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Dandy

Beratung KFZ Versicherung

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Dandy

Ist fast schon Off-Topic, aber vermutlich ein Thema das viele im Forum interessiert. Bei der Auswahl einer KFZ-Versicherung weiß man meist über Details der Bedingungen wenig Bescheid und entscheidet oft über den Preis. Aus der Erfahrung mit anderen Versicherungen zeigt sich aber doch, dass dieses Vorgehen wenig bis gar nicht sinnvoll ist.

 

Nun gelten bei KFZ Versicherungen sicherlich andere Kriterien als bei anderen Versicherungen. Meiner naiven Sicht nach sind die wirklich existenziellen Risiken über die gesetzliche Haftpflicht abgedeckt und genau vorgegeben, wobei ich mich gerne auch hier eines besseren belehren lasse. Außerdem wählt man bei einer KFZ-Versicherung selten den größten Umfang der Schadensabsicherung, einfach weil es zu viel Geld kostet. Viele haben ja eine Teil- statt einer Vollkasko aus genau diesem Grund. Es spielt also das Thema Preis/Leistung und individuelle Ansprüche eine große Rolle.

 

Ich erwarte hier keine umfassende individuelle Beratung. Dafür würde ich auch gerne ein angemessenes Honorar bezahlen, wie viele andere hier vermutlich auch. Gut wäre es aber schon, wenn die als Direktversicherungen angebotenen KFZ-Versicherungen mitbetrachtet würden, denn der Markt ist ja inzwischen schon recht groß und möglicherweise gibt es hier die interessantesten Angebote (muss aber nicht).

 

In dem Thread sollte es eher um allgemeine Auswahlkriterien und Entscheidungshilfen gehen, die man bei Wahl einer KFZ-Versicherung mit sich selbst ausmachen muss. Konkrete Vorschläge benötigen wie immer eine individuelle Beratung, das ist klar.

 

Also, würde mich freuen über Input für wesentliche Dinge auf die man bei einer KFZ-Versicherung achten sollte.

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Matthew Pryor

Hallo Dandy,

mal schauen,ob ich da ein wenig Licht in das Dunkel bringen kann...

Grundsätzlich ist der Umfang der Haftpflichtversicherung in der Tat fast standardisiert.Unterschiede ergeben sich dennoch,zum Einen bei den Versicherungssummen:es gibt eine Mindestversicherungssumme,siehe Pflichtversicherungssgesetz.Diese beträgt 7,5 Millionen € für Personenschäden,1,12 Millionen € für Sachschäden und 50.000 € für echte Vermögensschäden.darüber hinaus können jedoch auch höhere Versicherungssummen vereinbart werden,das ist der Regelfall.Die Versicherungssumme für alle genannten Schadenarten beträgt dann zumeist 100.000.0000 €,zum Anderen unterscheiden sich die Versicherungssummen hinsichtlich der pro Geschädigten maximal gezahlten Summen.Das können dann bspw. 8 oder 15 Mio € pro geschädigter Person sein.

Unterschiede können sich auch bei der Rückstufung nach einem Schadenfall ergeben,das handhaben nicht alle Versicherer gleich.Vereinfacht gesagt:Versicherer A und B kosten bei einem Beitragssatz von 100% 500€/520€ in der Haftpflichtversicherung.Versicherer A stuft nun nach einem Schadenfall auf 120 hoch,Versicherer B aber nur auf 110%.

Der zunächst günstigere Versicherer A kostet nun 600€,Versicherer B aber nur 572€.

In welchem Umfang die Versicherer eine Höherstufung vornehmen,ist den jeweiligen Tabellen in den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Später gerne mehr...

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Starship

Ich denke es kommt darauf an, welche Leistungen Dir wirklich wichtig sind. Zum Beispiel Werkstattbindung oder freie Wahl der Werkstatt. Oder möchtest Du einen Rabattschutz haben, usw.

