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morrsleib

Pflegetagegeld-Versicherung Änderung Gesundheitszustand nach Vertragannahme

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morrsleib

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich habe eine konkrete Frage zu einer gerade abgeschlossenen Pflegetagegeld-Versicherung für meine Frau mit Beginn 01.12.2014. Die wenigen Gesundheitsfragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet und die Police ist uns zugegangen. Leider hat meine Frau am 30.11.2014 einen Schlaganfall gehabt, welcher bei den eigentlichen Gesundheitsfragen ein Ausschlusskriterium gewesen wäre. Die Verschlechterung trat aber ja erst nach Vertragsannahme durch den Versicherer, allerdings vor Leistungsbeginn 01.12.2014 ein. Außerdem wird Sie sich glücklicherweise davon wieder vollständig erholen, so dass die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden muss. Weiterhin hat diese Versicherung ja sowieso eine Wartezeit von 3 Jahren, bis Leistungen bewilligt werden.

 

Meine Frage ist, ob ich den Versicherer darüber informieren soll? Mein Gefühl wäre ja.

Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten? Ich habe da nichts gefunden.

 

Vielen Dank.

Grüße

morrsleib

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Matthew Pryor
Meine Frage ist, ob ich den Versicherer darüber informieren soll? Mein Gefühl wäre ja.

Nein.Informationspflicht tritt für den VN nur bis zur Abgabe des Antrages ein.Danach nur noch auf Verlangen des Versicherers,wenn sich Rückfragen oder Unklarheiten ergeben.Aber auch nur bis zur Annahme durch den Versicherer.Und das ist ja in diesem Fall mit Erhalt der Police gegeben.

Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten? Ich habe da nichts gefunden.

Der Rücktritt ist dem Versicherer eh nur dann möglich,wenn er entweder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.Aber er könnte theoretisch seine Rechte nach § 19 VVG geltend machen,wenn ein Ereignis zu dem Schlaganfall geführt hat,dass bei Antragsangabe bekannt und anzeigepflichtig war.Und da du geschrieben hast,dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden,kann es auch keine Probleme geben.

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polydeikes

Ergänzend zu Matthews korrekten Antworten: Das geschilderte Ereignis kann auch später noch zu Pflegebedürftigkeit führen, falls sich die Frau vielleicht doch nicht vollständig erholt (wünsche euch natürlich alles Gute). Von daher würde ich entsprechend klar aufbereiten lassen, dass das Ereignis nach Versicherungsabschluss aufgetreten ist, sowie mir einen zur Vorlage beim Versicherer tauglichen Arztbefund erstellen lassen (und zu den Versicherungsunterlagen packen). Man weiss ja nie ...

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morrsleib

Ergänzend zu Matthews korrekten Antworten: Das geschilderte Ereignis kann auch später noch zu Pflegebedürftigkeit führen, falls sich die Frau vielleicht doch nicht vollständig erholt (wünsche euch natürlich alles Gute). Von daher würde ich entsprechend klar aufbereiten lassen, dass das Ereignis nach Versicherungsabschluss aufgetreten ist, sowie mir einen zur Vorlage beim Versicherer tauglichen Arztbefund erstellen lassen (und zu den Versicherungsunterlagen packen). Man weiss ja nie ...

 

Vielen Dank Euch beiden, das hilft mir sehr weiter! Der Arztbericht ist eindeutig, ich werde aber nochmal genau drüber schauen, um dieses Kriterium auch auf jeden Fall zu erfüllen.

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polydeikes

So grob was mind. drin stehen sollte ...

 

Ursache / Ereignis wann ... Schilderung des Patienten (alternativ deine)

Diagnose Arzt, gesichert

Behandlung, Umfang, Dauer, Prognose für weitere Behandlung

 

Sprich schon deutlich mehr als ein reiner Befund, eben ein ausführlicher Arztbericht. Sry, Zeit ist derzeit arg knapp ... deswegen immer nur Text-Bruchstücken von mir ...

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morrsleib

So grob was mind. drin stehen sollte ...

 

Ursache / Ereignis wann ... Schilderung des Patienten (alternativ deine)

Diagnose Arzt, gesichert

Behandlung, Umfang, Dauer, Prognose für weitere Behandlung

 

Sprich schon deutlich mehr als ein reiner Befund, eben ein ausführlicher Arztbericht. Sry, Zeit ist derzeit arg knapp ... deswegen immer nur Text-Bruchstücken von mir ...

Danke geht schon so. Ist alles so wie von Dir beschrieben!

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