Zum Inhalt springen
paukenhauke01

Lohnt sich Honorarberatung bei einer BU-Versicherung

Empfohlene Beiträge

Matthew Pryor

Nimm den Vorsatz als üblichen Ausschlusstatbestand und es wird ein halbwegs passender Schuh daraus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Naaaaaajaaaa...

 

Die AL schließt Verkehrsdelikte generell wieder ein. Das betrifft insbesondere auch bspw. Trunkenheitsfahrten. Verkehrsdelikte umfassen Straftaten ( §§ 142, 240, 248b, 315c, 316 StGB; 21 StVG) gleichermaßen wie Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeit, leichtere Trunkenheitsfahrten ... alles, was eine Geldbuße bis 1000 Euro zulässt).

 

Im Gegensatz zu den gewählten Kriterien, die quasi wieder jede BU erfüllt, ist in dem Fall die AL die Einzige (edit:siehe Folgepost von Peter) mit dieser uneingeschränkten Regelung.

Insofern die Frage, ob er weiss, was er da kopiert hat in seine Auswahl und was das eigentlich heißt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Im Gegensatz zu den gewählten Kriterien, die quasi wieder jede BU erfüllt, ist in dem Fall die AL die Einzige mit dieser uneingeschränkten Regelung.

 

Moin Torsten,

guckst Du mal: Die Stuttgarter - Versicherungsbedingungen für die BU Versicherung (V91-201406): Da gibts das auch happy.gif

EDIT:..und (mit einem Sorry nach München): LV 1871 ebenso..Golden BU

 

Morgendlich gähnende Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
paukenhauke01

Was haltet ihr eigentlich von dem Tarif "BU Protect Komfort" von der Bayerischen? Was sind eurer Meinung nach die größten Schwachstellen?

 

Meiner Meinung nach sind dies:

  • Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall
  • Keine Leistung bei Vergehen im Straßenverkehr
  • Wiedereingliederungshilfen werden nicht angeboten

Gibt es eurer Meinung nach noch mehr?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Generell:

 

- 25 % zumutbare Einkommensreduzierung ggü. 20 % in den Top-Tarifen

- Ausscheiden aus dem Berufsleben -> abstrakte Verweisung und Verlust der Prüfkriterien nach Ablauf der Frist

- befristetes Anerkenntnis

 

Individuell:

 

Je nachdem wer sich da versichern möchte, sind weitere Einschränkungen zu beachten.

 

---

 

Die Bayerische erfüllt ansonsten zumindest die elementaren Anforderungen an eine BU ohne wenn und aber, da gibt es nicht so viele Versicherer. Wie immer gilt: Es gibt im Einzelfall deutlich vorteilhaftere Formulierungen, die Kosten aber entsprechend auch mehr.

 

Preisleistungstechnisch ist die bayerische vor allem für ältere Ottonormalarbeitnehmer mit Bürojob ganz interessant, vorausgesetzt man kann mit den Bedingungen leben. Ob man am falschen Ende gespart hat, erfährt man leider immer erst dann, wenn es zu spät ist.

 

Die Bayerische bekäme mehr Geschäft von mir, wenn sie in der Lage wären in einem einigermaßen angemessenen Zeitraum ein vernünftiges Votum auf Risikovoranfragen zu erstellen und nicht jedes Zipperlein gleich mit einem LA versehen würden. Aber das sind individuelle Erfahrungen, muss jeder seine eigenen, ggf. abweichenden Erfahrungen machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
paukenhauke01

- Ausscheiden aus dem Berufsleben -> abstrakte Verweisung und Verlust der Prüfkriterien nach Ablauf der Frist

Meinst du damit, dass nur für 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft wird und nach mehr als 5 Jahren dann praktische auf jede mögliche Tätigkeit, die der Versicherungsnehmer ausüben könnte, verwiesen wird?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Abstrakte Verweisung meint nicht jede mögliche Tätigkeit. Du kannst als Akademiker nicht so einfach zum Toilettenputzen "verwiesen" werden. Es gelten min. die zusätzlichen Kriterien, die dann noch in den Bedingungen erhalten bleiben. In der Rechtssprechung noch deutlich mehr. Abstrakte Verweisung bitte nicht mit gesetzlicher Erwerbsminderungsrente verwechseln ...