 

Klar, je mehr Leistungen man dazu wählt, desto teurer wird es. Vielleicht ist auch wichtig für Dich ob Du Dich lieber an einen Berater wendest, der schnell für dich da ist oder bei einer Direktversicherung evtl. auch einmal

nicht den allerbesten Service erhälst. Viele Punkte, die Du selbst entscheiden mußt. Ich persönlich lege etwas mehr Wert auf die Leistungen, es nutzt mir nichts zwar versichert zu sein und günstige Beiträge zu haben, aber

im Schadensfall erhalte ich dann nichts oder nur sehr wenig.

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Dandy

Hi Matthew.

 

danke schonmal für Deinen Input. Deiner Aussage entnehme ich schon mal, dass bei sehr hohen Schäden durchaus eine existenzielle Bedrohung auch bei einem Haftpflichtschaden entstehen kann, beispielsweise bei einem Personenschaden über 7,5 Millionen. Gilt das eigentlich pro Person oder für alle potenziell beschädigten Personen gemeinsam? Gibt es Statistiken darüber, wie häufig so etwas der Fall ist? Ich frage deshalb, weil ich keinerlei Gefühl dafür habe, wie hoch solche Kosten im Extremfall werden können. Das klingt jetzt alles ein bisschen zynisch, aber es geht halt um die Absicherung für den Extremfall, der hoffentlich nie eintritt.

 

Zur Rückstufung: Gibt es da Vorgaben oder kann das jede Versicherung halten wie sie will, also zum Beispiel Obergrenzen? Sind die Rückstufungen in die Schadensfreiheitsklassen vorgegeben oder der Willkür der Versicherung unterworfen?

 

Generell würde ich beim Thema Rückstufung sagen, dass man für sich individuell beurteilen muss, ob man eher häufiger in Unfälle verwickelt ist oder nicht. Was ich sagen will: Im Einzelnen muss man beurteilen, was einem die besseren Bedingungen in Form von höherer Versicherungsprämie wert sind.

 

Wie sieht das bei Teil- und Vollkasko aus? Da herrscht vermutlich (volle?) Narrenfreiheit bei den Versicherungsbedingungen, oder? Was sind da wichtige Punkte aus Deiner Sicht?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Gilt das eigentlich pro Person oder für alle potenziell beschädigten Personen gemeinsam? Gibt es Statistiken darüber, wie häufig so etwas der Fall ist? Ich frage deshalb, weil ich keinerlei Gefühl dafür habe, wie hoch solche Kosten im Extremfall werden können. Das klingt jetzt alles ein bisschen zynisch, aber es geht halt um die Absicherung für den Extremfall, der hoffentlich nie eintritt.

Ich muss mich an dieser Stelle zunächst kurz fassen:Man muss unterscheiden zwischen der generellen Deckungssumme pro Versicherungsfall (in aller Regel gelten hier die höheren Versicherungssummen von bspw. 100 Millionen €,die gesetzlichen Deckungssummen finden heutzutage kaum noch Anwendung).

Dann stellt sich eben die Frage,wie hoch die Entschädigungsleistung pro versicherter Person ist.Hier greifen dann innerhalb der Deckungssumme sogenannte Sublimits,die erwähnten 8,12 oder 15 Millionen €.

Im Idealfall wähle ich also eine hohe Deckungssumme UND eine möglichst hohe Versicherungssumme pro geschädigter Person.

Um es zu verdeutlichen:Habe ich zwar eine hohe Deckungssumme (100 Mio.),aber pro Geschädigtem "nur" ein Sublimit von 8 Millionen € zur Verfügung,hilft mir die hohe Deckungssumme im Extremfall nichts,wenn sich bspw. die Schadenersatzforderung des Geschädigten auf mehr als die besagten 8 Mio € beläuft.

 

Zur Rückstufung: Gibt es da Vorgaben oder kann das jede Versicherung halten wie sie will, also zum Beispiel Obergrenzen? Sind die Rückstufungen in die Schadensfreiheitsklassen vorgegeben oder der Willkür der Versicherung unterworfen?

