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Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-/Pflegeversicherungen

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Fireball84

Hallo,

 

nur eine kurze Nachfrage, weil ich aus dem was ich dazu finden konnte nicht so recht sicher bin, ob ich das Gefundene richtig interpretiere.

 

Es geht mir um den Abschluss einer zusätzlichen (zur Pflicht-GKV) Krankentagegeldversicherung sowie einer Pflegetagegeldversicherung. Kann ich die Aufwendungen dafür im Rahmen der jährlichen Steuererklärung absetzen?

 

Ich bin etwas verunsichert, weil auch im WISO-Programm die Begriffe Pflege und private KV mehrfach fallen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind aber nur die Aufwendungen für eine private Pflicht-KV/PV steuerlich absetzbar, korrekt?

 

Freiwillige Zusatzleistungen werden nicht angerechnet bzw. ist der restliche Freibetrag dafür oftmals schon ausgeschöpft, oder? (SV-pfl. Angestellter)

 

Besten Dank schon mal vorab! :)

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Matthew Pryor

Theoretisch ja (Anlage Vorsorgeaufwand),praktisch dürfte sich das aufgrund der geringen Freibeträge nicht auswirken.

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Fireball84

Theoretisch ja (Anlage Vorsorgeaufwand),praktisch dürfte sich das aufgrund der geringen Freibeträge nicht auswirken.

 

Hm, das dachte ich mir. Die Höhe der Rückerstattung hat sich nämlich partout nicht erhöhen wollen, egal wie hohe fiktive Ausgaben ich für die genannten Versicherungen hatte. Schlecht! Dennoch danke! ;)

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Gerne.Ich würde,so vorhanden,auch die Beiträge für Unfall-, Rechtsschutz- und private Haftpflichtversicherung immer zusätzlich unter Werbungskosten aufführen.Funktioniert zwar in der Regel nicht für den kompletten Beitragsteil,aber erstmal voll angeben und schauen,wie das FA reagiert,kann sicherlich nicht schaden.

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polydeikes

1900 Sonderausgabenabzug, in der Praxis kommt beim Arbeitnehmer aber immer der volle Betrag Krankenversicherung zum Abzug, damit fällt der Sonderausgabenabzug quasi weg. Für Selbstständige gibt es noch eine Regelung bis 2018, wenn sie die von Anfang an genutzt haben. Dann war es das aber auch.

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harter.oli

Verhält sich in der Praxis eig fast immer so wie polydeikes geschrieben hat. Hatte mal im Kopf wann es nicht mehr so ist. Bei nem Einkommen bis irgendwas mit 20.000 und paar zerquetschte (Info von nem Steuerberater) wird was anerkannt.

 

Trotzdem aktuell Haftpflicht, Unfall etc. immer angeben! Aktuell ist da ein Gerichtsverfahren anhängig. Dann im Bescheid darauf achten,dass diese Beträge unter Vorbehalt bescheidet werden.

Hab das Verfahren mit der Nummer nicht im Kopf,ist bei meinem Steuerunterlagen. Falls Interesse besteht kann ich es raus suchen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Kannst du zu Fuß ausrechnen.KV+Pflege ergeben,je nachdem ob mit oder ohne Kegel,etwas über oder etwas mehr über 17%.

Bei 20.000 Einkommen wird die Luft schon mehr als dünn.

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Fireball84

Kfz-Haftpflicht und private Haftpflicht gebe ich sowieso schon immer an. Sonst habe ich keine anrechenbaren privaten Versicherungen, da wären eben maximal noch die beiden genannten, über die ich gerade für mich bzw. meine Eltern nachdenke ... und da ich für die auch die Steuererklärung mache, wollte ich eben mal nachgefragt haben.

 

Bisher stand bei mir auch immer etwas von wegen vorbehaltlich (zu den Versicherungen) im Bescheid drin.

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polydeikes

Ich suche auch noch einen freiwilligen für meine 2014er Steuererklärung, schlimmer als bei meinem lokalen Steuerberater kanns nicht werden ... :D

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Matthew Pryor

Vorbehalt ist doch üblich,sonst würden die Finanzämter "ertrinken".Heißt ja nur,dass sich auch das FA eine Nachprüfung vorbehält,sowie du einen Einspruch gegen der Erstbescheid einlegen kannst.Macht ja auch Sinn.Die Software "rastert" die Bescheide zunächst auf Ungereimtheiten,die akzeptierten Beträge sind aber eher günstig angesetzt.

Beispiel:Eigentlich dürfte nur der Beitragsteil der privaten Rechtsschutz angesetzt werden.Schreibst du jetzt bei den Werbungskosten einen Jahresbeitrag von 200 € für die RS,dürfte jedem klar sein,dass das nicht nur der private RS sein kann.Mitunter auch dem Sachbearbeiter.Das Programm legt aber keine "Beschwerde" ein,also geht das durch.

Es liegt dann am Sachbearbeiter,entsprechende Belege bei dir einzufordern.Fraglich,dass das in der Praxis allzu häufig passiert.

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Fireball84
· bearbeitet von Fireball84

Ich suche auch noch einen freiwilligen für meine 2014er Steuererklärung, schlimmer als bei meinem lokalen Steuerberater kanns nicht werden ... :D

 

Kannst dich ja mal an den hier besprochenen wenden. Der optimiert dir alles! ;)

 

- - -

 

Bei mir im Bescheid steht auch immer dieses Verfahren bzgl. der Versicherungen explizit genannt. Das allerdings schon seit Jahren, wenn ich mich jetzt nicht irre. :blink:

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Matthew Pryor
Bei mir im Bescheid steht auch immer dieses Verfahren bzgl. der Versicherungen explizit genannt. Das allerdings schon seit Jahren, wenn ich mich jetzt nicht irre.

Wie gesagt:ganz normaler Vorgang.Das FA behält sich eine Nachprüfung vor,was noch lange nicht heißt,dass diese auch gemacht wird.Der Vorbehalt dient schlicht und ergreifend der Vereinfachung und dem schnelleren Ablauf der Erstellung des (vorbehaltlichen...) Erstbescheides.

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