 

Das eigentliche Hauptproblem einer abstrakten Verweisung besteht darin, dass es keine Rolle spielt, ob du den Job ausübst oder der Arbeitsmarkt das für dich hergibt ... das "könnte" reicht.

 

Abstrakte Verweisung ist nicht so einfach für die Versicherer. Da hat sich schon die ein oder andere Gesellschaft eine blutige Nase geholt. Die Frage ist halt, will man das mit seinem Versicherer vor Gericht ausdiskutieren oder nimmt man gleich Bedingungen, die zumindest diesen Fallstrick ausschließen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zwo50

- Ausscheiden aus dem Berufsleben -> abstrakte Verweisung und Verlust der Prüfkriterien nach Ablauf der Frist

Meinst du damit, dass nur für 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft wird und nach mehr als 5 Jahren dann praktische auf jede mögliche Tätigkeit, die der Versicherungsnehmer ausüben könnte, verwiesen wird?

z.B. Zahnärztin kriegt 2 Kinder und ist 6 J. "nur Hausfrau" - kriegt das Zittern oder so was, meldet BU an - die prüfen dann auf Hausfrau

Anbei diese Frage "des Löwen" im Vergleich zu AL und 1871

Hardcopy.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Auf "Hausfrau" aus dem Beispiel wird in den Bedingungen der 3 Gesellschaften nicht geprüft. Vermeintlich tolle Tools ersetzen das Lesen der Bedingungen nicht.

 

Par. 2 Abs. 4 bei der Bayr. Komfort:

 

 

... "anhand ihrer dann verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte" ...

 

Auch nach 6 Jahren kann die Ärztin noch als Ärztin arbeiten. Ob sie das im Sinne es stellt sie jemand (zu den Konditionen vor dem Ausscheiden) ein "kann", das ist eine andere Frage.

 

Deutlicher wird der Unterschied konkrete zu abstrakter Verweisung hiermit (Ausscheiden erstmal außen vor):

 

Hoch spezialisierter Herzchirurg mit gutem Einkommen wird BU (Unfall beim Skifahren, die Schumacher-Variante). Nach einer langjährigen Genesungszeit kann er wieder als Arzt arbeiten (Schnupfen diagnostizieren). Eine abstrakte Verweisung mit "noch verwertbaren Fähigkeiten" würde zu > nicht mehr BU führen.

 

Unabhängig davon, ob der Beruf konkret ausgeübt wird. Bei konkreter Verweisung muss der Arztberuf ersteinmal tatsächlich ausgeübt werden.

 

Bei hochwertigen Prüfkriterien wird dann aber auch die Lebensstellung geprüft, sprich das Einkommen. Hätten wir beispielsweise die LV1871 oder die AL, wäre der Arzt immernoch BU, solange er nicht mehr als 79 % des vorherigen Einkommens erzielt. Wenn der ehemals hochspezialisierte Herzchirurg nur noch Schnupfen behandelt, wird er sein altes Einkommen nicht mehr erreichen ...

 

---

 

Bei der Bayerischen fallen nach 5 Jahren die Prüfkriterien zusammen. Siehe oben, kein Wort mehr von Lebensstellung / Einkommen. Die Einschränkung auf Mutterschutz / Elterngeld zieht nur für 3 Jahre, hebt die Bedingungen also keinesfalls auf.

 

Relevanter ist die Einschränkung Arbeitslosigkeit. Bei anderen Versicherern als "unfreiwilliger Wegfall" bezeichnet. Die kann also schon mal nicht zum Verlust der Prüfkriterien führen.

 

---

 

Bedingungen hier:

 

https://www.diebayerische.de/media/pdf_dateien_1/55_1/550126_avb_bu-protect-komfort.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Bei der Bayerischen fallen nach 5 Jahren die Prüfkriterien zusammen. Siehe oben, kein Wort mehr von Lebensstellung / Einkommen. Die Einschränkung auf Mutterschutz / Elterngeld zieht nur für 3 Jahre, hebt die Bedingungen also keinesfalls auf.