Nein,in diesem Bereich herrscht Vertragsfreiheit.Extreme Ausreißer sind mir aber nicht bekannt.

 

Wie sieht das bei Teil- und Vollkasko aus? Da herrscht vermutlich (volle?) Narrenfreiheit bei den Versicherungsbedingungen, oder? Was sind da wichtige Punkte aus Deiner Sicht?

Da lässt sich Einiges zu schreiben.Komme ich später noch einmal drauf zurück smile.gif.

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Mal eine generelle Anmerkung ungeachtet der bisherigen ... : Die SF Klassen der Versicherer unterscheiden sich, ebenso die Bewertung der Regionalklassen. Übertragen kann man aber immer nur echte SF Klassen mit dem jeweiligen Wirkungsgrad beim neuen Versicherer.

 

Das führt zu zwei wesentlichen Problemen (die ich hier zwar nicht unterstelle, aber mal vorsichtshalber benenne):

 

1) Ist meine SF künstlich (bspw. durch Rabattretter / Boni / Vertragsübernahme), kann ich die bei einem Wechsel nicht übertragen

2) Muss ich wechseln, weil mein "ach so günstiger" Anbieter die Füße hoch gemacht hat, wird ebenfalls die echte SF übertragen, was wiederum richtig teuer werden kann

 

---

 

Ansonsten kann man bei KFZ ein paar Schubladen aufmachen. Haftpflicht soweit richtig, größte praktische Konsequenz sind die Rückstufungstabellen (Haftpflicht und Kasko haben jeweils eigene).

 

Kasko ist komplizierter und zunächst in bspw. 3 Kategorien zu unterteilen ...

 

1) Neuwagen und Wagen über den statistischen 15k ...

2) Vielfahrer

3) Besondere Fahrzeuge (bspw. Sportwagen)

 

Falle ich in eine dieser 3 Kategorien, sollte ich die Wahl sehr genau prüfen und ggf. auf langfristigen Versicherungsschutz setzen. Speziell Fall 2 ist zudem prädestiniert für ergänzende Verkehrsrechtsschutz.

 

Triviales Beispiel: Ob ich nun bspw. 12 Monate oder 24 Monate Neuwertentschädigung für den Neuwagen bekomme, kann schon einen riesigen Unterschied machen.

 

Größter Fallstrick bei Billigtarifen: Welcher Vergleichsmaßstab zur Berechnung des Fahrzeugwerts wird herangezogen. Stark vereinfacht: Die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten für ein vergleichbares Fahrzeug oder nur theoretische Maßstäbe ala DAT Werte?

 

Darüber hinaus gibt es zig Sonderkonstellationen. In der Praxis sind die meisten teureren Autos ja nicht bar bezahlt. Je nach Finanzierungskonstruktion können da auch diverse Fallstricke lauern, bspw. GAP Deckung beim Leasing. Die ganzen möglichen Sonderkonstellationen in ein paar Posts zu packen - völlig unmöglich - zudem bin ich fachlich nun wirklich nicht gerade prädestiniert für KFZ-Krams.

 

Der "normale" Versicherungsumfang Teilkasko / Vollkasko ist natürlich auch unterschiedlich. Triviales Beispiel: Was zählt eigentlich alles als "Wild" ...

 

---

 

Ungeachtet dessen ... die durchschnittlich 6 Jahre alten Fahrzeuge mit unter 8k Restwert kann man meist auch außerhalb von "Toptarifen" eindecken, ohne sich damit wirklich existenziellen Lücken hinzugeben ... nur mMn ...

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Dandy

Ok, ich merke schon. Die Versicherungen haben deutlich mehr Spielraum als ich ursprünglich dachte. Damit wird die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Angebote natürlich auch schwieriger.

