Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
odensee

Steuerintransparenter Fonds

Empfohlene Beiträge

odensee

Bevor ich das WPF kennenlernte, habe ich einen steuerlich intransparenten Fonds gekauft: NN (L) - Global High Dividend X Cap. (LU0146259923). Im Januar 2015 bekam ich erstmalig eine Bescheinigung zum "Jährlichen Mehrbetrag" in dem ein zweistelliger Betrag aufgeführt wurde und der Satz "BESTEUERUNG MIT KAPITALERTRAGSTEUER ERFOLGT BEI VERAEUSSERUNG".

 

Naja dachte ich: wenn das bei Veräusserung besteuert wird, brauch ich ja jetzt nichts machen. Dann habe ich aber das WPF entdeckt und was von steuerhässlich, steuerschön und steuerintransparent gelesen. Irgendwo auch gelesen, dass man steuerintransparente Fonds meiden soll. Hab meine Fonds, die ich zu dem Zeitpunkt hatte, dann überprüft und nur den einen intransparenten gefunden. Dann habe ich den verkauft und war etwas erschrocken bei der Abrechung: ca. 40% wurden pauschal als "Gewinn" berechnet und besteuert. Da die Gesamtsumme aber übersichtlich war, hab ich die darauf dann entrichtete Steuer als Lehrgeld verbucht.

 

Jetzt bekomme ich die Steuerbescheiningung für 2015 und finde da "Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des §7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapatitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)"

 

Muss ich jetzt in der KAP was eintragen? Oder kann ich das ignorieren? Versteuert ist das doch schon alles. Eigentlich wollte ich mir das Ausfüllen der KAP ersparen.

 

Falls die Info wichtig ist: ich liege über dem Pauschbetrag mit meinen Einkünften, auch ohne den Erträgen dieses Fonds.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Jetzt bekomme ich die Steuerbescheiningung für 2015 und finde da "Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des §7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapatitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)"

 

Muss ich jetzt in der KAP was eintragen? Oder kann ich das ignorieren? Versteuert ist das doch schon alles. Eigentlich wollte ich mir das Ausfüllen der KAP ersparen.

 

Falls die Info wichtig ist: ich liege über dem Pauschbetrag mit meinen Einkünften, auch ohne den Erträgen dieses Fonds.

 

Wenn Du das Forum studiert hast, wirst Du doch eine ganze Anzahl von Beiträgen finden, die genau Deinen Fall behandeln....

 

Du darfst den Betrag nur abziehen, wenn Du die (pauschalen) Thesaurierungen in den Vorjahren außerhalb der Steuerbescheinigung in der Anlage KAP erklärt hast. Wenn Du weitere Thesaurierungsfonds hast, die steuertransparent sind, musst Du die Anlage KAP doch aber ohnehin abgeben.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee

Wenn Du das Forum studiert hast, wirst Du doch eine ganze Anzahl von Beiträgen finden, die genau Deinen Fall behandeln....

 

Was ist denn dann der Unterschied zwischen den hier im Forum oft diskutierten "steuerhässlichen" (diese Beiträge kenne ich) und einem "intransparenten" Fonds? Zu dem von mir angegebenen finde ich keine Angaben im Bundesanzeiger neuer als 2009. Hab aber auch nie (ausser erstmalig Januar 2015) eine Info von der Bank bekommen, und, nicht ahnend wie kompliziert das alles ist, keine Ahnung von der Existenz solcher Infos im Bundesanzeiger habend (wohlgemerkt bevor ich das WPF kannte) auch nie was in der Steuererklärung angegeben. Ich ging einfach naiv davon aus, dass bei einem thesaurierenden Fonds einfach am Ende besteuert wird, bzw. bei mir (weil "Altbestand" von vor 2009) gar nicht.

 

Du darfst den Betrag nur abziehen, wenn Du die (pauschalen) Thesaurierungen in den Vorjahren außerhalb der Steuerbescheinigung in der Anlage KAP erklärt hast. Wenn Du weitere Thesaurierungsfonds hast, die steuertransparent sind, musst Du die Anlage KAP doch aber ohnehin abgeben.

