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Sparbuechse

Wüstenrot kündigt meinen Bausparvertrag (Tarif T5)

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flamie

Jetzt möchte ich wegen meines alten BSV doch noch mal nachfassen. Ich bin mir etwas unsicher wie ich weiter vorgehen soll.

 

Ich habe einen Wüstenrot-BSV aus dem Jahre 1998.

 

Tarif: Ideal Bausparen (ABB 7).

Bausparsumme: 16.361,34 Euro

Guthabenzins: 2,5%

Bonus: 80%

 

Aktuelles Guthaben: 12.488,74 Euro (76,3% der Bausparsumme)

plus erreichter Bonus: 1.434,94 Euro

Bewertungszahl: 622

Zuteilungsdatum: 1.7.2010

 

Der Vertrag wird nicht mehr regulär bespart. Ich mache seit der Zuteilung hin und wieder Einmalzahlungen (zwischen 500 und 1.000 Euro / a), welche die Wüstenrot bisher immer kommentarlos angenommen hat.

 

Um meinen Sparerpauschbetrag bestmöglich auszunutzen könnte ich durchaus noch Einzahlungen vornehmen.

Aber wie lange geht das gut.... - ja wohl kaum bis 100% der Bausparsumme?

 

Mein Ziel ist es, den Vertrag noch in etwa 2-3 Jahre am Leben zu halten.

 

Kann man errechnen / erahnen / ermitteln wann die Wüstenrot kündigt, wenn ich ab jetzt gar nichts mehr einzahle z.B.?

 

Ist es besser vor Kündigung das Guthaben incl. Bonus und Abschlussgebühr anzufordern? Oder kann man die Kündigung ruhig (ohne Nachteile) erwarten, weil man trotzdem Guthaben plus Bonus plus Abschlussgebühr bekommt?

 

Heikles Thema....freue mich auf ein paar sinnige inputs, danke.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Kann man errechnen / erahnen / ermitteln wann die Wüstenrot kündigt, wenn ich ab jetzt gar nichts mehr einzahle z.B.?

Ich glaube nicht, daß die Kündigung davon abhängt, daß du nichts mehr einbezahlst, sondern daran ob die WR denkt, sie zahlt dir zu hohe Zinsen.

Wenn du mal Beitrag 1, 7, 20 und 28 liest kannst du erahnen, wann die WR dir wahrscheinlich kündigen wird. Ob und wann sie das wirklich tut weis wohl nur die WR.

 

Ist es besser vor Kündigung das Guthaben incl. Bonus und Abschlussgebühr anzufordern? Oder kann man die Kündigung ruhig (ohne Nachteile) erwarten, weil man trotzdem Guthaben plus Bonus plus Abschlussgebühr bekommt?

Was mir passiert ist steht ein paar Beiträge weiter oben, ob das bei dir auch so zutreffen wird kann ich dir aber nicht versprechen. Daher mußt du selbst entscheiden, ob du es drauf ankommen läßt oder kurz vor erreichen der Bausparsumme die Zuteilung annimmst - sofern die WR dir bis dahin nicht von sich aus gekündigt hat.

 

Auch wenn es offensichtlich ist, aber es sei noch darauf hingewiesen, daß du die Bausparsumme schneller erreichst wenn du weiter einzahlst. Spätestens dann ist Schluß.

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flamie
Die Wüstenrot hat Ernst gemacht und meinen Vertrag aufgelöst, das Guthaben inklusive Bonus zzgl. Abschlußgebühr wurde auf ein Sonderkonto überwiesen, welches natürlich unverzinst ist.

 

Von der Beschwerdestelle habe ich noch nichts gehört, der Monat ist jedenfalls rum.

Okay. Immerhin haben sie dir Bonus und Anschlussgebühr bezahlt. Aber was meinst du mit Sonderkonto? Wurde nicht auf dein Konto überwiesen? :unsure:

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Okay. Immerhin haben sie dir Bonus und Anschlussgebühr bezahlt. Aber was meinst du mit Sonderkonto? Wurde nicht auf dein Konto überwiesen? :unsure:

Die WR hat die Kündigung zeitig angekündigt und man kann dann ein Formular mit den Kontodaten zurücksenden und sich das Geld überweisen lassen.

 

Aber weil ich die Kündigung durch die WR nicht akzeptiert habe und meine Kontodaten nicht mitgeteilt habe hat sie das Geld auf dem Sonderkonto (bei der WR) geparkt.

