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barbagianni

ETF Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt

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barbagianni

Guten Tag an Alle!

 

heute habe ich eine Ertragsabrechnung von meiner Bank erhalten.

Ich hoffe hier in Forum kann mir jemand helfen ein paar Steuer fragen zu verstehen.

 

ISIN (WKN) DE000ETFL011 (ETFL01)

Deutscher thesaurierender Investmentfonds

 

Deka DAX UCITS ETF Inhaber-Anteile

Nominale 108,00 Stück

 

Ertragsthesaurierung per Stück 2,4786537 EUR

Anteil Zinsen per Stück 0,0298196 EUR

Anteil inl. Div. per Stück 2,4488341 EUR

Steuerliquidität per Stück 0,6939021 EUR

 

Gutschrift aus Steuerliquidität EUR 74,94

Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 74,94

 

Brutto-Thesaurierung EUR 267,69

Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt

 

KapSt-pflichtiger Kapitalertrag 267,69 EUR

Mit Sparer-Pauschbetrag verrechnet 267,69- EUR

 

Sparer-Pauschbetrag vor Ertrag 792,92 EUR

Sparer-Pauschbetrag nach Ertrag 525,23 EUR

 

 

Kann mir jemand erklären warum der Kapitalertrag über EUR 267,69 von meinem Pauschalbetrag abgezogen wird, obwohl der

Gewinn von EUR 267,69 in meinem Fond nicht hinzugefügt worden ist?

Ich verstehe dass die Fondserträge wieder aufgelegt werden, aber diese Erträge werden durch alle Anteilinhaber geteilt ... wenn meine Vermutung stimmt.

 

Für meinem Verstand sollten nur die EUR 74,94 versteuert werden.

 

Vielen dank

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reckoner

Hallo,

 

Gewinn von EUR 267,69 in meinem Fond nicht hinzugefügt worden ist?
Doch, das ist er, ein Teil des Wertes besteht jetzt aus dieser bereits versteuerten Thesaurierung.

 

Ich verstehe dass die Fondserträge wieder aufgelegt werden, aber diese Erträge werden durch alle Anteilinhaber geteilt ... wenn meine Vermutung stimmt.
Nein, das stimmt nicht, die 267,69 EUR sind dein Anteil.

 

Für meinem Verstand sollten nur die EUR 74,94 versteuert werden.
Das ist doch gar keine Ausschüttung (bzw. nur der Steueranteil daran). Ich vermute, dass du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, und damit wird dir dieser Betrag ausgezahlt.

 

Nochmal konkret:

 

Der Fonds hat 267,69 EUR Erträge steuerpflichtige erwirtschaftet. Nun muss der Fonds davon Steuern abführen (74,94 EUR), diesen Betrag nimmt er aus dem Fondsvermögen. Und da bei dir keine/weniger Steuer anfallen, wird (nur) dieser Betrag auf dein Auszahlungskonto überwiesen.

 

Stefan

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barbagianni

 

Nochmal konkret:

 

Der Fonds hat 267,69 EUR Erträge steuerpflichtige erwirtschaftet. Nun muss der Fonds davon Steuern abführen (74,94 EUR), diesen Betrag nimmt er aus dem Fondsvermögen. Und da bei dir keine/weniger Steuer anfallen, wird (nur) dieser Betrag auf dein Auszahlungskonto überwiesen.

 

Stefan

 

 

vielen dank!

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bulls84

Hallo zusammen,

 

ich habe fast das gleiche Verständnis Problem wie oben beschrieben, nur das ich das obige Problem bzw. die Erklärung verstanden habe.

 

Folgende Fall habe ich:

 

iShares MDAX UCITS ETF WKN 593392

 

Anteile 15,076

€ 2,785117 Thesaurierung pro Stück

= € 41,98

 

Kapitalertragssteuerpflichtige Erträge € 58,74 die der ETF erwirtschaftet hat.

Von meinem Freistellungsauftrag wurden auch die € 58,74 abgezogen was verständlich ist.

 

Auf mein Auszahlungskonto habe ich nun einen Ertrag von € 15,49 überwiesen bekommen.

Woher kommt diese Betrag? Ist das der Anteil der Steuer, den ich nicht entrichten muss weil ich einen Freistellungsauftrag habe und die € 41,98 wurden wieder Thesaurierend in den ETF gesteckt?

Vielen Dank für eure Antwort bzw. Erklärung.

