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da12345

Besteuerung steuereinfach thesaurierend (ETF)

Empfohlene Beiträge

da12345
· bearbeitet von da12345

Ich habe mich hier im Forum schon ein bisschen umgeschaut und blicke leider nicht ganz durch.

Ich bin Student und wollte einfach schonmal anfangen, geringfügig zu sparen, damit ich später - wenn ich arbeite - einfach den Sparbetrag erhöhen und nichts viel weiter tun muss.

Ich bin jetzt bei comdirect und möchte 25€ im Monat ansparen in einen (zumindest bisher) steuereinfachen thesaurierenden ausländischen ETF (wahrsch. Comstage World Index).

Ich weiß schon, wie ich im Bundesanzeiger nachschauen kann, ob dieser auch weiterhin "steuereinfach" ist :)

 

Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht, möchte aber sicher gehen, dass ich schon alles verstehe ;)

 

Ich habe jetzt lediglich zwei Fragen:

 

1) Ein steuereinfacher thesaurierender ETF im Ausland erfordert eine Angabe in der Steuererklärung, oder? Diese kann ich dann der Steuerbescheinigung entnehmen, die ich vom Depotanbieter irgendwann erhalten werde?

2) Ist das erforderlich, wenn ich den Pauschbetrag von 801€ nicht erreichen werde?

 

Weil, wenn ich das nicht mache, droht mir ja die Doppelbesteuerung - also auch die Besteuerung des Zinseszins, richtig?

Oder kann ich das Ganze ignorieren, solange ich eh nicht an die 801€ rankomme? Eigentlich nicht, oder, weil, wenn ich dann letztendlich das Ganze verkaufe, wird das ja nicht berücksichtigt, sondern es wird nur der insgesamte Gewinn betrachtet?

 

Die dauerhaft steuereinfachen sind bei comdirect ja leider alle nicht Teil der "Aktion" und kosten Gebühren...

 

edit: Oder muss ich gar nichts angeben? Wie ihr seht, bin ich verwirrt...

 

Weil dort steht: https://www.justetf....nvestieren.html

 

"AUSNAHME: Nullthesaurierung Swap-ETFs (426 ETFs) haben vielfach keine laufenden Erträge aufgrund der Fondskonstruktur. Eine Erklärung ist damit nicht notwendig."

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reckoner

Hallo,

 

2) Ist das erforderlich, wenn ich den Pauschbetrag von 801€ nicht erreichen werde?
Ja, unbedingt. Sonst hast du später (beim Verkauf) Probleme, die bereits erfolgte Versteuerung (bzw. Freistellung) nachzuweisen.

 

Weil, wenn ich das nicht mache, droht mir ja die Doppelbesteuerung - also auch die Besteuerung des Zinseszins, richtig?
Nein, Zinseszinsen sind sowieso steuerpflichtig, es sind schließlich ganz normale Kapitalerträge.

Und Doppelbesteuerung kann es ja nur sein, wenn auch schon beim ersten mal Steuern abgeführt werden (was bei im Ausland thesaurierten Beträgen nicht der Fall ist).

 

weil, wenn ich dann letztendlich das Ganze verkaufe, wird das ja nicht berücksichtigt, sondern es wird nur der insgesamte Gewinn betrachtet?
Korrekt, das geschieht aber in jedem Fall. Nur, wenn du die Thesaurierungen bereits erklärt/versteuert hast, dann kannst du dir die von der Bank einbehaltenen Abgeltungsteuern vom Finanzamt zurückholen.

 

"AUSNAHME: Nullthesaurierung Swap-ETFs (426 ETFs) haben vielfach keine laufenden Erträge aufgrund der Fondskonstruktur. Eine Erklärung ist damit nicht notwendig."
Klar, wenn du einen Fonds ohne Erträge hast, dann brauchst du auch nichts zu erklären (Nullmeldungen kann man sich in einem solchen Fall sparen).

