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Rohlöff

Sinnvoller Umgang mit Wohnförderkonto

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Rohlöff
· bearbeitet von Rohlöff

Hallo,

die Auszahlung habe ich damals per Brief bei der entsprechenden Sparkasse beantragt. Hierbei muss man sich überlegen, ob man den gesamten Betrag möchte oder noch einen Rest stehen lässt, so dass der Vertrag nicht aufgelöst wird.

(So wären Einzahlungen zur Minderung des WfKs theoretisch noch möglich)

Von der ZfA gab es dann (Wochen später) ein Formular, in welchem man nachweisen musste, dass die Verwendung des Geldes für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgte. (Kaufvertrag...)

Das Geld war recht schnell auf dem Konto. Eine genaue Zeitangabe kann ich leider nicht machen, da das ganze schon ca. 7 Jahre her ist.

 

Anmerkung: Im Anschreiben hatte ich folgenden Passus: 

"Ich bitte um schnellstmögliche Auszahlung ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist."

 

 

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cjdenver
vor 20 Stunden von sparfux:

Nochmal ein paar Fragen zum Thema Entnahme aus einem bestehenden Riestervertrag für Wohnzewecke - im Allgemeinen und im Speziellen für die DWS TopRente:

 

Wie beantragt man denn das? Gibt es da Formulare? Ich habe bei DWS geschaut und auch gegoogelt, konnte dazu aber nichts finden - keine Hinweise und auch kein Formular.

 

Formlos beantragen bei der ZfA, die schicken dann eine Liste welche Unterlagen sie wollen.

 

vor 20 Stunden von sparfux:

Und als Zweites: Wenn man es irgendwie geschafft hat, das zu beantragen, wie lange dauert es ca., bis man das Geld auf dem Konto hat?

 

Die ZfA erlässt dann einen Bescheid, auf Basis dessen die DWS automatisch ein Entnahmeformular an den Kunden verschickt. Nach Eingang des Entnahmeformulars dauert es dann ca. 2-3 Monate bis zur Auszahlung (da diese nur quartalsweise durchgeführt wird).

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Idontcare

Du musst einen Antrag auf Entnahme zu Wohnzwecken bei der ZfA stellen. Den Antrag gibt es auf der ZfA-Website. Den schickst du zur ZfA und bekommst nach ca. 3-4 Wochen einen Bescheid. Den schickst du an die DWS, wobei meines Wissens auch eine automatische Meldung seitens ZfA an den Anbieter erfolgt. Dann gibt es in der Regel ein Auszahlungsformular, wo du denen sagst auf welches Konto die das überweisen sollen, das müsstest du mal anfragen wenn nicht auf der Website. Bei den beiden Anbietern mit denen ich zu tun hatte (Fairr und eine Sparkasse) hat nach Eingang von all dem bis zur Auszahlung die normale Kündigungsfrist gegolten, das müsste in den Bedingungen irgendwo definiert sein.

 

lg,

 

idontcare

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Rohlöff
· bearbeitet von Rohlöff

Ich habe noch mal in meinen Unterlagen gestöbert:

 

Zunächst hatte ich der Sparkasse schriftlich mitgeteilt, dass ich Geld zur Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke entnehmen möchte.

Da meine Sachbearbeiterin sehr auf Scheibe ist, hat sie mir die erforderlichen Unterlagen für die ZfA zugesendet. (Siehe auch Anhang)

Das Geld wurde ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist ausgezahlt.

Alles lief sehr unkompliziert mit der Sparkasse als Ansprechpartner ab.

 

093_Vordruck_Erklaerg_wohnungswirtsch_Verwendung.pdf

 

094_Vordruck_Erklaerg_Hptwohnsitz_Lebensmittelpunkt.pdf

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maso
Am 20.1.2021 um 15:21 von maso:

 

Habe den Bedingungsänderungen direkt nochmal widersprochen.