Nicht,dass die Formulierung der Bayerischen gut wäre.Die "Lebensstellung" bleibt aber immerhin noch für 2 Jahre vor dem Eintritt der BU maßgeblich für einen in Frage kommenden Verweisungsberuf.Das geht besser,aber zumindest für diesen Zeitraum könnte man(n) auch mit der Bayerischen leben.

Wobei zugegebenermaßen arg konstruiert werden müsste,um sich diesen Passus schön zu reden...

 

25 % zumutbare Einkommensreduzierung ggü. 20 % in den Top-Tarifen

Richtig.Ich finde es noch unvorteilhafter,dass auch gleich eine Untegrenze von 15% "eingebaut" wird.Wie siehst du das?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Hallo Matthew, die gesamte Formulierung lautet ja:

 

... hinsichtlich der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken. Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommenseinbuße wird von uns je nach Lage des Einzelfalls unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf eine Größe zwischen 15% und maximal 25% im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt vor Eintritt ...

 

Das ist ein Best-of der idiotischsten Formulierungen, da ist die Gesellschaft aber nicht die Einzige dieser Art.

 

Dein Einwand ist insofern gerechtfertigt, als das andere Gesellschaften sinngemäß rein schreiben: "Im begründeten Einzelfall ist auch eine geringere ..."

 

Exemplarisch die LV1871:

 

ekreduz.jpg

 

---

 

Dennoch stellt auch die Bayerische auf eine maximal zumutbare Einkommensreduzierung ab. Das ist der wesentliche Teil. Sprich: Bei einer Einkommensreduzierung von 25 % oder mehr entfällt bei Erfüllung des Prüfschemas bis dato dann dennoch die Verweisbarkeit. Oder eben: Auch wenn die Kriterien ansonsten erfüllt sind, 25 % oder mehr Einkommensreduzierung sind in jedem Fall nicht zumutbar.

 

Liegt man drunter, klemmt es bei jeder Gesellschaft immer an den restlichen Prüfkriterien. Bspw. Erfahrung, Ausbildung, soziale Wertschätzung ... je nach Bedingungen.

 

Oder ganz platt formuliert: Nur weil bspw. die LV1871 (die AL auch) exakt reinschreibt, dass auch drunter möglich ist, ist das kein "Recht" im Sinne von ich werde auch mit 15 % BU. Es ist eine Möglichkeit, die im Zweifelsfall wieder vor Gericht entschieden werden muss. Aber das ist bei allen Anbietern so, auch wenn es die Bayerische nicht explizit reinschreibt.

 

Insofern sehe ich da keinen Nachteil.

 

---

 

Ich bleibe trotzdem bei meiner Behauptung: Gerade für die Zielgruppe 40+ ist die Bayerische Komfort eine Alternative. Die Zahlbeiträge liegen bei passenden Berufsgruppen zwischen 20 und 30 % unter den Toptarifen. Die Tarifbeiträge schnell mal 60 % oder mehr unter denen einer LV1871 bspw..

 

Die wesentlichen Anforderungen erfüllt der Tarif. Im Gegensatz zu einem VWB (ähnliche Preisklasse) zum Beispiel auch die zumutbare Einkommensreduzierung noch in der Nachprüfung (einziges echtes Todeskriterium beim VWB).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
paukenhauke01

Servus zusammen,

 

ich habe jetzt über meinen Honorarberater ein Angebot bei der Alten Leipziger eingeholt.

Dort bin ich in Berufsgruppe 1+ eingestuft.

 

Von einem Berater der ASI Wirtschaftsberatung hatte ich gehört, dass ich auch als 1++ eingestuft werden könnte (damals war ich noch Student der Wirtschaftsinformatik).

 

Daher meine Frage, was sind die Bedingungen um als 1++ eingestuft zu werden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Servus zusammen,

 

ich habe jetzt über meinen Honorarberater ein Angebot bei der Alten Leipziger eingeholt.

Dort bin ich in Berufsgruppe 1+ eingestuft.

