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xorax

Gesundheitsfragen bei BU Antrag

Empfohlene Beiträge

xorax
· bearbeitet von xorax

Zu mir

 

Ich war das erste Mal seit 10 Jahren letztes Jahr bei einem Arzt und habe eine Vorsorgeuntersuchung (ich bin 45) machen lassen,

dabei wurden zu hohe Harnsäure- und Cholesterinwerte festgestellt und ein BMI von 30,4.

Ich muss dazu sagen, bevor ich beim Arzt war habe ich 5 Monate nicht mehr geraucht und in dieser Zeit 8 Kilo zugenommen.

Dies ist jetzt wieder auf einem besseren Level BMI 28 und ich wette die Harnsäure- und Cholesterinwerte sind auch wieder normal.

 

Beim durchgehen des Antrags bei Condor ist mir nicht klar, was ich wirklich angeben muss.

Es bezieht sich auf die Frage

 

12. Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5

Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte

Beschwerden oder geistige bzw. körperliche

Schäden als Folgen von Krankheiten oder Verletzungen,

 

 

Was muss ich jetzt bei der Frage beantworten

e) des Stoffwechsels (z.B. Zuckerkrankheit, Blutfetterhöhung, Gicht)? ja/nein

 

Gicht habe ich nicht, erhöhte Harnsäurewerte == ja

Blutfetterhöhung == ja

 

Ist die Verschreibung (mir wurde Allopurinol gegen erhöte Harnsäurewerte verschrieben, die ich aber nicht nehme)

oder Festellung eines erhöten Wertes schon eine medizinisch behandelte Beschwerde, Krankheit oder Behinderung?

 

 

ähnliches steht auch bei der Alten Leipziger und mir ist nicht klar wie das in meinem Fall gemeint ist

 

1.Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden

 

1.5 des Stoffwechsels (auch Diabetes, Cholesterin-, Triglycerid-, Harnsäure-erhöhung)? nein/ja

 

kann mir jemand helfen?

Bringt es etwas mich nochmal Untersuchen zu lassen?

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polydeikes

Was sagt denn der Vermittler?

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xorax
· bearbeitet von xorax

Für Ihn sind das keine Krankheiten, ich kann alles mit nein ankreuzen.

 

Glücklicherweise habe ich hier im Forum viel gelesen und auf Grund dessen meine Krankenakte besorgt, sowie die ges. Patientenquittungen besorgt.

 

Außerdem oben angegebenen Dingen steht dort weiter nichts.

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HaRaS1983

Ich wäre da sehr vorsichtig, sobald was in der Krankenakte steht ist es was... lverstehe schon, dass Vermittler nichts angeben will. Condor war doch die Versicherung die fast alles ablehnt, sobald man irgendwo Ja ankreuzt :D

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Na dann. Formblatt machen, alles genau aufschreiben und den Vermittler mit Unterschrift bestätigen lassen, dass es sich nicht um angabepflichtige Umstände im Sinne der vorvertraglichen Anzeigepflicht gem. §19 VVG handelt. Danach mit Unterschrift bestätigen lassen, dass der Vermittler die uneingeschränkte persönliche Haftung für diese Empfehlung übernimmt, zusätzlich Versicherungsnummer und Anbieter seiner aktuellen Vermögensschadenshaftpflicht niederschreiben.

 

Im Antrag ankreuzen (bzw. bei der anderen Gesellschaft im Ergänzungsfeld ergänzen), dass der VERMITTLER die Gesundheitsfragen ausgefüllt hat.

 

Wenn er das mitmacht, freu dich.

 

 

Ich wäre da sehr vorsichtig, sobald was in der Krankenakte steht ist es was... lverstehe schon, dass Vermittler nichts angeben will. Condor war doch die Versicherung die fast alles ablehnt, sobald man irgendwo Ja ankreuzt :D

 

Richtig, die Jungs mit der Heuschnupfenproblematik ... :lol: :lol: :lol::thumbsup:

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xorax

Ich werds versuchen, trotzdem interessieren mich meine ürsprünglichen Fragen persönlich

 

All dies sind in der Krankenakte keine Diagnosen, es sind nur Laborwerte und Krankheiten bin ich mir die letzten 10 Jahre nicht bewusst.

