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paukenhauke01

Lohnt sich Honorarberatung bei einer BU-Versicherung

Empfohlene Beiträge

polydeikes

  • Wie kann ich als Privatperson BU-Versicherungen am besten Vergleichen. Gibt es da irgendwelche Tools die ich nutzen kann oder muss ich mich die Versicherungsbedingungen von jeder BU-Versicherung einlesen?
 
Mhm, ich würde mal sagen, eher nein. Man müsste sich schon sehr stark in das Thema einarbeiten. Und das wird schwierig mit den leicht verfügbaren Quellen. Man liest 10 davon, 9 widersprechen sich, welche ist nun brauchbar? BU ist mMn nichts, was man mal eben selber macht.
 
Man kann sich aber etwas Vorwissen erarbeiten um nicht völlig als Opfer in "Vermittlungsgespräche" zu gehen.
 

Gibt es irgendwo einen "Kriterienkatalog" der die bei BU-Versicherungen relevanten Aspekte erläutert?
 
Mhm, es gibt zumindest diverse Checklisten. Wir (Peter und ich) wollten mal eine für das WPF machen, irgendwann ist das Projekt aber ins Stocken geraten und wurde nicht weiter verfolgt. Derzeit fehlt mir die Zeit, wenn ich wieder Zeit habe, fehlt sie bestimmt wieder bei Peter ... bösartiger Kreislauf.
 

Wie lange dauert der Abschluss einer BU, vom Zeitpunkt an, an dem ich mich für eine bestimmte Versicherung entschieden habe? Da die Versicherungsbeiträge zur BU voraussichtlich ab nächstes Jahr steigern, würde es mich interessieren, wie schnell ich sein muss, damit ich noch die Tarife aus diesem Jahr bekomme...

 

Hängt von der Gesundheitsproblematik ab. Rein technisch geht das fix. Wenn alles passt, ist der Vertrag binnen 2 Tagen policiert. Manchmal passt aber eben nicht alles.

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paukenhauke01

  • Wie kann ich als Privatperson BU-Versicherungen am besten Vergleichen. Gibt es da irgendwelche Tools die ich nutzen kann oder muss ich mich die Versicherungsbedingungen von jeder BU-Versicherung einlesen?
 
Mhm, ich würde mal sagen, eher nein. Man müsste sich schon sehr stark in das Thema einarbeiten. Und das wird schwierig mit den leicht verfügbaren Quellen. Man liest 10 davon, 9 widersprechen sich, welche ist nun brauchbar? BU ist mMn nichts, was man mal eben selber macht.
 
Man kann sich aber etwas Vorwissen erarbeiten um nicht völlig als Opfer in "Vermittlungsgespräche" zu gehen.

Du schreibst ja das BU nichts ist, was man deiner Meinung nach selber macht... Wie kann ich denn dann eine BU-Versicherung vergleichen/abschließen?

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Matthew Pryor

Krankenakte aufarbeiten,persönlich wichtige Kriterien festlegen,Tarife auf möglichst viele Übereinstimmungen abgleichen,Versicherer auswählen,Versicherer kontaktieren,Antrag anfordern,Antrag ausfüllen und abschicken,abwarten.

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paukenhauke01
· bearbeitet von paukenhauke01

Krankenakte aufarbeiten,persönlich wichtige Kriterien festlegen,Tarife auf möglichst viele Übereinstimmungen abgleichen,Versicherer auswählen,Versicherer kontaktieren,Antrag anfordern,Antrag ausfüllen und abschicken,abwarten.

 

Zum ersten Punkt "Krankenakte aufarbeiten":

- Reichen hierfür wirklich für jede Versicherung die letzten 5 Jahre an Arztbesuchen und die letzten 10 Jahre an stationären Aufenthalten?

- Ist es ausreichend über die Krankenkasse zu gehen und von denen das Datum der jew. Arztbesuche + die abgerechnete Diagnose anzufordern oder sollte ich direkt die besuchten Ärzte aufsuchen und die Patientenakte kopieren?

