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Martin2014

Debeka Kombiversicherung sinnvoll?

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Martin2014

Hallo!

 

Habe mich hier extra angemeldet um Meinungen zu meiner Kombiversicherung bei der Debeka und deren Sinnhaftigkeit zu erhalten :)

 

Ich habe die gleiche Versicherung abgeschlossen wie dieser Nutzer:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/38022-durentenversicherung-kundigen-oder-nicht/

 

Darin ist neben einer PKV eine Unfallversicherung, eine Riesterrente und eine Rentenversicherung inkl. BUZ enthalten. Also 5 Versicherungen in einem.

 

Sorgen bereitet mir die Rentenversicherung inkl. BUZ, ich glaube dass das nichts halbes und nichts ganzes ist. Lt. Police steht mir eine garantierte Rente von ~150 Euro zu und aus der BUZ zusätzlich ~300 Euro. Bin derzeit noch Beamter auf Probe und komme im September in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Mindestversorgung liegt dann bei ca. 1.450 Euro brutto. Bei Dienstunfähigkeit möchte ich schon mein derzeitiges Bruttogehalt von 2300 Euro erreichen.

 

Mein Plan ist, eine separate DU abzuschließen mit einer mtl. Rente von 1.000 Euro. Die Rentenversicherung will ich kündigen und dann die bestehende Riesterrente voll besparen (derzeit nur ~9 Euro mtl). Die Unfallversicherung würde ich behalten, die PKV natürlich auch.

 

Was haltet ihr davon? Ich habe leider erschreckend wenig Ahnung von der Materie und glaube, dass die Debeka mich mit den Versicherungen über den Tisch gezogen hat...

 

VG

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schuggy
· bearbeitet von schuggy

Die Debeka BU ist wirklich unterirdisch. Bis auf die PKV (selbst da gibts aber auch Alternative) würde ich nichts dort machen. Vor allem nicht alles kombinieren. Da blickt man ja gar nicht mehr durch :D. Die Unfallversicherung der Debeka sieht immer günstig aus, hat aber auch eine sehr sehr schlechte Gliedertaxe.

Wofür Riester besparen? Als Beamter ist man doch genügend abgesichert im Alter um auch risikoreicher zu sparen!

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schuggy

Die Debeka BU ist wirklich unterirdisch. Bis auf die PKV (selbst da gibts aber auch Alternative) würde ich nichts dort machen. Vor allem nicht alles kombinieren. Da blickt man ja gar nicht mehr durch :D. Die Unfallversicherung der Debeka sieht immer günstig aus, hat aber auch eine sehr sehr schlechte Gliedertaxe.

Wofür Riester besparen? Als Beamter ist man doch genügend abgesichert im Alter um auch risikoreicher zu sparen!

 

Das mit dem "als Beamter im Alter abgesichert" kann ich so nicht stehen lassen. Ich glaube momentan bekommt ein Beamter 71% des letzten Gehalts? Das klingt zunächst viel, aber wenn man die Entwicklung der Beamtenbesoldung sieht und dazu die Ankündigung von Bundes- und Landesregierungen, dann bleibt abzuwarten, wie sich das bis zur Pensionierung darstellt. Denn man sollte nie vergessen, die PKV steigt bis dahin stark an und muss dann auch zu 100% bezahlt werden und nicht zu 71%. Unter diesem Aspekt macht es schon Sinn, entsprechende Zusatzrenten abzuschließen, gerade wenn man nicht in den Besoldungsgruppen A13 aufwärts ausscheidet. Ansonsten gebe ich dir Recht: Debeka ist m.E. aus vielen Gesichtspunkten zu meiden. Die Unfallversicherung von der Debeka ist tatsächlich nicht besonders toll und die Kombi mit der BU ohnehin zweifelhaft. Auch was die BU angeht, gibts selbst bei der Debeka bessere Tarife als in dem dargestellten Kombivertrag. Die PKV kann ich nur so beurteilen, dass viele Beamte deutlich mehr Scherereien bei der Kostenübernahme haben als ich bei der Allianz. Aber die Debeka nutzt es halt schamlos aus, dass sie in fast jedem Verwaltungsgebäude dieses Landes einen Vertreter oder gar einen Beamten auf Provisionsbasis sitzen haben. Anwärter bekommen von denen schon alles aufgeschwätzt, bevor andere Versicherer überhaupt erfahren, dass jemand eine Beamtenlaufbahn anstrebt. Datenschutz olé!

 

Da stimme auch auch komplett zu. Dennoch ist die Absicherung positiver zu sehen als die GRV. Sollte auch nur dazu dienen, das man mit ruhigerem Gewissen auch mehr in Richtung Aktien gehen kann, als bei der Debeka alles im Kapitalstock zu versenken. Das mit dem Datenschutz ist wirklich fragwürdig und auch nach dem "Skandal" hat sich eher nichts getan. In jedem Amt werden die Anwärter frühzeitig einkassiert. Egal ob Lehrer, Polizei oder sonstwo... Aber noch merkwürdiger, dass junge gebildete und kritische Menschen nicht hinterfragen warum der Vertreter schon alle vom einem weiss :D:D

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Martin2014

Hallo und danke für eure Antworten!