 

Vielleicht sollte ich anders Fragen

Muß ich eine Diagnose zu den Fragen

(12. Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5

Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte

Beschwerden oder geistige bzw. körperliche

Schäden als Folgen von Krankheiten oder Verletzungen,

e) des Stoffwechsels (z.B. Zuckerkrankheit, Blutfetterhöhung, Gicht)? ja/nein)

haben?

 

 

 

oder Bei der Alten Leipziger

(1.Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden

1.5 des Stoffwechsels (auch Diabetes, Cholesterin-, Triglycerid-, Harnsäure-erhöhung)? nein/ja)

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polydeikes

Du machst es dir unnötig schwer. Entsprechend ironisch fiel meine Antwort aus.

 

Vergleiche ...

 

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. ...

 

AL

 

7. Sind Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern untersucht, beraten oder behandelt worden (auch Operationen, Strahlen-, Chemotherapie)?

 

Die Routineuntersuchung, Vorsorgeuntersuchung, Checkups usw. usf. ... alles angabepflichtig, völlig unabhängig von jedweder "habe ich eine Krankheit" Überlegung.

 

Und genau so macht man das auch: Man benennt die Vorsorgeuntersuchung inkl. Zeit, Arzt, Ergebnis (hier ausnahmsweise mal Befund und nicht Bericht) und Anlass, es steht frei zu relativieren, dass keine fühlbaren Beschwerden oder Beeinträchtigungen vorlagen und keine Arbeitsunfähigkeitszeiten entstanden, sowie keine medikamentöse oder sonstige Behandlung erfolgte oder angeraten wurde.

 

Nur macht man das in Form einer Risikovoranfrage vorab vor Antragsstellung und definitiv inkl. Angabe von Beruf, Alter, Gewicht und Körpergröße (und Rauchverhalten).

 

In Bezug auf die AL wird der BMI unter 35 und vermutlich auch die Ergebnisse keinerlei Einfluss auf den Versicherungsschutz nehmen, angabepflichtig ist es losgelöst von der "bin ich krank" - Überlegung anyway. Nur will man das Ergebnis nicht erst nach einem scharfen Antrag wissen, sondern eben vorab per Risikovoranfrage.

 

---

 

Die springende Frage ist nur: Warum fragst du uns das, wofür bezahlst du deinen Vermittler?

 

---

 

Die Zuordnung einzelner Fragen wird völlig überschätzt. Gebe ich einen Umstand grds. nach bestem Wissen und Gewissen an und dieser würde bspw. durch 2 Kreuze im Antrag "angekreuzt" werden müssen, spielt es praktisch gar keine Rolle, ob ich nun 2 Kreuze oder eines gesetzt habe.

 

Hauptsache der Versicherer hat den Gefahrumstand inhaltlich mitgeteilt bekommen. Alles andere ist das Problem des Sachbearbeiters, aber nicht deines.

 

 

 

---

 

 

Bei der Condor wird es zugegeben kniffliger. Da scheitert man ja schon an der Risikovoranfrage. Denn um bei der Condor eine Voranfrage mit den für die Risikobeurteilung notwendigen Faktoren (inkl. Angabe von Beruf, Alter, Gewicht und Körpergröße), muss man ja erstmal ein entsprechendes Blatt zur Einwilligung in die Datenverarbeitung ausfüllen, sonst wird diese gar nicht bearbeitet.

 

Macht man es ohne dieses Blatt und rein anonym, kann man auch gleich selbst würfeln, ist ähnlich brauchbar.

 

Aber auch in den Antragsfragen wird es kniffliger.