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paukenhauke01
· bearbeitet von paukenhauke01

Als Student der Wirtschaftsinformatik hast du gute Chancen mit Berufseinstieg 1++ gestuft zu werden bei der AL. Aktuel bist du als Student nur 1+ gestuft. Wären bspw. zum jetzigen Zeitpunkt 43,70 statt 48,08. Umstufen von 1+ auf 1++ ist eines der wenigen Manöver, das die AL diesbezüglich mitmacht. Ansonsten drehen die sich erfahrungsgemäß äußerst ungern "... über die gesamte Laufzeit kalkuliert ... bla bla bla".

 

Was meinst du mit "drehen sich äußerst ungern"? Auf was ist das bezogen und was wären möglichen Änderungen, die die AL nicht mitmacht?

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Du meinst berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de, den schleudert Tyr immer durch die Gegend.

 

Danke für den Link. Dies hat mich jetzt noch etwas tiefer in die Thematik reingebracht thumbsup.gif.

 

Drei Fragen hätte ich noch:

  • Wie kann ich als Privatperson BU-Versicherungen am besten Vergleichen. Gibt es da irgendwelche Tools die ich nutzen kann oder muss ich mich die Versicherungsbedingungen von jeder BU-Versicherung einlesen?
  • Gibt es irgendwo einen "Kriterienkatalog" der die bei BU-Versicherungen relevanten Aspekte erläutert?
  • Wie lange dauert der Abschluss einer BU, vom Zeitpunkt an, an dem ich mich für eine bestimmte Versicherung entschieden habe? Da die Versicherungsbeiträge zur BU voraussichtlich ab nächstes Jahr steigern, würde es mich interessieren, wie schnell ich sein muss, damit ich noch die Tarife aus diesem Jahr bekomme...

Hallo, ich misch mich da auch nochmal kurz ein....

 

BU Versicherungen vergleichen: Tools - zumindest frei zugängliche, taugen alle nix. Keines dieser Programme geht auch nur ansatzweise so in die Tiefe, dass die wahren Unterschiede sichtbar werden. Also bleibt nur: Bedingungen lesen (lassen):

- was steht da geschrieben?

- was meint der Versicherer damit?

- welche Bedeutung kann das für mich haben?

- wie kann der Versicherer das, was da geschrieben steht, im schlimmsten Falle gegen mich verwenden (Fantasie einfach mal ein bischen spielen lassen und/oder professionelle Hilfe holen)

 

Kriterienkatalog: Taugt leider nur sehr beschränkt, allenfalls als grobe Vorauswahl - Ist immer aus der Sicht des jeweiligen Betrachters zusammen gezimmert. Musst Du selber für Dich individuell festlegen

- was gibt es auf dem Markt? - siehe oben Bedingungen lesen

- was davon will ich in welcher Ausprägung haben? - siehe oben

- was kostet das bzw. an welcher Stelle bin ich bereit, der Kosten wegen evtl. eine Etage tiefer zu wählen?

 

Kleiner Tipp: das, was in den meisten "Checklisten" angesprochen wird, ist oft ziemlich unsinnig - ich vergleiche das immer mit dem Autokauf:

Vier Räder solls haben, mindestens 100 PS, 4 Türen und CD Player

 

Ergebnis siehe Anhang.

 

Dauer: i.d.R. 4 Wochen für Beratung, Anamnese aufbereiten, Risikovoranfragen, Nachverhandeln, Selektieren, beantragen.

Bei gesundheitlichen Probs auch mal zwei Wochen länger...

 

Dazu: Lieber nächstes Jahr drei Euro mehr bezahlen, als dieses Jahr übereilt im falschen Tarif zu landen!

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Matthew Pryor
- Reichen hierfür wirklich für jede Versicherung die letzten 5 Jahre an Arztbesuchen und die letzten 10 Jahre an stationären Aufenthalten?