 

Noch schnell eine Frage nachgeschoben: Sind die Eingruppierungen nach Region und Fahrzeug, die sich ja auf die Höhe der Prämie auswirken, einheitlich, oder handhabt das auch jede Versicherung unterschiedlich? Hintergrund der Frage: Wenn ich eine für mich eine gute und günstige Versicherung gefunden habe, gilt das dann tendenziell auch nach einem Fahrzeug- oder Ortswechsel bzw. für die Partnerin mit eigenem Auto (gleichen Versicherungsumfang vorausgesetzt)?

 

Ich denke es kommt darauf an, welche Leistungen Dir wirklich wichtig sind. Zum Beispiel Werkstattbindung oder freie Wahl der Werkstatt. Oder möchtest Du einen Rabattschutz haben, usw.

Das ist klar. Mir geht es hier auch weniger um konkrete Vorschläge, ich glaube das ergibt wenig Sinn hier im Forum zu diskutieren, sondern eher um grundsätzliche Punkte die bei dem Thema zu beachten sind. Ob man sich dann zutraut selbst die Bedingungen der Versicherungen zu vergleichen, oder lieber einen Berater hinzuzieht, muss jeder selbst wissen. Es geht mir hier nicht darum, die ideale KFZ-Versicherung für alle zu finden.

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Matthew Pryor
Noch schnell eine Frage nachgeschoben: Sind die Eingruppierungen nach Region und Fahrzeug, die sich ja auf die Höhe der Prämie auswirken, einheitlich, oder handhabt das auch jede Versicherung unterschiedlich?

Nein,die Einordnung in Typ- und Regionalklasse ist für die Versicherer nicht bindend.Unterschiede zwischen einzelnen Versicherern sind zwar eher selten,aber möglich.

 

Hintergrund der Frage: Wenn ich eine für mich eine gute und günstige Versicherung gefunden habe, gilt das dann tendenziell auch nach einem Fahrzeug- oder Ortswechsel bzw. für die Partnerin mit eigenem Auto (gleichen Versicherungsumfang vorausgesetzt)?

Ergibt sich daraus.Nein,Versicherer A kann zwar für deinen Mazda in Oldenburg preiswert sein,das muss dann aber nicht zwangsläufig für den neu gekauften BMW nach einem Umzug nach München der Fall sein.

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Zickentreiber

Ganz hilfreich finde ich den Online-Versicherungsvergleich von www.nafiauto.de, auch wenn einige Versicherer dort fehlen. Man kann eine Vielzahl von individuell relevanten Parametern angeben (und modifizieren) und bekommt dadurch ein "Gefühl" dafür, wie sich z.B. unterschiedliche Deckungsumfänge auf die Prämie auswirken. Das erleichtert dem Laien die Marktsondierung m.E. ungemein. In einem ersten Schritt kann man beispielsweise eine Liste von Kandidaten erarbeiten, die in die engere Wahl kommen (Kriterium Prämienhöhe bei vorgegebenem Mindestleistungsniveau), im zweiten Schritt schaut man sich dann die AKB im Detail an und vergleicht (Kriterium absolutes Leistungsniveau bzw. Preis-/Leistungs-Verhältnis).

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TheMarl

Auch hier eine kurze Zwischenfrage: Eine Werkstattbindung bei einem Neuwagen ist eher ungünstig, da es ggf. den Verlust der Garantie oder eventueller Kulanzleistungen bedeuten kann, oder?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nein. Die Werkstattbindung bezieht sich auf Versicherungsfälle, die wiederum bspw. einen Unfall voraussetzen. Die Herstellervorgaben beschränken sich bspw. auf Wartungen, das hat mit der Versicherung nichts zu tun. Eine Werkstattbindung führt nicht zu einem Garantieverlust.

 

Seit 2010 gilt die Bindung an die Fachwerkstatt europaweit sowieso nur noch im Zuge der Sachmängelhaftung, nicht mehr pauschal für Wartungen. Ist ja auch nachvollziehbar: Du pochst auf die Gewährleistung und lässt statt auf Kulanz / Gewährleistung in der Herstellerwerkstatt bei einer freien Werkstatt reparieren -> das übernimmt natürlich nicht der Hersteller.