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otto03

Hallo zusammen,

 

ich habe fast das gleiche Verständnis Problem wie oben beschrieben, nur das ich das obige Problem bzw. die Erklärung verstanden habe.

 

Folgende Fall habe ich:

 

iShares MDAX UCITS ETF WKN 593392

 

Anteile 15,076

€ 2,785117 Thesaurierung pro Stück

= € 41,98

 

Kapitalertragssteuerpflichtige Erträge € 58,74 die der ETF erwirtschaftet hat.

Von meinem Freistellungsauftrag wurden auch die € 58,74 abgezogen was verständlich ist.

 

Auf mein Auszahlungskonto habe ich nun einen Ertrag von € 15,49 überwiesen bekommen.

Woher kommt diese Betrag? Ist das der Anteil der Steuer, den ich nicht entrichten muss weil ich einen Freistellungsauftrag habe und die € 41,98 wurden wieder Thesaurierend in den ETF gesteckt?

Vielen Dank für eure Antwort bzw. Erklärung.

 

Ein kleines Rätsel

 

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bulls84

Hallo zusammen,

 

ich habe fast das gleiche Verständnis Problem wie oben beschrieben, nur das ich das obige Problem bzw. die Erklärung verstanden habe.

 

Folgende Fall habe ich:

 

iShares MDAX UCITS ETF WKN 593392

 

Anteile 15,076

€ 2,785117 Thesaurierung pro Stück

= € 41,98

 

Kapitalertragssteuerpflichtige Erträge € 58,74 die der ETF erwirtschaftet hat.

Von meinem Freistellungsauftrag wurden auch die € 58,74 abgezogen was verständlich ist.

 

Auf mein Auszahlungskonto habe ich nun einen Ertrag von € 15,49 überwiesen bekommen.

Woher kommt diese Betrag? Ist das der Anteil der Steuer, den ich nicht entrichten muss weil ich einen Freistellungsauftrag habe und die € 41,98 wurden wieder Thesaurierend in den ETF gesteckt?

 

Vielen Dank für eure Antwort bzw. Erklärung.

 

Ein kleines Rätsel

 

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Hi,

 

wie soll ich das Rätsel verstehen?

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otto03
· bearbeitet von otto03

 

 

Ein kleines Rätsel

 

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Hi,

 

wie soll ich das Rätsel verstehen?

 

58,74 kapitalertragssteuerpflichtiger Betrag

 

14,685 25 % Abgeltungssteuer

0,807675 5,5% Solidaritätszuschlag auf Abgeltungssteuer

 

15,492675 Summe Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag

 

 

Deutsche thesaurierende Fonds/ETFs stellen den Banken der Anteilinhaber die auf die Thesaurierung zu zahlende Steuer zur Verfügung (diese Beträge werden dem Fondsvermögen entnommen und mindern dieses zum Zeitpunkt der technischen Thesaurierung (Geschäftsjahresende).

 

Hättest du keinen Freistellungsbetrag oder wäre dieser bereits aufgebraucht hätte deine Bank den Betrag an den Fiskus abgeführt - da dies in deinem Fall nicht so war, wurde er dir ausgezahlt.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Hi,

 

wie soll ich das Rätsel verstehen?

 

58,74 kapitalertragssteuerpflichtiger Betrag

 

14,685 25 % Abgeltungssteuer

0,807675 5,5% Solidaritätszuschlag auf Abgeltungssteuer

 

15,492675 Summe Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag

 

 

Deutsche thesaurierende Fonds/ETFs stellen den Banken der Anteilinhaber die auf die Thesaurierung zu zahlende Steuer zur Verfügung (diese Beträge werden dem Fondsvermögen entnommen und mindern dieses zum Zeitpunkt der technischen Thesaurierung (Geschäftsjahresende).

 

Hättest du keinen Freistellungsbetrag oder wäre dieser bereits aufgebraucht hätte deine Bank den Betrag an den Fiskus abgeführt - da dies in deinem Fall nicht so war, wurde er dir ausgezahlt.

 

Deine Rechnung bzw. die Beträge sollten aber trotzdem falsch sein... Zur Steuerliquidität gehört auch die Kirchensteuer.

 

Gruß

Taxadvisor

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otto03
· bearbeitet von otto03

 

 

58,74 kapitalertragssteuerpflichtiger Betrag

 

14,685 25 % Abgeltungssteuer

0,807675 5,5% Solidaritätszuschlag auf Abgeltungssteuer

 

15,492675 Summe Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag

 

 

Deutsche thesaurierende Fonds/ETFs stellen den Banken der Anteilinhaber die auf die Thesaurierung zu zahlende Steuer zur Verfügung (diese Beträge werden dem Fondsvermögen entnommen und mindern dieses zum Zeitpunkt der technischen Thesaurierung (Geschäftsjahresende).

