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Duck

Hallo zusammen,

 

ich bespare seit 1 Jahr folgende ETFs:

 

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Nun habe ich wie hier im Forum beschrieben im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung im Bundesanzeiger nachgeschaut ob ausschüttungsgleiche Erträge angefallen sind (außer beim iShares, da werden die Ausschüttungen aj direkt bei meinem Freibetrag abgezogen). Bei allen sind keine Erträge angefallen somit muss ich auch nichts in der Steuererklärung angeben.

 

Als pflichtbewusster Bürger habe ich in einem Begleitschreiben beim Finanzamt angefragt, ob die Vorgehensweise so korrekt ist. Dies wurde mir unverbindlich bestätigt. Wenn ich eine verbindliche Auskunft möchte, kann ich dies beantragen, kostet aber mindestens 100 €. Lt. der Abgabenordnung scheint dies wirklich so zu sein.

 

Außerdem möchte das Finanzamt nun die Anlage KAP von mir? Nach langen Diskussionen gehen sie nicht davon ab, obwohl ja keine Erträge angefallen sind. Sonst liege ich auch noch unter dem Freibetrag. Hat das Finanzamt wirklich Recht und kann die Anlage KAP fordern? Ich muss mir diese nachher mal anschauen. Da hier ja viele ETF-Sparer sind, hat jemand von euch ein MUster wie ich das ausfüllen muss?

 

Danke und Gruß

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odensee

Da hast du schlafende Hunde geweckt. Wenn du alles bei einer Bank hast (Tagesgeld etc. auch) und nicht noch was kompliziertes hast, ist das Ausfüllen der KAP ein Kinderspiel. Ich würde die dann einfach ausfüllen und ab in die Post... (oder via Elster ins Internet...) dann hast du Ruhe und die sind glücklich.

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Duck
· bearbeitet von Duck

Da hast du schlafende Hunde geweckt. Wenn du alles bei einer Bank hast (Tagesgeld etc. auch) und nicht noch was kompliziertes hast, ist das Ausfüllen der KAP ein Kinderspiel. Ich würde die dann einfach ausfüllen und ab in die Post... (oder via Elster ins Internet...) dann hast du Ruhe und die sind glücklich.

 

Ja schlafende Hunde gewckt, ich muss jetzt jedes Jahr eine KAP abgeben. Nein ich habe verschiedene Banken. Ja muss ich die sonstigen Erträge etc. auch angeben wenn diese unter dem Freibetrag liegen?

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odensee
· bearbeitet von odensee

Da hast du schlafende Hunde geweckt. Wenn du alles bei einer Bank hast (Tagesgeld etc. auch) und nicht noch was kompliziertes hast, ist das Ausfüllen der KAP ein Kinderspiel. Ich würde die dann einfach ausfüllen und ab in die Post... (oder via Elster ins Internet...) dann hast du Ruhe und die sind glücklich.

 

Ja schlafende Hunde gewckt, ich muss jetzt jedes Jahr eine KAP abgeben. Nein ich habe verschiedene Banken. Ja muss ich die sonstigen Erträge etc. auch angeben wenn diese unter dem Freibetrag liegen?

 

Wenn du die Freistellungsaufträge ordentlich verteilt hast UND unter dem Freibetrag liegst, brauchst du eigentlich dich um die KAP (mit steuereinfachen Fonds) nicht weiter kümmern. Normalerweise. Jetzt will aber aus irgendwelchen nur dem Finanzamt und eventuell dir (?) bekannten Gründen das FA, dass du die KAP abgibst. Na gut, dann machst du das eben für dieses Jahr. Hat die Beamtenseele ihre Ruhe. Steuerbescheinigungen wirst du haben oder kommen per Post oder liegen im online-Banking.

 

Warum sollst du für jedes Jahr eine KAP einreichen?

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marcero
· bearbeitet von marcero

Da hast du schlafende Hunde geweckt. Wenn du alles bei einer Bank hast (Tagesgeld etc. auch) und nicht noch was kompliziertes hast, ist das Ausfüllen der KAP ein Kinderspiel. Ich würde die dann einfach ausfüllen und ab in die Post... (oder via Elster ins Internet...) dann hast du Ruhe und die sind glücklich.

 

Ja schlafende Hunde gewckt, ich muss jetzt jedes Jahr eine KAP abgeben. Nein ich habe verschiedene Banken. Ja muss ich die sonstigen Erträge etc. auch angeben wenn diese unter dem Freibetrag liegen?