 

12. Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte Beschwerden oder geistige bzw. körperliche Schäden als Folgen von Krank heiten oder Verletzungen, ...

 

12 e) des Stoffwechsels (z.B. Zuckerkrankheit, Blutfetterhöhung, Gicht)?

 

Eindeutig ja. Für dich mag es zwar als "keine Beschwerde" oder "keine Krankheit" im Verständnis sein, aber allein die moderate Übergewichtigkeit zählt gem. Rechtssprechung schon als angabepflichtige "Erkrankung" und die Laborwerte sind mit höchster Wahrscheinlichkeit auch Folgen davon.

 

Moderater ist aber die Kontrollfrage der Condor:

 

16. Sind Sie derzeit oder waren Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als 2 Wochen in Behandlung von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten oder Angehörigen son stiger Gesundheitsberufe (z.B. Krankengymnast, Heilpraktiker, Physiotherapeut)?

 

Im Gegensatz zur AL ist der Checkup hier nicht ausdrücklich angabepflichtig.

 

---

 

Die Angabepflicht ergibt sich hier vor allem daraus, dass neben den reinen Werten einer Kontrolluntersuchung eine grds. Erkrankung (die leichte Übergewichtigkeit) besteht. Denn diese ist es, die exakt erfragt und im Sinne des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmer zu wissen ist, sowie zu (Art ist unerheblich) Beeinträchtigungen des Alltags führen (das ist schon erfüllt, wenn man mal die Badehose anzieht, scherzhaft überspitzt).

 

---

 

In Summe sollte das bei einem ansonsten kerngesunden 45jährigen alles kein Problem sein (wobei ich bei der Condor auf garnichts wetten würde). Insofern empfinde ich es als fraglich, sich eine potentielle Angreifbarkeit selbst herbei zu führen.

 

Aber wie gesagt, den Vermittler an die Wand nageln geht im Zweifelsfall für die 10 Jahre auch ... :-

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xorax

Gut vielleicht mache ich mir zu viel Gedanken, leider sind die Beiträge für Maurermeister meines Alters sehr hoch.

Wenn ich durchschnittlich 400,- € mtl für 2000,- bis 67 zahle, ist jeder Zuschlag für mich nicht mehr angemessen.

Nun ja, ich sollte mir wohl einen anderen Versicherungsberater suchen und erstmal mehrere Voranfragen machen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nö, du machst dir nicht zu viele Gedanken, das ist schon vollkommen in Ordnung. Ich kann den langen Text auch anders, respektive kürzer formulieren:

 

Wenn du etwas für deine Gesundheit getan hast (Checkup), seit 10 Jahren nichts hattest, nur ein wenig Übergewicht hast und halt "nur" 2 Blutwerte (beim 45jährigen) geringfügig nicht passen, dann sollte daraus eigentlich kein Drama erwachsen. Es gab ja weder Begleiterscheinung noch Begleitbeschwerden. Sehe ich zunächst mal keinen Grund das zu verschweigen. Zumindest nicht nach deinen Schilderungen.

 

---

 

Der Beruf für sich ist natürlich beitragstechnisch heftig. Wobei zu differenzieren ist:

 

1) Wv körperliche Tätigkeit (oder ggf. Bürotätigkeit) erbringst du prozentual

2) Selbstständig oder angestellt

 

Für einen Maurermeister, der tatsächlich den Großteil auf der Baustelle verbringt, greift die AL und Condor (?) gar nicht bis 67, bieten die nicht an. Bei deutlich höherem Anteil Bürotätigkeit greift bei der AL wieder die 2+ als BG für den Maurermeister (was eine Topeinstufung für den Beruf ist), dann liegt der Beitrag aber eher bei 20x Euro p.M. in der geschilderten Konstellation, mal eben weniger als die Hälfte von z.Bsp. HDI in Mischkalkulation.

 

Sprich, mit den letzten Zeilen hast du letztendlich alle Klarheiten bei mir beseitigt. Da passt irgendwas nicht.

