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Freiwilliges Barabfindungsangebot der Gesellschaft Griechenland, Republik

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Ultimate
· bearbeitet von Ultimate

Guten Morgen,

 

heute habe ich von biwAG (Flatex) folgende E-Mail erhalten:

Betreff: Freiwilliges Barabfindungsangebot der Gesellschaft Griechenland, Republik

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Aktionären der im Betreff genannten Gesellschaft wird ein freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet.

Falls Sie das freiwillige Barabfindungsangebot annehmen möchten, bitten wir um Ihre Weisung bis spätestens 19.01.2015 bei uns eingehend. Ohne Ihre Weisung werden wir in dieser Angelegenheit nichts unternehmen.

Weitergehende Informationen sowie die Möglichkeit Ihre Weisung online zu erteilen, finden Sie in Ihrer Bankanwendung.

Bitte antworten Sie nicht direkt auf diese Mail.

Mit freundlichen Grüßen,biw AG

 

Was haltet Ihr vom Angebot?

Was sind die Vor-bzw. Nachteile?

 

Danke für euer Feedback!

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Maikel

Solche E-Mails bekommt man normalerweise nicht von Flatex zugesendet, man muß sie in der Postbox abholen.

(Solltest du als Flatex-Kunde eigentlich wissen).

 

Also ist Vorsicht geboten!

Enthält die E-Mail denn einen Anhang oder einen Link, der versteckt zu xyz.ru o.ä. führt?

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Ultimate
· bearbeitet von Ultimate

Es handelte sich dabei einfach um einen Hinweis meiner Depotbank.

Die Informationen waren wie gesagt in der Postbox.

 

Nun frage ich mich ob es sinnvoll ist diese Barabfindung anzunehmen.

Wo seht ihr die Vor-bzw. Nachteile?

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WOVA1

Es handelte sich dabei einfach um einen Hinweis meiner Depotbank.

Die Informationen waren wie gesagt in der Postbox.

 

Nun frage ich mich ob es sinnvoll ist diese Barabfindung anzunehmen.

Wo seht ihr die Vor-bzw. Nachteile?

 

Mit Bezug auf welches Papier denn (WKn oder ISIN sollten doch drin stehen ?)

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bondholder

Nun frage ich mich ob es sinnvoll ist diese Barabfindung anzunehmen.

Wo seht ihr die Vor-bzw. Nachteile?

 

Ein großer Vorteil gegenüber Verkauf an einer Börse könnte sein, dass bei einem Abfindungsangebot keine Transaktionskosten berechnet werden.

Achtung: Es gibt einzelne Banken in Deutschland, die auch bei Tendern Kosten berechnen.

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cktest

Die Depotbank ist meines Wissens verpflichtet, Barabfindungsgebote Dritter an den Kunden zuzustellen.

Derjenige, der das Barabfindungsgebot macht, tut das normalerweise nicht, weil er ein netter Mensch ist, sondern weil er sich einen Gewinn aus dem Angebot erhofft. Ohne weitere Details (insbes. über das betroffene Wertpapier, anscheinend Griechenlandanleihen?) ist es völlig unmöglich, einzuschätzen, ob eine Annahme sinnvoll ist oder nicht.

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Andreas R.

Hast du die Anleihen geerbt?

 

Mit klarem Menschenverstand und zwei Klicks auf diverse Finanzportale dürfte klar sein, ob man das Angebot annimmt oder nicht.

 

Börsenkurs ca. 60 %, "Angebot" 21 %? Einfach mal drüber nachdenken.

 

bondholder, warum sollte eine Bank für einen Tender keine Gebühren berechnen? Ist eine normale Order. Wenn die übernehmende Gesellschaft die Kosten nicht trägt, träge sie wie beim Verkauf auch der Depotinhaber.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

bondholder, warum sollte eine Bank für einen Tender keine Gebühren berechnen? Ist eine normale Order. Wenn die übernehmende Gesellschaft die Kosten nicht trägt, träge sie wie beim Verkauf auch der Depotinhaber.

 

Für die Annahme von Tendern (freiwillige Barabfindungen von Wertpapieren) sind mir von der ING-DiBa noch nie Kosten in Rechnung gestellt worden – bei anderen Banken (DAB, Netbank) dagegen schon.

Deshalb könnte es für Kleinstanleger [beispiel: Nennwert vor Umschuldung 1000 Euro] eventuell besser sein, sich auf dem Weg von den Griechen zu trennen...