 

Etwas anders kann das alles bei Finanzierung / Leasing aussehen. Für die Banken gelten andere Spielregeln als für die Hersteller ... oder sagen wir mal ... gar keine Spielregeln ... :D

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Man kann sich zum Einen vorab beim Versicherer informieren,welche Werkstätten im Verbund gelistet sind.Da sich das im Laufe der Zeit naturgemäß ändern kann,würde ich mir im Schadensfall eine neuerliche Auskunft des Versicherers einholen.Sollte keine Vertragswerkstatt des Herstellers in Betracht kommen,kann der Wagen auch in einer Werkstatt repariert werden,die nicht dem Netz des Versicherers angehört.Allerdings ist dann eine Kürzung der Leistung durch den Versicherer möglich.Ein praktisches Beispiel:Die Direct Line übernimmt dann nur 90% der tatsächlich anfallenden Kosten.

Eine Garantie kann aber auch von der Versicherung ausgesprochen werden,wenn der Wagen in einer Partnerwerkstatt repariert wird.Gesonderte Verträge schließt der Versicherer dann eben direkt mit den jeweiligen Werkstätten.Näheres findet sich in den jeweiligen Tarifbedingungen,aber nicht bei nafiauto.dähäh...

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Dandy

Ok, was sind sonst noch allgemein wichtige Punkte, auf die man bei der KFZ-Versicherung achten sollte? Noch Punkte zur Teil- und Vollkasko, die wichtig sind? Da gibt es offenbar die größten Leistungsunterschiede, wenn ich es richtig verstanden habe.

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Aragorn

Hallo Zusammen,

 

ich versuche mich mal an einer Zusammenstellung der wichtigsten Unterscheidungspunkte bzw. wodrauf man je nach Gusto achten sollte:

 

Haftpflicht

 

- Versicherungssumme Sach-/Vermögensschäden, entweder gesetzlich, 50 Mio. oder 100 Mio. (wobei die meisten Versicherer die 100 Mio bieten) Sollte auch reichen, da der bisher teuerste Unfall in der deutschen Geschichte ca. 30 Mio gekostet hat (2004 Wiehltalbrücke, Autobahn A4)

 

- Versicherungssumme Personenschäden je Person, entweder 4 Mio., 8 Mio. oder über 8 Mio., hier sollten die 8 Mio. reichen

 

- Deckungssumme Mallorca-Police (Mietwagen im Ausland), entweder beschränkt auf gesetzliche Deckung oder Deckung wie Haftpflicht (also 50 oder 100 Mio), letzteres ist in jedem Fall vorzuziehen

 

- Rabattretter, bei Erreichen von mindestens SF 25 wird man bei einem Schaden beitragsmäßig im Folgejahr nicht benachteiligt. M.W. gibt es bei Neuverträgen keinen VR mehr, der das anbietet. Bei Altverträgen durchaus üblich

 

- Rabattschutz, ein Unfall frei ohne Höherstufung, kostet immer Aufpreis, ist aber ab Erreichen von z.B. SF 10 oder höher eine Überlegung wert, nur Achtung weil man im Falle eines Unfalls in eine Sonder-Schadenfreiheitsklasse rutscht und diese beim VR-Wechsel nicht mitnehmen kann

 

- Schadenrückkauf, bietet dem Kunden die Möglichkeit, kleinere Schäden bis z.B. 500 oder 1.000 EUR im Nachhinein (Frist 6 Monate) wieder an den VR auszugleichen, somit entgeht der Kunde einer Höherstufung im Folgejahr

 

 

Das wars m.E, zum Thema Haftpflicht, oder fällt jemandem noch was ein?