 

---

 

Wenn ich jetzt zu rechnen anfange:

 

400 x 22 Jahre x 12 Monate = 105.600 Euro

 

Da komme ich zu zwei Schlussfolgerungen:

 

a) ich würde mir den Markt ganz genau ansehen und mich definitiv in allen Details informieren, das ist eine abartige Summe Geld

b) das spricht deutlichst für einen Honorartarif (so der in der Konstellation möglich ist), einfach auf Basis der abartigen Bewertungssumme. Und es ist nicht gerade ein Geheimnis, dass ich von BU + Honorar nicht viel halte, so aufwändig kann die Beratung aber gar nicht werden, dass sich das nicht rechnen würde. Absolute Ausnahmekonstellation, zumindest hier im Forum (in der Realität weniger).

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xorax
· bearbeitet von xorax

Vielen Dank erstmal das du mir bei diesem Thema hilfst!

 

Um einen Überblick über meine Situation zu bekommen muss ich dir noch einiges zu meiner Situation sagen.

 

Ich bin zur Zeit 1 Jahr zu Hause ohne Arbeitslos zu sein und ohne sonstiges Einkommen, meine Lebensgefährtin erwirtschaftet unser Einkommen.

Wenn ich alles richtig verstanden habe bin ich somit für die Versicherer Hausmann und ich muss nicht angeben dass sich meine berufliche Situation ändern wird.

Ich werde mich innerhalb eines Jahres selbständig machen und zunächst erstmal mehr körperliche Arbeit leisten.

 

Meine gesamte Überlegung mit der BU liegt an dem Umstand das ich für meine Rente noch nicht viel getan habe und jetzt meine letzten Jahre noch einmal Gas geben muss, damit ich mit 62/63 in Rente gehen kann.

Ich wäre sogar bereit mein gesamtes Einkommen das ich dann als Selbständiger erhalte zu sparen (das Einkommen meiner Lebensgefährtin reicht für uns),

damit ich aber auch in diesem Fall abgesichert bin, wäre für mich auch die AL FR10 mit BUZ Beitragsbefreiung ,10% Dynamik im Leistungsfall interresant (geplanter Betrag 1000,- mtl).

Die 10% Dynamik sind für mich auch wichtig weil sich mein Einkommen steigert und ich tatsächslich jedes Jahr mehr für meine Rente mehr tun würde, dies muss auch bei Berufsunfähigkeit gewährleistet sein.

Zusätzlich investiere ich noch selbständig in Fonds.

 

 

Daraus ergibt sich auch die Frage SBU einzeln und Rente + Beitragsbefreihung extra?

 

 

Zu Condor und AL: Ich hätte diese Tarife gerne wegen der AU Klauseln, dadurch brauche ich kein KT.

AL: vor allem wegen der 10% Dynamik bei Beitragsbefreihung (sorry ich habe in meinen ersten 2 Beiträgen viel über dieses Thema gefragt ohne wirklich zu meinem Problem zu kommen)

Endalter: Möglich wäre für mich auch 63, doch bei Condor ist eine Nachversicherung nur mit min. 20 Jahre Restlaufzeit möglich. (mit 45 [Versicherungsalter 46] müsste ich bis 67 abschließen)

 

Als Hausmann wären für mich die Tarife noch OK, allerdings nicht die versicherte BU-Rente.

 

So wäre jetzt die Überlegung bei AL 1500,- als Hausmann abzuschließen, mit Nachversicherung wenn ich mich selbständig mache.

Leider erreiche ich damit nicht meine gewümschte Absicherung von 2500,-.

 

Die beste Option wär in diesem Fall gewesen um von vorneherein meine gewünschte BU Absicherung zu bekommen, soweit dies überhaupt möglich ist?