 

Von einem Berater der ASI Wirtschaftsberatung hatte ich gehört, dass ich auch als 1++ eingestuft werden könnte (damals war ich noch Student der Wirtschaftsinformatik).

 

Daher meine Frage, was sind die Bedingungen um als 1++ eingestuft zu werden?

 

Was sagt denn Dein Honorarberater zu Deiner Frage?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vine

Streich die Gothaer raus (what the f***), dann hast du zwei akzeptable Alternativen.

 

 

Hallo,

ich bin gerade auf den Thread aufmerksam geworden da mir auch durch einen Berater zur Gothaer BU Premium geraten wurde.

Der M&M Vergleich zeigt das die Leistungen recht gut sind im Vergleich zu den anderen. Noch in Angebot war z.B. die Canada Life, die Bayerische und Europa.

Was gibt es gegen die Gothaer einzuwenden?

 

Wenn ich es richtig sehe gibt es aber von der Gothaer keine Netto Tarife?!

 

Grüße, Vine

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Streich die Gothaer raus (what the f***), dann hast du zwei akzeptable Alternativen.

 

 

Hallo,

ich bin gerade auf den Thread aufmerksam geworden da mir auch durch einen Berater zur Gothaer BU Premium geraten wurde.

Der M&M Vergleich zeigt das die Leistungen recht gut sind im Vergleich zu den anderen. Noch in Angebot war z.B. die Canada Life, die Bayerische und Europa.

Was gibt es gegen die Gothaer einzuwenden?

 

Wenn ich es richtig sehe gibt es aber von der Gothaer keine Netto Tarife?!

 

Grüße, Vine

 

Hallo und guten Morgen,

 

was vergleicht denn M&M ????

irgendwelche vermeintlichen Kriterien, die offensichtlich ohne kritischen gegen-check als erfüllt oder nicht-erfüllt übernommen werden.

Fehlerquelle 1 dabei: Du weisst nicht, kannst nicht beurteilen, ob die Kriterien überhaupt relevant sind für Dich oder ob andere, relevantere ausgeblendet werden

Fehlerquelle 2 dabei: Die Kriterien sind so auf minimal getrimmt, dass möglichst viele Versicherer mit möglichst vielen Sternen aus der Aktion raus kommen und möglichst viele Versicherer für die Nutzung dieses geschützten Warenzeichens (schaut her, wir haben auch 5 Sterne) möglichst viel Kohle übern Tisch schieben

 

Zusammen ergibt das für den Endverbraucher, der sich darauf verlässt, eine recht interessante Sprengladung - für die im Ernstfall keiner die Haftung übernimmt - steht sogar auf der M&M Auswertung drauf....

 

Fazit:

Für den Endverbraucher ungeeignet, um sich qualifiziert mit dem Thema BU auseinanderzusetzen - dazu fehlt der Tiefgang, um die tatsächlichen Schwächen in den Vertragsbedingungen aufzudecken - aber das ist ja auch nicht das Interesse dahinter...

Eigentlich eher ein Hilfsmittel für den ahnungslosen Pressluftverkäufer: Tabelle nach 5 Sternen selektieren - Sortierkriterium 1: Nettopreis - und gut ist....

 

Ein Versicherer, der es nicht schafft, da auf 5 Sterne zu kommen - den kannst Du eh getrost in die Tonne treten.

Aber umgekehrt: Ein Versicherer, der dort 5 Sterne hat, ist noch lange nicht wirklich gut - siehe Gothaer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vine

Hallo und guten Morgen,

was vergleicht denn M&M ????

irgendwelche vermeintlichen Kriterien, die offensichtlich ohne kritischen gegen-check als erfüllt oder nicht-erfüllt übernommen werden.

Hallo Peter,

du kritisiert dem M&M Vergleich, was wäre deiner Meinung nach besser? Jede Bedingung lesen, sollte man tun - aber das schaffe ich erst in der Endauswahl.