Tendenziell ja.Manche Versicherer fragen auch kürzere Zeiträume ab.Hängt also auch davon ab,für welchen Versicherer man(n) sich letzten Endes entscheidet.Vorsicht ist geboten bei Formulierungen wie bspw. "bestehen derzeit...".

 

Ist es ausreichend über die Krankenkasse zu gehen und von denen das Datum der jew. Arztbesuche + die abgerechnete Diagnose anzufordern oder sollte ich direkt die besuchten Ärzte aufsuchen und die Patientenakte kopieren?

Es kann nicht schaden,beide Pfade zu beschreiten wink.gif.Nicht zu vernachlässigen sind unter Umständen und je nach Ausgestaltung der Gesundheitsfragen auch andere Behandler,z.B. Physiotherapeuten oder Heilpraktiker.Du solltest natürlich auch sorgfältig darauf achten,nicht mehr Angaben zu machen als vom Versicherer tatsächlich verlangt werden.

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paukenhauke01
· bearbeitet von paukenhauke01

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.thumbsup.gif

 

Mal ne Verständnisfrage:

Die BU-Versicherung sollte man ja möglichst bis zum Renteneintritt abschließen, in meinem Fall bis zum 67sten Lebensjahr. Was passiert, wenn ich die BU-Versicherung bis zum 67sten Lebensjahr abschließe, die Bundesregierung aber das Renteneintrittsalter auf bspw. 71 Jahre erhöht?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Gute Frage!Zunächst einmal nichts,die Konditionen sind fix.Da gibt es nichts zu rütteln.Unter Umständen wird ein Angebot zur Verlängerung unterbreitet,ein Rechtsanspruch darauf besteht aber grundsätzlich nicht.Damit einhergehen dürfte dann auch eine erneute Gesundheitsprüfung.

Ansonsten bliebe der Weg,alternativ für diese eventuell auftretende Lücke vorzusorgen.

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polydeikes

Hab bei der Anhebung 65 auf 67 noch keine Angebote zur Verlängerung gesehen. Es gibt ein paar Gesellschaften, die Optionen dieser Art schon mal angeboten haben. Meist aber auch dann nur mit wenigstens Risikoprüfung (min. Beruf) zum Zeitpunkt der Option und zeitlich begrenzt.

 

In der Praxis gilt eher: So wie abgeschlossen ...

 

---

 

Daraus folgen 2 Dinge:

 

1) Ich sollte - so ich kann - als junger Mensch nicht deutlich kürzer als 65 abschließen.

2) Verdiene ich deutlich über BBG KV als gesetzlich Versicherter ist ohnehin immer ein Krankentagegeld zu überlegen, das würde auch hier Probleme lösen oder abmildern.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
2) Verdiene ich deutlich über BBG KV als gesetzlich Versicherter ist ohnehin immer ein Krankentagegeld zu überlegen, das würde auch hier Probleme lösen oder abmildern.

Richtig,gebe aber zu bedenken:Krankentagegeld endet ebenfalls mit dem Bezug von Altersrente,optional kann bis zum 70. Lebensjahr verlängert werden.Mehr geben MB/KT und VVG zunächst einmal nicht her.

Anderslautende tarifliche Bestimmungen mögen die Regel bestätigen,wäre zumindest mit aber aktuell nicht bekannt.

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paukenhauke01

Krankenakte aufarbeiten,persönlich wichtige Kriterien festlegen,Tarife auf möglichst viele Übereinstimmungen abgleichen,Versicherer auswählen,Versicherer kontaktieren,Antrag anfordern,Antrag ausfüllen und abschicken,abwarten.

 

Ich habe mir in den letzten drei Monaten bereits alle Arztbesuche und die dabei festgestellten Diagnosen der letzten 5 Jahre von meinen drei Krankenkassen aus dieser Zeit zusenden lassen.

Die AOK hatte leider nur die Abrechnungen bis inkl. Quartal 03/2013 vorliegen, weshalb ich die Diagnosen der besuchten Ärzten nach 03/2013 direkt von den Ärzten angefordert habe (ich hoffe, dass ich dabei keinen Arzt vergessen habe).