1. Condor oder eine andere Gesellschaft mit 1000,- Rente abzuschließen

2. AL dann mit nochmal 1500,- abschließen. Angeblich fragen die erst ab 1500 Rente und ab einem Einkommen über 2500,-?

 

Wie für mich die beste Konstellation ist und welche Möglichkeiten ich habe, ist für mich als Leihe nicht ganz ersichtlich.

Natürlich gebe ich für eine gute Versicherung mit gutem Bedingungswerk auch mehr Geld aus.

 

Nochmal zu Condor, wenn ich dort die Voranfrage mit Datenschutzerklärung mache. Habe ich dann schlechtere Chancen bei den anderen Versicherungsunternehmen wenn Condor ablehnt?

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Matthew Pryor

Wenn es dir (warum auch immer) in erster Linie um die AU-Klausel geht und du diese nicht durch ein separates,echtes Krankentagegeld ersetzen möchtest,bleibt aufgrund der Befristung bei der AL wohl eher die Condor übrig.AL leistet maximal 24 Monate,und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit.

Du darfst dir auch gern die Frage stellen,inwieweit es für einen Selbständigen von Nachteil sein kann,wenn die Anforderung an die Erfüllung der Klausel einen Verweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz beinhalten.Was wiederum nicht bei jedem Versicherer der Fall ist,bei deiner Auswahl aber immerhin bei 50%.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Alex Hinweis ist grds. gerechtfertigt. Die §2.14 der Condor sieht aber auch nur auf dem Papier gut aus, hat das "ärztlich nachzuweisen (ersetzbar durch immer und immer und immer und immer und immer wieder ärztlich nachzuweisen ...)", da sind formal "fachärztliche Bescheinigung(en)" konkreter gefasst.

 

Grds. halte ich nichts von AU Klauseln. Von der der AL noch weniger als von der der Condor, so what ... das ist Aufgabe eines KTs und nur dieses erfüllt diese Aufgabe ohne wenn und aber.

 

---

 

Bei der Formulierung "KT sparen" denke ich an einen GKV Versicherten. Für den GKV Versicherten besteht bei der AL kein bedingungsseitiger Anspruch auf AU Leistungen:

 

§3 Abs.3

Die ärztlichen Bescheinigungen für die Arbeitsunfähigkeit müssen der Form entsprechen, wie sie in §5 Entgeltfortzahlungsgesetz („AU-Bescheinigung“) oder

-den Vorschriften für die Geltendmachung von Krankentagegeld bei den privaten Krankenversicherungen

 

AU-Anspruch haben NUR Arbeitnehmer, Auszubildende und PKV-Versicherte.

 

Die AL hat das zwar schon ein paar mal dementiert (... aber das haben wir ganz anders gemeint ...), ändert aber nichts daran, dass sich aus den Bedingungen für einen GKV versicherten Selbstständigen kein AU-Anspruch ableiten lässt. Das müsste man sich schon individuell in Textform bestätigen lassen.

 

---

 

Ist hier aber bestenfalls eine Nebenbaustelle, generell aus meiner Sicht sowieso ein überflüssiges "Feature". Ich rate Kunden fast immer von AU-Klauseln ab.

 

---

 

Hausmann / Hausfrau: Gem. Rechtssprechung ist ein Arbeitssuchender (sprich Bezieher von an diesen Umstand gekoppelten Lohnersatzleistungen) KEIN Hausmann / KEINE Hausfrau. Es steht dem Versicherer aber frei, durch eigene Interpretation davon positiv abzuweichen (ist nur sinnlos und mir so am Markt auch nicht bekannt).

 

Die AL tut das NICHT!

 

https://www.vermittlerportal.de/leben/infoblatt-bu-schutz-fuer-schueler-studenten-azubis-und-hausfrauen-maenner-pv407.pdf

 

Seite 2, unten der Hinweis.

 

Womit wir in diesem Fall bereits die 2. Anzeigepflichtverletzung haben und in diesem Fall definitiv eine vorsätzliche Anzeigepflichtverletzung. Ich kann aus dem Kopf nicht sagen, ob die Condor hier positiv abweicht, müsste ich nachprüfen, kann ich mir aber nicht vorstellen.

