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sumitiram

Totalverlust durch Finanzberater

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ImperatoM

Deshalb bin ich auch immer noch skeptisch, was den Steuerberater angeht.

 

Ich ebenfalls. Such Dir einen neuen, schaden kann es auf keinen Fall.

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sumitiram
· bearbeitet von sumitiram

Edit: zu persönliche Dinge entfernt.

 

Wir werden die Vorschläge mit dem Anwalt angehen und weiter unsere Hausaufgaben machen.

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Sapine

Was soll das jetzt werden - Exorzismus?

 

Es sind schon viele Opfer von "Finanzberatern" geworden. Deine Art des Umgangs mit der Situation finde ich gelinde ausgedrückt befremdlich.

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Fondsanleger1966

Ohne Euch entmutigen zu wollen: Am Ende von https://nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-reefer-flottenfonds-1-schadenersatz-fuer-schiffsfonds-anleger.html steht ein Absatz, der das Eintreten der Verjährungsfrist für den Kühlschifffonds und die anderen 2006/2007 erworbenen Fonds nahelegt. Trotzdem dran bleiben und beim Anwalt abklären lassen. Und natürlich die Verjährungsfrist für die später erworbenen Fonds klären (v.a. DCM). Vielleicht ist dort noch etwas möglich.

 

Viel Erfolg!

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polydeikes

Was soll das jetzt werden - Exorzismus?

 

Made my day ... :D

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sumitiram
· bearbeitet von sumitiram

Bei der Suche nach einem möglichen Anwalt bin ich gerade auf einen Artikel von 2009 in der Wirtschaftswoche gestoßen, der mir vernünftig erscheint:

 

 

Wer sich auf Tipps seines Bankers verlassen hat und später Verluste einfährt, benötigt kompetenten Rat. Die WirtschaftsWoche hat die besten Anlegeranwälte gekürt.

 

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/wiwo-top-kanzleien-die-besten-anwaelte-fuer-anlagerecht/5143520.html

 

---

 

Wenn ich nach "Anlegeranwälte" google, finde ich viel Negatives, das scheint ebenfalls ein Minenfeld. Ein klagefreudiger Anwalt bekommt auf jeden Fall sein Geld, auch wenn ein Prozess keine Aussicht auf Erfolg hat. Über einen der in der WiWo gelobten Anwälte habe ich auch gerade einen kritischen Bericht in der FAZ gelesen.

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Fondsanleger1966

Wie schon oben geschrieben: Erstberatung z.T. nur 50 Euro. Z.T. kostenlose Abklärung mit Rechtsschutzversicherung. Ist beim Googlen nach Euren Fonds leicht zu finden.

 

Außerdem ein Hinweis auf das Prinzip der Musterverfahren:

 

- http://www.handelsbl...tz/2517338.html

- http://www.handelsbl...n/11383824.html (aktuelle Infos, aber kostenpflichtig. Kostenfreier Probemonat möglich). Die dort genannten Anwälte Kälberer und Tilp gehören zu den Pionieren der Musterverfahren. Im dazugehörigen Hauptartikel geht es wohl auch um Prospekthaftung bei Dr.-Peters-Fonds. Es werden aber keine weitergehenden Infos genannt. Vielleicht mal direkt bei den RA probieren.

 

Zentraler scheint mir aber immer noch das Thema der Fehlberatung zu sein.

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sumitiram
· bearbeitet von sumitiram

Danke, und die beiden genannten Anwälte sind auch in der Liste im obigen WiWo-Artikel aufgeführt. Wir wollten uns nun zunächst bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. In München wie gesagt 4 Monate Wartezeit, in Augsburg und Landshut letzte Woche immer nur der AB! Wir probieren jetzt zusätzlich mit E-Mail einen Termin zu bekommen.