Somit sehe ich Punkt 1 "Krankenakte aufarbeiten" als erledigt an.

 

Zu den persönlich wichtige Kriterien gibt es eigentlich nicht allzu viel, daher dachte ich, dass ich diesen Punkt etwas vernachlässige und mir gleich die Versicherungsbedingungen der in diesem Forum häufig gelobten Alten Leipziger, LV1871, Dialog und Condor anschaue und dann eine Versicherung aus diesen vier auswähle.

 

Die Versicherungsbedingungen der Alten Leipziger liegen mir durch den Vorschlag der ASI bereits vor. Daher konnte ich diese bereits durcharbeiten.

Zu den anderen vier o.g. Anbietern fehlen mir jedoch noch die Versicherungsbedingungen. Bekommt man diese nur auf Anfrage beim Versicherungsunternehmen oder kann man die irgendwo abrufen (konnte diese durch googeln nicht finden)?

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paukenhauke01
· bearbeitet von paukenhauke01

Nach dem ich nun die Versicherungsbedingungen für die BU-Versicherung von der Alten Leipziger für den Tarif BV10 und die der LV1871 für den Tarif Golden SBU gelesen habe, möchte ich hier die Unterschiede zwischen den beiden Tarifen/Anbietern niederschreiben und von euch verifizieren lassen.

 

Ich habe die Versicherungsbedingungen bis auf die Paragraphen zu "Wie erfolgt die Überschussbeteiligung" gelesen, da ich diesen Paragraphen kaum verstehe und er meiner Meinung nach auch stark auf interne Geschichten in den jeweiligen Versicherungen abzielt.

Seht ihr dies auch so oder ist dies wirklich ein wichtiger Punkt beim Vergleich von BU-Versicherungen?

 

So nun zu den von mir aufgefallenen Unterschieden zwischen der Alten Leipziger und der LV1871:

  • Alte Leipziger bietet eine zinslose Stundung der Beiträge für 24 Monate im Falle von Arbeitslosigkeit, gesetzlicher Elternzeit oder Pflegebedürftigkeit an, die LV1871 nicht
  • Alte Leipziger verzichtet auf Beitragsanpassung nach §163 VVG, die LV1871 kann die Beiträge anpassen
  • Bei der LV1871 liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn man älter als 55 Jahre alt ist und wenn ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente oder eine Berufsunfähigkeitsrente wegen hundertprozentiger Berufsunfähigkeit allein aus medizinischen Gründen anerkennt, bei der Alten Leipziger gibt’s dies nicht
  • LV1871 leistet nicht, wenn die Berufsunfähigkeit, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Erfüllbarkeit zugesagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird, eintritt. Bei der Alten Leipziger gibt es diesen Ausschluss nicht.
  • Die Kündigungsfrist beträgt bei der Alten Leipziger 1 Monat, bei der LV1871 1 Jahr.
  • Bei Kündigung erhält man bei der LV1871 keinen Rückkaufwert, bei der Alten Leipziger ist ein Rückkaufwert evtl. (je nach bestehen und restlicher Laufzeit des Vertrags) noch vorhanden. Bei einem Rücktritt durch die LV1871 bekommt man allerdings den Rückkaufwert erstattet.
  • Bei der LV1871 ist eine Anfechtung der Versicherung nur innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vertragsabschluss möglich, bei der Alten Leipziger immer.
  • Erhöhung der BU-Rente bei der Alten Leipziger auf maximal 70% des Bruttoneinkommens möglich, bei der LV1871 auf nur 60% des Bruttoeinkommens.
  • Bei der LV1871 wird, wenn die Versicherung mindestens bis zum versicherungstechnischen 60. Lebensjahr abgeschlossen wurde und wenn bei Ablauf der Versicherungsdauer die versicherte Person pflegebedürftig ist und die Pflegebedürftigkeit innerhalb der vorausgegangenen 10 Jahre ununterbrochen bestanden hat, die BU-Rente lebenslang weiter gezahlt. Bei der Alten Leipziger gibt’s dies nicht.
  • LV1871 bietet verschiedene Erweiterungen wie die doppelte BU-Rente bei Unfall und es ist eine verlängerte bis lebenslange Rentendauer wählbar
  • Bei beiden Anbietern ist eine Nachversicherung bei bestimmten Ereignissen möglich. Bei der LV1871 findet die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung statt, bei der Alten Leipziger ohne Risikoprüfung (wenn innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses nachversichert wird), aber dafür mit Gesundheitsprüfung statt. Innerhalb von den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss kann bei der Alten Leipziger eine Ausbaugarantie in Anspruch genommen werden, die LV1871 hat dies nicht.
  • Dynamik:
  • . Alte Leipziger
  • . . Ohne Risikoprüfung, aber dafür mit Gesundheitsprüfung (?)
  • . . Erhöhung kann beliebig oft widersprochen werden
  • . . Bis zu 5% Dynamik möglich
  • . LV1871
  • . . Keine Daten über Risikoprüfung oder Gesundheitsprüfung gefunden
  • . . Kann einer Erhöhung widersprochen werden?
  • . . Dynamik zwischen 3%-5% möglich

