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adrenos

Basisrente mit BU aufschwatzen lassen - was nun?

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adrenos
· bearbeitet von adrenos

Ich habe mir vor etwa 5 Jahren eine Kombination aus BU und Basisrente aufschwatzen lassen und möchte euch nun um Rat bitten:

 

Vorgeschichte:

 

Ich selbst bin Student, habe vor etwa 5 Jahren eine „Basisrente mit BU-Rente und Airbag“ (in Schicht 1) abgeschlossen. Mein Vater hat sich das damals von unserem „Berater“ (Verkäufer wäre wohl treffender) für mich aufschwatzen lassen. Er hatte davor schon eine BU bei der Alten Leipziger für mich abgeschlossen aber der Herr von dem Finanzbetrieb mit den 3 Buchstaben wäre der Meinung das geht natürlich besser und hat das dann in das o.g. Kombiprodukt umgewandelt. Dumm und naiv wie ich war, habe ich mich nicht damit beschäftigt, sondern nur abgenickt, den BU-Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben.

 

Jetziger Zeitpunkt:

 

Ich habe mich nun angefangen selbst mit meinen Versicherungen zu beschäftigen und habe gelesen, dass in den meisten Fällen besser wäre BU und Basisrente zu trennen. Und die ach so tollen Steuervorteile aus der Schicht 1 kehren sich ja auch um, sollte ich die BU beziehen und ich muss die BU-Rente relativ hoch versteuern. Zusätzlich ist eine Klausel im Vertrag, die mich im BU Fall von meinen Basisrenten entbindet und die Versicherung diese (mit Dynamisierung) weiterzahlt (das finde ich natürlich nicht schlecht). Beträge die monatlich zu zahlen sind: Basisrente: 71,41 und BU: 70,87

 

Problem: Ich habe jetzt natürlich auch mitbekommen (z.B. durch das WPF) wie genau diese Gesundheitsfragebögen auszufüllen sind und wie schnell einem bei vergessenen/fehlenden Angaben im Leistungsfall die Zahlung verwehrt wird. Klasse, ich habe mir damals natürlich nicht viel Zeit genommen und auch mein Vater hatte davon nicht wirklich Ahnung und so bin ich mir ziemlich sicher, dass dort ein paar Sachen vergessen wurden, die mir im Ernstfall eine Arglistige Täuschungs-Klage einbringen könnten. Beispiel: Das war direkt nach meinem Abi, ich war auch etwas gestresst und hatte dann teilweise Konzentrationsstörungen und hab mich geistig manchmal einfach „komisch“ gefühlt und hab mir einen Termin bei einer Psychiaterin geben lassen (klingt übertrieben, war es wahrscheinlich auch, aber ich wollte sichergehen dass ich nichts habe und bin/war privat versichert) und war auch dort. Sie hat mir gesagt ich soll mir nicht so viel Sorgen machen und es sei alles in Ordnung. Was sie allerdings in die Akte geschrieben hat weiß ich natürlich nicht. Und ich glaube, dass ich das z.B. aus Scham nicht angegeben hab und dabei war es kurz vor dem Abschluss (Saudämlich, weiß ich nun selber).

 

 

 

So nun habe ich mir überlegt was ich mache und bin auf folgende Alternativen gekommen:

 

1. Ich könnte den ganzen Mist platt machen, hab dann 5 Jahre umsonst gezahlt.

 

2. Ich könnte Basisrente kündigen und BU Rente laufen lassen. Der „Berater“ hat noch nicht geantwortet ob das geht. Haken: Ich lebe immer im Risiko, dass ich im Leistungsfall aufgrund vergessener Angaben nichts bekomme. Aber wie ist das mit der Verjährungsfrist? Greift die wirklich und es ist dann nach 10 Jahren völlig egal was ich angegeben hab und was nicht?

 

3. Basisrente kündigen, BU laufen lassen, vergessene Sachen nachmelden. Haken: diese Sachen sind nun schon 10Jahre her und evtl. vergesse ich so wieder was.