 

An der Stelle muss ich dann erneut fragen: Wofür gedenkst du deinen Vermittler zu bezahlen. Dieser hätte offensichtlich ganz dringend eine Nachschulung nötig.

 

... siehe Hinweis von Alex, hab mich verlesen, TO nicht arbeitslos ...

 

---

 

Die beste Option wär in diesem Fall gewesen um von vorneherein meine gewünschte BU Absicherung zu bekommen, soweit dies überhaupt möglich ist?

1. Condor oder eine andere Gesellschaft mit 1000,- Rente abzuschließen

2. AL dann mit nochmal 1500,- abschließen. Angeblich fragen die erst ab 1500 Rente und ab einem Einkommen über 2500,-?

 

Das funktioniert nicht. Es sind grds. weitere Anträge / bestehende Absicherungen anzugeben. Steht bei beiden jeweils klar als Frage im Antrag. Womit wir bei der 3. Anzeigepflichtverletzung wären, so sie stattfindet erneut vorsätzlich.

 

Wäre ich Hausmann / Hausfrau (siehe oben), würde mir die Condor keine BU geben, wenn ich irgendwo schon 1000 abgesichert habe, die AL keine BU geben, wenn ich irgendwo schon 1500 abgesichert habe, jew. mtl. BU-Rente.

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Matthew Pryor

Hausmann / Hausfrau: Gem. Rechtssprechung ist ein Arbeitssuchender (sprich Bezieher von an diesen Umstand gekoppelten Lohnersatzleistungen) KEIN Hausmann / KEINE Hausfrau.

An der Stelle muss ich dann erneut fragen: Wofür gedenkst du deinen Vermittler zu bezahlen. Dieser hätte offensichtlich ganz dringend eine Nachschulung nötig.

Grundsätzlich richtig,TO sagt aber,dass er nicht arbeitslos sei...Ich persönlich vermute,es gibt keinen Vermittler bzw. TO=Vermittler.Ist nicht der erste Faden.

 

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Mea Culpa, glatt das "ohne arbeitslos zu sein" überlesen. Na dann, alles wieder auf Anfang ... Fehler meinerseits. Wobei dennoch der KV Status bzw. was der KV gemeldet ist ein potentielles Problem sein könnte. Hast du gut aufgepasst, Fehler meinerseits.

 

 

 

 

Nochmal zu Condor, wenn ich dort die Voranfrage mit Datenschutzerklärung mache. Habe ich dann schlechtere Chancen bei den anderen Versicherungsunternehmen wenn Condor ablehnt?

 

Nein, das ist nur eine organisatorische Widrigkeit ... nicht mehr, nicht weniger.

 

Ich persönlich vermute,es gibt keinen Vermittler bzw. TO=Vermittler.Ist nicht der erste Faden.

 

In letzter Zeit passiert das leider öfter. Aber dann sind eigentlich immer typische Buzzwords im thread drin, die nur auf Werbeblättern der Versicherer oder im Branchenjargon verwendet werden. Fehlt mir hier bei dem Thread. Ungeachtet dessen, natürlich alles möglich.

 

Den Verdacht hatte ich hier ja auch schon: https://www.wertpapier-forum.de/topic/48160-beitragsfreie-dynamik-bu/?do=findComment&comment=1000467

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polydeikes

So, mal interessehalber überschlagen. Bei 2b (Condor) und 2+ AL (tatsächlich Hausmann) ergibt sich auf Basis von "nur" 1000 BU Rente allein schon eine Differenz (zu Gunsten AL) in den regulären Tarifen, bei der rd. 50 Euro mtl. für eine KT überbleiben würden. Das spricht nun schon gar nicht für die AU Klausel der Condor, just my 50 cents.

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xorax
· bearbeitet von xorax

Oh Ihr habt so schnell geantwort, in meinem letztem Beitrag waren noch einige Änderungen um meine Fall zu klären.

