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ramming

Fondsfusion und Abgeltungssteuer

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ramming

Hallo zusammen,

ich habe mal eine etwas grundsätzlichere Frage und weiß nicht, wenn ich dazu befragen könnte.

 

Folgende Situation: ich hatte seit ca. 2007 Anteile am Fonds SSgA Emerging Asia Alpha (ISIN FR0000027146).

Dieser wurde im Mai fusioniert mit SSgA Lux.-Emerging Asia Equity (ISIN LU1112180481).

Die (nicht realisierten) Erträge am alten Fonds waren abgeltungssteuefrei, die des neuen Fonds sind es nicht mehr. Auf Nachfrage bei EBase erhielt ich nur die Aussage: das sind die Infos, die wir von der KAG bekommen haben. Auf der Webseite der KAG finde ich leider keine weiteren Informationen hierzu, auch keine Kontaktdaten; die kann ich also nicht befragen.

Da meine Anteile am alten Fonds seit 2007 um ca. 1900€ hinzugewonnen haben, hätte ich also wg. der Abgeltungssteuer mit einem Mal 25% davon verloren. Ich hatte auch keine Chance, die alten Anteile noch rechtzeitig zu veräußern, denn mit der Ankündigung der Fondsfusion seitens EBase wurde gleichzeitig auch der Verkauf gesperrt.

 

Ist das eigentlich okay? Kann ich da nichts gegen tun? Im Netz finde ich diverse Hinweise, dass solche Fondsfusionen eigentlich steuerneutral zu vollziehen sind. Bin aber nicht sicher, ob das nicht nur für deutsche Fonds gilt.

 

Ich finde das nicht okay; zumindest sollte ich doch die Möglichkeit haben, meine alten Anteile zu verkaufen. Ich weiß, dass die KAG ihren Sitz nicht in Deutschland hat und sie das deutsche Steuerrecht nicht interessiert. Aber kann man Wertpapiere einfach so hin- und herfusionieren?

 

Freue mich auf euren Input.

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Taxadvisor

Folgende Situation: ich hatte seit ca. 2007 Anteile am Fonds SSgA Emerging Asia Alpha (ISIN FR0000027146).

Dieser wurde im Mai fusioniert mit SSgA Lux.-Emerging Asia Equity (ISIN LU1112180481).

Die (nicht realisierten) Erträge am alten Fonds waren abgeltungssteuefrei, die des neuen Fonds sind es nicht mehr. Auf Nachfrage bei EBase erhielt ich nur die Aussage: das sind die Infos, die wir von der KAG bekommen haben. Auf der Webseite der KAG finde ich leider keine weiteren Informationen hierzu, auch keine Kontaktdaten; die kann ich also nicht befragen.

Da meine Anteile am alten Fonds seit 2007 um ca. 1900€ hinzugewonnen haben, hätte ich also wg. der Abgeltungssteuer mit einem Mal 25% davon verloren. Ich hatte auch keine Chance, die alten Anteile noch rechtzeitig zu veräußern, denn mit der Ankündigung der Fondsfusion seitens EBase wurde gleichzeitig auch der Verkauf gesperrt.

 

Ist das eigentlich okay? Kann ich da nichts gegen tun? Im Netz finde ich diverse Hinweise, dass solche Fondsfusionen eigentlich steuerneutral zu vollziehen sind. Bin aber nicht sicher, ob das nicht nur für deutsche Fonds gilt.

 

Ich finde das nicht okay; zumindest sollte ich doch die Möglichkeit haben, meine alten Anteile zu verkaufen. Ich weiß, dass die KAG ihren Sitz nicht in Deutschland hat und sie das deutsche Steuerrecht nicht interessiert. Aber kann man Wertpapiere einfach so hin- und herfusionieren?