 

Eine Steuererklärung zu machen ist nicht unbedingt Hexenwerk und je früher man sich damit auseinandersetzt desto besser.

Bei verschiedenen Banken brauchst du erstmal eine Steuerbescheinigung von jeder Bank für das Jahr 2015.

Die Einträge muss du dann summieren (Kapitalerträge, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, genutzer Sparerpauschbetrag etc.) und entsprechend in der KAP eintragen.

Meines Wissens musst du generell alle Kapitalerträge entsprechend angeben und wenn du unter dem Freibetrag bist, sagt dir das dann das Ergebnis der Steuererklärung.

 

Bei mir persönlich kommen noch die Anlagen für Lohneinkommen und Vorsorgeaufwendungen plus Mantelbogen hinzu.

Bei Elster gibt es noch kurze Erklärungen zu jedem Feld, inwiefern die einem weiterhelfen, sei mal dahingestellt.

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Duck

Ja schlafende Hunde gewckt, ich muss jetzt jedes Jahr eine KAP abgeben. Nein ich habe verschiedene Banken. Ja muss ich die sonstigen Erträge etc. auch angeben wenn diese unter dem Freibetrag liegen?

 

Warum sollst du für jedes Jahr eine KAP einreichen?

 

Keine Ahnung, dass alles korrekt dokumentiert ist. Ich habe solange zu dem gesagt, dass ich es nicht benötige, er hat sich aber nicht zufrieden gegeben.

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odensee

Keine Ahnung, dass alles korrekt dokumentiert ist. Ich habe solange zu dem gesagt, dass ich es nicht benötige, er hat sich aber nicht zufrieden gegeben.

 

Ich würde sie jetzt abgeben und nächstes Jahr (sofern nicht notwendig!!!) einfach vergessen.

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Duck

Keine Ahnung, dass alles korrekt dokumentiert ist. Ich habe solange zu dem gesagt, dass ich es nicht benötige, er hat sich aber nicht zufrieden gegeben.

 

Ich würde sie jetzt abgeben und nächstes Jahr (sofern nicht notwendig!!!) einfach vergessen.

 

Ja ich habe ihm auch gesagt wenn ich höhere Erträge hätte, hätte ich die KAP ja abgegeben. Ich soll auch noch die Ausdrucke vom Bundesanzeiger dabei machen etc., das habe ich alles gemacht. Versteh die ganze Sache nicht. Genau so werde ich es machen. Nächstes Jahr reiche ich einfach mal nichts ein. Da habe ich mir wohl selbst unnötig arbeit gemacht, obwohl ich es nicht benötige.

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Duck

Jetzt muss ich noch auf die Steuerbescheinigung einer Bank warten...ahhh ich könnte mir in den Ar*** treten, dass ich mir eine Bestätigung holen wollte.

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squasher

Da gibt's eigentlich kein "mach ich halt" oder "vergess ich".

Es ist ganz einfach: Hast Du "Einkünfte" aus Kapitalvermögen, musst Du auch die Anlage "KAP" mit einreichen!

(sofern Du überhaupt veranlagt wirst)

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Duck

Da gibt's eigentlich kein "mach ich halt" oder "vergess ich".

Es ist ganz einfach: Hast Du "Einkünfte" aus Kapitalvermögen, musst Du auch die Anlage "KAP" mit einreichen!

(sofern Du überhaupt veranlagt wirst)

 

Auch wenn ich unter dem Sparerpauschbetrag bin? Glaube ich nämlich nicht.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Es ist ganz einfach: Hast Du "Einkünfte" aus Kapitalvermögen, musst Du auch die Anlage "KAP" mit einreichen!

(sofern Du überhaupt veranlagt wirst)

Das stimmt nicht.

 

Solange die Abgeltungsteuer existiert, ist niemand verpflichtet, derartige Erträge in der Steuererklärung anzugeben.

Ich gehöre zu denjenigen, die die Anlage KAP ausfüllen müssen und gebe dort grundsätzlich nur die anderen Kapitalerträge an.

 

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(in Zeile 4 und 5 nichts eintragen – d.h. "Nein")

 

In meinem Fall ist der Pauschbetrag ausgeschöpft:

 

post-15858-0-21073600-1457712578_thumb.png

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Duck

Es ist ganz einfach: Hast Du "Einkünfte" aus Kapitalvermögen, musst Du auch die Anlage "KAP" mit einreichen!