 

Grundsätzlich richtig,TO sagt aber,dass er nicht arbeitslos sei...Ich persönlich vermute,es gibt keinen Vermittler bzw. TO=Vermittler.Ist nicht der erste Faden.

Was soll ich sagen, ich möchte eine gute Absicherung bis zu meiner Rente. Da ich hohe Beiträge zahlen muss bin ich sehr stark am überlegen was langfristig für mich das Beste ist.

Vermittler ja, vor 20 Jahren für sch... OVB 3 Jahre lang, ich habe seit dem nichts mehr damit zu tun.

Was meine anderen Beiträge angeht, ich rechne einfach nur gerne! Es ist wohl kein Geheimnis das man privat fast alle Versicherungen berechnen kann, leider sind damit keine Nettotarife zu berrechnen außer bei Condor.

 

An der Stelle muss ich dann erneut fragen: Wofür gedenkst du deinen Vermittler zu bezahlen. Dieser hätte offensichtlich ganz dringend eine Nachschulung nötig.

 

Gar nicht mehr, ich werde mich für einen Honorarberater entscheiden, vor allem da ich eine Fondgebundene RV abschließen will in der sehr hohe Beiträge fließen. Kann mir jemand von euch helfen?

 

Zwei Versicherer?

Gut, dann kann ich es vergessen gleich eine Absicherung von 2500,- zu bekommen.

Eine Aufteilung sollte doch trotzdem möglich sein, 750,- zuerst Condor oder eine andere Versicherung und dann 750,- alte Leipziger (1500 Hausmann), währe dies möglich?

In dem Fall könnte ich nach meiner Logik bei jeder Versicherung im Falle der Existenzgründung bei jeder Versicherung 500,- Nachversichern und hätte dann meinen Grundschutz, währe dies möglich?

 

Wenn die Aufteilung nicht möglich ist bleibt

AL wegen 1500,- Hausmann, mit Nachversicherung, Dynamik werde ich wohl auch irdenwann auf meine anvisierte Absicherung kommen.

 

GKV zahlt für Existenzgründer kein Krankengeld, die letztes Jahr kein Einkommen hatten.

Gut über die AU Klausel kann ich nochmal nachdenken, allerdings liest man überall die KT Versicherer stellen Ihre Leistungen ein und die Anerkennung einer BU kann ewig dauern. Ist dem wirklich so?

Wenn ja, in dem Fall vielleicht besser AL BU Hallesche KT?

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polydeikes
Eine Aufteilung sollte doch trotzdem möglich sein, 750,- zuerst Condor oder eine andere Versicherung und dann 750,- alte Leipziger (1500 Hausmann), währe dies möglich?

 

Ist ein interessanter Ansatz, der so funktionieren könnte, aber auch nur in der Reihenfolge. Die Condor sieht als Risikogrundlage des eigenen Hauses ja bspw. die 1000 Euro. Ist der Vertrag geschlossen, hat es sich mit der Anzeigepflichtigkeit eines Folgeantrags. Der Folgeantrag bei der AL wäre wiederum unter Angabe der bestehenden 750 Euro Absicherung bei der Condor möglich, was für die aber insofern unproblematisch ist, da sie ja 1500 Gesamtabsicherung offerieren. Eine Anzeigepflicht ggü. der Condor besteht zumindest bedingungsseitig nicht, ggf. zu prüfen ob irgendwas speziell im Versicherungsschein geklauselt würde (kann ich mir nicht vorstellen).

 

Ob so wirklich nötig, andere Frage.

 

---

 

In dem Fall könnte ich nach meiner Logik bei jeder Versicherung im Falle der Existenzgründung bei jeder Versicherung 500,- Nachversichern und hätte dann meinen Grundschutz, währe dies möglich?