 

4. Lassen wies ist. Meiner Meinung nach nicht das Gelbe vom Ei.

 

5. Alles platt machen und ne neue BU suchen und es diesmal gewissenhaft machen.

 

 

 

Ich weiß, dass es oft gesagt wird, dass eine BU die wichtigste Versicherung nach der Haftpflichtversicherung ist. Deshalb beschäftige ich mich auch damit.

 

Allerdings könnte einem Neuabschluss folgendes im Wege stehen:

 

- Ich habe eine Lebensmittelallergie und hatte damit schon 2 mal einen allergischen Schock (das haben wir damals glaube ich bei den Gesundheitsfragen mit angegeben).

 

- Vor 1,5 Jahren allerdings bekam ich eine Herzmuskelentzündung, war deshalb ne Woche im Krankenhaus und hatte Nachuntersuchungen etc. war aber nach 6 Monaten wieder komplett gesund (wurde mir auch vom Arzt bestätigt). Ich weiß allerdings nicht ob die Versicherer das genauso sehen.

 

- Ich habe Knick/senk/Spreizfüße. Ist ja an sich nichts schlimmes, aber könnte aufgrund dessen mein Bewegungsapparat aus der Versicherung ausgeschlossen werden?

 

- War in den letzten 5 Jahren einmal beim HNO Arzt weil ich ab und zu son Knacken in den Ohren hatte (so als hätte man Wasser im Ohr) und wollte eigentlich nur, dass er reinschaut ob die Ohren verstopft wären oder so. Ende vom Lied: Nichts verstopft aber er hat dann noch einen teuren Frequenz-Hörtest gemacht (beim Privatpatienten kann man das ja :angry:) und meinte ich hätte evtl. nen leichten Hörsturz. Hatte letztendlich aber nie wieder Probleme damit. In der Akte stehts jetzt wahrscheinlich trotzdem

 

So jetzt noch ein kurzer Gedanke von mir, auch wenn das viele naiv finden werden: Brauche ich denn eine BU so dringend? Ich hab nen Abschluss in BWL und studiere jetzt Medizin und glaube eigentlich, dass selbst wenn ich körperlich für den Arztberuf irgendwann nicht mehr geeignet sein sollte doch eigentlich mit dem BWL Job gut ne Alternative finden sollte. Das trifft natürlich nicht zu wenn man BU wegen Depressionen etc. wird, aber evtl. für die körperlichen Sachen.

 

 

 

So leute, was ratet ihr mir? :thumbsup:

 

 

 

EDIT:

Meine gemachten Fehler bitte nicht wiederholen, sucht euch am besten einen fähigen Makler (z.B. hier im Forum) und achtet drauf auch vor der Auskopplung in die 1++ umstufen zu lassen, wenn das für euch möglich ist!

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tyr

So leute, was ratet ihr mir? :thumbsup:

Deine bestehende BU-Risikoversicherung nicht leichtfertig zu kündigen. Wenn du morgen BU wirst halte ich es für besser, zumindest eine Chance zu haben, dir im vorhandenen BU-Vertrag die Leistung erstreiten zu können, statt gar nichts zu haben, dein Erspartes aufzubrauchen und auf Familie und Staat zu hoffen.

 

Ich würde mich daher an deiner Stelle gründlich informieren und den BU-Risikovertrag erst dann kündigen, wenn sichergestellt ist, dass du übergangslos einen besseren BU-Schutz hast.

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adrenos

So leute, was ratet ihr mir? :thumbsup:

Deine bestehende BU-Risikoversicherung nicht leichtfertig zu kündigen. Wenn du morgen BU wirst halte ich es für besser, zumindest eine Chance zu haben, dir im vorhandenen BU-Vertrag die Leistung erstreiten zu können, statt gar nichts zu haben, dein Erspartes aufzubrauchen und auf Familie und Staat zu hoffen.

 

Ich würde mich daher an deiner Stelle gründlich informieren und den BU-Risikovertrag erst dann kündigen, wenn sichergestellt ist, dass du übergangslos einen besseren BU-Schutz hast.