 

 

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der steuerneutralen Fondsfusion (auch bei Auslandsfonds). Dann wären die neuen Anteile ebenfalls Altbestand. Die Alternative wäre ein entgeltliches Geschäft (Kauf/Verkauf). Dann würden die Anschaffungskosten der neuen Anteile um ca. EIR 1.900 über den AK der ursprünglichen Anteile liegen. Was nicht geht, wäre die Übernahme der ursprünglichen AK und der Wegfall des Bestandsschutzes.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Ich finde das nicht okay; zumindest sollte ich doch die Möglichkeit haben, meine alten Anteile zu verkaufen.
Steuerrechtlich hast die die alten Anteile verkauft (bezüglich des Kursgewinns steuerfrei) und die neuen gekauft.

 

Stefan

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ramming

Danke für die Antworten.

 

@Taxadvisor: die aufgezählten Möglichkeiten, sind hier relativ uninteressant. Die KAG hat die Fondsfusion in der von mir beschriebenen Weise bereits vollzogen.

 

@reckoner: Wie dieser Vorgang steuerrechtlich zu beschreiben ist, war mir schon klar. Allerdings habe nicht ICH die alten Anteile verkauft, sondern die KAG.

Ich fühle mich dieser KAG deshalb "ausgeliefert".

 

Muss ich diesen Vorgang so hinnehmen? Oder darf ich mich bei unseren Steuergesetzgebern dafür bedanken?

 

Muss ich nun befürchten, dass andere Fondsanteile, die ich vor 2009 erworben haben, ähnlich "verschwinden"?

 

Ich würde sonst alle alten abgeltungssteuerfreien Fondsanteile ASAP verkaufen, bevor mir erneut eine KAG 25% des Wertzuwachses "klaut".

Obwohl meine Fondsanlagen natürlich als langfristige Anlagen gedacht sind/waren, habe ich keine Lust zu warten, bis diese Fonds wieder 25% zugelegt haben.

Selbst wenn, würde ich nach ein, zwei Jahren (oder in welchem Zeitraum diese Fonds 25% zulegten), wieder da stehen, wo ich heute stehe.

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west263

Das war keine Fusion. Der eine Fonds wurde zum 30.4.15 liquidiert und der andere ist zum 04.05.15 neu aufgelegt worden.

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Taxadvisor

 

@Taxadvisor: die aufgezählten Möglichkeiten, sind hier relativ uninteressant. Die KAG hat die Fondsfusion in der von mir beschriebenen Weise bereits vollzogen.

 

@reckoner: Wie dieser Vorgang steuerrechtlich zu beschreiben ist, war mir schon klar. Allerdings habe nicht ICH die alten Anteile verkauft, sondern die KAG.

Ich fühle mich dieser KAG deshalb "ausgeliefert".

 

Ich würde sonst alle alten abgeltungssteuerfreien Fondsanteile ASAP verkaufen, bevor mir erneut eine KAG 25% des Wertzuwachses "klaut".

Obwohl meine Fondsanlagen natürlich als langfristige Anlagen gedacht sind/waren, habe ich keine Lust zu warten, bis diese Fonds wieder 25% zugelegt haben.

Selbst wenn, würde ich nach ein, zwei Jahren (oder in welchem Zeitraum diese Fonds 25% zulegten), wieder da stehen, wo ich heute stehe.

 

Ich versteh nur Bahnhof?? Die von mir (und Stefan) aufgezeigten Möglichkeiten sind die beiden einzigen, möglichen Alternativen.

 

Wenn die Anteile von der KAG verkauft/gekauft wurden (also keine steuerneutrale Fusion), wo soll dann der Abzug von 25% (beim Verkauf der Alt-Anteile) herkommen? Die sind steuerfrei....

 

Ich vermute mal, der SV ist wie folgt: Der Steuerabzug betrifft nicht den Veräußerungsgewinn sondern die ausschüttungsgleichen Erträge der Halteperiode. Wenn die Thesaurierungen ordnungsgemäß erklärt wurden, gibt es die Steuer über die Steuerbescheinigung und dann Steuererklärung am Jahresende wieder. Ob die Fusion steuerneutral oder steuerpflichtig abgewickelt wurde, gibt der SV nicht wieder.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

Das war keine Fusion. Der eine Fonds wurde zum 30.4.15 liquidiert und der andere ist zum 04.05.15 neu aufgelegt worden.

