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Private Haftpflichtversicherung bei unverheirateten Paaren

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Wayn0r

Ich würde mich gerne mal an diesen Thread hängen, da ich auch aktuell eine PHV der HUK habe inkl. des Extrabausteins.

Welche Versicherung bieten denn saubere Versicherungsbedingungen? Sicherlich ist es hier auch sehr stark von der persönlichen Situation abhängig, aber es gibt doch sicherlich drei, vier Anbieter die man einem Single empfehlen kann, oder?

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tyr

Wie definierst du "saubere" Versicherungsbedingungen bei einer PHV?

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Wayn0r

Eine Versicherung mit guten Bedingungen eben. Ich kenne mich ehrlich gesagt nicht, worauf man Wert legen sollte bei einer Haftpflicht. Deshalb ja auch meine Frage, nach Versicherungen, welche die wichtigsten Teile einer Haftpflicht gut geregelt haben.

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Matthew Pryor

Von den Forenkoryphäen gerne und häufig empfohlen werden die Seiten der Stiftung Warentest und des Bundes der Versicherten.Sollten dort nicht alle deine Fragen beantwortet werden,kann man ja hier zu gegebener Zeit noch einmal anknüpfen.

 

 

Stand heute:ein mittelmäßiges Bedingungswerk für eine entsprechende Prämie.Aber immer noch besser als das,was besagter Versicherungsvermittler an seine Mitglieder verbimmelt und dann auch noch über die "Mutter" als Verbraucherschutzorganisation auftritt.Ob die auch ein Affiliateprogramm haben?Das würde so manchen Post hier erklären.

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harter.oli

Ergänzend mit der Bitte um Unterscheidung zwischen

 

1.direkten Ansprüchen versicherter Personen gegeneinander sowie

2.Regressansprüchen 3. (Sozialversicherungsträger,private Krankenkassen,Arbeitgeber/Dienstherren...)

 

Ich habe mir vor einem halben Jahr die gleiche Frage wie der TO gestellt.

Habe die Überlegung aber aufgrund o.g. Punkte unter 2. und 3. verworfen und bin bei zwei separaten Versicherungen geblieben (eine PHV kostet ja auch nicht die Welt)

 

Ich denke dieser wichtige Beitrag ist hier unter gegangen, er ist auf jeden Fall mit in die Überlegung mit einzubeziehen.

Da ich auf dem Gebiet jedoch kein Experte bin, denk ich, dass Matthew Pryor mehr dazu sagen kann :respect:

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Matthew Pryor
Da ich auf dem Gebiet jedoch kein Experte bin, denk ich, dass Matthew Pryor mehr dazu sagen kann

Kann er.Zunächst einmal würde es ihn aber interessieren,warum du der Meinung,dass in "wilder Ehe" lebende Partner bezüglich dieses Punktes mit 2 Einzelverträgen besser gestellt werden als mit einem gemeinschaftlichen Vertrag?

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harter.oli
Da ich auf dem Gebiet jedoch kein Experte bin, denk ich, dass Matthew Pryor mehr dazu sagen kann

Kann er.Zunächst einmal würde es ihn aber interessieren,warum du der Meinung,dass in "wilder Ehe" lebende Partner bezüglich dieses Punktes mit 2 Einzelverträgen besser gestellt werden als mit einem gemeinschaftlichen Vertrag?

 

Ich meine, dass diese beiden Punkte zusammen gehören... z.B. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern.

Ein zusammen versichertes Paar fährt zusammen Fahrrad. Dabei fährt der eine den anderen Partner um, so dass er sich einen schweren Bruch zu zieht und ins KH muss. Die Krankenkasse geht nun auf den anderen Partner zwecks der Behandlungskosten zu. Wenn im gemeinsamen Vertrag drin steht, dass solche Ansprüche nicht gedeckt sind, ist das ja nicht vorteilhaft. Dies kann man mit einzelnen Verträgen doch ausschließen oder nicht?

 

Ich denke, dass man bei einem gemeinsamen Vertrag zumindest in den Vertragsbedingungen nachlesen sollte, was hierfür gilt...