 

In den ersten Tagen nach der Griechenland-Umschuldung gab es diverse Umsätze an deutschen Börsen, die so winzig waren, dass da nach Transaktionskosten nichts bzw fast nichts übrig geblieben sein kann.

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asche
In den ersten Tagen nach der Griechenland-Umschuldung gab es diverse Umsätze an deutschen Börsen, die so winzig waren, dass da nach Transaktionskosten nichts bzw fast nichts übrig geblieben sein kann.

Die gibt es immer noch ...!

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Ultimate

Es handelt sich um folgende ISINs:

GR0133010232

GR0133009226

GR0133008210

GR0133007204

GR0133006198

GR0128014710

GR0128013704

GR0128012698

GR0128011682

GR0128010676

 

 

1. Was haltet ihr davon? Was spricht dafür was dagegen?

 

2. Weis Jemand ob Flatex Gebühren bzw. Transaktionskosten bei einem Barabfindungsangebot berechnet?

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bondholder

Aus dem Griechenland-Anleihen-Thread – ein Blick in den Bundesanzeiger.de (Suchbegriff A1G1UA):

 

Hardenstein UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg

 

Öffentliches Kaufangebot

 

an die Inhaber der durch die Republik Griechenland emittierten Anleihen:

WKN: A1G1UA, ISIN: GR0128010676

WKN: A1G1UB, ISIN: GR0128011682

WKN: A1G1UC, ISIN: GR0128012698

WKN: A1G1UD, ISIN: GR0128013704

WKN: A1G1UE, ISIN: GR0128014710

WKN: A1G1UF, ISIN: GR0133006198

WKN: A1G1UG, ISIN: GR0133007204

WKN: A1G1UH, ISIN: GR0133008210

WKN: A1G1UJ, ISIN: GR0133009226

WKN: A1G1UK, ISIN: GR0133010232

zum Erwerb Ihrer Anleihen gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von

21 %

des jeweiligen Nominalwertes, exkl. Stückzinsen.

Beispiele:

 

1.) Für einen Nominalwert in Höhe von 1 Euro (kleinste handelbare Einheit/Stückelung) wird ein Kaufpreis von 0,21 Euro offeriert.

 

2.) Für einen Nominalwert in Höhe von 15 Euro wird ein Kaufpreis von 3,15 Euro offeriert.

 

3.) Für einen Nominalwert in Höhe von 100 Euro wird ein Kaufpreis von 21 Euro offeriert.

 

1. Hintergrund:

 

Nach dem Zwangsumtausch Ihrer Anleihen im Jahr 2012 sind an die Gläubiger der Republik Griechenland für eine Altanleihe unter anderem 20 unterschiedliche Anleihen ausgegeben worden. Dies hat dazu geführt, dass insbesondere für Privatanleger bei einem beabsichtigten Verkauf über die Börse oftmals ein Großteil des Verkaufserlöses für die Handelsgebühren aufgewendet werden muss. Überdies entstehen bei vielen Depotbanken für die gehaltenen Wertpapiere positionsabhängige Depotkosten. Vor diesem Hintergrund richtet sich das Angebot der Hardenstein UG (haftungsbeschränkt) insbesondere an Anleiheinhaber, die Anleihen in geringer Stückelung halten und diese unter Vermeidung von Transaktionskosten veräußern möchten.

2. Angebot

 

Die Hardenstein UG (haftungsbeschränkt) bietet allen Anleiheinhabern der oben genannten Gesellschaft an, ihre Anleihen gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 21 % des Nominalwertes in Euro zu erwerben. Das Angebot ist auf einen Gesamtnominalwert in Höhe von 250.000 Euro für die genannten 10 Anleihen begrenzt, so dass der Gesamtnominalwert je Anleihe 25.000 Euro beträgt. Sollten mehr Anleihen zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Anleiheinhaber, die ihren Sitz in der Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Es wird nach deutschem Recht durchgeführt und richtet sich nicht an ausländische Anleiheinhaber, in deren Jurisdiktion das vorliegende Angebot gegen die geltenden Gesetze verstoßen würde. Die Frist („Annahmefrist“), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 21.01.2015, 24 Uhr.

 

3. Durchführung des Angebots

 

3.1. Annahmeerklärung und Sperrvermerk

 

Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend: „depotführendes Institut“) erklärt werden.

 

Anleiheinhaber, die dieses Angebot für ihre Anleihen annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

a) die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

 

b) die Anleihen, für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.

 

Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam.