 

Rechtsberatung Grauer Kapitalmarkt

https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/rechtsberatung-grauer-kapitalmarkt?returnto_=augsburg-preise

 

 

----------

 

 

Frau: Ich habe bei 6 der insgesamt 10 geschlossenen Fonds Beratungsprotokolle der Postbank unterschrieben (bei den übrigen 4 Anlagen finde ich keine entsprechenden Protokolle), die wie folgt aufgebaut sind:

 

Bei der Anlegermentalität/Anlagestrategie ist "Wachstumsorientiert (höheren Erwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber)" angekreuzt, das ist dort die Risikoklasse 2 von 4. (Zur Info: RK1 = Sicherheitsorientiert, RK2 = Wachstumsorientiert, RK3 = Risikobewußt, RK4 = Spekulativ).

 

Bei den Anlagezielen wurde immer "Vermögensdiversifizierung" angegeben, zweimal zusätzlich "Ausschüttungen".

 

Weiter unten ist dann bei einem der 6 Protokolle folgender vorgedruckter Text angekreuzt: "Der Kunde wurde vom Berater ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Produkt nicht mit der von ihm angegebenen generellen Anlegermentalität/Anlagestrategie nach WpHG übereinstimmt. Der Erwerb der Beteiligung erfolgt auf ausdrücklichen Kundenwunsch." Bei den 5 anderen Protokollen ist dieser Text nicht angekreuzt. Bei allen 6 steht außerdem eine handschriftliche Notiz "Mischung der CEF-Anlagen inkl. Depots entspricht der gewünschten Anlagestrategie."

 

Das ergibt für mich einen Widerspruch zu der oben genannten Anlegermentalität, und wenn das schon in 6 von 10 Fällen schriftlich festgehalten ist, wie soll die "generelle Anlegermentalität" da bei RK 2 von 4 liegen? Das passt zumindest nicht zusammen und spricht m.E. gegen den Berater.

 

Desweiteren hat der Berater mich regelmäßig kontaktiert, wenn genug Ausschüttungen zusammengekommen waren, um wieder eine neue Anlage abzuschließen. Er hätte mir jedoch raten müssen, die Ausschüttungen zu sichern und für etwaige Rückzahlungen bereitzuhalten. Das hat er nicht getan, sondern mir geraten, dieses Geld weiter in einen Kreislauf aus risikoreichen Analgen zu stecken, so dass ich quasi immer mehr Risiko angesammelt habe.

 

Ich habe auf alle geschlossenen Fonds 5% Agio bezahlt, das ist jeweils in den Abschlussunterlagen ausgewiesen.

 

Was mir allerdings noch viel größere Sorgen bereitet, ist die über einen Totalverlust hinausgehende Haftung. In einigen der Prospekte ist bei den Risiken ungefähr folgendes Szenario beschrieben:

 

Das Flugzeug (oder Schiff) verursacht im Ausland einen Schaden, die Versicherung greift nicht, der Leasingnehmer ist zahlungsunfähig, die Beteiligungsgesellschaft wird in Anspruch genommen, das ausländische Gericht erkennt die deutsche Haftungsbeschränkung nicht an und die Anleger haften mit ihrem übrigen Vermögen. Das kann dann also bis hin zur Privatinsolvenz führen. Wie beurteilt Ihr dieses Risiko? Ist eine Überschreibung der Eigentumswohnung (unsere Altersvorsorge) anzuraten?

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mzl
· bearbeitet von mzl

Das Flugzeug (oder Schiff) verursacht im Ausland einen Schaden, die Versicherung greift nicht, der Leasingnehmer ist zahlungsunfähig, die Beteiligungsgesellschaft wird in Anspruch genommen, das ausländische Gericht erkennt die deutsche Haftungsbeschränkung nicht an und die Anleger haften mit ihrem übrigen Vermögen. Das kann dann also bis hin zur Privatinsolvenz führen. Wie beurteilt Ihr dieses Risiko? Ist eine Überschreibung der Eigentumswohnung (unsere Altersvorsorge) anzuraten?