Ich denke mir, wenn ich mir das Geld auf mein Konto hätte auszahlen lassen wäre es vielleicht schwierig(er) den Vertrag fortzusetzen, sofern es dazu kommen sollte. Ich werde jetzt erstmal abwarten, was die Beschwerdestelle / Ombudsmann sagt, ist die Entscheidung negativ kann ich mir das Geld immer noch überweisen lassen.

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flamie
Okay. Immerhin haben sie dir Bonus und Anschlussgebühr bezahlt. Aber was meinst du mit Sonderkonto? Wurde nicht auf dein Konto überwiesen? :unsure:

Die WR hat die Kündigung zeitig angekündigt und man kann dann ein Formular mit den Kontodaten zurücksenden und sich das Geld überweisen lassen.

 

Aber weil ich die Kündigung durch die WR nicht akzeptiert habe und meine Kontodaten nicht mitgeteilt habe hat sie das Geld auf dem Sonderkonto (bei der WR) geparkt.

Ich denke mir, wenn ich mir das Geld auf mein Konto hätte auszahlen lassen wäre es vielleicht schwierig(er) den Vertrag fortzusetzen, sofern es dazu kommen sollte. Ich werde jetzt erstmal abwarten, was die Beschwerdestelle / Ombudsmann sagt, ist die Entscheidung negativ kann ich mir das Geld immer noch überweisen lassen.

 

Okay, danke für die Details.

Es geht ja bei mir nicht um so große Summen. Ich werde einfach so weitermachen wie in den letzten Jahren auch und ab und an Einmalzahlungen vornehmen.

Mal sehen, was passiert. Eine begründete Verhaltenslogik der Bausparkasse scheint es ja nicht zu geben.

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tyr

Eine begründete Verhaltenslogik der Bausparkasse scheint es ja nicht zu geben.

Die Probleme der Bausparkassen mit alten im heutigem Umfeld hoch verzinsten Bausparverträgen bei gleichzeitig tief gesunkenen Kreditzinsen sind dir nicht aufgefallen?

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flamie

Eine begründete Verhaltenslogik der Bausparkasse scheint es ja nicht zu geben.

Die Probleme der Bausparkassen mit alten im heutigem Umfeld hoch verzinsten Bausparverträgen bei gleichzeitig tief gesunkenen Kreditzinsen sind dir nicht aufgefallen?

 

So ganz doof bin ich nun nicht. Mir ist schon klar, dass die Bausparkassen mit den hochverzinsten Altverträgen große Probleme haben und diese Probleme liebend gerne abstoßen wollen.

Was ich meinte: es gibt kein festes Verhaltensmuster für die Kündigungen.

 

Für mich sieht es so aus, dass aktuell "lediglich" in zwei Konstellationen gekündigt wird:

- das Guthaben übersteigt die Bausparsumme ("übersparen") - wobei hier die Thematik incl. Bonuszins ja oder nein fraglich scheint

- die Zuteilung liegt 10 Jahre oder länger zurück

 

Durch die Kündigung gibt es scheinbar keine Nachteile für den Bausparer (außer natürlich den Verlust der Hochzinsanlage). So wie ich es hier gelesen habe, werden Zinsbonus und Abschlussgebühr erstattet wie bei Annahme der Zuteilung und Verzicht auf Darlehen.

Meine Zuteilung war in 2010. Bausparguthaben ist bei unter 80%. In dieser Konstellation sollte es also noch ein Weilchen klappen....

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Raccoon
Okay, danke für die Details.

Es geht ja bei mir nicht um so große Summen. Ich werde einfach so weitermachen wie in den letzten Jahren auch und ab und an Einmalzahlungen vornehmen.

Mal sehen, was passiert. Eine begründete Verhaltenslogik der Bausparkasse scheint es ja nicht zu geben.

Solltest du die Zuteilung irgendwann mal annehmen wollen beachte den Hinweis in Beitrag 9! (Hast ja scheinbar den gleichen Tarif)

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flamie
Okay, danke für die Details.

Es geht ja bei mir nicht um so große Summen. Ich werde einfach so weitermachen wie in den letzten Jahren auch und ab und an Einmalzahlungen vornehmen.

Mal sehen, was passiert. Eine begründete Verhaltenslogik der Bausparkasse scheint es ja nicht zu geben.