 

Hättest du keinen Freistellungsbetrag oder wäre dieser bereits aufgebraucht hätte deine Bank den Betrag an den Fiskus abgeführt - da dies in deinem Fall nicht so war, wurde er dir ausgezahlt.

 

Deine Rechnung bzw. die Beträge sollten aber trotzdem falsch sein... Zur Steuerliquidität gehört auch die Kirchensteuer.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke für den Hinweis, lerne gerne dazu - wärst du so freundlich das in diesem konkreten Fall vorzurechnen?

Anders gefragt: welche Steuerliquidität stellt der ETF zur Verfügung?

 

 

Formeln:

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bulls84

Hi,

 

wie soll ich das Rätsel verstehen?

 

58,74 kapitalertragssteuerpflichtiger Betrag

 

14,685 25 % Abgeltungssteuer

0,807675 5,5% Solidaritätszuschlag auf Abgeltungssteuer

 

15,492675 Summe Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag

 

 

Deutsche thesaurierende Fonds/ETFs stellen den Banken der Anteilinhaber die auf die Thesaurierung zu zahlende Steuer zur Verfügung (diese Beträge werden dem Fondsvermögen entnommen und mindern dieses zum Zeitpunkt der technischen Thesaurierung (Geschäftsjahresende).

 

Hättest du keinen Freistellungsbetrag oder wäre dieser bereits aufgebraucht hätte deine Bank den Betrag an den Fiskus abgeführt - da dies in deinem Fall nicht so war, wurde er dir ausgezahlt.

 

Hi,

 

vielen Dank.

Auf die Lösung hätte ich auch kommen können.

 

 

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Taxadvisor

 

 

Danke für den Hinweis, lerne gerne dazu - wärst du so freundlich das in diesem konkreten Fall vorzurechnen?

Anders gefragt: welche Steuerliquidität stellt der ETF zur Verfügung?

 

 

Um alle gleich zu behandeln, muss bei inl. Thesaurieren der max. 9% KiSt-Satz "entnommen" werden. Die Differenz dürfte wahrscheinlich auf anrechenbare QuSt zurück zu führen sein (oder es war keine Thesaurierung sondern eine Ausschüttung ohne KiSt...).

 

Gruß

Taxadvisor

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otto03
· bearbeitet von otto03

 

 

Danke für den Hinweis, lerne gerne dazu - wärst du so freundlich das in diesem konkreten Fall vorzurechnen?

Anders gefragt: welche Steuerliquidität stellt der ETF zur Verfügung?

 

 

Um alle gleich zu behandeln, muss bei inl. Thesaurieren der max. 9% KiSt-Satz "entnommen" werden. Die Differenz dürfte wahrscheinlich auf anrechenbare QuSt zurück zu führen sein (oder es war keine Thesaurierung sondern eine Ausschüttung ohne KiSt...).

 

Gruß

Taxadvisor

 

Bei MDax Werten gibt es keine anrechenbare Quellensteuer, dieser ETF schüttet nicht aus sondern thesauriert.

 

Das würde bedeuten, daß gemäß der oben verlinkten Tabelle von einem deutschen thesaurierenden Fonds 27,99% der steuerpflichtigen Erträge

als Steuerliquidität zur Verfügung gestellt werden, die nicht benötigte Liquidität wird an den Anteilsinhaber ausgeschüttet, dies würde dazu führen, daß jeder nicht kirchensteuerpflichtige (oder nur zu 8%) eine entsprechende Gutschrift erhielte?

 

Aber dennoch danke für Info, das war mir bisher nicht bekannt

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Taxadvisor

Bei MDax Werten gibt es keine anrechenbare Quellensteuer, dieser ETF schüttet nicht aus sondern thesauriert.

 

Das würde bedeuten, daß gemäß der oben verlinkten Tabelle von einem deutschen thesaurierenden Fonds 27,99% der steuerpflichtigen Erträge

als Steuerliquidität zur Verfügung gestellt werden, die nicht benötigte Liquidität wird an den Anteilsinhaber ausgeschüttet, dies würde dazu führen, daß jeder nicht kirchensteuerpflichtige (oder nur zu 8%) eine entsprechende Gutschrift erhielte?