 

Bin ich jetzt auf dem Holzweg?! :blink:

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Ein zusammen versichertes Paar fährt zusammen Fahrrad. Dabei fährt der eine den anderen Partner um, so dass er sich einen schweren Bruch zu zieht und ins KH muss.
Da musst du zunächst einmal unterscheiden,ob das Paar ein Ehepaar ist oder nicht.Regress gegen Eheleute ist per Gesetz gar nicht vorgesehen,scheidet also schon einmal aus.Anders verhält es sich bei unverheirateten Paaren,da ist es aber nicht zwangsläufig so,dass 2 Einzelverträge besser sind als ein gemeinsamer.Und das war ja der Grundtenor deiner Aussage:

 

Ich habe mir vor einem halben Jahr die gleiche Frage wie der TO gestellt.

Habe die Überlegung aber aufgrund o.g. Punkte unter 2. und 3. verworfen und bin bei zwei separaten Versicherungen geblieben

 

Dies kann man mit einzelnen Verträgen doch ausschließen oder nicht?

Nein,zumindest nicht grundsätzlich.

 

 

Schauen wir uns exemplarisch das Bedingungswerk eines Versicherers an.Dort heißt es unter mitversicherte Personen:

 

a) den nichtehelichen Lebenspartner,

b)die Kinder von Lebenspartnern,

c) versicherte Ehegatten,

d) unverheiratete und allein stehende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort polizeilich gemeldet sind

e) Eltern oder Großeltern des Versicherungsnehmers, ehelichen oder nicht-ehelichen Partners, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben

 

und die Regelungen zum Regress,wessen Forderungen gedeckt sind:

 

a) Trägern der Sozialversicherung,

b)Trägern der Sozialhilfe,

c) Privaten Krankenversicherern

d) Privaten und öffentlichen Arbeitgebern oder Dienstherren

 

Umfangreicher geht es aktuell kaum,und das ist ein Familientarif.Wie so oft gilt also:Trau,schau,wem thumbsup.gif...

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Schmerzensgelder sind aber keine Regressansprüche der Sozialversicherungsträger. Mal abgesehen davon neige ich schon dazu meine Madame zu verklagen, wenn sie mich überhaupt auf ein Fahrrad setzt. :-

 

@Oli:

 

Lass dich nicht verunsichern. Alex spielt das Spiel gern ähnlich der klassischen Hebammenmethode. Was er eigentlich sagen will: Ja, es gibt ein paar Fälle, wo 2 Verträge bei nicht verheirateten Paaren einen Nutzen bringen können. Das zwei Verträge aber ein "Muss" wären, ähnlich wie gern in Medien ala Focus etc. verkauft wird, ist aber völliger Humbug.

 

Die Masse der Leser solcher "Tipps" schließt aber ihre PHV auch nicht wegen existenzieller Risiken ab, sondern um bspw. alle 2-3 Jahre einen neuen Fernseher kaufen zu können. Zumindest wenn man den Statistiken zum Thema Versicherungsbetrug glauben mag. Und da ist es natürlich wichtig grundsätzlich 2 Verträge zu haben.

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harter.oli

Da musst du zunächst einmal unterscheiden,ob das Paar ein Ehepaar ist oder nicht.Regress gegen Eheleute ist per Gesetz gar nicht vorgesehen,scheidet also schon einmal aus.Anders verhält es sich bei unverheirateten Paaren,da ist es aber nicht zwangsläufig so,dass 2 Einzelverträge besser sind als ein gemeinsamer.Und das war ja der Grundtenor deiner Aussage:

das mit dem Ehepaar weiß ich, hab extra in den Anfangspost des TO geschaut, da ist ja die Rede von: "Unverheiratete zusammenlebende Paare" :thumbsup:

 

Dies sollte eigentlich der Grundtenor meiner Aussage sein:

 

... dass man bei einem gemeinsamen Vertrag zumindest in den Vertragsbedingungen nachlesen sollte, was hierfür gilt...

 

@Oli:

 

Lass dich nicht verunsichern. Alex spielt das Spiel gern ähnlich der klassischen Hebammenmethode. Was er eigentlich sagen will: Ja, es gibt ein paar Fälle, wo 2 Verträge bei nicht verheirateten Paaren einen Nutzen bringen können. Das zwei Verträge aber ein "Muss" wären, ähnlich wie gern in Medien ala Focus etc. verkauft wird, ist aber völliger Humbug.

 

Alles klar :thumbsup:

Wollte Matthew Pryors Beitrag nur nochmal hervorheben, da ich den Eindruck hatte, dass da niemand drauf angesprungen ist und ich finde, dass man bei der Überlegung der Zusammenlegung das davor abprüfen sollte.

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