Sind dies auch eurer Meinung nach die wesentlichsten Unterschiede zwischen der AL und LV1871 (neben der Beitragshöhe rolleyes.gif)?

 

Dann habe ich noch einige Fragen:

  • Macht bei einer BU auch eine Staffelung Sinn, also dass die BU-Versicherung nicht erst bei einer Mindestgrad von 50% leistet, sondern auch schon davor? Oder ist dies eurer Meinung nach unnötig?
  • Was passiert, wenn die Dynamik höher ist als meine jährliche Gehaltssteigerung und die BU-Rente bei der Alten Leipziger die 70% des Bruttogehalts bzw. bei der LV1871 die 60% des Bruttogehalts überschreitet? Kann dies passieren oder sind die 70% bzw. 60% die endgültige Grenze für die Dynamik?
  • Brauch man Gründe um einer Erhöhung im Rahmen der Dynamik zu widersprechen?
  • Was bei der Alten Leipziger mit einer „angemessenen Relation zum Einkommen“ gemeint?

Ich weiß das war jetzt viel, würde mich aber trotzdem freuen wenn es jemand liest und mir sogar die eine oder andere Frage beantwortet.smile.gif

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Matthew Pryor

Zum Thema Anfechtung:Das ist durch das VVG in Stein gemeißelt,die Gesellschaften können nicht individuell zum Nachteil der Versicherten davon abweichen.

Zu den anderen Punkten morgen gerne mehr,der Sonntagabend sollte anderen Dingen gewidmet werden...

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paukenhauke01

Zum Thema Anfechtung:Das ist durch das VVG in Stein gemeißelt,die Gesellschaften können nicht individuell zum Nachteil der Versicherten davon abweichen.

Zu den anderen Punkten morgen gerne mehr,der Sonntagabend sollte anderen Dingen gewidmet werden...

 

Danke schon mal für deine Antwort thumbsup.gif.

Was genau ist vom VVG beim Thema Anfechtung in Stein gemeißelt?

 

 

Ich würde mich freuen, wenn du/ihr noch was zu den anderen Punkten schreib(s)t rolleyes.gif.

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

ich denke, es geht hier um den §21 VVG, Absatz (3)

Nach 10 Jahren kann der Versicherer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.

Man sollte natürlich bedenken, das Gesetze sich ändern können...

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paukenhauke01

ich denke, es geht hier um den §21 VVG, Absatz (3)

Nach 10 Jahren kann der Versicherer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.

Man sollte natürlich bedenken, das Gesetze sich ändern können...

 

Danke thumbsup.gif.

 

Dies bedeutet ja somit, dass auch bei der Alten Leipziger das Recht auf Anfechtung nach spätestens 10 Jahren verjährt ist!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Dies bedeutet ja somit, dass auch bei der Alten Leipziger das Recht auf Anfechtung nach spätestens 10 Jahren verjährt ist!