 

Bei mir war es damals genauso, über eine Bekannte hatte die Debeka Kundenberaterin erfahren, dass ich bald meinen Vorbereitungsdienst antreten würde. Sie hat mir dann - "wie bei allen anderen" - das TOP Versicherungspaket bestehend aus den vorgenannten Versicherungen "angedreht".

 

Ihr würdet mir also auch dazu raten, etwas zu verändern? Wie "kündige" ich am besten? Kann ich mit DU und Riesterrente (Banksparplan sinnvoller?) bei der Debeka bleiben oder sollte ich den Versicherer wechseln? Habe meine übrigen Versicherungen bei der Provinzial und bin dort sehr zufrieden...

 

Gruß

Martin

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Matthew Pryor

Da du uns nicht sonderlich viel verraten möchtest,fasse ich mich kurz und tendenziös.

 

 

Eher ja:

-Rente und PKV

 

Eher nein:

-BU/DU

 

Definitiv nein:

-Unfallversicherung

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Martin2014

Da du uns nicht sonderlich viel verraten möchtest,fasse ich mich kurz und tendenziös.

 

Was für Informationen braucht ihr denn? Ich liefere gerne nach :)

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schuggy

Da du uns nicht sonderlich viel verraten möchtest,fasse ich mich kurz und tendenziös.

 

Was für Informationen braucht ihr denn? Ich liefere gerne nach :)

 

Also die DU von der Debeka definitiv austauschen. DU-Klausel ist keine echte, zudem ist der Prognosezeitraum viel zu lange (ausser da wurde aktuell was im Tarifwerk geändert). Warum von Vertreter zu Vertreter? Suche lieber einen Makler auf, der sich mit BU/DU auskennt.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
zudem ist der Prognosezeitraum viel zu lange (ausser da wurde aktuell was im Tarifwerk geändert).

Welches der Beiden meinst du?Gibt es Versicherer,deren Prognosezeitraum kürzer ist als 6 Monate?Und wie ist die "echte" DU-Klausel definiert?Wer hat die noch im Angebot?

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schuggy
zudem ist der Prognosezeitraum viel zu lange (ausser da wurde aktuell was im Tarifwerk geändert).

Welches der Beiden meinst du?Gibt es Versicherer,deren Prognosezeitraum kürzer ist als 6 Monate?Und wie ist die "echte" DU-Klausel definiert?Wer hat die noch im Angebot?

Auszug aus den Bedinungen. BU und DU unterscheiden sich nicht in dieser Klausel:

 

(4)a)

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte

Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden

Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,

voraussichtlich auf Dauer (mindestens drei Jahre) ihren zuletzt

ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung

ausgestaltet war, vollständig nicht mehr ausüben kann und

auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung

entspricht. Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn

diese Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad erfüllt

sind.

 

DU:

(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter

Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze

ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit

aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines

vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die

Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand

versetzt wird.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Er meint, dass es zwei unterschiedliche Tarife gibt. Der von dir zitierte ist die light Variante ABBV. es gibt auch noch die mit 6 Monaten Prognosezeitraum ABBV-T. Die unsinnige Diskussion mit "Debeka = automatisch auf Dauer" hat er selbst vor nicht einmal einem Monat mit mir und im anderen Unterforum mit einem anderen User geführt - er ist also damals dem gleichen Fauxpass aufgesessen. Aber mit Nebelkerzen in 2-3 Zeilern nehmt ihr euch beide nix ... von daher ... have fun. :-

 

---

 

Es verbleiben (im Neugeschäft, davon redet aber zumindest der TO nicht) zwei Tarifvarianten. Die eine ist unterirdisch (ABBV), die andere unterdurchschnittlich (ABBV-T). Beide Bedingungswerke hier zu finden: http://www.debeka.de/service/bedingungen/Berufsunf__higkeit/

 

Ohne daher exakt die Tarifvariante zu kennen, sind sinnvolle Aussage überhaupt nicht möglich.

 

Sollte es tatsächlich der verlinkte Vertrag mit der vom User DonVandalo zitierten DU Klausel sein, dann ist zumindest die DU Klausel besser als die Heutige, ist aber alles nicht mehr als Raten ohne die tatsächlichen Bedingungen zu sehen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Könntest du langsam mal mit deinen unsäglichen Unterstellungen aufhören?Du magst dich gerne für das nonplusultra halten,mich nervst du nur noch.Es gibt 2 Tarifvarianten,das dürfte selbst dir klar sein.Wer was warum verstanden oder nicht verstanden hat,dürfte im Auge des jeweiligen Verfassers und/oder Betrachters liegen.Das du gerne "Fakten schaffst",die es exklusiv nur in deiner ureigenen Welt gibt,ist auch nicht eben neu.