Die Antwort der Sutor ist da. Der Vertrag wird unter den alten Bedingungen fortgeführt, lediglich die Zustimmung zur Änderung von 5.3 (Handel über Market Maker) ist erforderlich. Da für einzelne Depots keine Ausnahme vom EDV gestützten Anlageprozess gemacht werden kann.

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cjdenver
Am 28.2.2021 um 11:23 von maso:


Die Antwort der Sutor ist da. Der Vertrag wird unter den alten Bedingungen fortgeführt, lediglich die Zustimmung zur Änderung von 5.3 (Handel über Market Maker) ist erforderlich. Da für einzelne Depots keine Ausnahme vom EDV gestützten Anlageprozess gemacht werden kann.

Wundert mich nicht dass die so zurueck kuschen wenn es ernst wird, denn ihre Drohung war nichts als eine leere Hand beim Pokern. Gut gemacht! 

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sparfux
Am 25.1.2021 um 20:45 von Idontcare:

Du musst einen Antrag auf Entnahme zu Wohnzwecken bei der ZfA stellen. Den Antrag gibt es auf der ZfA-Website.

So, jetzt wird es ernst bei uns. Wir haben eine Kaufzusage. Bin aber nicht sicher, ob das Geld aus unseren beiden Riesterverträgen hier rechtzeitig da ist. Ich schätze mal, im Juni sollte Übergabe sein.

 

Man kan den Antrag mittlerweile übrigens direkt online stellen bei der ZFA - sprich ohne etwas auszudrucken oder hin zu schicken.

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cjdenver
Am 21.3.2021 um 13:44 von sparfux:

So, jetzt wird es ernst bei uns. Wir haben eine Kaufzusage. Bin aber nicht sicher, ob das Geld aus unseren beiden Riesterverträgen hier rechtzeitig da ist. Ich schätze mal, im Juni sollte Übergabe sein.

 

Glückwunsch!

 

Am 21.3.2021 um 13:44 von sparfux:

Man kan den Antrag mittlerweile übrigens direkt online stellen bei der ZFA - sprich ohne etwas auszudrucken oder hin zu schicken.

 

Wie ich schon oben in Post #127 geschrieben hatte, ist der Antrag formlos bei der ZfA zu stellen. Das war schon immer so und hat sich auch nicht geändert. Nur will die ZfA irgendwann im Laufe des Antragsverfahrens natürlich ein paar Unterlagen von dir. Aber ich empfand das damals als absolut einfachen Prozess (im Vergleich zu allem anderen...)

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muewo

Hallo,

 

ich habe jetzt auch noch mal eine Frage. Mein Mann und ich haben jeweils einen Riester Vertrag bei der DWS und auch beide eine Teilentnahme getätigt, d.h. es existieren WFK, die wir so schnell wie möglich loswerden möchten. Generell sind wir von diesem Modell nicht mehr überzeugt. Wenn wir die Riesterverträge förderschädlich kündigen würden, bleibt das Wohnförderkonto dann bestehen oder ist das damit auch erloschen? Das ist mir irgendwie noch nicht klar. 

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cjdenver
vor 54 Minuten von muewo:

Hallo,

 

ich habe jetzt auch noch mal eine Frage. Mein Mann und ich haben jeweils einen Riester Vertrag bei der DWS und auch beide eine Teilentnahme getätigt, d.h. es existieren WFK, die wir so schnell wie möglich loswerden möchten. Generell sind wir von diesem Modell nicht mehr überzeugt. Wenn wir die Riesterverträge förderschädlich kündigen würden, bleibt das Wohnförderkonto dann bestehen oder ist das damit auch erloschen? Das ist mir irgendwie noch nicht klar. 

 

Ein WFK ist nicht an einen aktiven Riestervertrag geknüpft, das heißt wenn ihr die Riesterverträge förderschädlich kündigen würdet, dann würde das WFK erstmal so weiterlaufen. Denn es gibt auch viele Anbieter (die DWS gehört nicht dazu), die den Riestervertrag nach Eigenheimbeitragsentnahme automatisch schließen.