Solltest du die Zuteilung irgendwann mal annehmen wollen beachte den Hinweis in Beitrag 9! (Hast ja scheinbar den gleichen Tarif)

 

Danke, ja. Das habe ich schon gelesen. :thumbsup:

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sina_lein

Es gibt Hoffnung - ein erstes Urteil zugunsten der Bausparer !

 

http://ares-recht.de/news/2015/08/urteil-ag-ludwigsburg-kuendigung-bausparvertrag-durch-bausparkasse-wuestenrot-gemaess-489-abs-1-nr-2-bgb-unwirksam/

 

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main vertretenen Bausparer, der sich mit einer Klage gegen die Kündigung seines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gewehrt hat, nun Recht gegeben (Urteil vom 07.08.2015 – Az. 10 C 1154/15 – nicht rechtskräftig). Es hat festgestellt, dass der Bausparvertrag trotz der Kündigung der Wüstenrot Bausparkasse weiter fortbesteht. Wie bei tausenden Kunden von Bausparkassen war auch dem Kläger in diesem Verfahren mit Verweis auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigt worden. Dies hat das Gericht klar als rechtswidrig eingestuft und sich gegen ein Kündigungsrecht der Bausparkassen gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ausgesprochen. Der gegenständliche Bausparvertrag war zum Kündigungszeitpunkt noch nicht vollständig bespart.

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Raccoon

Interessant, danke!

 

Werde morgen noch mal bei der Beschwerdestelle anrufen um zu sehen was Stand der Dinge ist.

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Raccoon

Eben die Beschwerdestelle erreicht und mir wurde bestätigt, daß die nachzureichenden Unterlagen Ende Mai eingegangen sind.

Weitergeleitet wurde jedoch noch nichts, auch konnte man mir nicht sagen, wann dies geschehen würde. Andere würden noch länger warten.

 

Klasse, seit Einreichen der Beschwerde sind nun fast 6 Monate vergangen. Gut, daß ich auf das Geld nicht angewiesen bin und die Sache aussitzen kann.

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flamie

Eben die Beschwerdestelle erreicht und mir wurde bestätigt, daß die nachzureichenden Unterlagen Ende Mai eingegangen sind.

Weitergeleitet wurde jedoch noch nichts, auch konnte man mir nicht sagen, wann dies geschehen würde. Andere würden noch länger warten.

 

Klasse, seit Einreichen der Beschwerde sind nun fast 6 Monate vergangen. Gut, daß ich auf das Geld nicht angewiesen bin und die Sache aussitzen kann.

 

Das hört sich nach einer langwierigen Sache an. Ich wünsch dir viel Glück weiterhin.

 

Ich glaube, ich werde nicht so weit gehen. Ich werde weiter vorsichtig Einmalzahlungen vornehmen und darauf achten, die Bausparsumme nicht zu erreichen.

Wenn die Wüstenrot dann kündigt, werde ich mir wohl alles auszahlen lassen (Abschlussgebühr + Bonus) und dann gezwungenermaßen innerhalb meiner Risikoklasse 1 umswitchen.

Bis dahin ist es hoffentlich noch etwas Zeit.

 

Ich bin gerade dabei ein ETF-Weltdepot aufzubauen. Dabei habe ich gezielt auch Ausschütter gewählt, um den (bald) drohenden Zinsausfall anderweitig zumindest etwas abmildern zu können.

Den Sparerpauschbetrag möchte ich ja weiter gut ausnutzen.

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Sparbuechse

Gibts hierzu denn bei Euch etwas Neues? Bei mir hat such leider nur sehr wenig getan, habe mittlerweile eine schriftliche Eingangsbestätigung vom Ombudsmann und warte auf die Bearbeitung.

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Raccoon

Bis heute nichts von gehört.

 

'Patience you must have, my young padawan.'

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Raccoon

Danke für den Link. Die folgenden Aussage ist allerdings nicht sehr hoffnungsvoll:

 

Der Ombudsmann der privaten Bausparkassen hilft Ihnen keinesfalls weiter. Im Jahr 2014 und im ersten Quartal 2015 gingen bei der Kundenbeschwerdestelle zwar insgesamt 850 Beschwerden gegen die Kündigung nicht voll besparter Bausparverträge ein. Doch nach Ansicht der Ombudsleute sind Schlichtungsverfahren in diesen Fällen unzulässig, so der Verband der privaten Bausparkassen. Es sei eine vom Bundesgerichtshof noch nicht entschiedene Grundsatzfrage, ob Bausparkassen Verträge zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen können. Unter Hinweis auf die Verfahrensordnung könne deshalb keine Schlichtung stattfinden.