 

 

Das findet sich im Bundesanzeiger dazu:

 

The Company’s shareholders are informed that the EGM of the Company held on 20 April 2015 decided, with effective date as of 04 May 2015, to proceed with the merger by absorption (the “Merger”) of SSgA Emerging Asia Alpha Equity Fund I (the “Absorbed SICAV”) by State Street Emerging Asia Equity Fund (the “Absorbing Luxembourg Sub-fund”), a sub-fund of the State Street Global Advisors Luxembourg SICAV (the “Luxembourg SICAV”), a Luxembourg open-ended investment company with variable capital compliant with Directive 2009/65/EC.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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Raccoon
Muss ich diesen Vorgang so hinnehmen? Oder darf ich mich bei unseren Steuergesetzgebern dafür bedanken?

Es wäre zu prüfen, ob eine Informationspflicht seitens der KAG besteht und ob dein Broker verpflichtet ist, dir diese mitzuteilen.

In dem Fall mal den Broker nachhaken, warum sie dich nicht informiert haben.

 

Aber durchsuche erstmal dein Online-Postfach, ob es nicht vorab doch eine Information über die bevorstehenden Änderungen gab. Ich bekomme solche für einige Fonds gelegentlich und man hat dann auch die Möglichkeit bei Nichtzustimmung kostenfrei zu verkaufen.

 

Danach kann man mal über rechtliche Schritte nachdenken, sofern du meinst das sich das lohnen würde (wahrscheinlich nur, wenn du einen Rechtsschutz hast).

 

Der Steuergesetzgeber hat daran keine Schuld auch wenn die Regeln zum Nachteil des Anlegers sind, schließlich war es nicht dessen Entscheidung den Fonds zu schliessen.

 

Muss ich nun befürchten, dass andere Fondsanteile, die ich vor 2009 erworben haben, ähnlich "verschwinden"?

Die Möglichkeit besteht scheinbar.

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ramming

@Taxadvisor: ich verstehe den Begriff "Möglichkeit" so, dass ich eine Wahl habe. Eine Wahl hatte ich allerdings nicht.

 

@west263: den Begriff Fondsfusion hat EBase benutzt; ich habe ihn mir nicht ausgedacht.

 

@Raccoon: Natürlich wurde ich bereits am 21.04.2015 von meinem Fondsverwahrer EBase dazu informiert.

 

Hier der genaue Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Ramming,

hiermit möchten wir Sie über folgende Veränderungen informieren:

Wir erhielten die Mitteilung, dass der Fonds „SSgA Emerging Asia Alpha Eq.I Act. au Porteur (4 Déc.) o.N.“

(ISIN FR0000027146) - per 04.05.2015 fusioniert wird.

Was bedeutet das für Sie:

Aufgrund dieser Maßnahme schichtet die ebase den Anteilsbestand Ihres oben genannten Fonds zu

gegebener Zeit automatisch und kostenfrei in Anteile des SSGA-State Street Gl. Ad.-Emerg. Asia Fund

Fonds (WKN/ISIN noch nicht bekannt) um. Hierbei können eventuell steuerpflichtige Erträge anfallen; bitte

prüfen Sie gegebenenfalls Ihren Freistellungsauftrag.

Transaktionen (Käufe/Verkäufe/Umschichtungen) für den abgebenden Fonds sind nicht mehr möglich.

 

Sicher macht es faktisch keinen Sinn, hier Rechtsmittel einzulegen; vorausgesetzt das wäre überhaupt möglich.

Aber ich möchte halt vermeiden in Zukunft wieder in eine solche Situation zu geraten, wo mal wieder der Kleinanleger der Gelackemeierte ist.

Im übrigen auch ein Grund, warum ich mich hier gerne "herumtreibe".

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Stockinvestor

Das war keine Fusion. Der eine Fonds wurde zum 30.4.15 liquidiert und der andere ist zum 04.05.15 neu aufgelegt worden.

 

http://fondskonzept.ag/News/article/sid=43343.html

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west263

ok, sie nennen es eine Fusion.