Das Risiko hoher Nachzahlungen, die gar zu einer Privatinsolvenz führen können, besteht prinzipiell. Vermögensübertragungen im Angesicht des nahenden Unglücks sind übrigens wirkungslos, weil sie im Nachhinein rechtlich rückgängig werden können (was ich persönlich in Ordnung finde, weil es sich oftmals um zu offensichtliche Manöver handelt). Die Überschreibung wäre wahrscheinlich der erste Ansatzpunkt eines Insolvenzgläubigers. An sich beschäftigst Du Dich allerdings mit dem falschen Punkt, denn in erster Linie benötigst Du Transparenz bezüglich der verfahrenen Ist-Situation und keine Notfallplanungen für Eventualitäten...

 

In Anbetracht der Höhe Eures Vermögens würde ich mir einen ausgewiesenen Fachanwalt heraussuchen und gleich dort die Erstberatung in Anspruch nehmen. Wer mit großen Investitionssummen hantiert, sollte an dieser Stelle nicht sparen. Eventuell würde ich sogar zwei verschiedene Anwaltsmeinungen einholen...

 

P.S. Eigentumswohung = Altersvorsorge lasse ich einmal so stehen, aber wenn Du den ganzen Schlamassel geklärt hast, würde ich dringend die Einarbeitung in Finanzfragen empfehlen. Die meisten Eigentumswohnungen sind eben Eines gerade nicht und zwar gute Altersvorsorgeinstrumente.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Frau:

(...)

Was mir allerdings noch viel größere Sorgen bereitet, ist die über einen Totalverlust hinausgehende Haftung. In einigen der Prospekte ist bei den Risiken ungefähr folgendes Szenario beschrieben:

 

Das Flugzeug (oder Schiff) verursacht im Ausland einen Schaden, die Versicherung greift nicht, der Leasingnehmer ist zahlungsunfähig, die Beteiligungsgesellschaft wird in Anspruch genommen, das ausländische Gericht erkennt die deutsche Haftungsbeschränkung nicht an und die Anleger haften mit ihrem übrigen Vermögen. Das kann dann also bis hin zur Privatinsolvenz führen. Wie beurteilt Ihr dieses Risiko? Ist eine Überschreibung der Eigentumswohnung (unsere Altersvorsorge) anzuraten?

Das würde ich unter "Prospektlesekoller" verbuchen. In den Dingern sind alle mögliche Risiken aufgeführt - auch welche, die sehr unwahrscheinlich sind, wie das von Dir angeführte Risiko.

 

Wobei sich mir die Frage stellt, warum Du die Prospekte so viele Jahre nach Zeichnung noch einmal liest. M.M.n. stände bei Euch jetzt eher die Sanierung bzw. der Versuch der Rettung der Gelder an. Also Status-Quo der Beteiligungen erstellen und baldmöglichst fachkundige Rechtsanwälte konsultieren. Sonst verpasst Ihr auch noch die letzten Verjährungsfristen, sprich die 10-Jahres-Frist - siehe http://www.finanztip...-kapitalanleger .

 

Frau: Ich habe bei 6 der insgesamt 10 geschlossenen Fonds Beratungsprotokolle der Postbank unterschrieben (bei den übrigen 4 Anlagen finde ich keine entsprechenden Protokolle), die wie folgt aufgebaut sind:

 

Bei der Anlegermentalität/Anlagestrategie ist "Wachstumsorientiert (höheren Erwartungen stehen angemessene Risiken gegenüber)" angekreuzt, das ist dort die Risikoklasse 2 von 4. (Zur Info: RK1 = Sicherheitsorientiert, RK2 = Wachstumsorientiert, RK3 = Risikobewußt, RK4 = Spekulativ).

 

Bei den Anlagezielen wurde immer "Vermögensdiversifizierung" angegeben, zweimal zusätzlich "Ausschüttungen".