Dazu noch "unsinnig" und "Fauxpas" in einem Satz untergebracht,und fertig ist die selbstgefällige "Spezialmakler"interpretation,die keine andere neben der eigenen duldet.Zumindest in diesem Punkt lässt sich dir eine,wenn auch unangenehme,Hartnäckigkeit attestieren.

Aber mit Nebelkerzen in 2-3 Zeilern nehmt ihr euch beide nix ... von daher ... have fun.

Und wenn du neben der Arbeit noch Zeit hast,epische Beiträge zu schreiben,sei dir das gegönnt.Es soll Menschen geben,die haben ein Leben neben dem Forum,(auch) bestehend aus Hobbies und Freunden,auch wenn du dir das nicht vorzustellen vermagst.Manches Mal frage ich mich,was da so alles schief gelaufen sein muss bei dir.

Auszug aus den Bedinungen. BU und DU unterscheiden sich nicht in dieser Klausel:

Mir sind die Passus geläufig,aber ich erkenne nicht,wie das eine der Fragen beantwortet.

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schuggy
· bearbeitet von schuggy

Die DU Klausel hab ich aus dem aktuellen Bedingungswerk kopiert ABBV-B. Kann man den ABBV-B etwa mit erweiterten Leistungen kaufen? Geht mir so nicht hervor. Ich sehe daher erstmal 3 Tarife. Mehr kann ich von der Hompage her nicht interpretieren.

 

Aber ihr seit ja so fit. Findet heraus welche Gesellschaft noch eine echte hat :P

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polydeikes

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Kann man den ABBV-B etwa mit erweiterten Leistungen kaufen? Geht mir so nicht hervor.

Das möchte daran liegen,dass du an der falschen Stelle suchst.

 

Findet heraus welche Gesellschaft noch eine echte hat

Da würde ich dich zunächst einmal darum bitten,eine "echte DU-Klausel" mit eigenen Worten zu formulieren.

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schuggy
Kann man den ABBV-B etwa mit erweiterten Leistungen kaufen? Geht mir so nicht hervor.

Das möchte daran liegen,dass du an der falschen Stelle suchst.

 

Findet heraus welche Gesellschaft noch eine echte hat

Da würde ich dich zunächst einmal darum bitten,eine "echte DU-Klausel" mit eigenen Worten zu formulieren.

 

Wo kann man das denn nachschauen? Ich weiss es ja wie gesagt nicht ;)

 

 

Für mich ist eine eche DU sowas:

 

Man gilt als BU, wenn man durch ein amtsärtzliches Zeugniss wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.

 

Also eben nicht ausschließlich wegen gesundheitlicher Dingen...

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polydeikes
Man gilt als BU, wenn man durch ein amtsärtzliches Zeugniss wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.

 

Nö, wenn ... dann so rum ... :

 

Bei ... Beamten ... gilt die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

 

Das amtsärztliche Zeugnis ist auch nicht besser als " ... allein aus gesundheitlichen Gründen ...".

 

Reicht bspw. das ärztliche Gutachten nicht aus, ist jedoch eine Veränderung des Tätigkeitsfelds im Rahmen des Beamtenrechts unmöglich, kann der Dienstherr dennoch im Rahmen einer Härtefall Regelung als DU entlassen. Der Fall wäre in obiger Formulierung bspw. nicht drin. Das Gleiche gilt sinngemäß für kritisierte Formulierung "... allein aus gesundheitlichen Gründen ...".

 

Richtig (***) ist der Teil " Entlassung ... wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit ...", da diese Formulierung auch den Beamten auf Probe umfasst. Ob das nun praktische Relevanz hat, wenn man bereits Beamter auf Lebenszeit ist ... ganz andere Frage.

 

---

 

*** Stellt sich natürlich die Frage, warum es hier ein Richtig oder Falsch geben soll. Diese ganze Diskussion echte / unechte DU Klausel stammt von Franke und Bornberg und die haben eben meine obige Formulierung als "richtig" / "echte DU Klausel" definiert. Ob man sich der Argumentation / Denkweise von F&B nun zwangsweise anschließen muss ... sei mal dahingestellt.

 

---

 

Für meinen Teil finde ich so manch andere Kleinigkeit in dem Kontext relevanter. Reicht zum Beispiel die reine Vorlage von Versorgungsbezügen in der Nachprüfung schon aus, um weiter seine DU Rente zu bekommen / DU zu sein? Ja? Nein? Vielleicht?

 

Dazu kommt halt die Frage, um welche Art von Beamten es eigentlich geht. Einen Bundesbeamten? Was ist mit §45 BBG? Inwieweit hilft da eine "tolle, echte DU Klausel" weiter? Richtig, gar nicht. Was ist mit Landesbeamten und § 27 BeamtStG, inwieweit hilft da eine "echte" DU Klausel weiter? Achja ... richtig ... gar nicht.

 

In beiden Fällen komme ich mit guten BU Bedingungen diesbezüglich weiter als mit DU Klauseln.

 

Aber gut, eine Musterlösung sehe ich nicht. Soll jeder seine Meinung dazu haben, ich habe meine Eigene.

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