 

Fehlerquelle 1 dabei: Du weisst nicht, kannst nicht beurteilen, ob die Kriterien überhaupt relevant sind für Dich oder ob andere, relevantere ausgeblendet werden

Ich habe den Bedingungsvergleich Kurzantworten, da kann ich durchaus beurteilen ob der Punkt relevant für mich ist oder nicht. Natürlich ist da auch vieles dabei was nicht auf mich zutrifft, aber auf andere vielleicht. Dafür

habe ich ja den Versicherungsberater der mit die Punkte erklärt, damit ich besser entscheiden kann ob relevant oder nicht. Letztendlich wird mir der Berater aber nicht das Denken oder die Entscheidung abnehmen.

Fehlerquelle 2 dabei: Die Kriterien sind so auf minimal getrimmt, dass möglichst viele Versicherer mit möglichst vielen Sternen aus der Aktion raus kommen und möglichst viele Versicherer für die Nutzung dieses geschützten Warenzeichens (schaut her, wir haben auch 5 Sterne) möglichst viel Kohle übern Tisch schieben

Zusammen ergibt das für den Endverbraucher, der sich darauf verlässt, eine recht interessante Sprengladung - für die im Ernstfall keiner die Haftung übernimmt - steht sogar auf der M&M Auswertung drauf....

Der erste Satz des Beraters .. die Sterne sind unwichtig und sagen eigentlich nichts aus. Die Haftung übernehme ich, da ich keinen Makler dazwischen habe.

 

Fazit:

Für den Endverbraucher ungeeignet, um sich qualifiziert mit dem Thema BU auseinanderzusetzen - dazu fehlt der Tiefgang, um die tatsächlichen Schwächen in den Vertragsbedingungen aufzudecken - aber das ist ja auch nicht das Interesse dahinter...

Eigentlich eher ein Hilfsmittel für den ahnungslosen Pressluftverkäufer: Tabelle nach 5 Sternen selektieren - Sortierkriterium 1: Nettopreis - und gut ist....

Wie gesagt, die Sterne sind für die Tonne, der Kurzantwortenvergleich zeigt aber durchaus Schwächen der einzelnen Produkte auf. z.B. das der Versicherungsfall bereits bei einer AU ab 6 Monate Eintritt und nicht erst durch echte Berufsunfähigkeit.

Um den Trichter für die Auswahl enger zu schnallen, finde ich es OK.

 

Ein Versicherer, der es nicht schafft, da auf 5 Sterne zu kommen - den kannst Du eh getrost in die Tonne treten.

Aber umgekehrt: Ein Versicherer, der dort 5 Sterne hat, ist noch lange nicht wirklich gut - siehe Gothaer.

Das ist hier im Forum wie Apple gegen Android. Jeder hackt drauf Rum, aber keine Sachliche Gründe ;) Welche Gründe sprechen den gegen die Gothaer, das würde mich wirklich Interessieren und sicher auch andere die auf den Thread stoßen.

Vielleicht würde ein Makler die Gothaer hassen weil sie wenig Provision ausschüttet - Wer weis das schon. Glaube nicht alles was im Internet steht, sagte schon Albert Einstein ..

 

Grüße, Vine

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Franke und Bornberg geht beim Rating Arbeitskraftsicherung http://www.franke-bornberg.de/ratings/ weiter als Morgen & Morgen.

 

Um sich einen Überblick über die Bedingungswerke zu verschaffen kann man folgendes Vergleichstool nutzen: http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de/ Bitte eine BU Versicherung nicht online abschließen, dazu ist das Thema zu komplex. Wenn man z.B. bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen unwissentlich grobe Fehler macht kann es sowohl einen ggf. unnötigen Eintrag in die HIS Datenbank http://de.m.wikipedia.org/wiki/Hinweis-_und_Informationssystem_der_Versicherungswirtschaft geben als auch im Leistungsfall vermeidbaren Spielraum für den Versicherer für eine Ablehnung oder gar Anfechtung des Vertrags, Thema vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

 

Für den fundierten Einstieg als Kunde in das Thema BU empfehle ich folgendes Buch: http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/berufsunfaehigkeit-gezielt-absichern-1 Das Buch ersetzt keinen fähigen auf BU spezialisierten und erfahrenen Makler, vermittelt meines Erachtens aber die nötigen Grundlagen, die helfen können, grobe Fehler zu vermeiden und nicht beim erstbesten Vertreter einfach irgendwas zu unterschreiben.