 

Weiter unten ist dann bei einem der 6 Protokolle folgender vorgedruckter Text angekreuzt: "Der Kunde wurde vom Berater ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Produkt nicht mit der von ihm angegebenen generellen Anlegermentalität/Anlagestrategie nach WpHG übereinstimmt. Der Erwerb der Beteiligung erfolgt auf ausdrücklichen Kundenwunsch." Bei den 5 anderen Protokollen ist dieser Text nicht angekreuzt. Bei allen 6 steht außerdem eine handschriftliche Notiz "Mischung der CEF-Anlagen inkl. Depots entspricht der gewünschten Anlagestrategie."

 

Das ergibt für mich einen Widerspruch zu der oben genannten Anlegermentalität, und wenn das schon in 6 von 10 Fällen schriftlich festgehalten ist, wie soll die "generelle Anlegermentalität" da bei RK 2 von 4 liegen? Das passt zumindest nicht zusammen und spricht m.E. gegen den Berater.

 

Desweiteren hat der Berater mich regelmäßig kontaktiert, wenn genug Ausschüttungen zusammengekommen waren, um wieder eine neue Anlage abzuschließen. Er hätte mir jedoch raten müssen, die Ausschüttungen zu sichern und für etwaige Rückzahlungen bereitzuhalten. Das hat er nicht getan, sondern mir geraten, dieses Geld weiter in einen Kreislauf aus risikoreichen Analgen zu stecken, so dass ich quasi immer mehr Risiko angesammelt habe.

Was Ihr bisher geschrieben habt, deutet auf eine Fehlberatung hin. Aber Ihr habt hier bisher nur kleine Bruchstücke an Infos gegeben. Daher solltet Ihr Euch an eine fachkundige Person wenden und dieser einen umfassenden Einblick in das damalige Geschehen geben, um eine Einschätzung Eurer Aussichten zu erhalten.

 

Viel Erfolg!

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troi65

Das Risiko hoher Nachzahlungen, die gar zu einer Privatinsolvenz führen können, besteht prinzipiell. Vermögensübertragungen im Angesicht des nahenden Unglücks sind übrigens wirkungslos, weil sie im Nachhinein rechtlich rückgängig werden können (was ich persönlich in Ordnung finde, weil es sich oftmals um zu offensichtliche Manöver handelt). Die Überschreibung wäre wahrscheinlich der erste Ansatzpunkt eines Insolvenzgläubigers. An sich beschäftigst Du Dich allerdings mit dem falschen Punkt, denn in erster Linie benötigst Du Transparenz bezüglich der verfahrenen Ist-Situation und keine Notfallplanungen für Eventualitäten...

:thumbsup: Stichwort heißt hier bzgl. Vermögensübertragungen : Insolvenzanfechtung.

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sumitiram
· bearbeitet von sumitiram

Wir haben jetzt für nächste Woche einen Termin bei der Verbraucherzentrale München bekommen. Der VZ-Berater ist Anwalt in München. 2 Stunden für 120 Euro. Wir hatten bereits einen Termin bei der VZ Memmingen in einem Monat ausgemacht. Es hat sich dann aber herausgestellt, daß sich die viermonatige Wartezeit in München lediglich auf Beratungen im Vorfeld einer Kapitalanlage bezieht, im Schadensfall bekommt man dagegen schnell einen Termin!

 

----

 

Zum Finanzberater: laut Internet ist er "Vermögensberater für die Postbank Finanzberatung AG".

 

 

Google:

 

(...) Problematisch kann es für Kunden werden, wenn die Fonds nicht von der Bank selbst, sondern von einer angeschlossenen Finanzberatung verkauft werden. Darauf macht der Hamburger Rechtsanwalt Lutz Tiedemann aufmerksam, der enttäuschte Kunden der Postbank Finanzberatung AG vertritt.

 

Dann haben Verbraucher nämlich weniger Rechte. Der Stein kam ins Rollen, als eine Anlegerin, die auf Anraten des Beraters der Postbank Finanzberatung AG in diverse geschlossene Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds und US-Immobilienfonds investierte, diese Investments aufgrund der schlechten Renditen hinterfragte. "Die der Anlegerin nicht genannten hohen Provisionen kamen da erst ans Tageslicht", erläutert Tiedemann.