 

Danke für deine Antwort tyr, dann werde ich auf jedenfall erstmal nichts überstürzen.

 

Doch wie genau soll ich jetzt am besten weitermachen? Schauen zu welchen Konditionen ich einen neuen Vertrag bekomme?

 

LG adrenos

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adrenos

Habe jetzt endlich Antwort von dem MLP-Fritzen bekommen bezüglich der Frage ob man die BU ach abkoppeln kann:

 

"[...]können Sie jederzeit die BU der AltenLeipziger abkoppeln und in die steuerlich ungeförderte Schicht 3 überführen, also als selbständige BU z.B. fortführen. Dieser Wechsel erfolgt ohne erneute Risikoprüfung, allerdings zu dann geltendem Abschlussbedingungen (ist wie Neuabschluss, neues Eintrittsalter/ Rechnungszins). Die Basisrente stellen Sie dann ganz oder teilweise beitragsfrei."

 

 

Als nächstes wäre jetzt mein Schritt nachzuschauen was die Psychiaterin damals in meine Akte geschrieben hat. Danach die restliche Gesundheitshistorie aufarbeiten und schauen was ich noch vergessen hatte.

zusätzlich dann auch die Gesundheitshistorie der letzten 5 Jahre ausgraben und dann schauen zu welchen Konditionen ich einen Neuvertrag bei der Alten Leipziger und bei anderen BU-Versicherungen bekomme.

 

Macht das so Sinn oder reite ich mich jetzt durch irgendwas rein und/oder hab irgendwas übersehen?

 

 

LG

Adrenos

 

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adrenos

So, habe mich nun auf weiteres Anraten (per PN) dazu entschlossen, die BU einfach auszukoppeln und zu hoffen, dass in den nächsten 5 Jahren nichts passiert und die fehlenden Angaben damit verjährt sind.

Vielen Dank an dieser Stelle schonmal an dieses Forum :thumbsup:

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Gerne
· bearbeitet von Gerne

Das geht leider nicht so einfach.

Falsch ausgefüllte Gesundheitsfragen sind Obliegenheitsverletzungen, die verjähren nach 30 Jahren / BGB. Wenn deine Rente später kommt ist alles gut, wenn nicht ..pustekuchen!

 

Du kannst versuchen, per Widerruf den Vertrag von Anfang an aufheben zu lassen, dann erhältst du deine Beiträge zurück und kannst sauber noch einmal neu anfangen.

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polydeikes

Und jetzt stellen wir die Uhr mal auf nach 2002 ... :-

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Gerne

Und jetzt stellen wir die Uhr mal auf nach 2002 ... :-

 

??????????

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polydeikes

Sabbel keinen Quakkes, kneif dir am besten gleich die Validierung, lies die §§ 123 und124 BGB und versuch zu verstehen, warum ein Satzzeichen in jedem Fall völlig hinreichend ist.

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Peter Wolnitza

Das geht leider nicht so einfach.

Falsch ausgefüllte Gesundheitsfragen sind Obliegenheitsverletzungen, die verjähren nach 30 Jahren / BGB. Wenn deine Rente später kommt ist alles gut, wenn nicht ..pustekuchen!

 

Du kannst versuchen, per Widerruf den Vertrag von Anfang an aufheben zu lassen, dann erhältst du deine Beiträge zurück und kannst sauber noch einmal neu anfangen.

 

Hüstel...hüstel..

 

evtl. hilft der kurze, aktuelle Artikel hier weiter. Viel Erfolg! Guckst Du hier

 

.... vielleicht verstehst Du dann die Reaktion von @Polydeikes

Einfach in Zukunft ein wenig vorsichtiger sein, mit dem Rausposaunen von Dingen, die man glaubt irgendwann mal irgendwo gelesen oder gehört zu haben....rolleyes.gif

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Gerne

Das geht leider nicht so einfach.

Falsch ausgefüllte Gesundheitsfragen sind Obliegenheitsverletzungen, die verjähren nach 30 Jahren / BGB. Wenn deine Rente später kommt ist alles gut, wenn nicht ..pustekuchen!