 

Stefan

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da12345
· bearbeitet von da12345

Okay, danke :)

 

Der Comstage wäre also kein Nullthesaurisierungs-ETF? Was heißt das denn genau?

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west263

solange das so bleibt, hast Du keine Eintragungen in der Steuererklärung (steuereinfach / steuerschön)

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da12345

Ah okay, dachte ich mir, da...

 

"Comstage-ETFs sind eine Ausnahme, weil sie niemals ausschüttungsgleichen Erträge erzielen. Also kann es auch nicht zur Doppelbesteuerung kommen. Der Carmignac Investissement ist offensichtlich auch steueroptimiert, zumindest hat er in den letzten zwei Jahren keine ausschüttungsgleichen Erträge erzielt. Es gibt aber keine Garantie, dass das so bleibt."

ich das gefunden habe.

https://www.wertpapier-forum.de/topic/33068-etf-depot-ohne-steuerkram/page__st__60

Also einfach einzahlen, nichts tun und jedes Jahr mal ein Blick in den Bundesanzeiger bzw. Forum werfen?

Puh, gut... Das wäre nämlich schon albern, wenn ich gerade eh keine Steuererklärung brauche und mich dann extra damit auseinander setzen muss für geringe Euro-Beträge :)

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west263

der ETF thesauriert zum Geschäftsjahresende. Innerhalb der nächsten 4 Monate bekommst Du dann von deinem Broker eine Thesaurierungsmitteilung. Wenn da dann 0€ stehen, kannst Du dir den Blick in den Bundesanzeiger sparen.

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odensee
2) Ist das erforderlich, wenn ich den Pauschbetrag von 801€ nicht erreichen werde?
Ja, unbedingt. Sonst hast du später (beim Verkauf) Probleme, die bereits erfolgte Versteuerung (bzw. Freistellung) nachzuweisen.

 

Für steuereinfache Thesaurierer?

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reckoner

Hallo odensee,

 

Für steuereinfache Thesaurierer?
Für mich passt das gar nicht zusammen, entweder ist ein Fonds steuereinfach, oder er ist thesaurierend.

 

https://www.justetf.com/de/news/etf/steuereinfach-in-etfs-investieren.html

Zitat: "Ausschüttende ETFs werden im Gegensatz zu thesaurierenden ETFs als steuereinfach angesehen."

 

Stefan

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

Hallo odensee,

 

Für steuereinfache Thesaurierer?
Für mich passt das gar nicht zusammen, entweder ist ein Fonds steuereinfach, oder er ist thesaurierend.

 

https://www.justetf.com/de/news/etf/steuereinfach-in-etfs-investieren.html

Zitat: "Ausschüttende ETFs werden im Gegensatz zu thesaurierenden ETFs als steuereinfach angesehen."

 

Stefan

 

Der Holzmeier-Thread ist dir bekannt? Thesaurierende Fonds ohne ausschüttungsgleiche Erträge verursachen keinen steuerlichen Mehraufwand.

Der Zitat von justetf ist inhaltlich falsch. Da kommt die ishares-Krankheit ins Spiel. Viele ausschüttende Fonds thesaurieren einen Teil ihrer Erträge (zum Ende des GJ). Oft sind die verbleibenden Auschüttungen zu klein, bzw finden zum GJ-Ende nicht statt, um die durch die Thesaurierung aufgelaufene Steuerschuld zu decken. Das macht vermeintliche Ausschütter steuerhässlich.

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reckoner

Hallo,

 

Der Holzmeier-Thread ist dir bekannt?
Nein. Warum verlinkst du nicht direkt?

 

Thesaurierende Fonds ohne ausschüttungsgleiche Erträge verursachen
Kannst du das mal erklären? Was sind "ausschüttungsgleiche Erträge"? Der Begriff ist für mich schon widersprüchlich, was haben Erträge (etwa Dividenden, die der Fonds einnimmt) mit Ausschüttungen zu tun?