 

Habe trotzdem noch was Interessantes gefunden. Danke Stockinvestor für die Seite.

Die FFB hat schon am 04.03.15 über diese Fusion informiert.

FFB-FondsSpotNews_70_2015_SSgA.pdf

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Taxadvisor

@Taxadvisor: ich verstehe den Begriff "Möglichkeit" so, dass ich eine Wahl habe. Eine Wahl hatte ich allerdings nicht.

 

Aber ich möchte halt vermeiden in Zukunft wieder in eine solche Situation zu geraten, wo mal wieder der Kleinanleger der Gelackemeierte ist.

Im übrigen auch ein Grund, warum ich mich hier gerne "herumtreibe".

 

Die Fondsgesellschaft hat die Möglichkeit, Du hast keine Wahl...

 

Ich verstehe aber immer noch nicht das eigentliche Problem: Die Abgst-freien Fonds steigen im Wert, dieser Wertzuwachs ist steuerfrei. Dann wird irgendwann getauscht und der bis dahin steuerfreie Wertzuwachs wird realisiert und zukünftige Wertzuwächse sind steuerpflichtig. WARUM willst Du jetzt auf mögliche zukünftige steuerfreie Wertzuwächse verzichten und statt dessen steuerpflichtige Wertzuwächse generieren, in dem Du die Fonds jetzt verkaufst?

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

...Muss ich nun befürchten, dass andere Fondsanteile, die ich vor 2009 erworben haben, ähnlich "verschwinden"?

 

 

Ja! Schon deshalb, weil es viel zu viele Fonds gibt.

 

Das Problem eines Mergers von Fonds besteht deshalb immer. Deswegen sollte man auch auf das Fondsvolumen eines Fonds achten.

Zurzeit wechseln ja viele Anleger von aktiv gemanageten Fonds auf ETFs. Da kann es schnell vorkommen, dass ein Fonds zu klein wird und die Kosten zu hoch, sodass es sinnvoll ist Fonds zu verschmelzen. Mit all den Nachteilen, die dadurch entstehen.

Wenn man viel Pech hat, ist man dann plötzlich in etwas investiert, was man vorher gar nicht wollte, weil Fondsmanager auf das Fondsvolumen des abgebenden Fonds nicht verzichten wollen.

 

http://www.geldtipps.de/geldanlage/investmentfonds/was-tun-bei-fondszusammenschluessen

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reckoner

Hallo,

 

@reckoner: Wie dieser Vorgang steuerrechtlich zu beschreiben ist, war mir schon klar. Allerdings habe nicht ICH die alten Anteile verkauft, sondern die KAG.

Ich fühle mich dieser KAG deshalb "ausgeliefert".

Wenn dir das klar wäre, dann hättest du nichts von "25% verloren" geschrieben, das ist nämlich nicht richtig. Oder meintest du, 25% der zukünftigen Kursgewinne sind verloren?

Und ja, du bist der KAG in gewisser Weise ausgeliefert, dazu hast du sie doch gerade beauftragt (man könnte es als eine Art von Vermögensverwaltung bezeichnen). Stört es dich eigentlich genauso, wenn der Fonds mal ein Wertpapier zu früh verkauft hat?

 

Muss ich diesen Vorgang so hinnehmen? Oder darf ich mich bei unseren Steuergesetzgebern dafür bedanken?
Hinnehmen wohl ja, aber was hat der Gesetzgeber damit zu tun? Der hat doch die Fondsanteile nicht verkauft, das warst doch du (indirekt - halt die Fondsgesellschaft für dich).

Das einzige was dich retten könnte ist, dass es doch eine Fusion war (siehe Link von Stockinvestor). Nur leider werden Begriff wie "Fusion", "Umwandlung", "Abspaltung", "Sachdividende" etc. oft ziemlich ungenau benutzt, noch viel mehr, wenn es wie hier um andere Sprachen geht und der vorliegende Text nur eine Übersetzung ist. Im Zweifel muss man halt klären um was es sich wirklich handelt, ggf. auch per Gericht.