Genau.Praktischerweise gilt das für alle Versicherer whistling.gif.

 

Bei beiden Anbietern ist eine Nachversicherung bei bestimmten Ereignissen möglich. Bei der LV1871 findet die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung statt, bei der Alten Leipziger ohne Risikoprüfung (wenn innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses nachversichert wird), aber dafür mit Gesundheitsprüfung statt.

Hier bist du einem Missverständnis aufgesessen,wenn ich dein Post dahingehend interpretiere,dass du die Regelung der LV als vorteilhafter erachtest.Ohne Risikoprüfung meint auch ohne Gesundheitsprüfung,allerdings wird zusätzlich auch nicht dahingehend geprüft,ob bspw. seit Vertragsschluss ein "kalkulationstechnisch riskantes Hobby" begonnen wurde.Vorteil AL.

 

Macht bei einer BU auch eine Staffelung Sinn, also dass die BU-Versicherung nicht erst bei einer Mindestgrad von 50% leistet, sondern auch schon davor? Oder ist dies eurer Meinung nach unnötig?

Ob unnötig oder nicht,möchte ich nicht beurteilen.Der Vorteil liegt auf der Hand:Die Leistungen setzen früher ein.Der Nachteil aber auch:Die komplette BU-Rente gibt es erst ab einem BU-Grad gleich oder >75%.

 

Brauch man Gründe um einer Erhöhung im Rahmen der Dynamik zu widersprechen?

Nein.Und um es mal deutlich zum Ausdruck zu bringen:Wenn du das Kind alleine schaukeln möchtest,solltest DU UNS beschreiben können,welche Kriterien die für dich wirklich wichtigen sind und welche Regelungen der Anbieter du im konkreten Fallbeispiel warum als vorteilhafter erachtest.Um ein Beispiel zu nennen:Um ein Beispiel zu nennen:Ist ein befristetes Anerkenntnis vorteilhaft oder nicht?Wenn nicht,warum nicht?Und besteht für den Versicherer eine Möglichkeit,ein vertraglich ausgeschlossenes Anerkenntnis durch die Hintertür nachzuholen?Das erscheint mir deutlich wichtiger,als eine Mehrleistung bei BU durch Unfall,die auch noch so löchrig wie nur irgendwas formuliert ist!

 

 

 

 

 

 

 

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paukenhauke01
· bearbeitet von paukenhauke01
Bei beiden Anbietern ist eine Nachversicherung bei bestimmten Ereignissen möglich. Bei der LV1871 findet die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung statt, bei der Alten Leipziger ohne Risikoprüfung (wenn innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses nachversichert wird), aber dafür mit Gesundheitsprüfung statt.

Hier bist du einem Missverständnis aufgesessen,wenn ich dein Post dahingehend interpretiere,dass du die Regelung der LV als vorteilhafter erachtest.Ohne Risikoprüfung meint auch ohne Gesundheitsprüfung,allerdings wird zusätzlich auch nicht dahingehend geprüft,ob bspw. seit Vertragsschluss ein "kalkulationstechnisch riskantes Hobby" begonnen wurde.Vorteil AL.[\quote]

Da hast du vollkommen Recht. Bisher dachte ich, dass eine Risikoprüfung nur die Prüfung auf riskante Hobbies ist und nicht die Gesundheitsprüfung mit beinhaltet.

Offensichtlich ist es gemäß deinem Post dann so, dass die Bedingung "ohne Risikoprüfung" besser ist, da dadurch weder auf riskante Hobbies, noch der Gesundheitszustand geprüft wird. thumbsup.gif

 

 

Und um es mal deutlich zum Ausdruck zu bringen:Wenn du das Kind alleine schaukeln möchtest,solltest DU UNS beschreiben können,welche Kriterien die für dich wirklich wichtigen sind und welche Regelungen der Anbieter du im konkreten Fallbeispiel warum als vorteilhafter erachtest.Um ein Beispiel zu nennen:Um ein Beispiel zu nennen:Ist ein befristetes Anerkenntnis vorteilhaft oder nicht?Wenn nicht,warum nicht?Und besteht für den Versicherer eine Möglichkeit,ein vertraglich ausgeschlossenes Anerkenntnis durch die Hintertür nachzuholen?Das erscheint mir deutlich wichtiger,als eine Mehrleistung bei BU durch Unfall,die auch noch so löchrig wie nur irgendwas formuliert ist!