 

Ich will die im Jahr 2015 bezahlten Steuern gar nicht unbedingt zurück haben ("Lehrgeld"), will mir nur Stress und Arbeit sparen. Alle anderen thesaurierenden ausländischen Fonds (im wesentlichen comstage) die ich habe, haben im Bundesanzeiger keine ausschüttungsgleichen Erträge. Dann kann ich mir die KAP doch ersparen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

 

Was ist denn dann der Unterschied zwischen den hier im Forum oft diskutierten "steuerhässlichen" (diese Beiträge kenne ich) und einem "intransparenten" Fonds? Zu dem von mir angegebenen finde ich keine Angaben im Bundesanzeiger neuer als 2009. Hab aber auch nie (ausser erstmalig Januar 2015) eine Info von der Bank bekommen, und, nicht ahnend wie kompliziert das alles ist, keine Ahnung von der Existenz solcher Infos im Bundesanzeiger habend (wohlgemerkt bevor ich das WPF kannte) auch nie was in der Steuererklärung angegeben. Ich ging einfach naiv davon aus, dass bei einem thesaurierenden Fonds einfach am Ende besteuert wird, bzw. bei mir (weil "Altbestand" von vor 2009) gar nicht.

 

Ich will die im Jahr 2015 bezahlten Steuern gar nicht unbedingt zurück haben ("Lehrgeld"), will mir nur Stress und Arbeit sparen. Alle anderen thesaurierenden ausländischen Fonds (im wesentlichen comstage) die ich habe, haben im Bundesanzeiger keine ausschüttungsgleichen Erträge. Dann kann ich mir die KAP doch ersparen?

 

Als steuerhässlich werden Fonds bezeichnet, die eine Thesaurieurng > Null im Bundesanzeiger ausweisen, da ist die Anlage KAP Pflicht (zumindest bei Überschreiten der Freibeträge). Dagegen gelten thesaurierende, swappende ETF meist als "steuerhübsch", da sie regelmäßig eine Thesuarierung von Null ausweisen.

 

Intransparente Fonds sind dagegen Fonds, die keine Erträge im BAnz veröffentlichen und bei denen die Erträge daher mit mind. 6% des Jahresendwertes geschätzt werden.

 

Wenn Du den thesaurierenden Fonds seit vor 2009 im Depot hattest, hast Du Steuern verkürzt (ob (grob) fahrlässig oder vorsätzlich, lasse ich mal offen). Das Wiederholen der Steuer auf den Sonderausweis durch Kürzung der Kapitalerträge ist dann zumindest sehr nahe an der Steuerhinterziehung. Wenn Du also nicht die Vorjahre berichtigen willst (wozu die streng genommen verpflichtet wärest), bleibt nur, auf den Abzug zu verzichten und den Steuerabzug hinzunehmen.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee

Intransparente Fonds sind dagegen Fonds, die keine Erträge im BAnz veröffentlichen und bei denen die Erträge daher mit mind. 6% des Jahresendwertes geschätzt werden.

 

Genau das wusste ich nicht. Danke für die Info. :thumbsup:

 

Wenn Du den thesaurierenden Fonds seit vor 2009 im Depot hattest, hast Du Steuern verkürzt (ob (grob) fahrlässig oder vorsätzlich, lasse ich mal offen).

Ich versichere, auch wenn das hier niemanden interessiert ;), dass es fahrlässig war. Thesaurierend hieß für mich früher (bevor ich WPF kannte): "wird versteuert, wenn ausgezahlt wird". Den Begriff "ausschüttungsgleiche Erträge" habe ich, wie vermutlich sehr viele Kleinanleger, bis zu meinem Aufschlagen hier im WPF, noch nie gehört.

 

Das Wiederholen der Steuer auf den Sonderausweis durch Kürzung der Kapitalerträge ist dann zumindest sehr nahe an der Steuerhinterziehung. Wenn Du also nicht die Vorjahre berichtigen willst (wozu die streng genommen verpflichtet wärest), bleibt nur, auf den Abzug zu verzichten und den Steuerabzug hinzunehmen.

 

Genau das (wiederholen der Steuer) will ich ja NICHT (Stichwort: "als Lehrgeld verbucht") . (Es geht um eine zweistellige Summe)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...