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ai123

zuviele Stimmrechte auf Eintrittskarten

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ai123
· bearbeitet von ai123

Mal angenommen, per Übertragung wurde vor etlichen Monaten eine bestimmte Anzahl von Aktien einer Aktiengesellschaft von einer auf mehrere Personen verteilt; nun ist aber die Summe der Stimmrechte auf den persönlichen Eintrittskarten größer als die ursprüngliche Anzahl der verteilten Aktien und auch größer als die Summe der Aktien in den Depots dieser Personen:

- Ist das eine Verwässerung aller rechtmäßigen Stimmrechte?

- Werden damit Beschlüsse der Hauptversammlung unwirksam?

- Welche Maßnahme verhindert üblicherweise ein Zuviel an Stimmrechten auf den Eintrittskarten?

- Wird ein Zuviel an Stimmrechten auf den Eintrittskarten üblicherweise durch die Depotbank oder die Aktiengesellschaft verhindert?

- Wer ist die Organisation, die das überwacht? Bafin?

- Was tun in so einem Fall?

- Welche Rechtsmittel bestehen?

- Gleiche Fragen für den Fall, dass jemand eine persönliche Eintrittskarte erhalten hat, der gar keine Aktien dieser Aktiengesellschaft besitzt.

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NicoBLN

Handelt es sich um Nennbetragsaktien oder Stückaktien?

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ai123

Handelt es sich um Nennbetragsaktien oder Stückaktien?

 

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft ist eingeteilt in auf den Namen lautende Stückaktien.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Was ist der Sinn der Frage?

Geht es um ein börsengelistetet AG?

Geht es um ein Klitschen-AG, bei der wegen Schluderei gegen den Vorstand und/oder Beschlüsse der HV vorgegangen werden soll?

Wurden die Eintrittskarten/Stimmrechte auf der HV genutzt?

Wurde auf der HV noch einmal kontrolliert? (So kenne ich das.)

Ohne dass die Fehler auffielen?

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ai123

Was ist der Sinn der Frage?

Ich möchte die üblichen Vorkehrungen verstehen, die eine Übervertretung verhindern.

Soweit ich das kannte, waren Aktien, für die Eintrittskarten bestellt wurden, bis zur Hauptversammlung irgendwo zu hinterlegen oder zu sperren, damit deren Stimmrechte nicht mehrfach genutzt werden können.

 

Geht es um ein börsengelistetet AG?

Geht es um ein Klitschen-AG, bei der wegen Schluderei gegen den Vorstand und/oder Beschlüsse der HV vorgegangen werden soll?

Mal angenommen, es wäre ein DAX30-Unternehmen.

 

Wurden die Eintrittskarten/Stimmrechte auf der HV genutzt?

Wäre das eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

 

Wurde auf der HV noch einmal kontrolliert? (So kenne ich das.)

Ohne dass die Fehler auffielen?

Ich möchte verstehen, wie das auf der HV feststellbar sein soll. Dazu müsste dem Veranstalter der Depotinhalt derjenigen Personen bekannt sein, die auf den Eintrittskarten als Aktionär ausgewiesen sind. Das ist ja schon aus Datenschutzgründen kaum feststellbar.

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Ramstein

Aufgrund deines Antwortverhaltens sehe ich persönlich dich nicht als sinnvollen Diskussionspartner an und verabschiede mich hier.

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B3n

Die Eintrittskarten hast du direkt vom Unternehmen bekommen ?

Dann sind die mit Ihrem Aktienregister hinterher. Das passiert durchaus häufig je nach Unternehmen.

 

Wenn die von der Bank versendet wurden ist das sehr ungewöhnlich.

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ai123

Die Eintrittskarten hast du direkt vom Unternehmen bekommen ?

Dann sind die mit Ihrem Aktienregister hinterher. Das passiert durchaus häufig je nach Unternehmen.

 

Vom beauftragten Aktionärsservice des Unternehmens. Ganz viele Monate hinterher. Das ist doch aber nicht in Ordnung, weil dererlei Schlamperei das Stimmgewicht rechtmäßiger Aktionäre verwässert (je nach Beteiligungshöhe sogar erheblich).

 

Außerdem hatte ich dem Aktionärsservice telefonisch mitgeteilt, dass die Einladungen nicht mit dem Aktienbestand übereinstimmen.

Die meinten, das beträfe nur die Einladungen.

Eine obligatorische Überprüfung des tatsächlichen Aktienbestands würde vor Versendung der Eintrittskarten verhindern, dass fehlerhafte Eintrittskarten versendet würden.

Diese Schutzbehauptung hat sich nun als unwahr herausgestellt.

Für mich sieht es jetzt so aus, dass die Abläufe so angelegt sind, dass der Fehler im Aktionärsverzeichnis ohne proaktive Meldung der eingeladenen Aktionäre vom Unternehmen nie entdeckt würde.

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