 

Mehr Infos und BU-Grundlagen im Forum: https://www.wertpapier-forum.de/topic/30228-berufsunfahigkeitsversicherung-dienstunfahigkeitsversicherung/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Hallo und guten Morgen,

was vergleicht denn M&M ????

irgendwelche vermeintlichen Kriterien, die offensichtlich ohne kritischen gegen-check als erfüllt oder nicht-erfüllt übernommen werden.

Hallo Peter,

du kritisiert dem M&M Vergleich, was wäre deiner Meinung nach besser? Jede Bedingung lesen, sollte man tun - aber das schaffe ich erst in der Endauswahl.

 

Hallo @Vine,

Ohne dass jetzt allzu sehr zu vertiefen: Wenn Kunde nicht weiss, was es auf dem Markt zu kaufen gibt - wenn er weiterhin nicht weiss/informiert wurde, was die Unterschiede für ihn bedeuten können -

wie gross ist da die Wahrscheinlichkeit, ein passendes Endprodukt zu erwischen?

 

das einzig zielführende ist aus meiner Sicht an dieser Stelle:

- in einem ersten Schritt besprechen/analysieren der Unterschiede in den AVB ->> WAS gibt es auf dem Markt? -- vorher ist doch Kriterien festlegen eher ein heiteres Klauseln-Raten...

- im nächsten Schritt bewerten, welche Kriterien für mich wichtig sind/werden können ->> WAS davon will ich haben

- dann im nächsten Schritt ->> WELCHER Versicherer bietet mir das, zu welcher Prämie unter Berücksichtigung meiner gesundheitlichen/arbeitstechnischen Verhältnisse?

 

Fazit:

Für den Endverbraucher ungeeignet, um sich qualifiziert mit dem Thema BU auseinanderzusetzen - dazu fehlt der Tiefgang, um die tatsächlichen Schwächen in den Vertragsbedingungen aufzudecken - aber das ist ja auch nicht das Interesse dahinter...

Eigentlich eher ein Hilfsmittel für den ahnungslosen Pressluftverkäufer: Tabelle nach 5 Sternen selektieren - Sortierkriterium 1: Nettopreis - und gut ist....

Wie gesagt, die Sterne sind für die Tonne, der Kurzantwortenvergleich zeigt aber durchaus Schwächen der einzelnen Produkte auf. z.B. das der Versicherungsfall bereits bei einer AU ab 6 Monate Eintritt und nicht erst durch echte Berufsunfähigkeit.

Um den Trichter für die Auswahl enger zu schnallen, finde ich es OK.

 

Das mit den 6 Monaten AU = BU ist ein schönes Beispiel für das, was ich meine:

Unbedarfter Verbraucher (zähl ich Dich jetzt mal nicht zu) denkt: Toll, mein Versicherer leistet, wenn ich 6 Monate AU bin - hat ja bei M&M das Häkchen bekommen - aber:

- für WEN, für welchen Personenkrais gilt die Regelung denn überhaupt? (Bei den meisten sind Freiberufler, Selbstständige, Studenten) aussen vor

- muss BU beantragt werden, um die Leistungen zu bekommen? (kann z.B. sämtliche Nachversicherungsoptionen während des Bezuges einer AU Leistung aushebeln)

- wird AU Leistung befristet erbracht?

- geht AU in BU über?

- wie oft, wie lange, kann ich überhaupt AU Leistungen beziehen?

...

All das mit einem simplen Häkchen abzuhandeln ist aus meiner Sicht nicht ganz ungefährlich - nicht nur für den End-Kunden - sondern auch für den ahnungslosen Vermittler, der seine Empfehlung auf die Software stützt.

 

Ein Versicherer, der es nicht schafft, da auf 5 Sterne zu kommen - den kannst Du eh getrost in die Tonne treten.

Aber umgekehrt: Ein Versicherer, der dort 5 Sterne hat, ist noch lange nicht wirklich gut - siehe Gothaer.