 

Ihr könnt aber natürlich zuerst die WFK durch Minderungsbeträge bei der DWS auf Null bringen, und danach den Riestervertrag schließen, denn die DWS akzeptiert Minderungsbeträge zur Minderung des DWS-eigenen WFK. Dann seid ihr die WFK auch los. Das ist aber natürlich dann mit entsprechenden Nachteilen verbunden.

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muewo
vor 50 Minuten von cjdenver:

 

Ein WFK ist nicht an einen aktiven Riestervertrag geknüpft, das heißt wenn ihr die Riesterverträge förderschädlich kündigen würdet, dann würde das WFK erstmal so weiterlaufen. Denn es gibt auch viele Anbieter (die DWS gehört nicht dazu), die den Riestervertrag nach Eigenheimbeitragsentnahme automatisch schließen.

 

Ihr könnt aber natürlich zuerst die WFK durch Minderungsbeträge bei der DWS auf Null bringen, und danach den Riestervertrag schließen, denn die DWS akzeptiert Minderungsbeträge zur Minderung des DWS-eigenen WFK. Dann seid ihr die WFK auch los. Das ist aber natürlich dann mit entsprechenden Nachteilen verbunden.

 

OK, dann werde ich wohl die DWS mal kontaktieren bezüglich Minderungsbeiträgen.

Tausend Dank, hast mir sehr geholfen!

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muewo
Am 12.5.2021 um 16:09 von muewo:

 

OK, dann werde ich wohl die DWS mal kontaktieren bezüglich Minderungsbeiträgen.

Tausend Dank, hast mir sehr geholfen!

Jetzt habe ich von der DWS die Antwort bekommen, dass wir den Gesamtsaldo des Wohnförderkontos auf einmal zahlen könnten. Ich hatte mir zwar Monatsbeiträge erhofft aber das ist wohl ein zu großer Aufwand mit der Melderei an die Zulagenstelle. Jetzt muss ich nochmal fragen ,ob ich das richtig verstehe. Wenn wir jetzt das Wohnförderkonto komplett zahlen und danach die Riesterverträge förderschädlich kündigen, dann ist das Kapital, was wir für die Rückführung zahlen, mit bei der Auszahlung am Ende enthalten oder? 

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 45 Minuten von muewo:

Jetzt habe ich von der DWS die Antwort bekommen, dass wir den Gesamtsaldo des Wohnförderkontos auf einmal zahlen könnten. Ich hatte mir zwar Monatsbeiträge erhofft aber das ist wohl ein zu großer Aufwand mit der Melderei an die Zulagenstelle.

 

Das darf die DWS so nicht limitieren, du musst das nicht einmalig zahlen sondern kannst das auch in mehreren Betraegen zurueck zahlen. Du kannst auch nur ueberhaupt einen Teil zahlen und den Rest weiter bestehen lassen. Was die DWS verhindern will sind Minderungen durch Kleinstsummen aber selbst das ist definitiv erlaubt. Drohe ihnen sonst mit dem Ombudsmann ;)

 

Zitat

Jetzt muss ich nochmal fragen ,ob ich das richtig verstehe. Wenn wir jetzt das Wohnförderkonto komplett zahlen und danach die Riesterverträge förderschädlich kündigen, dann ist das Kapital, was wir für die Rückführung zahlen, mit bei der Auszahlung am Ende enthalten oder? 

 

Die Minderungsbetraege sind analog zu gefoerdertem Kapital zu beruecksichtigen, das heisst sie wuerden nach foerderschaedlicher Kuendigung ebenso behandelt werden. Ich wuerde aber an deiner Stelle vorher eine Bestaetigung von der ZfA einholen welche Rueckforderung du von der ZfA erhalten wuerdest wenn du nach vollstaendiger Tilgung des WFK den Vertrag danach foerderschaedlich kuendigst. Die stellen dir dafuer dann eine Uebersicht zusammen, dann weisst du das vorher. 