 

Nein, wenn die wirtschaftliche Angemessenheit nicht gegeben ist. Ist diese gegeben, kein Problem, dann entfällt aber zumindest bei der AL die Zahl 500, es gilt bis 2500.

 

Die Condor kennt zudem nur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Heißt, sie behält sich bedingungsseitig eine erneute Risikoprüfung vor. Formal hat die Condor damit immer das Recht bei abweichendem Risiko (in dem Fall der Berufswechsel) die Nachversicherung abzulehnen.

 

Zumindest bedingungsseitig gibt die Condor kein einklagbares Recht zur Nachversicherung her (im hier umrissenen Fall).

 

---

 

Gut über die AU Klausel kann ich nochmal nachdenken, allerdings liest man überall die KT Versicherer stellen Ihre Leistungen ein und die Anerkennung einer BU kann ewig dauern. Ist dem wirklich so?

 

Nein. Sofern bedingungsseitig die Entscheidung über das Vorliegen einer BU nicht beim KT Versicherer liegt, kann der auch nicht aus Spaß und Laune mal eben einstellen, ohne das BU oder EU festgestellt wurden. Das geht dann schlichtweg nicht.

 

Etwas anders sieht die Thematik Rückforderung von Leistungen in Folge einer BU seitens des KT Versicherers aus. Dem schafft nur eine klare bedingungsseitige Regelung Abhilfe (haben mMn nur 3 Gesellschaften, KV ist aber auch nicht grad mein Paradethema). Alternativ gibt es am Markt auch wabbelige Leistungsversprechen ala Conti, die Kombination AL / Hallesche erfüllt aber nicht mal diesen Werbegeag.

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xorax
· bearbeitet von xorax
Die Condor kennt zudem nur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Heißt, sie behält sich bedingungsseitig eine erneute Risikoprüfung vor. Formal hat die Condor damit immer das Recht bei abweichendem Risiko (in dem Fall der Berufswechsel) die Nachversicherung abzulehnen.

 

Zumindest bedingungsseitig gibt die Condor kein einklagbares Recht zur Nachversicherung her (im hier umrissenen Fall).

 

Es ist seltsam das Condor in Ihrem Angebotssystem bei C80 und Produktinfo für die Nachversicherung schreiben: Verzicht auf finanzielle Angemessenheitsprüfung Keine erneute Wirtschaftlichkeitsprüfung! $ 16.

Dies soll die aktuellen Versicherungsbedingungen betreffen 9T03, nur in denen steht davon nichts.

 

Schade wenn dem nicht so ist, so könnte ich bei Existenzgründung 500,- Nachversichern.

Wie ich schon geschrieben habe, gibt es bei Condor den Nachteil das für eine Nachversicherung die restliche Versicherungsdauer min. 20 Jahre betragen muß.

Wenn ich dies in meinem Fall nutzen würde, müßte ich bis 67 versichern mit entsprechend hohen Beiträgen bei 3% Leistungsdynamik 200,-mtl. für 1000,- .

In Wirklichkeit brauche ich nur bis 63 eine Versicherung, wie oben beschrieben wegen des Sparens zur Rente.

Gut, Condor ist nicht mehr in meinen Gedanken!

 

Es stellt sich die Frage, wie ich zu der Absicherung von 2500,- innerhalb der nächsten 2 Jahre komme und dabei die im Moment für mich günstige Einstufung als Hausmann nutze?

AL mit anfangs 1500,- ist gut und günstig, wenn Nachversicherungen möglich sind wäre dies max. einmal der Fall für mich "Existenzgründung".

Warum können Existenzgründer hauptberuflich eine Nachversicherung erhalten, wenn noch keine Bilanzen vorhanden sind?

In dem Fall macht dies keinen Sinn, wenn gleichzeitig nach dem Gewinn vor Steuern der letzten 3 Jahre gefragt wird.

Es wäre wohl sinnvoll zu fragen wie hoch z.B. Al Existenzgründer versichert, dies sollte wohl auch in der Nachversicherung gelten!

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