 

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/bausparvertrag/bausparvertrag-gekuendigt/#ixzz3pVR3tXDW

Fragt sich nur, warum die Verfahren so lange dauern, wenn die Antwort doch scheinbar schon fest steht.

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Sparbuechse

Also mir hat man gesagt, dass die noch ausbleibende Bearbeitung hauptsächlich an der Flut der Anfragen sowie dem noch ausstehenden Bundesgerichtshof-Urteil liege, wie in der Vergangenheit schon berichtet. Ich habe jetzt schon so lange gewatet, da übe ich mich auch noch in Geduld. Macht glaube ich mehr Sinn, als direkt zu klagen.

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Raccoon

Also mir hat man gesagt, dass die noch ausbleibende Bearbeitung hauptsächlich an der Flut der Anfragen sowie dem noch ausstehenden Bundesgerichtshof-Urteil liege, wie in der Vergangenheit schon berichtet.

Das mit der Flut hat man mir auch gesagt, allerdings ist mir nicht verständlich warum die Beschwerden aufgrund des gleichen Grundes nicht gleich alle eine Antwort bekommen, auch wenn sie negativ wäre. Ich gehe zumindest davon aus, daß auf ältere Fälle schon geantwortet wurde und das die Argumentation konstant sein muß und damit der Entschluß des Ombudsmann bekannt wäre.

Sollte ein ausstehendes BGH Urteil der Grund sein könnte man dies zumindest zeitnah in einem Standard-Schreiben mitteilen.

 

Ich habe jetzt schon so lange gewatet, da übe ich mich auch noch in Geduld. Macht glaube ich mehr Sinn, als direkt zu klagen.

Das tue ich auch, auch wenn ich keine große Hoffnung habe, daß die WR meinen Vertrag "wiederbelebt".

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andjessi

Meine Prognose: Es wird kein BGH-Urteil geben. Vorher werden die Bausparkassen mit dem jeweiligen Kläger eine Lösung finden. An einer Klärung der Rechtslage haben die Bausparkassen kein Interesse. Das Ziel ist die Leute mürbe machen und bei 98% der Verträge eine Kündigung durchzusetzen. Mit den restlichen 2% Renitenten einigt man sich dann. Der Ombudsmann ist da sogar mittlerweile nur ein Baustein in der Strategie des Mürbemachens.

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Sparbuechse

Genügend LG oder OLG Urteile reichen hoffentlich auch. Und falls mir der Spruch des Ombudsmanns doch nicht reicht, so kann ich ja immer noch klagen. Trotzdem immer noch ärgerlich, wie hier mit den Bausparern umgegangen ist. Ich hätte auch nicht gedacht, dass ich jemals mit einem Bausparvertrag so einen Ärger haben würde...

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gruber

Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2015, Az. 12 O 100/15, leider bisher nur auf juris verfügbar, daher nur die Leitsätze:

 

1. Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, trotz erstmaliger Zuteilungsreife vor mehr als 10 Jahren.

2. Für den "vollständigen Empfang" im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist der Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife nicht maßgeblich.

3. Es stellt keinen Missbrauch des Bausparvertrags dar, wenn der Bausparer ausschließlich die Ansparphase nutzt und ein mögliches Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt.

 

Ich habs mir noch nicht genau durchgelesen, aber es scheint sich um Verträge zu handeln, die u.a. ein "Übersparen" in den ABB erlauben. Von daher wohl eher eine Einzelfallentscheidung.

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Sparbuechse

Ich habs mir noch nicht genau durchgelesen, aber es scheint sich um Verträge zu handeln, die u.a. ein "Übersparen" in den ABB erlauben. Von daher wohl eher eine Einzelfallentscheidung.

 

Erlaubt denn Wüstenrot in "unserem" Tarif eine Übersparung? Konnte ich bislang nicht herauslesen.

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Dauerpendler

Kurze Rückfrage zum Thema Bausparvertrag. Mein Anbieter hat mir nun natürlich "uneigennützig" mitgeteilt, dass mein Vertrag zuteilungsreif sei. Eine Zuteilung kommt für mich natürlich nicht in Frage, da bislang erst 40 % der Bausparsumme erreicht und noch unter der Bewertungszahl für den Bonus bei Darlehensverzicht. Heißt für mich, ich ignoriere das Schreiben und lasse mein Sparraten einfach weiterhin laufen?

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polydeikes

ja

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