 

Du kannst versuchen, per Widerruf den Vertrag von Anfang an aufheben zu lassen, dann erhältst du deine Beiträge zurück und kannst sauber noch einmal neu anfangen.

 

Hüstel...hüstel..

 

evtl. hilft der kurze, aktuelle Artikel hier weiter. Viel Erfolg! Guckst Du hier

 

.... vielleicht verstehst Du dann die Reaktion von @Polydeikes

Einfach in Zukunft ein wenig vorsichtiger sein, mit dem Rausposaunen von Dingen, die man glaubt irgendwann mal irgendwo gelesen oder gehört zu haben....rolleyes.gif

 

vorab: aggressive Reaktionen a la Polydeikes finde ich prinzipiell einem Forum nicht förderlich, auch wenn ich mich nach neuem VVG tatsächlich vergaloppiert habe. Asche auf mein Haupt.

 

ich hatte mich vor ca. einem Jahr mit einem Bearbeiter der Nürnberger unterhalten, der mir berichtete, dass der VU gegen Obliegenheitsverletzungen vorgehe, da gerade Makler vor einigen Jahren mit der Verjährungsfrist BU verkauft haben unter dem Motto : "wenn die es nicht merken, ist es versichert."

 

Allerdings muss ich mich tatsächlich korrigieren, die Frist wegen arglistiger Täusschung ist wohl nach neuem VVG auf 10Jahre begrenzt-insofern sorry für meine 30 Jahre!

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odensee

vorab: aggressive Reaktionen a la Polydeikes finde ich prinzipiell einem Forum nicht förderlich, auch wenn ich mich nach neuem VVG tatsächlich vergaloppiert habe. Asche auf mein Haupt.

 

off-topic: ich fand die Reaktion von polydeikes (Uhr auf nach 2002 stellen) humorvoll und bin ganz froh, dass hier einige Experten mitlesen/schreiben, die auf Fehler hinweisen.

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polydeikes

Agressiv? Nö, Hilfe zur Selbsthilfe in erster Linie. Es wird auch mit Versuch #3 nicht weniger Quakkes. Die Frist ergibt sich nicht aus dem neuen VVG (2008), sondern aus der Änderung der übergeordneten und bereits inkl. §§ benannten Norm, dem BGB. Das VVG stellt nur darauf ab.

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adrenos

Vielen Dank für die weiteren Antworten/Klarstellungen.

 

Noch eine kurze Frage zur Verjährung:

 

wenn ich jetzt die BUZ auskopple und daraus eine selbsständige BU in schicht 3 mache (ohne erneute Risikoprüfung, wie vom MLP-Verkäufer angeboten) dann gilt doch für das Verjährungsdatum immernoch das Abschlussdatum der BUZ? Das heißt selbst nach Auskopplung sind fehlende/falsche Angaben nach weiteren 5 Jahren verjährt, und mir entsteht durch die Auskopplung in dieser Hinsicht kein Nachteil, richtig?

 

LG Adrenos

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Peter Wolnitza

Vielen Dank für die weiteren Antworten/Klarstellungen.

 

Noch eine kurze Frage zur Verjährung:

 

wenn ich jetzt die BUZ auskopple und daraus eine selbsständige BU in schicht 3 mache (ohne erneute Risikoprüfung, wie vom MLP-Verkäufer angeboten) dann gilt doch für das Verjährungsdatum immernoch das Abschlussdatum der BUZ? Das heißt selbst nach Auskopplung sind fehlende/falsche Angaben nach weiteren 5 Jahren verjährt, und mir entsteht durch die Auskopplung in dieser Hinsicht kein Nachteil, richtig?

 

LG Adrenos

 

Moin,

 

Du kannst i.d.R nur dann gegen Deine Obliegenheiten beim Beantworten von Gesundeitsangaben verstossen, wenn Du auch danach gefragt wirst.....insofern richtig

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adrenos
· bearbeitet von adrenos

Hey Leute,

vielen Dank erstmal soweit für eure Hilfe und besonders an die ganzen anderen Foren-Informationen die hier überall zugänglich sind :thumbsup:

 

 

Ich hab das Thema in letzter Zeit leider etwas schleifen lassen, bin aber gerade dabei auszukoppeln bzw. kurz davor.