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Rohlöff
vor 11 Stunden von cjdenver:

Die stellen dir dafuer dann eine Uebersicht zusammen, dann weisst du das vorher. 

Das kommt, glaube ich, auch auf die Sachbearbeiterin an. 

Ich habe schon unterschiedliche "Qualitäten" von der ZfA bekommen.

In einer Auflistung waren Zulagen und Steuervorteile für alle Kalenderjahre ausführlich dargestellt.

In einer anderen Bescheinigung wurde sinngemäß auf die Steuerbescheide hingewiesen. Man solle dort nachschauen. 

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cjdenver
vor 44 Minuten von Rohlöff:

Das kommt, glaube ich, auch auf die Sachbearbeiterin an. 

Ich habe schon unterschiedliche "Qualitäten" von der ZfA bekommen.

In einer Auflistung waren Zulagen und Steuervorteile für alle Kalenderjahre ausführlich dargestellt.

In einer anderen Bescheinigung wurde sinngemäß auf die Steuerbescheide hingewiesen. Man solle dort nachschauen. 

Typisch DRV halt. Muss man notfalls mehrmals nachfragen ;) denn bei Minderungsbetraegen ist die Berechnung nicht mehr trivial. 

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soxin

Hallo, 

hat mir noch jemand eine Idee, wie ich das WFK von einem LBS Riester Bausparvertrag losbekomme? 

Stand 22000€ . ich bin jetzt 40 Jahre alt.

 

Laut LBS gibt es kein Produkt um Minderungsbeiträge einzuzahlen :-(

 

Vielen Dank!

 

 

 

 

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Rohlöff

Du kannst, sollten es die AGBs nicht ausdrücklich ausschließen, dennoch Minderungsbeiträge einzahlen und bei Verweigerung der Annahme den Ombudsmann einschalten.

So ist bisher cjdenver vorgegangen und hatte damit auch Erfolg.

Ansonsten bleibt die Suche nach weiteren Anbietern, die eine Annahme solcher Beträge nicht explizit ausschließen.

Leider sind kostengünstige Banksparpläne seit einigen Jahren Mangelware.

Viel Erfolg!

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soxin
vor 42 Minuten von Rohlöff:

Du kannst, sollten es die AGBs nicht ausdrücklich ausschließen, dennoch Minderungsbeiträge einzahlen und bei Verweigerung der Annahme den Ombudsmann einschalten.

So ist bisher cjdenver vorgegangen und hatte damit auch Erfolg.

Ansonsten bleibt die Suche nach weiteren Anbietern, die eine Annahme solcher Beträge nicht explizit ausschließen.

Leider sind kostengünstige Banksparpläne seit einigen Jahren Mangelware.

Viel Erfolg!

Hallo Rohlöff, 

 

ich habe aktuell bei der LBS kein Vertrag mehr, der Bausparvertrag war "erledigt". Worauf soll ich den einzahlen? Danke

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Rohlöff

Ich würde es so machen: Produkt suchen, bei dem die Einzahlung von Minderungsbeiträgen vertraglich nicht ausgeschlossen ist. Im Idealfall bietet sich hier ein Banksparplan an. Leider gibt es aktuell nur noch kaum Anbieter zu dieser Produktgruppe. 

Evtl. die ein oder andere Bausparkasse ansprechen und nach den Bedingungen fragen. Hier hast Du aber den Nachteil das i.d.R. Abschlussgebühren fällig werden.

Ansonsten mal umschauen, was es sonst noch so gibt...fairriester? Ich weiß jetzt aktuell nicht wie dort der Stand der Dinge ist. (Mal cjdenver ansprechen)

Ohne kostengünstiges Produkt ist die Umsetzung der Minderung im Vorfeld u.U. nicht zwingend sinnvoll.