Danke für die Deutlichkeit. Deine o.g. Frage kann ich nicht genau beantworten. Eine befristete Anerkenntnis ist meiner Meinung nicht vorteilhaft, weil man dadurch die Berufsunfähigkeit nach dem Ablauf der Frist nochmal anerkennen lassen muss (doppelter Aufwand).

 

 

Und besteht für den Versicherer eine Möglichkeit,ein vertraglich ausgeschlossenes Anerkenntnis durch die Hintertür nachzuholen?

Die Frage verstehe ich leider nicht cool.gif. Kannst du erklären, was du damit meinst?

 

 

Für mich relevante Kriterien:

Wichtig:

  • BU Schutz sollte weltweit bestehen (man weiß ja nie was die berufliche Zukunft bringt)
  • Keine abstrakte Verweisung + Regelung, dass eine Einkommensminderung um mehr als 20% unzumutbar ist (damit das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit eindeutiger definiert ist)
  • Wenige Ausschlüsse im Bereich "in welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen" (damit möglichst viel durch die Versicherung abgedeckt wird, wobei dies meistens auch sehr unwahrscheinlich Ereignisse sind)
  • Erhöhung der BU-Rente sollte im Rahmen einer Dynamik möglich sein. Eine flexible Anpassung der Dynamik Höhe wäre wünschenswert, wahrscheinlich bietet dies jedoch keine Versicherung an. Die Erhöhung im Rahmen der Dynamik sollte man, sofern man die Dynamik nicht flexibel anpassen kann, beliebig oft widersprechen können. Die Dynamik ist meiner Meinung nach ein besseres Mittel die BU-Rente zu erhöhen als die Nachversicherung oder der Ausbau, da diese meistens an bestimmte Bedingungen geknüpft sind
  • Nichtsdestotrotz sollte auch eine Erhöhung der BU-Rente möglichst flexibel (ausserhalb der Dynamik) möglich sein. Vor allem ohne Gesundheitsprüfung und mit möglichst wenig Bedingungen!
  • Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sollte die BU-Versicherung abdecken
  • Im Idealfall sollte die BU-Versicherung keine Ärzte vorschreiben dürfen, die ich zu besuchen habe. Eine freie Wahl des Arztes würde ich bevorzugen, da durch die Verpflichtung einen bestimmten Arzt zu besuchen ich die Gefahr sehe, dass dieser eher im Sinne der Versicherung handelt/diagnostiziert. Aber bietet das überhaupt eine Versicherung an?
  • Berufsunfähigkeit in Folge von Demenz sollte abgedeckt sein (ist es aber meiner Meinung sowieso. Wenn ich soviel vergesse, damit ich nicht mehr arbeiten kann, dann bin ich ja berufsunfähig, richtig?)

Weniger wichtig, aber zu beachten:

  • Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht (sollte eine gute BU eben erfüllen)
  • Eine Beitragsanpassung nach § 163 VVG ist mir egal. Hier denke ich, dass ich lieber etwas höhere Beiträge (falls die Versicherungen in Zahlungsschwierigkeiten steckt) hinnehme, als wenn ich im höheren Alter mir eine neue BU-Versicherung suchen muss.
  • Eine jährliche Steigerung der BU-Rente im Schadensfall wäre zum Inflationsausgleich wichtig. Beim Volkswohlbund gibts sowas.
  • Eine Stundung der Beiträge bei Arbeitslosigkeit wäre wünschenswert, aber kein muss
  • Eine Berufsunfähigkeit sollte vorliegen, wenn ein Träger der ges. RV eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente oder eine BU-Rente wegen 100%iger Berufsunfähigkeit anerkennt. Ich denke, dass eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche RV einfacher ist, als durch Ärzte die die Versicherung vorschreibt.