 

Teilkasko

 

- Werkstattbindung ja oder nein

 

- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert? Entweder ja oder nein, Alkohol und Drogenmissbrauch ist immer ausgeschlossen

 

- Sonderzubehör mitversichert? 2.500 EUR sollten es schon sein, besser wäre unbegrenzt

 

- Wildschäden, Haarwild ist immer versichert, besser wären Tiere aller Art

 

- Tierbiss/Marderschäden, versichert oder nicht?

 

- Folgeschäden Tierbiss/Marderbiss, entweder nein oder auch Folgeschäden mitversichert (mit ggfls. Höchstgrenzen)

 

- Kaufwertentschädigung (nur gebrauchte), bis zu welchen Fristen gibt es den kompletten Kaufpreis bei Diebstahl zurück, gut sind 12 Monate, gibt aber auch z.B. 18 oder 24 Monate

 

- Erweiterung der Elementarschäden, ist z.B. Erdrutsch oder Lawinen von Berghängen mitversichert?

 

- Dachlawinen, wer kennt das nicht im Winter, Schnee oder Eisbrocken fallen auf das geparkte Auto, normalerweise nicht versichert, gibt aber VR die das mitversichern

 

- Verzicht auf SB oder reduzierte SB bei Glasbruch-Reparatur, gilt nur für Reparatur nicht für Austausch der Scheibe, es gibt Lösungen wo der VR ganz auf die SB verzichtet oder zumindest 50 % erlässt

 

- Parkrempler, es gibt VR, die Regulieren kleinere Parkrempler über die TK, ist aber eher ungewöhnlich

 

- Austausch von Schlössern nach Einbruch / Diebstahl, ja oder nein

 

- Reifenschäden, normalerweise nicht versichert, es gibt aber einige VR, die zahlen sowas, z.B. zerstochene Reifen

 

- Mietwagen, gibts beim Diebstahl kostenfrei einen Mietwagen? Haben aber auch nur wenige.

 

Das war jetzt bestimmt nicht vollständig, sollte aber fürs erste reichen.

 

Vollkasko

 

- Werkstattbindung ja oder nein, in dem Zusammenhang interessant, dass bei Werkstattbindung die VR kostenfrei einen Mietwagen zur Verfügung stellen.

 

- Kein Abzug Neu für Alt, in der Regel wird ab einem Alter des Fahrzeugs von 4 Jahren ein dem Alter un der Abnutzung entsprechender Abzug für Ersatzteile inkl Lackierung vorgenommen, Einige VR verzichten auf den Abzug Neu für Alt

 

- Entsorgung und Resteverwertung bei Totalschaden, ja oder nein, machen nur wenige VR

 

- Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug, ist bei häufigem Fahren mit Anhänger vielleicht interessant, z.B. Anhänger schaukelt sich auf und beschädigt das Zugfahrzeug, normalerweise nicht versichert, so aber schon

 

- Rabattretter und Rabattschutz siehe oben, ebenso Schadenrückkauf

 

So, mir fällt nichts mehr ein.

 

Wie oben schon erwähnt ist der beste mir bekannte Vergleichsrechner im Internet unter www.nafi-auto.de zu finden. Für einen Laien aber durchaus anspruchsvoll in der Bedienung. Makler haben auch oft die große Nafi-Software drauf. Sollte jetzt keine Werbung sein.

 

Check24 und Co. kann man in der Hinsicht vergessen, weil elementare Dinge nur rudimentär abgefragt werden und z.B. viele Versicherer wie z.B. deutschlands größter KFZ-Versicherer die HUK bei Check24 fehlt.

 

Grundsätzlich halte ich aber auch nichts von der Geiz ist Geil Mentalität und jährlichem VR-Hopping.

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Matthew Pryor
- Rabattschutz, ein Unfall frei ohne Höherstufung, kostet immer Aufpreis, ist aber ab Erreichen von z.B. SF 10 oder höher eine Überlegung wert, nur Achtung weil man im Falle eines Unfalls in eine Sonder-Schadenfreiheitsklasse rutscht und diese beim VR-Wechsel nicht mitnehmen kann

Grundsätzlich richtig,die fiktive SF-Klasse wird in der Regel nicht vom neu aufnehmenden Versicherer berücksichtigt.Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel:Die Kravag übernimmt die geschützte SF-Klasse,wenn gleichfalls ein ein Rabattschutz vereinbart wird.

