ Erträge und ein dritter hat 70€ Verlust erzielt.

 

Nun meine Fragen:

 

1.) Kann ich als Single für die Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags von 801€ die 70€ Verlust von dem einen ETF mit den Erträgen der beiden anderen ETFs gegenrechnen, so dass bei der Bank automatisch „nur“ ein Ertrag von 430€ statt der 500€ (für das Finanzamt) beim Sparer-Pauschbetrag, den ich bei der Bank auch angegeben habe, vermerkt ist?

 

2.) Ein weiterer ETF (WKN: DBX1EM), der 100€ Ertrag erzielt hat, ist in Luxemburg beheimatet, so dass ich beim Verkauf die ausländische Quellensteuer beachten muss. Wenn ich es richtig beim „Bundeszentralamt für Steuern“ (BSZT) gesehen habe verlangt Luxemburg generell keine ausländische Quellensteuer bei in Luxemburg aufgelegten ETFs für Deutsche. Zahle ich bei diesem ETF dementsprechend ganz normal meine Abgeltungssteuer in Deutschland und kann diese über den Sparer-Pauschbetrag verrechnen, wenn ich unter 801€ bleibe? Oder was muss ich hier beachten?

 

3.) Kriege ich auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mit dem Sparer-Pauschbetrag wieder, wenn ich unter 801€ Einkünfte aus Kapitalerträgen beim Verkauf der ETFs erziele?

 

4.) Wenn ich das richtig verstanden habe, lohnt es sich für langfristige ETFs/Aktien sogar diese teilweise zu verkaufen, um jedes Jahr den Sparer-Pauschbetrag (komplett) auszunutzen, falls er noch Freibeträge vorhanden sind und diese dann wieder „neu“ zu kaufen. Auch wenn in diesem Fall Verkauf-/Kaufkosten entstehen kann dies vorteilhaft sein, als wenn ich später alles auf einmal versteuern muss und dementsprechend vorher nicht den Sparer-Pauschbetrag (immer komplett) ausgenutzt habe. Stimmt das so?

 

5.) In der Finanztest „07/2014“ gab es ein Bericht zu Auslandsaktien. Dort wurde beschrieben, dass 15% der Quellensteuer immer in Deutschland verrechnet wird und man sich den Rest aus dem Ausland wiederholen kann, wenn die Quellensteuer dort höher ist (wie in der Schweiz mit 35%). Wieso wird hier immer von 15% Quellensteuer geschrieben, die Abgeltungssteuer liegt doch bei 25% in Deutschland?

 

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir bei der Beantwortung meiner Fragen helfen könnt!

 

 

 

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Laser12

Moin,

 

1. ja, dazu die Verlustposition vor einer Gewinnposition verkaufen. Bei einigen Banken ist die Reihenfolge egal.

2. ja

3. ja

4. ja

5. ist falsch beschrieben oder falsch verstanden. Mindestens für jedes Land gilt etwas anderes. Siehe z.B. hier.

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