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Gogs

Abgeltungssteuer für "alte" Fonds-Anteile

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Gogs

Hallo,

 

ich habe mir vor vielen Jahren (lange vor 2009) ein paar Aktienfonds-Anteile gekauft, die ich jetzt gerne verkaufen würde. Eigtl. sollten diese nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

ABER: Der Fonds wurde 2011 von der Investmentbank neu ausgerichtet (Änderung der Anlagestrategie) und umbenannt.

 

Jetzt habe ich folgende Befürchtungen:

1. Der Gewinn (ca. 30%) könnte jetzt ab der Neuausrichtung gewertet werden und meine Verluste von anno dazumal bis 2011 nicht abgezogen werden.

2. Abgeltungssteuer wird auf diesen Gewinn (abzgl. der Höhe des Freistellungsauftrags) erhoben.

 

Inwiefern sind meine Befürchtungen berechtigt?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

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otto03

Hallo,

 

ich habe mir vor vielen Jahren (lange vor 2009) ein paar Aktienfonds-Anteile gekauft, die ich jetzt gerne verkaufen würde. Eigtl. sollten diese nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.

ABER: Der Fonds wurde 2011 von der Investmentbank neu ausgerichtet (Änderung der Anlagestrategie) und umbenannt.

 

Jetzt habe ich folgende Befürchtungen:

1. Der Gewinn (ca. 30%) könnte jetzt ab der Neuausrichtung gewertet werden und meine Verluste von anno dazumal bis 2011 nicht abgezogen werden.

2. Abgeltungssteuer wird auf diesen Gewinn (abzgl. der Höhe des Freistellungsauftrags) erhoben.

 

Inwiefern sind meine Befürchtungen berechtigt?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

 

Identische ISIN?

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west263

Das ist doch hier kein Hellseher Forum! :D

1. solltest Du schon mal eine ISIN mitschicken

2. sollte dir dein Broker vorab sagen können, ob der Verkauf der Steuer unterliegt. Bei der comdirekt z.B. kann ich das selber online einsehen, welche Wertpapiere Abgeltungssteuerpflichtig sind und welche nicht.

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Gogs

Identische ISIN?

Ja, die ISIN blieb gleich.

 

Habe mich erkundigt, es läuft folgendermaßen:

Für die Anteile die ich vor 2009 erworben habe, fällt keine Steuer an.

Aber der Modus des Fonds wurde mal auf thesaurierend umgestellt. Der Gewinn für die Anteile, die dadurch seit 2009 dazugekommen sind, ist natürlich schon zu versteuern. Das ist aber in meinem Fall nicht so viel, da reicht der Freistellungsauftrag aus.

 

Meine Frage hat ist somit beantwortet, danke.

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