 

Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Hardenstein UG und dem annehmenden Anleiheinhaber ein Kaufvertrag gemäß der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage zustande.

 

Mit der Annahme des Angebots einigen sich die Anleiheinhaber und die Hardenstein UG zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Anleihen auf die Hardenstein UG. Die Anleiheinhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Anleihen zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

 

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Anleihen zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.

 

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Anleihen unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 3.3) auf die Hardenstein UG herbeizuführen.

 

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

 

3.2. Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

 

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

 

a) spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (22.01.2015, 16:00 Uhr) der Hardenstein UG zur Feststellung einer Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme den Nominalwert der Anleihen mitteilen, für den die Anleiheinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

 

b) zusammen mit der Mitteilung über den Nominalwert der Anleihen gemäß vorstehend lit. a) der Hardenstein UG mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Hardenstein UG den Kaufpreis überweisen soll; und

 

c) die Anleihen, für die fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Anleihen unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 3.3 des Erwerbsangebotes) auf das Depot der Hardenstein UG übertragen:

 

Depotnr.: 960 478 560,

BLZ: 370 110 00,

Deutsche Postbank AG,

CBF-Konto: 4003 bei der DWP Bank

 

Bei der Übertragung über Clearstream (Cascade) sind unbedingt folgende Angaben zu machen:

 

Endbegünstigter: Hardenstein UG, Depotnr.: 960 478 560, BLZ: 370 110 00.

 

Weder die DWP Bank AG noch die Postbank AG fungieren als Treuhänder für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft.

 

Die Voraussetzungen für die Übertragung der Anleihen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:

a) der Ablauf der Annahmefrist,

 

b) die Mitteilung der Repartierungsquote durch die Hardenstein UG an die depotführenden Institute und

 

c) die Zahlung des Kaufpreises durch die Hardenstein UG auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto.

 

Die Hardenstein UG tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung des Kaufpreises wird unverzüglich, d.h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Insitute veranlasst. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 2.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einen Tag verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Hardenstein UG ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber den das Angebot annehmenden Anleiheinhabern erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Anleiheinhaber gutzuschreiben. Soweit Anleihen im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 3.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Anleihen den Sperrvermerk zu entfernen.

 

Die erforderlichen Mitteilungen (Anzahl der Anleihen, Kontodaten für die Überweisung des Kaufpreises) mögen die depotführenden Institute der Hardenstein UG ausschließlich per Telefax an die Faxnummer: 03222/ 123 7633 übersenden.

 

Die Hardenstein UG wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist ebenfalls per Telefax mitteilen. Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der Hardenstein UG zusammen mit den Mitteilungen nach lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

 

3.3. Begrenzung des Angebots und Annahme im Falle der Überzeichnung des Angebots

 

Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für eine höhere Gesamtzahl zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

 

Gehen bei den depotführenden Instituten Annahmeerklärungen für eine höhere Gesamtanzahl ein, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt.

 

Außerdem behält sich die Hardenstein UG im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Anleihen zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten oder im Falle der Überannahme Anleihen, für die das Angebot angenommen wurde, in einem größeren Verhältnis zu erwerben. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis.

 

3.4. Kosten der Annahme

 

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleiheinhabern selbst zu tragen. Anleiheinhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

 

4. Steuerlicher Hinweis und Rücktrittsrecht

 

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Anleiheinhabern bemisst sich nach den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen. Die Hardenstein UG ist berechtigt, von dem Angebot zurückzutreten. Der Rücktritt ist von der Hardenstein UG spätestens am zweiten Bankarbeitstag, der auf das Ende der Angebotsfrist folgt, den depotführenden Instituten mitzuteilen und ist spätestens am dritten Bankarbeitstag nach dem Ende der Angebotsfrist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

5. Rückfragen

 

Rückfragen richten Sie bitte an:

Hardenstein UG, Heidenkampsweg 32, 20097 Hamburg

Telefon: 040/ 238 54 264

Telefax: 03222/ 123 7633,

E-Mail: hardenstein@email.de

 

Hamburg, im Januar 2015

 

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

 

1. Was haltet ihr davon? Was spricht dafür was dagegen?

Wenn du winzige Positionen der einzelnen Tauschanleihen im Depot hast und die eigentlich schon länger verkaufen möchtest, dir aber die Transaktionskosten zu hoch waren, dann könnte [nachrechnen!] dieses Angebot (trotz des niedrigen Kurswertes) geeignet sein.