 

Teilkasko

Kurzschlussschäden an der Verkabelung,ggbfs. mit/ohne Folgeschäden (→Aggregate (Lichtmaschine,Batterie,Anlasser...))?

Abseits von Vergleichsportalen:

  • Zweitwagenregelung?
  • Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten?
  • Regelungen bei Ruheversicherung und Wiederinbetriebnahme?

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Zickentreiber
Näheres findet sich in den jeweiligen Tarifbedingungen,aber nicht bei nafiauto.dähäh...

 

Zweiter Halbsatz nicht ganz korrekt: Die jeweiligen Tarifbedingungen sind über die Ergebnisliste von nafiauto.de verlinkt. Finde ich persönlich komfortabler zu vergleichen, als mir das Zeug langwierig einzeln von den Homepages der Versicherer zusammenstoppeln zu müssen.

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polydeikes

Das macht den zweiten Halbsatz keinen mm weniger korrekt, nächster Versuch.

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morini

- Rabattretter, bei Erreichen von mindestens SF 25 wird man bei einem Schaden beitragsmäßig im Folgejahr nicht benachteiligt. M.W. gibt es bei Neuverträgen keinen VR mehr, der das anbietet. Bei Altverträgen durchaus üblich

 

- Rabattschutz, ein Unfall frei ohne Höherstufung, kostet immer Aufpreis, ist aber ab Erreichen von z.B. SF 10 oder höher eine Überlegung wert, nur Achtung weil man im Falle eines Unfalls in eine Sonder-Schadenfreiheitsklasse rutscht und diese beim VR-Wechsel nicht mitnehmen kann

Gerade aufgrund der Abschaffung des Rabattretters bei Neuverträgen, den ich in meinem Altvertrag noch habe, fühle ich mich an meine jetzige Versicherungsgesellschaft gebunden.

 

Die Tatsache, dass man beim Rabattschutz im Falle eines Unfalls in eine Sonder-Schadenfreiheitsklasse rutscht und diese beim VR-Wechsel nicht mitnehmen kann, macht den Rabattschutz im Vergleich zum Rabattretter sehr unattraktiv.

 

 

 

 

 

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FranzFerdinand

Ich habe meine beiden Autos bisher immer mit 1.000€ SB in der VK und 150€ in der TK versichert, weil die VK für mich nur das gröbste verhindern soll, bzw. ich empfinde die relativ hohe Absicherung für kleines Geld als sinnvoll. Andererseits kostet SB 500€ statt 1.000€ nur etwa 35€ Aufpreis pro Jahr, also ein Schaden in 14 Jahren, und es hat sich gelohnt. In den letzten 10 Jahren hatte ich allerdings keinen versicherungsrelevanten Schaden.

 

Wie haltet ihr es mit dem Selbstbehalt?

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Humunculus

Hab seit Mai einen Neuwagen und mit SB 1000 / 500 abgeschlossen. Ob das schlau war, weiß man wie immer erst hinterher, aber für mich geht es auch nur um große Sachen, und da es bis über 2k Schäden ohnehin meist günstiger ist, die Schäden selbst zu zahlen, hat das für mich so am meisten Sinn gemacht...

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polydeikes

Wie haltet ihr es mit dem Selbstbehalt?

 

150/300 ... regelmäßig VK-Schäden gehabt in der Vergangenheit. Seit 2002 bedauerlicherweise deutlich im Plus hinsichtlich Prämien vs. verursachten Schäden. Die Huk hat mich trotzdem noch lieb. :-

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hugolee

Bisher hab ich beim Erstwagen (22.000km jährlich):

 

VK 300Euro SB

TK 0Euro SB

 

Ich hatte in der Vergangenheit oft Steinschläge auf der Frontscheibe, meist natürlich im Sichtbereich und dann ist ne neue Scheibe fällig.