Das ist hier im Forum wie Apple gegen Android. Jeder hackt drauf Rum, aber keine Sachliche Gründe ;) Welche Gründe sprechen den gegen die Gothaer, das würde mich wirklich Interessieren und sicher auch andere die auf den Thread stoßen.

Vielleicht würde ein Makler die Gothaer hassen weil sie wenig Provision ausschüttet - Wer weis das schon. Glaube nicht alles was im Internet steht, sagte schon Albert Einstein ..

 

Ein bisserl anders bewerte ich das schon: Mit Apple und Android kann ich im wesentlichen die gleichen Dinge leisten (telefonieren, fotografieren etc.) Selbst wenn jetzt die Bilder vom Apple ein wenig schlechter wären: Erfüllt das Teil trotzdem

seine anderen Funktionen. Die BU Versicherung hat einen einzigen, elementaren Zweck: Sicherstellen, dass Kohle fliesst, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Job nicht mehr ausüben kann. Wenn jetzt der Versicherer nicht leistet, weil

er sich aufgrund unpräziser Vertragsformulierungen aus der Leistungspflicht wurschtelt, ist das Produkt komplett untauglich und hat seinen Zweck nicht erfüllt.

Es gibt in der BU Leistung kein Grau (= ein bischen schlechter). Es gibt Schwarz (=keine Leistung) oder Weiss (=Leistung)

 

Zwei Dinge noch:

Bzgl. Provision - Die Gothaer ist defintiv nicht der Versicherer, der weniger als die anderen zahlt (eher im Gegenteil) - von daher spräche nichts dagegen, die ins Angebotsportfolio mit auf zu nehmen.

Bzgl. Unterschiede/Schwachpunkte, also Punkte, an denen andere Anbieter bessere Formulierungen in den Bedingungen stehen haben:

- versicherte Ereignisse

- Arztanordnungsklausel

- befristetes Anerkenntnis

- Schwächen in der Nachprüfung

- Schwächen bei den Leistungsausschlüssen

...

ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewichtung einer Relevanz whistling.gif

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vine

Das mit den 6 Monaten AU = BU ist ein schönes Beispiel für das, was ich meine:

Unbedarfter Verbraucher (zähl ich Dich jetzt mal nicht zu) denkt: Toll, mein Versicherer leistet, wenn ich 6 Monate AU bin - hat ja bei M&M das Häkchen bekommen - aber:

- für WEN, für welchen Personenkrais gilt die Regelung denn überhaupt? (Bei den meisten sind Freiberufler, Selbstständige, Studenten) aussen vor

- muss BU beantragt werden, um die Leistungen zu bekommen? (kann z.B. sämtliche Nachversicherungsoptionen während des Bezuges einer AU Leistung aushebeln)

- wird AU Leistung befristet erbracht?

- geht AU in BU über?

- wie oft, wie lange, kann ich überhaupt AU Leistungen beziehen?

Das sind die Feinheiten die man wirklich erst in den Bedingungen findet. Jedoch bieten die Europa, Bayerische, Canada Life z.B. gar keine Leistung bei nur "AU" - da braucht man dann auch nicht weiter suchen in den Bedingungen ;)

Ich finde so eine Möglichkeit schon komfortabel. Bin ich aufgrund eine OP o.ä. länger als 6 Monate krankgeschrieben, würde die BU-Versicherung einspringen.

 

Bzgl. Unterschiede/Schwachpunkte, also Punkte, an denen andere Anbieter bessere Formulierungen in den Bedingungen stehen haben:

- versicherte Ereignisse

- Arztanordnungsklausel

- befristetes Anerkenntnis

- Schwächen in der Nachprüfung

- Schwächen bei den Leistungsausschlüssen

...

ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewichtung einer Relevanz whistling.gif

 

Vielen Dank Peter - ich werde die Versicherungsunterlagen darauf hin nochmal prüfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die Bedingungen der Gothaer Premium sehen keine echten AU Leistungen vor. Par. 2 (14) ist keine AU Klausel.

https://secure.makler.gothaer.de/app/maklerportal/StreamingServlet/app/dvz/DocumentDownload/215990?scope=makler_scope

 

Aber ein Versicherungsberater würde wohl auch keine Europa anbieten, würde durch das "Leistungen stets rückwirkend"-Raster fallen. Von daher, alles etwas mysteriös hier. Nachtigall ick hör dir trapsen ... aber vielleicht liegt es am Fieber, dem ich mich jetzt wieder in Ruhe hingebe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Ich finde so eine Möglichkeit schon komfortabel. Bin ich aufgrund eine OP o.ä. länger als 6 Monate krankgeschrieben, würde die BU-Versicherung einspringen.

Noch komfortabler ist in diesem Fall eine Lösung über eine Krankentagegeldversicherung.Die Leistung erfolgt ihrem Prinzip nach zunächst einmal unbegrenzt (etwaige anbieterabhängige Bedingungseinschränkungen einmal außen vor) und der Zeitraum,für den eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden muss,ist wesentlich kürzer.Ein Einkommensverlust entsteht im Normalfall bereits nach einer 6-wöchigen AU,zu diesem Zeitpunkt leistet noch keiner der BU-Versicherer,die dieses Gimmick im Angebot hat.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Die Bedingungen der Gothaer Premium sehen keine echten AU Leistungen vor. Par. 2 (14) ist keine AU Klausel.

 

Moin Torsten,

ist/war mir schon klar. Hatte das Beispiel mit AU nur genommen, weil die Flanke grade kam...

Dir erst mal gute Besserung!!

 

Moin Matthew,

bin da im Prinzip bei Dir - eine gute KT Versicherung beim richtigen Anbieter ist allemals sinnvoller, aaaber: Damit kriegst Du (derzeitiger Stand) das Problem KT / BU Übergang nicht sauber in den Griff - leider.

Insofern sehe ich die aktuellen AU Lösungen der Versicherer auch mit gemischten Gefühlen, weil evtl. der ein oder andere denken wird: KT brauch ich nicht mehr, ich hab ja meine BU Lösung...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vine

Die Bedingungen der Gothaer Premium sehen keine echten AU Leistungen vor. Par. 2 (14) ist keine AU Klausel.

https://secure.makle...pe=makler_scope

 

Aber ein Versicherungsberater würde wohl auch keine Europa anbieten, würde durch das "Leistungen stets rückwirkend"-Raster fallen. Von daher, alles etwas mysteriös hier. Nachtigall ick hör dir trapsen ... aber vielleicht liegt es am Fieber, dem ich mich jetzt wieder in Ruhe hingebe.

In Paragraph 2 (14) ist bestätigt das ein Facharzt dies ausstellen kann. Eine Bescheinigung über eine echte Berufsunfähigkeit zu erhalten, ist wesentlich aufwendiger (Rentenstelle, Knappschaft etc.).

Den Paragraph alleine scheint es in den restlichen BUs gar nicht zu geben, der dies Richtung AU über Arzt öffnet.

 

Aber ein Versicherungsberater würde wohl auch keine Europa anbieten, würde durch das "Leistungen stets rückwirkend"-Raster fallen. Von daher, alles etwas mysteriös hier. Nachtigall ick hör dir trapsen ... aber vielleicht liegt es am Fieber, dem ich mich jetzt wieder in Ruhe hingebe.

Gute Besserung - aber mysteriös ist dein Satz schon. Klare Worte würden uns allen helfen. ;)

 

Noch komfortabler ist in diesem Fall eine Lösung über eine Krankentagegeldversicherung.Die Leistung erfolgt ihrem Prinzip nach zunächst einmal unbegrenzt (etwaige anbieterabhängige Bedingungseinschränkungen einmal außen vor) und der Zeitraum,für den eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden muss,ist wesentlich kürzer.Ein Einkommensverlust entsteht im Normalfall bereits nach einer 6-wöchigen AU,zu diesem Zeitpunkt leistet noch keiner der BU-Versicherer,die dieses Gimmick im Angebot hat.

Ich meine es gibt in einigen BUs so etwas wie "Sofort Hilfe". Habe dazu aber keine weiteren Infos hier Vor Ort, muss ich erst in die Unterlagen schauen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...