 

Normalerweise wäre das wegen des verschärften Anlegerschutzes ein Grund, Schadenersatz zu verlangen. Doch dieser verschärfte Schutz gilt nur für Banken. Die Postbank Finanzberatung AG beruft sich nach Angaben des Anwalts darauf, keine Bank zu sein. (...)

 

http://www.general-a...icle278928.html

 

Postbank in der Kritik

http://www.finanzen.de/news/14641/postbank-der-kritik-falschberatung-bei-geldanlage

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MysticX

Die Postbank Finanzberatung AG beruft sich nach Angaben des Anwalts darauf, keine Bank zu sein. (...)

 

Das kriegt man dann immer nur mit wenn's schon schiefgegangen ist. Idealerweise hat man sich in der Bank mit dem Berater getroffen der sich auch mit dem Postbank Logo schmückte. Es wäre lustig wenn's nicht so traurig wäre...

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sumitiram

Weitere erhellende Links:

 

"Die Postbank Finanzberatung hat vielen älteren Kunden riskante Schiffsfonds angedreht. Finanztest hat dazu Helge Petersen befragt. Er ist Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Kiel und hält das Vorgehen der Postbank für Abzocke."

https://www.test.de/Anlageberatung-Postbank-hat-abgezockt-4503058-0/

 

"Betrugsvorwürfe gegen die Postbank"

http://www.focus.de/finanzen/geldanlage/tid-28236/anwalt-stellt-strafanzeige-postbank-kunden-fuehlen-sich-abgezockt_aid_866209.html

 

Einige Geschädigte der Postbank Finanzberatung AG haben offenbar Geld zurückbekommen:

http://www.kn-online.de/Lokales/Neumuenster/Geld-zurueck-fuer-Postbank-Kunden

 

 

 

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sumitiram

Ein interessanter (langer) Artikel der mir auf der Suche nach einem Anlegeranwalt aufgefallen ist.

 

"Vorsicht Anwalt" von Joachim Wagner: Von Anleger- und Abmahnanwälten (Buchauszug)

 

Einige Kapitelüberschriften:

 

"Im Haifischbecken: Anlegeranwälte

Wie Anlegeranwälte Geschädigte ködern

Gebeutelte Anleger - massenhaft

Klageindustrie ohne Kompetenz

Die Wahrheit: Mehr verlorene Prozesse als gewonnene

Modell zum Generieren von Anwaltshonoraren

Im Vordergrund: eigene Interessen, nicht die des Mandanten"

 

"Die Klagemaschine Anlegerschutz wurde über Jahre in erster Linie von Rechtsschutzversicherungen finanziert. Der Markt hing jahrelang zu einem großen Teil von ihnen ab. ... Klagen gegen Fonds oder Finanzvermittler waren daher für Kläger und ihre Anwälte finanziell ohne Risiko. Wegen der hohen Streitwerte haben die Massenklagen die Versicherungen jährlich Millionen Euro gekostet."

 

"Wie ist es möglich, mit Tausenden bisher erfolglosen Klagen viele Millionen Euro zu verdienen? Es gelingt durch eine rücksichtslose Ausbeutung von Rechtsschutzversicherungen und durch die Struktur des Vergütungssystems für Rechtsanwälte."

 

"Ähnlich deprimierend die Einschätzung von Joachim Jahn, der als verantwortlicher Redakteur der Seite "Recht und Steuern" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über intime Kenntnisse in der Scene verfügt: Da sind nur eine "Handvoll bis Dutzend seriöser Anwälte unterwegs" ... Daneben gibt es nach Jahn aber auch "haufenweise Schaumschläger, die die Anleger noch mal abzocken"."

 

http://blog.wiwo.de/management/2014/09/25/vorsicht-anwalt-von-joachim-wagner-von-anleger-und-abmahnanwalten-buchauszug/

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