 

2. Weis Jemand ob Flatex Gebühren bzw. Transaktionskosten bei einem Barabfindungsangebot berechnet?

Was sagt der Flatex-Support?

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fcb-hostis
· bearbeitet von fcb-hostis

An der Tatsache, dass ich hier um Rat frage, sollte unschwer erkennbar sein, dass ich mich keineswegs für kompetenter halte als euch und über Hilfestellung dankbar bin. Auch habe ich nicht zum ersten Mal ein derartiges ANgebot für Wertpapiere erhalten und bin mir durchaus bewusst, dass diese in aller Regel wenig attraktiv sind.

Für mich passen aber einfach so manche Tatsachen und Aussagen hier dennoch nicht zusammen bzw. decken sich nicht mit dem, was ich in meinem Depot vorfinde - vielleicht übersteigt es aber auch nur meinen bescheidenen Horizont. In jedem Fall muss ich nachfragen, um es zu verstehen.

 

Man hat mir nahe gelegt, den vollständigen Angebotstext zu lesen. Dieser ist nun anbei. Die erweiterte Fassung enthält in meinen Augen keine weiteren Infos. Das Angebot lautet auf 21€. Sollten tatsächlich 21 Prozent gemeint sein oder die Angabe nicht je Stück erfolgen, so ist dies leider so verklausuliert, dass ich dies nicht erkennen kann. Das mich die ANgabe "Anzahl 15" irritiert, hatte ich bereits zuvor erwähnt. SInd es ggf. 21€/15 Stück?! Das würde so Manches erklären.

 

Desweiteren ein Screenshot aus meinem Depot. Die Anleihe wird geführt mit nominal 15€ bei einem Einstandkurs von 26,9%. Jetziger Kurs 68,3%. Der aktuelle Wert wird geführt mit 15€*68,3% und damit etwa 10€/Stück. Sollte also ein Stück dieser Anleihe einen Nominalwert von 100€ haben und derzeit somit zu etwa 68€ verkäuflich sein, so ist auch das derart verklausuliert dargestellt, dass ich als unbedarfter Anleger dies nicht erkennen kann.

 

Ich würde mich freuen, wenn mir einer die Screenshots erklären kann...

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reko

@fcb-hostis

Deine Bank hat einen etwas unglücklich formulierten Vordruck für Aktien verwendet.

Ich habe ein ähnliches Angebot der Hardenstein UG (haftungsbeschränkt) erhalten - Bei mir steht eindeutig 21% vom Nennwert - also 1/3 des derzeitigen Marktwerts.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Man hat mir nahe gelegt, den vollständigen Angebotstext zu lesen. Dieser ist nun anbei. Die erweiterte Fassung enthält in meinen Augen keine weiteren Infos.

Da liegt ein sehr gefährliches Mißverständnis vor: Die rechtlich relevanten Konditionen des Angebotes sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Das steht auch im von dir gescannten Anschreiben: Rechtsverbindlich ist allein die Angebotsunterlage (der Sie weitergehende Informationen entnehmen können).

 

Wichtige Lektion fürs Leben: Ist es klug, einen Vertrag blind zu unterschreiben, weil man von völlig falschen Voraussetzungen ausgeht, ohne den Text vorher sorgfältig geprüft zu haben?

 

Das Angebot lautet auf 21€. Sollten tatsächlich 21 Prozent gemeint sein oder die Angabe nicht je Stück erfolgen, so ist dies leider so verklausuliert, dass ich dies nicht erkennen kann.

Die Beschreibung im Angebotstext ist eigentlich idiotensicher:

1.) Für einen Nominalwert in Höhe von 1 Euro (kleinste handelbare Einheit/Stückelung) wird ein Kaufpreis von 0,21 Euro offeriert.

2.) Für einen Nominalwert in Höhe von 15 Euro wird ein Kaufpreis von 3,15 Euro offeriert.

3.) Für einen Nominalwert in Höhe von 100 Euro wird ein Kaufpreis von 21 Euro offeriert.

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fcb-hostis

Vielen Dank, jetzt glaube ich es auch ;-P

 

So dämlich also die Benachrichtigung von flatex aufbereitet wurde, so blauäugig ist es natürlich auch von mir, nicht einfach auf den Text im Bundesanzeigers zurückzugreifen, den bondholder mir ja bereits im anderen Thread nahegelegt hatte, bevor die Beiträge hierher verschoben wurden.

21% sind natürlich Käse und nehme ich nicht an.

 

Danke und schönen Abend!

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