 

Meine Ursprüngliche BU war auf 2000 Brutto (mit Leistungsdynamik) ausgelelgt. Jetzt bin ich am überlegen wie ich die ausgekoppelte BU in Schicht 3 richtig konzeptioniere. Wenn die Bedingungen so bleiben (2000 Euro und Leistungsdynamik) würde ich ca. 96 Euro zahlen. Die Beträge für die anderen Möglichkeiten poste ich, sobald ich das Angebot habe. Mein Ziel ist eine Absicherung im BU Fall von 2000 Euro monatlich.

 

Ich habe mir folgende Möglichkeiten überlegt (ich bin noch 3-4 Jahre Student und habe daher noch kein Einkommen):

1. 2000 Euro + Leistungsdynamik

 

2. 2000 Euro ohne Leistungsdynamik Meine Überlegung:Allein die Überschussbeteiligung reicht mir ja vielleicht aus, obwohl ich natürlich weiß, dass die nicht garantiert ist.

 

3. 1500 Euro und sobald ich Einkommen habe auf 2000 Euro nachversichern (Bei der Alten Leipziger steht online, dass ich unter bestimmten Umständen nachversichern kann. z.B. akademischer Abschluss)

Vorteil aus meiner Sicht: Ich zahle jetzt 3-4 Jahre geringere Beiträge solange ich noch kein Einkommen habe. Nachteil: Jetzt geringer abgesichert und bei Nachversicherung gelten die gerade zu diesen Zeitpunkt geltenden Tarife, also für mich wird es dann Betragsmäßig wahrscheinlich teurer 1500 + 500 Euro abzusichern, da bei den 500 Euro das neue Eintrittsalter ausschlaggebend ist. Und dieNachversicherung OHNE erneuten Gesundheitsfragebogen dürfte die Verjährungsfristen etc. doch nicht negativ beeinflussen oder?

 

4. Mit 1500 Euro versichern und sobald ich ein Einkommen habe solange die Dynamiken mitnehmen, bis ich auf 2000 bin. Nachteil: Wird hier die Dynamik nicht auch fürs neue Eintrittsalter berechnet? Also im Prinzip wie bei der Nachversicherung?

 

 

Sollte ich noch irgendeine Möglichkeit in Betracht ziehen oder sind manche davon aus einem Grund quatsch? Mein persönlicher Favourit wäre bis jetzt Möglichkeit 2. Klar, man muss dazu die Beiträge kennen, die poste ich sobald ich das Angebot vorliegen habe, möchte nur erstmal wissen, ob meine Überlegungen in die richtige Richtung gehen oder ich evtl. noch die Beiträge zu anderen Konstellationen erfragen muss.

 

 

 

Danke für eure Hilfe, ihr habt mir bis hierhin schon sehr geholfen!:)

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
2. 2000 Euro ohne Leistungsdynamik Meine Überlegung:Allein die Überschussbeteiligung reicht mir ja vielleicht aus, obwohl ich natürlich weiß, dass die nicht garantiert ist.

Alternativ könntest du auch eine höhere Rente versichern,und zwar um den Beitragsteil,den du jetzt für die Leistungsdynamik zahlst.Beim Tippen dieser Zeile fällt mir allerdings ein,dass das gar nicht möglich ist.Du bist Student,da ist bei 2000 € monatlicher Rente Schluss.Zur Nachversicherung:Du bist gar nicht einmal zwingend auf die Nachversicherung angewiesen,sondern könntest,so du die Voraussetzung für das Höchstalter (35) erfüllst,auch die Ausbaugarantie nutzen.

Und dieNachversicherung OHNE erneuten Gesundheitsfragebogen dürfte die Verjährungsfristen etc. doch nicht negativ beeinflussen oder?