Die Beitragsdifferenz zwischen TK 150 bzw. 0Euro SB hab ich bei einer Scheibe in 4Jahren wieder.

 

Beim Zweitwagen ( 8.000km jährlich):

TK 150Euro SB

 

 

 

Die angesprochene hohe Selbstbeteiligung bei der Vollkasko müsste ich mal überlegen.

DANKE für die Anregung.

 

 

hugolee

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Ich hatte in der Vergangenheit oft Steinschläge auf der Frontscheibe, meist natürlich im Sichtbereich und dann ist ne neue Scheibe fällig.

Die Beitragsdifferenz zwischen TK 150 bzw. 0Euro SB hab ich bei einer Scheibe in 4Jahren wieder.

Ganz schlechtes Beispiel. Die meisten Teilkaskoversicherungen zahlen die Reparatur trotz Selbstbeteiligung komplett. (auch die billigen Direktversicherer)

EDIT link entfernt

Warum? Weil's billiger für die Versicherung ist jetzt 80 EUR für die Scheibenreparatur zu zahlen, als in 4 Wochen 80% der neuen Scheibe zuzügl. Einbau bezahlen zu müssen. Neue Scheibe wegen Steinschlag im Sichtbereich ist meiner Erfahrung nach eher die Ausnahme.

Diese Art Steinschläge hatte ich in meinen 20 Jahren autofahren genau 1 mal und da kam der Stein seitlich vom Gegenverkehr rübergespritzt. Mehr Abstand zum Vordermann hilft ansonsten ungemein bei der Vermeidung von Steinschlägen auf Motorhaube und Frontscheibe.

 

300 EUR SB in der VK ist doch nicht hoch? In Anbetracht der Rückstufung und SB nimmt man die VK doch eh erst in Anspruch wenn man den Wagen umfangreich "zerlegt" hat, also ab Schadenssummen von mehreren tausend EUR aufwärts. Hier wüßte ich wirklich nicht welchen Schaden ich alle 3 Jahre regulieren lassen sollte um die höhere Prämie für die niedrigere SB und Rückstufung zu rechtfertigen.

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

Ich hatte in der Vergangenheit oft Steinschläge auf der Frontscheibe, meist natürlich im Sichtbereich und dann ist ne neue Scheibe fällig.

Die Beitragsdifferenz zwischen TK 150 bzw. 0Euro SB hab ich bei einer Scheibe in 4Jahren wieder.

Ganz schlechtes Beispiel. Die meisten Teilkaskoversicherungen zahlen die Reparatur trotz Selbstbeteiligung komplett. (auch die billigen Direktversicherer)

https://www.carglass.de/kosten/

Warum? Weil's billiger für die Versicherung ist jetzt 80 EUR für die Scheibenreparatur zu zahlen, als in 4 Wochen 80% der neuen Scheibe zuzügl. Einbau bezahlen zu müssen. Neue Scheibe wegen Steinschlag im Sichtbereich ist meiner Erfahrung nach eher die Ausnahme.

Diese Art Steinschläge hatte ich in meinen 20 Jahren autofahren genau 1 mal und da kam der Stein seitlich vom Gegenverkehr rübergespritzt. Mehr Abstand zum Vordermann hilft ansonsten ungemein bei der Vermeidung von Steinschlägen auf Motorhaube und Frontscheibe.

 

Ich fahre noch nicht so lange Auto, hatte aber auch schon Steinschläge, und zwar genau im Sichtbereich, von daher finde ich es schon nicht verkehrt, die SB in der Teilkasko eher niedrig zu nehmen. ich hab mich allerdings für 150 Euro SB entschieden, der Aufpreis zu 0 Euro SB wäre bei meiner Versicherung dann doch sehr teuer.

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