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Settembrini

Reiserücktrittsversicherung für größere Reise gesucht - inkl. Flugticket-Versicherung möglich?

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Settembrini
· bearbeitet von Settembrini

Hallo zusammen,

 

für eine größere Reise Anfang nächsten Jahres suche ich für mich, meine Frau und unser Baby eine akzeptable Reiserücktrittsversicherung. Zusätzlich wäre ich ganz gern gegen eine Insolvenz der Airline abgesichert - weiß jemand, ob es die Möglichkeit gibt, das irgendwie zu kombinieren? Gebucht wurde die Reise in der vergangenen Woche, sodass u.U. ein gewisser Zeitdrang besteht...

Dr. Google liefert mir bislang weitestgehend nur weniger brauchbare Informationen. Hat jemand Erfahrung?

Vielen Dank für die Hilfe!

 

:)

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

Reiserücktritt kannst mal die HanseMerkur oder TravelSecure von der Württembergische Würzburger anschauen.

 

Das mit der Airlinepleite finde ich schon etwas übertrieben, bei was für einem Exoten hast denn da gebucht ?

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Reiserücktritt kannst mal die HanseMerkur oder TravelSecure von der Württembergische anschauen.

 

Das mit der Airlinepleite finde ich schon etwas übertrieben, bei was für einem Exoten hast denn da gebucht ?

Also, mit einer never-come-back airline würde ich mit Baby auf keinen Fall fliegen (ohne auch nur in bestimmten Fällen, die ich aber selbst schon erlebt habe).

 

Generell haben Reiserücktrittsversicherungen imho ein schlechtes Chance-Risiko-Profil.

 

Ich versichere nur Risiken, die mich finanziell in den Ruin treiben würden. Wenn dich eine Flugreise ruinieren könnte, solltest du (Settembrini) sie imho nicht buchen.

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SM77

Da wir recht viel reisen, haben wir eine Jahresversicherung der Travelsecure (Würzburger) abgeschlossen. Produktname "Reisekarte4you". Wir hatten bereits zwei Fälle, bei denen wir die Reise nicht antreten konnten. Wurden beide anstandslos nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bezahlt. Recht ärgerlich ist, dass man bei Reiserücktrittsversicherungen schnell in die Falle tappen kann, die Reise nicht früh genug storniert zu haben. Im Prinzip muss dies nämlich dann passieren, wenn absehbar ist, dass du die Reise nicht antreten kannst. Aber wie willst du das entscheiden? Stell dir vor, du hast eine Erkältung zwei Wochen vor Antritt der Reise. Du gehst zum Arzt und lässt dir ein paar Medikamente verschreiben um "sicherzugehen" in zwei Wochen wieder fit zu sein. Es läuft nun aber dumm und die Erkältung weitet sich zu einer schweren Nasennebenhöhlenentzündung aus, mit der Folge, dass du nicht fliegen kannst/solltest. Du stornierst nun die Reise wenige Stunden/Tage vor Antritt. Die Versicherung kann nun die Leistung zumindest kürzen, falls die Stornokosten bei einem früheren Storno niedriger gewesen wären. Sehr schön kann man das an den Arzt-Fragen der Würzburger erkennen:

SA_Reiseruecktritt_09.pdf

 

Ich verschaffe mir damit Abhilfe, im Krankheitsfall dem Arzt die geplante Reise anzuzeigen (siehe Frage 10). Falls er dann nicht abrät, ist man (hoffentlich) aus dem Schneider.

 

Grundsätzlich gebe ich Akaman aber recht: Solch eine Versicherung braucht man nicht unbedingt. Man kann heute dank Internet auch schon vieles so buchen, dass keine Stornokosten anfallen (Mietwagen, Hotel). Die Stornokosten eines Fluges sind oft auch gar nicht so hoch, da man die Steuern und Gebühren auf jeden Fall zurückerstattet bekommt.

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Settembrini

Vielen Dank für die Antworten!

Eine kurze Rückfrage zur Reisejahresversicherung: Schließt man die ab dem Datum des Beginns der ersten Reise ab, oder ab sofort? Anders gefragt, ist der Abbruch einer Reise, die am 10. des Monats hätte beginnen sollen, aufgrund einer Krankheit vom 5. des Monats durch eine Jahresversicherung gedeckt, die am 10. des Monats beginnt?

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whitecobra82

Bei der Würzburger heißt es in den Bedingungen z.B.:

 

4. Einschränkung des Versicherungsschutzes

Nicht versichert sind

4.1 [...];

4.2 [...];

4.3 Schäden, die für Sie bzw. die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung voraussehbar waren.

 

Angenommen du hast am 5. des Monats einen Unfall und es ist ersichtlich, dass du die Reise nicht antreten kannst, dann würde die am 10. abgeschlossene Versicherung nicht leisten. Bei Abschluß am 10. war ja voraussehbar, dass die Reise nicht angetreten werden kann, womit der Schaden laut Bedingung nicht versichert ist.

 

Ob jede Reiserücktrittsversicherung diese Einschränkung in ihren Bedingungen hat weiß ich nicht. Ich fände es jedoch logisch, da ich ansonsten ja nur bei einem tatsächlichen Rücktritt die Versicherung abschließen könnte.

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Settembrini

Das ist soweit klar - Die Frage ist, was passiert wenn die Versicherung am 20. des Vormonats, aber mit Start zum 10. des Monats, abgeschlossen wurde. Ob maßgeblich also der Start der (ersten) Reise oder der Tag des Unfalls/ der Krankheit ist?

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SM77
· bearbeitet von SM77

Ich habe eine ähnliche Anfrage damals bei Abschluss an die Würzburger gestellt:

 

Frage:

Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob der Versicherungsbeginn auf das Buchungsdatum oder auf den Reisebeginn der ersten Reise gelegt werden muss.

 

Antwort:

Der Versicherungsbeginn muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn angegeben werden.

 

Also Reisebeginn 01.01.15; Versicherungsbeginn 02.12.14; Abschluss der Versicherung z.B. am 01.10.14: Krankheiten, die dann im Zeitraum 01.10.14 bis 02.12.14 auftreten sind aus meiner Sicht nicht versichert, da das Ereignis nicht im Versicherungszeitraum eingetreten ist (Bedingungen B 1.2 in Verbindung mit A 3.4)

 

Und die Antwort zu einer anderen Frage von mir liefere ich auch noch mit:

Bitte geben Sie den Wert der teuersten Reise an die Sie im Versicherungsjahr planen werden, nicht die einzelnen Reisen aufaddieren.

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