 

 

Leider wieder falsch ;) siehe BAnz zu DEKA MDAX DE000ETFL441 oder iShares MDAX DE0005933923, da wird QuSt ausgewiesen.

 

Der Rest ist richtig.

 

Gruß

Taxadvisor

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otto03

Bei MDax Werten gibt es keine anrechenbare Quellensteuer, dieser ETF schüttet nicht aus sondern thesauriert.

 

Das würde bedeuten, daß gemäß der oben verlinkten Tabelle von einem deutschen thesaurierenden Fonds 27,99% der steuerpflichtigen Erträge

als Steuerliquidität zur Verfügung gestellt werden, die nicht benötigte Liquidität wird an den Anteilsinhaber ausgeschüttet, dies würde dazu führen, daß jeder nicht kirchensteuerpflichtige (oder nur zu 8%) eine entsprechende Gutschrift erhielte?

 

 

Leider wieder falsch ;) siehe BAnz zu DEKA MDAX DE000ETFL441 oder iShares MDAX DE0005933923, da wird QuSt ausgewiesen.

 

Der Rest ist richtig.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Es ist schon mühselig - du hast recht, es gibt auch ausländische Unternehmen im MDax, daher auch Quellensteuer möglich, das "wieder" überlese ich 'mal höflich.

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Peter Grimes

Das würde bedeuten, daß gemäß der oben verlinkten Tabelle von einem deutschen thesaurierenden Fonds 27,99% der steuerpflichtigen Erträge

als Steuerliquidität zur Verfügung gestellt werden, die nicht benötigte Liquidität wird an den Anteilsinhaber ausgeschüttet, dies würde dazu führen, daß jeder nicht kirchensteuerpflichtige (oder nur zu 8%) eine entsprechende Gutschrift erhielte?

Ich hatte das Verfahren bisher so verstanden, daß die Fondsgesellschaft den Banken das rechnerische Maximum zur Verfügung stellt, und nichtgenutzte Steuerliquidität dann an die Fondsgesellschaft zurückgegeben wird. (Mangels Thesaurier im Depot ist das rein angelesenes Wissen.)

 

Gruß,

PG

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otto03
· bearbeitet von otto03

Das würde bedeuten, daß gemäß der oben verlinkten Tabelle von einem deutschen thesaurierenden Fonds 27,99% der steuerpflichtigen Erträge

als Steuerliquidität zur Verfügung gestellt werden, die nicht benötigte Liquidität wird an den Anteilsinhaber ausgeschüttet, dies würde dazu führen, daß jeder nicht kirchensteuerpflichtige (oder nur zu 8%) eine entsprechende Gutschrift erhielte?

Ich hatte das Verfahren bisher so verstanden, daß die Fondsgesellschaft den Banken das rechnerische Maximum zur Verfügung stellt, und nichtgenutzte Steuerliquidität dann an die Fondsgesellschaft zurückgegeben wird. (Mangels Thesaurier im Depot ist das rein angelesenes Wissen.)

 

Gruß,

PG

 

Wie sollte das funktionieren, soll die nicht genutzte Steuerliquidität eines Anteilbesitzers (die ihm zusteht) auf alle verteilt werden?

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Peter Grimes

Wie sollte das funktionieren, soll die nicht genutzte Steuerliquidität eines Anteilbesitzers (die ihm zusteht) auf die anderen verteilt werden?

Und wieder (wird das auch höflich überlesen? ;-) ) muß man Otto recht geben (und natürlich auch Taxadvisor):

 

Deutsche thesaurierende Fonds stellen seit 2012 die für die Abführung der Abgeltung- steuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) maximal erforderliche Liquidität (Steuerliquidität) den depotfüh- renden inländischen Kreditinstituten zur Verfügung, welche für ihre Kunden die anfallenden Steuerbeträge an die Finanz- behörden entrichten. Ein hierfür nicht be- nötigter Restbetrag an Steuerliquidität wird dem Kunden vergütet oder aber – bei einer entsprechenden Vereinbarung – der Kunde erhält zusätzliche Fondsanteile im Wege der automatischen Wiederanlage. Dies ist zum Beispiel bei einem noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag, einer NV-Bescheinigung oder aber bei nicht vorhandener Kirchen- steuerpflicht der Fall.

Allianz Global Investors Steuerleitfaden Privatanleger (S. 8)

 

 

 

Gruß,

PG

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