 

Aber ich möchte halt vermeiden in Zukunft wieder in eine solche Situation zu geraten, wo mal wieder der Kleinanleger der Gelackemeierte ist.
Keine Frage, ich kann deinen Ärger durchaus nachvollziehen. Da hat man sich beispielsweise 2008 gedacht, man legt nochmal langfristig an, um die Steuerfreiheit zu retten, und jetzt macht die Fondsgesellschaft das alles kaputt.

Aber für die Zukunft kannst du da wohl gar nichts mehr beeinflussen. Du hättest nämlich diese Fonds gar nicht kaufen dürfen, sondern anstelle dessen andere die sich nicht auflösen (und zwar schon 2008 oder früher). Da aber niemand in die Zukunft schauen kann ...

 

Es wäre zu prüfen, ob eine Informationspflicht seitens der KAG besteht und ob dein Broker verpflichtet ist, dir diese mitzuteilen.
Und was hätte eine solche Info bitte schön geändert?

 

@Taxadvisor: ich verstehe den Begriff "Möglichkeit" so, dass ich eine Wahl habe. Eine Wahl hatte ich allerdings nicht.
Nein, keine Wahl für dich, aber u.U. eine für die Fondsgesellschaft.

 

Stefan

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ramming

Okay, okay, ich gebe zu, ich hatte einen Denkfehler.

Ich dachte, die Abgeltungssteuer gilt auch für bereits erzielte Wertzuwächse des alten Fonds.

Danke an Taxadvisor für die Aufklärung.

 

Und danke auch an Stockinvestor und west263 für die Info, dass die FFB bereits früher über diese Fusion informierte, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem ich als Kleinanleger noch hätte handeln können; im Gegensatz zur ebase. Das gibt zumindest noch mal Mecker.

 

Die Fondsgesellschaft hat die Möglichkeit, Du hast keine Wahl...

Ich bin halt davon ausgegangen, dass du mit mir sprichst ....

 

Fazit: mein Ärger ist verflogen, der Schaden doch geringer als befürchtet, dank der Aufklärung hier.

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B3n

Die Fondsfusion erfolgte von Frankreich nach Luxemburg.

Das deutsche Steurrecht sieht für eine steuerneutrale Fondsverschmelzung vor, das der alte und neue Fonds dem gleichen Aufsichtsrecht unterliegen. Das ist hier entsprechend nicht gegeben.

 

Das Problem kannst du im Prinzip bei jedem Fonds haben, ist aber sehr selten der Fall.

Aktuell besteht aber bei Fonds nach französischem Recht die Tendenz nach Luxemburg umzuziehen. Daher ist hier die Wahrscheinlichkeit wesentlich größer.

 

Allerdings bleiben dir hier auch keine wirklichen Alternativen, du kannst höchsten einen Fondstausch auf einen Fonds der dir mehr zusagt vornehmen. Den Altbestand retten kannst du nicht wenn du vor einer Fusion selbst etwas unternehmen willst.

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Raccoon
Und ja, du bist der KAG in gewisser Weise ausgeliefert, dazu hast du sie doch gerade beauftragt (man könnte es als eine Art von Vermögensverwaltung bezeichnen). Stört es dich eigentlich genauso, wenn der Fonds mal ein Wertpapier zu früh verkauft hat?

Äfpel und Birnen - ich kaufe keinen Fonds um die KAG damit zu beauftragen, daß sie diesen fusioniert bzw. schliesst und mir einen neuen aufzwingt. Von daher darf mich der Verkauf eines Wertpapieres nicht stören, die "Fonds-Fusion" aber schon, insbesondere wenn mir keine Möglichkeit gegeben wurde vorher zu verkaufen.

 

Und was hätte eine solche Info bitte schön geändert?

Er hätte die Anteile noch verkaufen können. Ist der Broker in der Pflicht die Information zeitig weiterzuleiten und hatte dies nicht getan könnte man hier ggfs. den Broker rechtlich belangen, zumindest sofern ein Schaden enstanden wäre (was hier scheinbar nicht der Fall ist).