Richtig.Zumindest dahingehend,dass die Fristenregelungen des Erstvertrages nicht von Neuem zu laufen beginnen.

 

4. Mit 1500 Euro versichern und sobald ich ein Einkommen habe solange die Dynamiken mitnehmen, bis ich auf 2000 bin. Nachteil: Wird hier die Dynamik nicht auch fürs neue Eintrittsalter berechnet? Also im Prinzip wie bei der Nachversicherung?

Ginge natürlich auch.Dynamik sollte immer vereinbart werden,gerade die Regelung der AL erlaubt eine maximale Steuerungsflexibilität.Und ja,für die dynamischen Erhöhungen wird immer das jeweilige Alter zur Berechnung herangezogen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die ereignisabhängige Nachversicherung der AL geht ohne Gesundheitsfragen, die ereignisUNabhängige nur mit der HIV- / Herz / Krebsfrage. Egal ob Nachversicherung oder Dynamik, gerechnet wird immer mit dem jeweiligen Eintrittsalter für diesen Baustein.

 

Vorteil der Dynamik ist insofern gegeben, da diese bei der AL nicht auf die Nachversicherung angerechnet wird. Bin ich durch Dynamiken bspw. bei 1300 von ursprünglich 1000, kann ich noch immer bis 1500 nachversichern ... 2800 statt 2500 also.

 

Die Fristen laufen nicht neu, nur für die ereignisunabhängige Nachversicherung im Zuge der Krebs- und Krabbenfrage.

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adrenos

Danke Matthew und Polydeikes für die Antwort!

Sobald ich die Höhe der Beiträge für die o.g. Möglichkeiten weiß, poste ich sie hier und entscheide mich.

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adrenos

So ich habe jetzt die Beiträge geschickt bekommen:

 

- alle mit einer Dynamik von 5%, bis 67 Jahre

 

- 1500 €: 68,27 EUR (94,83 EUR ohne Überschüssbeteiligung)

- 1500 € + 1% garantierte jährliche Rentensteigerung: 72,78 EUR (101,09 EUR ohne Überschüsse)

- 2000€: 90,31 EUR (125,44 EUR ohne Überschüsse)

- 2000€ + 1% garantierte Rentensteigerung: 96,32 EUR (133,79 EUR ohne Überschüsse)

 

Ich tendiere den letzten beiden Möglichkeiten.

 

LG Adrenos.

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polydeikes

Und erwartest jetzt was?

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Matthew Pryor

So ich habe jetzt die Beiträge geschickt bekommen:

 

- alle mit einer Dynamik von 5%, bis 67 Jahre

 

- 1500 €: 68,27 EUR (94,83 EUR ohne Überschüssbeteiligung)

- 1500 € + 1% garantierte jährliche Rentensteigerung: 72,78 EUR (101,09 EUR ohne Überschüsse)

- 2000€: 90,31 EUR (125,44 EUR ohne Überschüsse)

- 2000€ + 1% garantierte Rentensteigerung: 96,32 EUR (133,79 EUR ohne Überschüsse)

 

Ich tendiere den letzten beiden Möglichkeiten.

 

LG Adrenos.

Ich zu Variante 3.Was du hast,hast du in Bezug auf die Absicherungshöhe.Bei der AL kaufst du dir Stand jetzt ein hervorragendes Bedingungswerk,und du weißt auch nicht,was die Zukunft mit sich bringt.Zum Einen erfolgt die Nachversicherung nicht auf Basis des jetzigen Bedingungswerkes (was nicht schlecht sein muss,es ist durchaus möglich,dass die Bedingungen zum Zeitpunkt der Nachversicherung noch einmal verbessert wurden bzw. gleich geblieben sind),aber auch Rechnungsgrundlagen und steuerliche Regelungen können sich ändern.

Zum Anderen kannst du naturgemäß nur dann nachversichern,wenn keine BU vorliegt.Wollen wir einmal hoffen,dass das nicht der Fall sein wird,komplett ausschließen lässt es sich nun einmal nicht.Sollte das Budget für die als Student maximale Rentenhöhe vorhanden sein,würde ich die auch absichern.

