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Still Me

Ausgabeaufschläge: Konnotation und Maßgeblichkeit

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Still Me
· bearbeitet von Still Me

Hi,

ich hab' eine "Anfängerfrage", die eigentlich in keinem Verhältnis zu meinem Wissen über die Märkte steht, aber sich auf Transaktionskosten und Depots bezieht.

Die Ausgabeaufschläge, sagen wir mal bei Fonds/ETFs, finden sich ja u.a. in den wesentlichen Anlegerinformationen. Dies ist ein Prozentsatz und häufig ein Vermerk auf eine minimale Summe, falls diese nicht über den relativen Wert der Order erreicht wird. Dort sehe ich immer wieder Beträge wie 50.000 USD oder 5.000 USD. Wir reden hier aber von 50,- bzw 5,- USD Dollar , und die anglo-amerikanische Schreibweise mit dem Punkt als Trennzeichen greift hier nicht, oder? Ich finde das sehr verwirrend, da ich weder sagen kann, ob der Punkt eine 1000er Stelle kennzeichnet, oder die Nachkommestellen abtrennt (wieso sind es dann drei Stellen?). Die Logik verbietet mir aber zu glauben, dass 5000 oder gar 50000 Dollar Kosten anfallen würden.

Hier wäre ich für Hilfe sehr dankbar.

 

Aber nun das Follow-UP: Wie verbindlich sind diese Angaben bzw. wer bestimmt letztlich über die anfallenden Kosten? Ich habe einen ETF in meinem Portfolio, der 3% Aus- und Rückgabeaufschlag veranschlagt, jedoch miminum 5.000 USD (in dieser Schreibweise). Auf meiner Order waren aber nur die normalen Transaktionsgebühren zuzüglich eines börsenplatzspezifischen Entgelts ausgewiesen. Keine Spur von den 3%, oder gar den 5 (?) Dollar.

Im dümmsten Fall war zum Zeitpunkt meiner ORder ne Aktion, dass die Entgelte entfallen. Aufgefallen war es mir aber nicht, und der ETF ist jetzt auch kein so "prominenter", dass ich es für wahrscheinlich halte. Unabhängig davon wäre ich aber für eine grundsätzliche Beantwortung dieser Fragen dankbar!

Viele Grüße

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otto03
· bearbeitet von otto03

Hi,

ich hab' eine "Anfängerfrage", die eigentlich in keinem Verhältnis zu meinem Wissen über die Märkte steht, aber sich auf Transaktionskosten und Depots bezieht.

Die Ausgabeaufschläge, sagen wir mal bei Fonds/ETFs, finden sich ja u.a. in den wesentlichen Anlegerinformationen. Dies ist ein Prozentsatz und häufig ein Vermerk auf eine minimale Summe, falls diese nicht über den relativen Wert der Order erreicht wird. Dort sehe ich immer wieder Beträge wie 50.000 USD oder 5.000 USD. Wir reden hier aber von 50,- bzw 5,- USD Dollar , und die anglo-amerikanische Schreibweise mit dem Punkt als Trennzeichen greift hier nicht, oder? Ich finde das sehr verwirrend, da ich weder sagen kann, ob der Punkt eine 1000er Stelle kennzeichnet, oder die Nachkommestellen abtrennt (wieso sind es dann drei Stellen?). Die Logik verbietet mir aber zu glauben, dass 5000 oder gar 50000 Dollar Kosten anfallen würden.

Hier wäre ich für Hilfe sehr dankbar.

 

Aber nun das Follow-UP: Wie verbindlich sind diese Angaben bzw. wer bestimmt letztlich über die anfallenden Kosten? Ich habe einen ETF in meinem Portfolio, der 3% Aus- und Rückgabeaufschlag veranschlagt, jedoch miminum 5.000 USD (in dieser Schreibweise). Auf meiner Order waren aber nur die normalen Transaktionsgebühren zuzüglich eines börsenplatzspezifischen Entgelts ausgewiesen. Keine Spur von den 3%, oder gar den 5 (?) Dollar.

Im dümmsten Fall war zum Zeitpunkt meiner ORder ne Aktion, dass die Entgelte entfallen. Aufgefallen war es mir aber nicht, und der ETF ist jetzt auch kein so "prominenter", dass ich es für wahrscheinlich halte. Unabhängig davon wäre ich aber für eine grundsätzliche Beantwortung dieser Fragen dankbar!

Viele Grüße

 

Da du keine ISIN nennst kann man es nicht direkt prüfen.

 

Vermutlich sind damit Beträge und Gebühren für den Creation/Redemption Prozess gemeint - Geschäfte zwischen Market Maker/Designated Sponsor und KAG, als Retail Kunde bist du davon nicht betroffen.

 

Als Kunde bei Kauf/Verkauf zahlst du die von deinem Broker in seinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Gebühren/Provisionen und nicht die von der KAG genannten.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Wie verbindlich sind diese Angaben bzw. wer bestimmt letztlich über die anfallenden Kosten?

Für normale Anleger, die ETFs an einem Börsenplatz oder über einen Makler kaufen, sind diese Bestimmungen völlig egal. Dort erwirbt man die Anteile von einem Market Maker oder anderen Marktteilnehmern, nicht direkt vom Emittenten.

 

Beispiel iShares:

Können iShares ETFs über BlackRock gekauft oder zurückgenommen werden?

Nein. iShares ETFs können nicht über BlackRock gekauft oder zurückgenommen werden. Stattdessen werden iShares ETFs über Wertpapiermakler, Finanzmakler und andere Finanzorganisationen, über die Anleger auch mit Aktien handeln können, gekauft oder verkauft.

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