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Fledolo

Bausparvertrag: Bemessungsgrundlage für Wohnungsbauprämie?

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Fledolo
· bearbeitet von Fledolo

Liebe Forengemeinde,

 

ich habe einen Bausparvertrag bei der LBS und habe für letztes Jahr noch einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Hier gibt es aber eine kleine Meinungsverschiedenheit mit der LBS.

 

Werte für 2014

  • Guthabenszinsen: 663,67 €

  • Bonus: 574,47 €

  • Kapitalertragsteuer + Soli auf Zinsen: 175,02 € (Freistellungsauftrag nicht bei der LBS hinterlegt)

  • Kapitalertragsteuer + Soli auf Bonus: 151,51 €

  • keine Einzahlungen in 2014
  • ledig, d.h. volle Wohnungsbauprämie bei 512 € prämienwirksamen Aufwendungen

  • von der LBS berücksichtigte prämienwirksame Aufwendungen: 489 € < 512 € ("Guthabenszinsen" minus "Kapitalertragsteuer + Soli auf Zinsen")

Auf (unverbindliches) Anraten eines (von der LBS unabhängigen) Finanzberaters habe ich in 2014 nichts auf den Bausparvertrag eingezahlt und meinen Freistellungsauftrag zu einem anderen Institut geschickt. Der Berater hat mir nämlich gesagt, dass als Bemessungsgrundlage für die Wohnungsbauprämie lediglich der Bruttozins (663,67 € > 512 €) zählen würde. Die LBS dürfte bei der Bemessungsgrundlage für die Wohnungsbauprämie nicht die Steuern abziehen. Außerdem hat mir das Online-Portal der LBS angezeigt, dass für die volle WOP keine weiteren Aufwendungen mehr nötig sind.

 

Nun macht die LBS es doch anders (berücksichtigt also abweichend von der Meinung des Beraters und abweichend von der Auskunft der LBS-Online-Portals nur 489 € statt 664 €). Daraufhin habe ich mich bei der LBS beschwert. Ich habe die Antwort bekommen, dass man die Steuern abziehen müsse ("Wir können Ihnen doch keine Wohnungsbauprämie auf die Steuern gewähren!"). Dann hätte ich doch lieber den Freistellungsauftrag bei der LBS lassen sollen...

 

Weiß hier jemand, ob das Vorgehen der LBS korrekt ist (und der Berater und das Online-Portal sich geirrt haben)?

 

Es ist mir klar, dass es hierbei um einen kleinen Schaden geht, da mir nur ein kleiner Teil der Prämie verloren gegangen ist. Aber ich würde gerne für die Zukunft wissen, welche Bemessungsgrundlage die korrekte ist (Bausparverträge meiner Eltern).

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FranzFerdinand

Warum Geld, dass einem Vertrag nie zufliesst als Einzahlung eingerechnet werden soll, ist mir nicht klar. Meiner Meinung nach liegt die LBS mit ihrer Interpretation richtig. Maßgeblich ist der reale (= netto-)Zufluß.

 

Anders wäre es, wenn die Zahlung der Zinsen erst vollständig erfolgt und DANN der Steuerabzug erfolgt. (So macht das zB Cortal Consors). Das ist hier aber unklar.

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Fledolo
· bearbeitet von Fledolo

Warum Geld, dass einem Vertrag nie zufliesst als Einzahlung eingerechnet werden soll, ist mir nicht klar. Meiner Meinung nach liegt die LBS mit ihrer Interpretation richtig. Maßgeblich ist der reale (= netto-)Zufluß.

 

Anders wäre es, wenn die Zahlung der Zinsen erst vollständig erfolgt und DANN der Steuerabzug erfolgt. (So macht das zB Cortal Consors). Das ist hier aber unklar.

 

Mhh... Also zuerst wurden die 663,67 € auf dem Bausparvertrag gutgeschrieben. Erst danach wurden in weiteren Buchungen die Steuern abgezogen (aber auch die für den Bonus). Könnte die LBS dann nicht auch die Steuerabzüge für den Bonus berücksichtigen? Denn es hat ja definitiv noch mehr Abzüge gegeben, als die LBS berücksichtigt hat.

 

Kennt hier jemand die gesetzliche Grundlage für den von der LBS vorgenommenen Abzug? Ich kann nämlich nichts finden...

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FranzFerdinand

Hier § 2 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wopg/gesamt.pdf

 

Die Auffassung der LBS ist vermutlich, dass der besteuerte Teil der Anlage nicht zufliesst. Das ist ja im Ergebnis auch zutreffend.

 

Wegen der paar Euro würde ich da keine Welle machen sondern nächstes Mal einfach mehr einzahlen.

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