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corvus_maximus

Quellensteuern bei physischem Anleihe-ETF?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Hallo zusammen,

 

es geht um physisch replizierende ETFs, die Anleihen beinhalten (z.B. iShares Emerging Marktes Bond ETF, IE00B2NPKV68). Mir ist aufgefallen, dass hier gar keine Quellensteueranrechnung durch meine Bank durchgeführt wird. Auch im Bundesanzeiger steht nichts von Anrechnung gemäß DBA.

 

Kennt jemand den Grund? Ist eine der folgenden Möglichkeiten denkbar?

 

1 - Bei Anleihen, die in Fonds/ETFs gehalten werden, nehmen die jeweiligen Staaten grundsätzlich keinen Quellensteuerabzug vor (weil institutioneller Investor).

2 - Steuernachteil. Obwohl Quellensteuerabzug vorgenommen wird, wird bei Anleihen nicht angerechnet (bei Aktien aber schon).

3 - Bei den Staatsanleihen, die im ETF gehalten werden, wird zufälligerweise kein Quellensteuerabzug im jeweiligen Staat vorgenommen (weil der jeweilige Staat nett zu Ausländern ist).

 

 

 

Zweites Thema:

Was würde passieren, wenn im ETF Anleihen gehalten würden, für die eine fiktive Quellensteuer anrechenbar wäre? Würde diese Anrechnungsmöglichkeit an den Anleger weitergereicht, oder verpufft sie?

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corvus_maximus

Weiß niemand eine Antwort, oder sind meine Fragen zu doof?

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sparfux

Was steht in der Steuerbescheinigung? Da sollte das eigentlich auftauchen, wenn es was anzurechnen gibt.

 

Es gab aber, glaube ich, alternativ auch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaften schon intern im Fonds die Quellensteuer als Werbungskosten ansetzen.

 

Genauer kenne ich mich auf dem Gebiet aber leider nicht aus.

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corvus_maximus

Was steht in der Steuerbescheinigung? Da sollte das eigentlich auftauchen, wenn es was anzurechnen gibt.

 

Es gab aber, glaube ich, alternativ auch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaften schon intern im Fonds die Quellensteuer als Werbungskosten ansetzen.

 

Genauer kenne ich mich auf dem Gebiet aber leider nicht aus.

 

Auf der Wertpapierabrechnung, in der Steuerbescheinigung und auch im Bundesanzeiger wird nichts angerechnet. Es tauchen einfach Nullen auf bzw. es wird gar nicht erwähnt. Daher frage ich mich, woran es liegen könnte.

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otto03

Was steht in der Steuerbescheinigung? Da sollte das eigentlich auftauchen, wenn es was anzurechnen gibt.

 

Es gab aber, glaube ich, alternativ auch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaften schon intern im Fonds die Quellensteuer als Werbungskosten ansetzen.

 

Genauer kenne ich mich auf dem Gebiet aber leider nicht aus.

 

Auf der Wertpapierabrechnung, in der Steuerbescheinigung und auch im Bundesanzeiger wird nichts angerechnet. Es tauchen einfach Nullen auf bzw. es wird gar nicht erwähnt. Daher frage ich mich, woran es liegen könnte.

 

Im Bundesanzeiger unter:

 

"Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge"

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Im Bundesanzeiger unter:

 

"Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge"

Da geht es - meines Wissens - um die deutsche Kapitalertragsteuer (der in Deutschland steuerpflichtige Ertrag).

 

Der Posten, der im Ausland als Quellensteuer gezahlt wurde und auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar ist, ist meines Wissens folgender:

nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde

Dieser Posten ist bei den mir bekannten physischen Anleihen-ETFs null, bei physischen Aktien-ETFs in der Regel von null verschieden. Warum?

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whois

Hallo zusammen,

 

es geht um physisch replizierende ETFs, die Anleihen beinhalten (z.B. iShares Emerging Marktes Bond ETF, IE00B2NPKV68). Mir ist aufgefallen, dass hier gar keine Quellensteueranrechnung durch meine Bank durchgeführt wird. Auch im Bundesanzeiger steht nichts von Anrechnung gemäß DBA.

 

Kennt jemand den Grund? Ist eine der folgenden Möglichkeiten denkbar?