 

verursachen keinen steuerlichen Mehraufwand.
Und schon wieder so ein komisches Wort (Mehraufwand). Der TE fragt imho nicht nach Mehraufwand, sondern nach Aufwand, er möchte am liebsten gar keinen.

 

Viele ausschüttende Fonds thesaurieren einen Teil ihrer Erträge (zum Ende des GJ).
Und damit sind es (Teil)Thesaurierer.

 

Stefan

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Hellerhof

Hallo,

 

Der Holzmeier-Thread ist dir bekannt?
Nein. Warum verlinkst du nicht direkt?

Geschenkt.

 

Thesaurierende Fonds ohne ausschüttungsgleiche Erträge verursachen
Kannst du das mal erklären? Was sind "ausschüttungsgleiche Erträge"? Der Begriff ist für mich schon widersprüchlich, was haben Erträge (etwa Dividenden, die der Fonds einnimmt) mit Ausschüttungen zu tun?

Die Erträge, die im Fonds anfallen, fließen dir nicht zu, sondern verbleiben im Fonds: Thesaurierung. Versteuern muss man die dennoch. Steuerlich werden sie wie Ausschüttungen behandelt, du musst sie also jährlich versteuern. Der Begriff ist also keineswegs in sich widersprüchlich.

 

 

verursachen keinen steuerlichen Mehraufwand.
Und schon wieder so ein komisches Wort (Mehraufwand). Der TE fragt imho nicht nach Mehraufwand, sondern nach Aufwand, er möchte am liebsten gar keinen.

Eine Steuererklärung sollte man so oder so machen, für die angesprochenen Fonds fällt kein weiterer Aufwand an. Aber egal,.... geschenkt!

 

Viele ausschüttende Fonds thesaurieren einen Teil ihrer Erträge (zum Ende des GJ).
Und damit sind es (Teil)Thesaurierer.

Und dennoch werden sie beim Emittenten und diversen Portalen als Ausschütter geführt, daher kommt ja auch das von mir angesprochene Problem.

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da12345

Also doch eine Steuererklärung? :)

Oder wird alles abgerechnet, wenn ich irgendwann mal verkaufe?

 

Da ich zur Zeit keinen Grund für eine Steuererklärung habe, frage ich halt. Später wird es offensichtlich dazu kommen.

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troi65
Für steuereinfache Thesaurierer?
Für mich passt das gar nicht zusammen, entweder ist ein Fonds steuereinfach, oder er ist thesaurierend.

Für viele Produkte von comstage kann man das so nicht unterschreiben.

Es geht auch steuereinfach und thesaurierend als Kombi.

Ob auch andere ETF-Anbieter denselben "Steuerservice" wie comstage bieten, wäre nebenher mal interessant.

Für einige ( wenige ) Aktien-ETFs von dbx-tracker dürfte ( noch ) dasselbe gelten.

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odensee

Also doch eine Steuererklärung? :)

Oder wird alles abgerechnet, wenn ich irgendwann mal verkaufe?

 

Da ich zur Zeit keinen Grund für eine Steuererklärung habe, frage ich halt. Später wird es offensichtlich dazu kommen.

 

1) Du suchst dir einen steuereinfachen ETF aus. Dazu siehe den oben verlinkten "Holzmeier-Thread"

2) Du gibst bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag ab.

3) Solange du nicht mehr als 801 Euro Kapitaleinkünfte hast, bist du damit fertig.

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Holzmeier

4) und wenn du (bei einem deutschen Broker) mehr als 801 € Kapitaleinkuenfte haben solltest, braeuchtest du dann auch nichts weiter zu tun.

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west263

Er wollte erstmal nur wissen, wenn er 25€ in einen comstage World ETF investiert, eine Steuererklärung ausfüllen muss.

 

Die einfache Antwort lautet: NEIN nicht nötig!

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