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Wurstfrosch

Ich würde auch einfach mal mit einem Kleinbetrag probieren wollen Minderungsbeiträge bei meinem Riesteranbieter einzuzahlen.

Wo kann ich ein aktuelles Formular "Datensatz AZ07" erhalten?

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Rohlöff

Hallo, auf der zweiten Seite des threads ist das Formular abgelegt. Ob es eine neuere Variante gibt, kann ich nicht sagen. Meine Minderungsbeiträge habe ich immer mit genau diesem Formular gemeldet (bzw. von der Bank melden lassen).

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Wurstfrosch

@Rohlöff

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Das Formular hier im Thread hatte ich schon entdeckt, hätte ja sein können, dass es was Neueres gibt.

 

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 7 Stunden von Wurstfrosch:

Ich würde auch einfach mal mit einem Kleinbetrag probieren wollen Minderungsbeiträge bei meinem Riesteranbieter einzuzahlen.

Wo kann ich ein aktuelles Formular "Datensatz AZ07" erhalten?

Das AZ07 ist nicht fuer dich sondern fuer die Meldung an die ZfA durch den Anbieter. 

 

Wenn du Minderungsbetraege in einen bestehenden Vertrag einzahlen willst dann musst du das so machen wie es der Vertrag vorsieht (je nachdem wer dein Anbieter ist) und dann dem Anbieter mitteilen dass du diesen Betrag als Minderungsbetraege fuer das WFK xyz bei Anbieter abc verwenden moechtest. Und dich dann drauf gefasst machen dass der Anbieter das ablehnt und du das eskalieren musst. 

 

Minderungsbetraege 'versteckt' einzahlen und hoffen dass es nicht auffaellt geht nicht - denn der Anbieter muss die mittels AZ07 melden. Macht er das nicht dann sind es keine Minderungsbetraege sondern normale (gefoerderte oder ungefoerderte) Beitraege. 

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Wurstfrosch
23 hours ago, cjdenver said:

Das AZ07 ist nicht fuer dich sondern fuer die Meldung an die ZfA durch den Anbieter. 

 

Wenn du Minderungsbetraege in einen bestehenden Vertrag einzahlen willst dann musst du das so machen wie es der Vertrag vorsieht (je nachdem wer dein Anbieter ist) und dann dem Anbieter mitteilen dass du diesen Betrag als Minderungsbetraege fuer das WFK xyz bei Anbieter abc verwenden moechtest. Und dich dann drauf gefasst machen dass der Anbieter das ablehnt und du das eskalieren musst. 

 

Minderungsbetraege 'versteckt' einzahlen und hoffen dass es nicht auffaellt geht nicht - denn der Anbieter muss die mittels AZ07 melden. Macht er das nicht dann sind es keine Minderungsbetraege sondern normale (gefoerderte oder ungefoerderte) Beitraege. 

In meinem Vertrag habe ich nichts über Minderungsbeiträge gelesen, deshalb wollte ich wie geschrieben einen Kleinbetrag einzahlen und dann das AZ07 gleich dem Anbieter mit einer Kopie der Überweisung zu senden und mal schauen was passiert.

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cjdenver
vor 2 Stunden von Wurstfrosch:

In meinem Vertrag habe ich nichts über Minderungsbeiträge gelesen, deshalb wollte ich wie geschrieben einen Kleinbetrag einzahlen und dann das AZ07 gleich dem Anbieter mit einer Kopie der Überweisung zu senden und mal schauen was passiert.

 

Bin mir nicht sicher was das bringen soll. Die meisten Anbieter wollen keine Minderungsbeträge akzeptieren, nicht weil sie das Formular nicht kennen, sondern weil das WFK dann ihnen zugerechnet wird und sie dann einen laufenden Vertrag mit geerbtem WFK verwalten müssen, was einen Mehraufwand an Admin darstellt.

 

Um welchen Anbieter geht es denn eigentlich?

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