Dies geht jetzt schon in die Richtung der Eierlegende Wollmilchsau, oder nicht?

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Matthew Pryor
Danke für die Deutlichkeit. Deine o.g. Frage kann ich nicht genau beantworten. Eine befristete Anerkenntnis ist meiner Meinung nicht vorteilhaft, weil man dadurch die Berufsunfähigkeit nach dem Ablauf der Frist nochmal anerkennen lassen muss (doppelter Aufwand).

Ich teile deine Einschätzung weitestgehend.Im Einzelfall kann ein befristetes Anerkenntnis aber durchaus vorteilhaft sein,wenn ein unklarer Leistungsfall vorliegt und absehbar ist,dass sich der Prozess der verbindlichen Anerkennung durch den Versicherer hinziehen wird.Deutlich zum Nachteil des Versicherten ist es aber,wenn er nach Ablauf des Anerkenntnisses den Leistungsfall gegenüber dem Versicherer nachweisen muss und nicht anders herum.Eine Anmerkung aus den Tiefen des VVG:Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis ist für den Versicherer nur einmal möglich.

Allerdings ist es dann wünschenswert,wenn die exakte Länge der Befristung in den Bedingungen klar geregelt ist ( bspw. für maximal 6 Monate),da das VVG den Versicherern im Prinzip eine unbegrenzte zeitliche Befristung einräumt.

Jetzt aber zum Knackpunkt:Der Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis klingt zwar zunächst einmal deutlich,steht aber eigentlich auch nur auf dem Papier.Dem Versicherer ist es im Rahmen der Vertragsfreiheit durchaus gestattet,mit dem VN eine individuelle Vereinbarung zu treffen,die die Beweislast der vorzuliegenden Berufsunfähigkeit wieder auf den Versicherungsnehmer abwälzt.Meine Meinung,kurz und knapp:Da gibt es deutlich wichtigere Kriterien.

Das dazu:

Kannst du erklären, was du damit meinst?

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paukenhauke01

Der Versicherungsberater wird idR unabhängig vom Erfolg nach Stunde bezahlt, so wie Steuerberater und der Rechtsanwalt.

Kann mir jemand einen Versicherungsberater in München empfehlen?

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Matthew Pryor

Nö.Aber in Kaarst.

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tyr
· bearbeitet von vanity
Moderationshinweis

Versicherungsberater mit Spezialisierung auf BU gibt's auch nicht so viele. Ich kenne bundesweit nur 2, davon ist die eine aus Kaarst.

 

Ein Versicherungsberater aus München, der auf andere Versicherungssparten spezialisiert ist und vor 3 Jahren mal einen kurzen BU-Auftrag hatte würde ich nicht unbedingt für BU-Beratung beauftragen. Da kann ein auf BU spezialisierter Makler meines Erachtens deutlich mehr, ...

 

 

Edit (vanity): Die missverständliche Formulierung in diesem Beitrag, die nach den Gesetzen der Grammatik und Logik aber keineswegs eine bösartige Unterstellung (oder gar Schlimmeres) war, habe ich entfernt. Sämtliche nachfolgenden Beiträge, bei denen darauf Bezug genommen wird und die sich teilweise deutlich unterhalb der Gürtellinie abspielen, auch.

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paukenhauke01
Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sollte die BU-Versicherung abdecken

Was jetzt? Verkehrsdelikte fahrlässig, grobfahrlässig oder vorsätzlich? Oder doch nur Ordnungswidrigkeiten, weil die BU Wahrscheinlichkeit beim Falschparken so hoch ist?

 

 

Aus den Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alten Leipziger §5 (2)c

Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist: [...]. Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sind von diesem Ausschluss nicht betroffen;

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polydeikes
Aus den Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alten Leipziger §5 (2)c

 

Ist mir bekannt und was genau heißt das jetzt?

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