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alex08

Ausl. Fonds mit im Ausland verdientem Geld - Strafsteuer?

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alex08
· bearbeitet von alex08

Hallo zusammen,

 

ich war für eine gewisse Zeit in Schweden voll steuerpflichtig, da ich dort wohnte und arbeitete. Während dieser Zeit habe ich Geld gespart, welches ich dort in (thes.) Fonds anlegte und zwar bei einer schwedischen Bank (wo ich weiterhin ein Konto und Depot habe). Mittlerweile bin ich wieder in Deutschland und hier voll steuerpflichtig. Die Fonds sind nicht in Deutschland erhältlich bzw. nicht im Bundesanzeiger.

 

Mir ist klar, dass ich die Werterhöhung der thes. Fonds in der deutschen Steuererklärung angeben muss. Ich frage mich jedoch, wie die Fonds a) während sie laufen und b) bei Verkauf besteuert werden. Kommt hier die "Strafsteuer" zur Geltung? [sofern es sie noch gibt: http://www.fondsprofessionell.de/news/steuer-recht/nid/eugh-kippt-deutsche-pauschalbesteuerung-intransparenter-auslaendischer-fonds/gid/1017550/ref/1/]

 

Vielen Dank.

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Raccoon

Hallo zusammen,

 

ich war für eine gewisse Zeit in Schweden voll steuerpflichtig, da ich dort wohnte und arbeitete. Während dieser Zeit habe ich Geld gespart, welches ich dort in (thes.) Fonds anlegte und zwar bei einer schwedischen Bank (wo ich weiterhin ein Konto und Depot habe). Mittlerweile bin ich wieder in Deutschland und hier voll steuerpflichtig. Die Fonds sind nicht in Deutschland erhältlich bzw. nicht im Bundesanzeiger.

 

Mir ist klar, dass ich die Werterhöhung der thes. Fonds in der deutschen Steuererklärung angeben muss. Ich frage mich jedoch, wie die Fonds a) während sie laufen und b) bei Verkauf besteuert werden. Kommt hier die "Strafsteuer" zur Geltung? [sofern es sie noch gibt: http://www.fondsprofessionell.de/news/steuer-recht/nid/eugh-kippt-deutsche-pauschalbesteuerung-intransparenter-auslaendischer-fonds/gid/1017550/ref/1/]

 

Vielen Dank.

Das wird an deinem FA liegen, wie besteuert wird. Im günstigsten Fall versteuerst du jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge und bei Verkauf den Kursgewinn (nicht vergessen, dann die schon versteuerten Beträge geltend zu machen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden!). Ansonsten sieht es schlecht aus und du hättest besser im Jahr vor deiner Rückkehr die Fonds verkauft.

 

Siehe u.a. hier (Absatz "Anmerkungen"): http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/ertraegen-aus-intransparenten-investmentfonds_166_280956.html

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