 

Im Schreiben der Fondsgesellschaft, welches dem Schreiben der FFB anhängt, gab es zumindest die Möglichkeit vorher zu verkaufen:

In the event that the Merger would have consequences that do not correspond to your objectives, you may request the redemption of your shares at no cost until 24th April 2015 at 11am (Paris time). After that there will be a suspension period during which subscriptions and redemptions will not be possible from 24th April until the Effective Date.

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B3n

 

Und was hätte eine solche Info bitte schön geändert?

Er hätte die Anteile noch verkaufen können. Ist der Broker in der Pflicht die Information zeitig weiterzuleiten und hatte dies nicht getan könnte man hier ggfs. den Broker rechtlich belangen, zumindest sofern ein Schaden enstanden wäre (was hier scheinbar nicht der Fall ist).

 

 

 

Eine Fusion ist eine wesentliche Änderung und damit ein Dauerhafter Datenträger nach deutschem Recht Pflicht. Den muss die Bank auch weiterleiten. Zusätzlich muss das Recht zur kostenfreien(auf KAG Gebühren bezogen) Rückgabe eingeräumt werden. Das ist bei den meisten Fonds aber eh gegeben. Die wenigsten nehmen ein Rücknahmeabschlag.

Das wäre aber erstmal nur ein aufsichtsrechtlicher Verstoß. Inweit dieser aufs Zivilrecht ausstrahlt liegt wieder im Ermessen der Gerichte.

 

Für eine Schadensermittlung aber relevant inweit hier ein Schaden entstanden ist. Dieser wäre ja im Verlust der AGS Freiheit und die wäre so oder so. Hier müsste ja schon sehr plausibel begründet werden das der Mangel dieser Information einen vorherigen Fondstausch verhindert hat, den man aufgrund der AGS Freiheit nicht vollzogen hat. Und das zu "beweisen" würde ich zumindest als mehr als schwer beurteilen.

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reckoner

Hallo,

 

Äfpel und Birnen
Ja, stimmt natürlich. Mir ging es eher darum, dass manche Anleger die Performance mehr oder weniger ignorieren, dann aber wegen solcher Kleinigkeiten aufschreien.

 

Er hätte die Anteile noch verkaufen können.
Na und, wo ist der Unterschied?

Du darfst das hier nicht mit Google vergleichen, der Fall lag doch etwas anders (insbesondere, weil es dort um Aktienverluste ging, die nicht mit der Sach-Dividenden ausgleichbar sind).

 

Für eine Schadensermittlung aber relevant inweit hier ein Schaden entstanden ist. Dieser wäre ja im Verlust der AGS Freiheit und die wäre so oder so.
Genau darauf wollte ich hinaus.

 

Stefan

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Raccoon
Ja, stimmt natürlich. Mir ging es eher darum, dass manche Anleger die Performance mehr oder weniger ignorieren, dann aber wegen solcher Kleinigkeiten aufschreien.

In diesem Fall mag es eine Kleinigkeit sein, es hätte aber auch anders kommen können:

 

Na und, wo ist der Unterschied?

Der Unterschied wäre das er keine Anteile des neuen Fonds halten würde; wäre z.B. der neue Fonds direkt abgeschmiert, wäre das sicherlich sehr ärgerlich, vor allem wenn man den gar nicht wollte.

 

Du darfst das hier nicht mit Google vergleichen, der Fall lag doch etwas anders (insbesondere, weil es dort um Aktienverluste ging, die nicht mit der Sach-Dividenden ausgleichbar sind)

Ich habe nichts mit Google verglichen und weis auch nicht, worauf du dich hier beziehst. Ist wahrscheinlich aber auch egal.

 

 

Ich hätte lieber die Wahl, und dafür ist eine zeitige "Warnung" nötig. Dann gehen die Konsequenzen aus der Entscheidung auch auf meine eigene Kappe.