 

1 - Bei Anleihen, die in Fonds/ETFs gehalten werden, nehmen die jeweiligen Staaten grundsätzlich keinen Quellensteuerabzug vor (weil institutioneller Investor).

2 - Steuernachteil. Obwohl Quellensteuerabzug vorgenommen wird, wird bei Anleihen nicht angerechnet (bei Aktien aber schon).

3 - Bei den Staatsanleihen, die im ETF gehalten werden, wird zufälligerweise kein Quellensteuerabzug im jeweiligen Staat vorgenommen (weil der jeweilige Staat nett zu Ausländern ist).

 

 

 

Zweites Thema:

Was würde passieren, wenn im ETF Anleihen gehalten würden, für die eine fiktive Quellensteuer anrechenbar wäre? Würde diese Anrechnungsmöglichkeit an den Anleger weitergereicht, oder verpufft sie?

 

Vielleicht 3.

 

http://www.faz.net/a...r-13293983.html

 

Schau doch mal auf der Seite vom BZSt nach... (und berichte ;))

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corvus_maximus

Schau doch mal auf der Seite vom BZSt nach... (und berichte ;))

 

Das habe ich schon vor längerer Zeit getan. Eigentlich müsste es bei diesem ETF im Bundesanzeiger sowohl anrechenbare gezahlte als auch anrechenbare fiktive Quellensteuern geben. Gibt es aber nicht. Bei einem von mir gefundenen aktiven Fonds, der eine ähnliche Allokation hat, gibt es hingegen beide Steuern.

 

Ich vermute, dass iShares die Quellensteuern mit einer bestimmten Replikationsmethode umgeht (z. B. Verkauf vor dem Zahltag, evtl. die in der Dokumentation erwähnten DFI). Ich weiß es aber nicht und konnte es mangels Zeit auch nicht in Erfahrung bringen. Aber vielleicht weiß das ja jemand in diesem Forum?

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whois

Ich vermute, dass iShares die Quellensteuern mit einer bestimmten Replikationsmethode umgeht (z. B. Verkauf vor dem Zahltag, evtl. die in der Dokumentation erwähnten DFI). Ich weiß es aber nicht und konnte es mangels Zeit auch nicht in Erfahrung bringen. Aber vielleicht weiß das ja jemand in diesem Forum?

 

Ich habe mal gelesen, dass Aktien-ETFs die Wertpapierleihe "verwenden", um Quellensteuern zu umgehen. Insofern trifft Deine Vermutung sicher zu...

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Mich würde das auch interessieren.

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corvus_maximus

 

Ich habe mal gelesen, dass Aktien-ETFs die Wertpapierleihe "verwenden", um Quellensteuern zu umgehen. Insofern trifft Deine Vermutung sicher zu...

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Mich würde das auch interessieren.

Denkbar wäre es.

Was ich vermute, geht wie folgt: Am Tag vor der Ausschüttung wird das Wertpapier verkauft (gegen Stückzinsen, ohne Quellensteuer). Stattdessen werden Zertifikate o.ä. gekauft, die eine hohe Korrelation mit dem verkauften Wertpapier aufweisen. Direkt nach der Ausschüttung werden die Zertifikate wieder verkauft und die echten Papiere zurückgekauft. Bei Aktien nennt man das Dividenden-Stripping.

 

Was es bei diesem ETF mit den DFI auf sich hat, konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

So, ich habe Antwort von iShares dazu erhalten:

Bei den derzeit im Fonds gehaltenen Anleihen werden keine Quellensteuern gezahlt; daher wird auf Anlegerebene auch nichts angerechnet. Diese Behauptung klingt für mich zwar ein wenig verwunderlich, aber iShares begründet diesen Umstand mit dem Fondsdomizil Irland. Somit würden die DBA zwischen Irland und dem jeweiligen Schuldnerland gelten.

 

Wenn ich mir mal die DBA zwischen Deutschland und einigen Emerging Markets ansehe, dann bin ich geneigt, der Antwort von iShares zu glauben: Bei vielen Staaten fallen zwar Quellensteuern an, aber die jeweiligen Staatsanleihen sind von dieser Steuer befreit. Vielleicht nutzt iShares nun noch zusätzlich das Sampling, um auf geschickte Weise der Quellensteuer ganz aus dem Wege zu gehen... Sie sagen aber, dass sie sich mit dem Portfolio nicht weit vom Index entfernt haben.

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