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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Hallo,

 

ich habe zwecks Verlustverlagerung Ende 2014 für etwa 9,5 TEUR + 6 TEUR Stückzinsen eine Aktienanleihe auf Allianz gekauft, die im Januar 15 ausgelaufen ist.

Aus dem Ende des Zertifikats resultierten eine Zinszahlung (7,5 TEUR) und eine Position Allianz-Aktien.

 

Steuerlich habe ich beim Kauf einen Verlust in Höhe der Stückzinsen (6 TEUR) und bei Umwandlung einen Gewinn in Höhe der Zinsen zugewiesen bekommen.

Der Anschaffungskurs der Aktien entsprach den Kosten des Zertifikats inkl. exkl.Stückzinsen, was den Kurswert der Aktien (9 TEUR) übertraf.

Nun habe ich die Allianz-Aktien verkauft (8 TEUR).Gemessen an dem steuerlichen Wert habe ich einen Verlust von 1,5 TEUR zugewiesen bekommen.

Also ein Nullsummenspiel in der Liquidität (-9,5-6+7,5+8) wie auch bei der Steuer (-6+7,5-1,5).

So weit so gut.

 

Das Problem ist nun, dass der Verlust in den Aktientopf gewandert ist, obwohl streng genommen ja nur 1 TEUR ein Verlust aus Aktien ist. Die anderen 500 EUR sind eigentlich aus der Umwandlung des Zertifikats entstanden, da den AK des Zertis (9,5 TEUR) nur ein Aktienwert von 9 TEUR bei Umwandlung entsprach.

 

Ist es möglich, diese 500 EUR so umzuqualifizieren, dass sie in den allgemeinen Topf fließen? Da ich fast nie in Einzelaktien investiere, sind Verluste im Aktientopf für mich quasi verloren.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Ist es möglich, diese 500 EUR so umzuqualifizieren, dass sie in den allgemeinen Topf fließen?
Nein, da hättest du Anfang Januar verkaufen müssen. Oder alternativ die Aktien mit Gewinn (es gab dafür Zeitpunkte, und zwar nicht wenige).

In diese Richtung (Aktienverluste->sonstige Verluste) ist mir auch kein Trick bekannt, andersrum ist es hingegen einfach. :rolleyes:

 

Zum Glück bleibt dieser Verlustvortrag aber unbegrenzt lange stehen, vielleicht kaufst du ja irgendwann doch noch mal die ein oder andere Aktie.

 

Der Anschaffungskurs der Aktien entsprach den Kosten des Zertifikats inkl. Stückzinsen, was den Kurswert der Aktien (9 TEUR) weit übertraf.
Das wäre übrigens falsch, Stückzinsen gehören aus steuerlicher Sicht nicht zum Kaufpreis.

 

Stefan

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kleinerfisch
Der Anschaffungskurs der Aktien entsprach den Kosten des Zertifikats inkl. Stückzinsen, was den Kurswert der Aktien (9 TEUR) weit übertraf.
Das wäre übrigens falsch, Stückzinsen gehören aus steuerlicher Sicht nicht zum Kaufpreis.

Da hast Du völlig recht. Es hätte "exkl. Stückzinsen" heißen müssen. Habe es oben korrigiert.

PostIt auf Stirn: "Du sollst nicht Fußballgucken beim Schreiben im Forum!" :dumb:

 

Ist es möglich, diese 500 EUR so umzuqualifizieren, dass sie in den allgemeinen Topf fließen?

Nein, da hättest du Anfang Januar verkaufen müssen. Oder alternativ die Aktien mit Gewinn (es gab dafür Zeitpunkte, und zwar nicht wenige).

Meine Glaskugel war in Reparatur.:(

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Belgien

PostIt auf Stirn: "Du sollst nicht Fußballgucken beim Schreiben im Forum!" :dumb:

 

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, würde ich auf dem Postit ergänzen "... und keine Wertpapiere kaufen/verkaufen, bei denen ich mir über die steuerlichen Konsequenzen des WP-Handels nicht im Klaren bin."

 

Wenn man aus steuerlichen Motiven durch den Einkauf von Verlusten zum Jahresende eine Besteuerung von Erträgen in die Zukunft verlagern will, so sollte man tunlichst nicht auch die Verrechnungstöpfe Aktien/Sonstiges dabei durcheinander bringen. In der von Dir beschriebenen Konstellation gibt es keine Möglichkeit, die Verluste durch etwas anderes als Aktiengewinne zu 'nutzen'.

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kleinerfisch

Ich habe mich offenbar unklar ausgedrückt, als ich von einer Möglichkeit der Umqualifikation sprach.

Ich suche nicht einen Trick, analog zum Stückzinstrick, der die Verluste vom Aktien- in den allgemeinen Topf verschiebt (auf die Möglichkeit war ich noch gar nicht gekommen), sondern nach der Möglichkeit einer juristischen Umqualifikation.

 

In §20 Abs. 6 S. 5 EStG steht

Verluste..., die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen..., die aus Aktienveräußerungen entstehen, ausgeglichen werden.

 

Ich finde nun nicht klar, dass meine Verluste "aus der Veräußerung von Aktien" entstanden sind.

Sie sind vielmehr zum Teil aus der Behandlung der Umwandlung des Zertis entstanden (500 EUR) und zum anderen Teil aus einem Kursverlust während der Haltedauer der Aktien.

Den gesamten Verlust den Aktien zuzurechnen beruht ja auf der Fiktion, die Anschaffungskosten (AK) der Aktien seien die AK des Zertis. Die ist aber keineswegs zwingend, weder sachlich noch nach dem Wortlaut des Gesetzes. Genausogut könnten die 500 EUR Verlust aus dem (dann ebenso fingierten) Verkauf - man könnte auch sagen aus dem Untergang - des Zertis sein.

 

Meine Frage also: Handelt es sich bei der besagten Fiktion um eine reine Verwaltungsauffassung oder ist diese durch Rechtsprechung (auch zu analogen Fiktionen) unterstützt?

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Taxadvisor

Meine Frage also: Handelt es sich bei der besagten Fiktion um eine reine Verwaltungsauffassung oder ist diese durch Rechtsprechung (auch zu analogen Fiktionen) unterstützt?

 

§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStG:

 

Besitzt bei sonstigen Kapitalforderungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 7 der Inhaber das Recht, bei Fälligkeit anstelle der Zahlung eines Geldbetrags vom Emittenten die Lieferung von Wertpapieren zu verlangen oder besitzt der Emittent das Recht, bei Fälligkeit dem Inhaber anstelle der Zahlung eines Geldbetrags Wertpapiere anzudienen und macht der Inhaber der Forderung oder der Emittent von diesem Recht Gebrauch, ist abweichend von Absatz 4 Satz 1 das Entgelt für den Erwerb der Forderung als Veräußerungspreis der Forderung und als Anschaffungskosten der erhaltenen Wertpapiere anzusetzen; Satz 2 gilt entsprechend.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

Danke, taxadvisor, damit wäre die Sache klar - wenn auch nicht in meinem Sinne.

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