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Sapine

Dies ist sicherlich nicht der einzige Fall bei dem alte Fondsanteile unter Verlust der Altfallstatus in neue Fondsanteile umgetauscht wurden. Manch einem ist beim Lesen der Mitteilung keineswegs klar, dass das mehr ist als ein reiner Namenstausch. Mich selbst hat es vor einiger Zeit auch bereits mit einem Fonds erwischt und ich kann mich noch gut an meinen Zorn erinnern. Wie groß der eigentliche "Schaden" ist, hängt davon ab wie lange man den Fonds noch gehalten hätte und welche Wertsteigerungen man hätte steuerfrei vereinnahmen können. Nur es hilft nichts - der alte Fonds ist weg und der neue im Depot. Jetzt kann man nur noch überlegen, ob man den neuen haben will, denn den kann man jetzt verkaufen und ggf. in ganz was anderes umtauschen.

 

Ansonsten ist das ganze ein schönes Beispiel dafür, dass auch das Domizil eines Fonds nicht für die Ewigkeit garantiert ist und damit auch die steuerliche Einfachheit von ETFs nicht für immer und ewig gelten muss. Einfach mal kurz von DE nach LU umgezogen und schon ist Schluss mit lustig ...

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reckoner

Hallo Raccoon,

 

Ich habe nichts mit Google verglichen und weis auch nicht, worauf du dich hier beziehst. Ist wahrscheinlich aber auch egal.
OK, ersetze das "Du" durch "Man".

Und worum es bei Google ging hatte ich als bekannt vorausgesetzt, war schließlich letztes Jahr das Megathema.

 

Der Unterschied wäre das er keine Anteile des neuen Fonds halten würde; wäre z.B. der neue Fonds direkt abgeschmiert, wäre das sicherlich sehr ärgerlich, vor allem wenn man den gar nicht wollte.
Aber warum sollte der denn direkt abschmieren? Solange es ein ähnliches Anlageprofil ist dürfte es da keine nennenswerten Unterschiede geben. Eine Umwandlung eines Rentenfonds in einen Hedgefonds wird es hingegen wohl kaum geben, so blöd sind die Fondsgesellschaften nun wirklich nicht.

Und bei Fonds schadet es auch nicht, wenn plötzlich viele Anleger aussteigen (im Gegensatz etwa zu einer abgespaltenen Aktie, oder einer Kapitalerhöhung).

 

Außerdem war das Problem von ramming ja gar nicht ein eventueller (kleiner) Performanceunterschied, sondern der jetzt entfallene Steuerfrei-Status. Und daran hätte ein Verkauf auch nichts geändert, daher meine (rhetorischen) Fragen, wo der Unterschied liege.

 

Ich hätte lieber die Wahl, und dafür ist eine zeitige "Warnung" nötig.
Da stimme ich dir durchaus zu, ich kenne das auch gar nicht anders (hatte ich schon einige Male, immer mit Vorankündigung und der Möglichkeit noch rechtzeitig auszusteigen).

 

Stefan

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koageld-koaspass

schön dass man (fast) zu allen Themen hier einen Thread findet...

Wie ist es im Fall einer Fusion im gleichen Domizil und dementsprechend gleichem Recht?  Hat da jemand Erfahrung?

Habe gerade das "Terminanschreiben-Problem" betitelt mit "Fondsfusion (steuerwirksam)" für meinen Rohrkrepierer

Vontobel Fund - New Power A-EUR                       (LU0138258404)    in
Vontobel Fund - Clean Technology A-EUR              (LU0384405519)

 

Vielleicht sollte ich froh sein den Mist loszuwerden ist mittlerweile bei +/- 0 % angelangt  :blink::wacko::angry: (hier fehlt der Brechreiz-Smiley)
(habe mein Altbestanddepot Anfang Sep. 08 ! zusammengekauft), aber geplant war ein Halten/Hoffen für noch mal 20 Jahre…

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Taxadvisor

Da der alte Fonds "aufgelöst" wurde (steuerwirksam), ist das offensichtlich ein Verkauf/Neukauf. Die neuen Anteile gelten dann nicht mehr als steuerfreier Altbestand.

 

Gruß

Taxadvisor

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