Und dann,bei Eintritt in das Berufsleben und entsprechendem Einkommen,bei Bedarf entsprechend anpassen.Die Frage nach einer Dynamik stellt sich gerade bei der AL ohnehin nicht,da du beliebig oft widersprechen kannst.Also 5% wählen und dann flexibel über die Jahre steuern.

Zur LD...nun ja,guten Gewissens kann dir keiner diese Entscheidung abnehmen.Wie bereits im Sticky dargestellt,kann sich eine LD dann positiv auswirken,wenn eine lange Phase der Berufsunfähigkeit eintritt,schlimmstenfalls natürlich in jungen Jahren bis zum Laufzeitende.

Ich persönlich denke nicht,dass die Versicherer die Überschussbeteiligung über einen prägnanten Zeitraum komplett einstampfen werden und das weiterhin eine entsprechende,wenn auch zuweilen niedrige,Anpassung erfolgen wird.Und meine daher,dass man mit einer von Beginn an auskömmlich kalkulierten Rentenhöhe in Verbindung mit einer hohen Dynamik vor Eintritt des Leistungsfalles gut schlafen kann.

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adrenos
· bearbeitet von adrenos

Danke Matthew für deine Tips.

 

Dann werde ich wahrscheinlich die 2000 ohne LD nehmen.

 

 

Ich hatte im BU Thread gelesen, dass man mit jährlicher Zahlweise zusätzlich Geld spart. Muss ich das gleich beim Abschluss angeben oder kann ich das auch noch später auf jährliche Zahlweise umstellen?

 

 

LG Adrenos

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Lässt sich auch später noch umstellen.Bei jährlicher Zahlweise entfällt schlicht der Zuschlag (bzw. Abzug),der bei unterjähriger Zahlweise zumeist verlangt wird.

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Linke89
· bearbeitet von Linke89

Hey =),

hoffe du hast dich noch nicht komplett für eine Variante entschieden. Möchte dir vielleicht erst einmal vorab ein bisschen Input geben.

 

Wenn du Angst hast, dass Angaben nicht korrekt gemacht wurden, kannst du das jeder Zeit von einen unabhängigen Berater prüfen lassen. Auch beim Neuabschluss kannst du dir

überlegen einen Berater zuziehen. Das schlimmste was nämlich passieren kann ist, dass am Ende dein Versicherungsunternehmen nicht leistet.

 

 

Was du noch berücksichtigen solltest:

 

- Laufzeit der BU mindestens bis 65

- BU-Renten Erhöhung mindestens 1% ( die Inflation frisst dir sonst deine Kaufkraft der bu-leistung)

- Dynamik kannst du gerne mit rein nehmen. Das bietet dir die Möglichkeit jetzt als Student mit einen niedrigen Beitrag zu starten. Mit den Jahren erhöhen sich deine Konditionen (wenn Dynamik > Inflationsrate). Hast du dein BU-Renten Ziel erreicht (z.B. 1500€ im Monat), kannst du die Dynamik anpassen.

- Schau unbedingt, dass es sich bei deiner BU um TOP-Konditionen handelt. TOP-Konditionen leisten früher und auch rückwirkend. Normale BUs sind zwar günstiger aber dann darfst recht lange auf dein Geld warten. In der Berufsunfähigkeit bedeutet das, Vermögen auflösen.

- Deine BU in der BASIS war nicht zwangsweise schlecht. Du musst sie zwar versteuern in der Leistungsphase, aber dein Steuersatz in einer Berufsunfähigkeit ist auch deutlich niedriger. Wenn man das Berücksichtigt und dann die BU in einer BASIS auf 1.200€ (inkl. 200€ Steuern), anstatt 1.000€ ansetzt rechnet sich das ;)

- Jetzt zum Anbieter auch hier: ACHTUNG !! - manche klagen ganz gerne zuerst bevor sie Leisten. Schau dir Alternativen an.

 

 

Beste Grüße

 

Philipp

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