(sofern Du überhaupt veranlagt wirst)

Das stimmt nicht.

 

Solange die Abgeltungsteuer existiert, ist niemand verpflichtet, derartige Erträge in der Steuererklärung anzugeben.

Ich gehöre zu denjenigen, die die Anlage KAP ausfüllen müssen und gebe dort grundsätzlich nur die noch nicht versteuerten Einkünfte an.

 

post-15858-0-40027600-1457712572_thumb.png

 

In meinem Fall ist der Freibetrag ausgeschöpft:

 

post-15858-0-21073600-1457712578_thumb.png

 

Ja genau so hatte ich dies auch verstanden. Aber alles diskutieren bringt bei denen nichts, der besteht nun auf die Anlage KAP. Toll. Es gibt nun auch keine Möglichkeit etwas pauschal anzugeben, dass ich nicht über dem Freibetrag bin?

 

Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, dass ich die KAP nicht einreichen muss?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, dass ich die KAP nicht einreichen muss?

 

In der Anlage KAP müssen nur die Kapitalerträge angegeben werden, die nicht bereits versteuert (Abgeltungsteuer) worden sind.

 

Überlege dir also, ob du

  • Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (dazu gehören auch Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden)
  • Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen
  • Erträge aus Beteiligungen
  • Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen
  • Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen i. S. d. § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle)

anzugeben hast.

Falls es da nichts einzutragen gibt, ist die Anlage KAP schnell ausgefüllt...

 

Anlage KAP 2015.pdf

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Ramstein
In der Anlage KAP müssen nur die Kapitalerträge angegeben werden , die nicht bereits versteuert (Abgeltungsteuer) worden sind.

Falls du nicht alle Kapitalerträge angibst, aber Günstigerprüfung beantragst, ist das Steuerhinterziehung.

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bondholder
In der Anlage KAP müssen nur die Kapitalerträge angegeben werden , die nicht bereits versteuert (Abgeltungsteuer) worden sind.

Falls du nicht alle Kapitalerträge angibst, aber Günstigerprüfung beantragst, ist das Steuerhinterziehung.

Selbstverständlich beantrage ich keine Günstigerprüfung (in Anlage KAP Zeile 4 nichts eintragen).

Wenn's nach mir ginge, gäbe es dort zwei Felder zum Ankreuzen ("Ja" oder "Nein") – aber so funktioniert die deutsche Finanzverwaltung nicht...

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Duck

Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, dass ich die KAP nicht einreichen muss?

 

In der Anlage KAP müssen nur die Kapitalerträge angegeben werden , die nicht bereits versteuert (Abgeltungsteuer) worden sind.

 

Anlage KAP 2015.pdf

 

Ja genau der Meinung bin ich auch. Da ich aber keine Erträge über dem Pauschbetrag habe bzw. bei den ausländischen ETFs keine Erträge angefallen sind, ist dies nicht erforderlich.

 

Wenn er es aber nun doch will müsste ich doch wie folgt vorgehen:

 

Nummer 5: Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge = JA

Nummer 7 bis 11 die Erträge eintragen

Nummer 12 die Summe meines ausgeschöpften PAuschbetrages

 

Das wars oder? Aber wo müssen die ETFs eingetragen werden? Gibt es in der AO keine Rechtsgrundlage dass ich es nicht machen muss?

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bondholder

Wenn er es aber nun doch will müsste ich doch wie folgt vorgehen:

 

Nummer 5: Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge = JA

Nummer 7 bis 11 die Erträge eintragen

 

Wenn das meine Steuererklärung wäre, würde ich in Zeile 4 und 5 nichts eintragen (also "Nein") und Zeile 7 bis 11 freilassen.

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Raccoon
(in Zeile 4 und 5 nichts eintragen – d.h. "Nein")

Warum sollte man nicht die "1" in Zeile 4 eintragen, vor allem wenn die anderen Einkünfte nicht sehr hoch sind?

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multivitamin
· bearbeitet von multivitamin

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Duck

Wenn das meine Steuererklärung wäre, würde ich in Zeile 4 und 5 nichts eintragen (also "Nein") und Zeile 7 bis 11 freilassen.

 

Aha. Und was willst du statt 4 oder 5 auswählen? 6? Mindestens eines der drei muss sein, sagt dir jedes Steuerprogramm.

 

Zeitsparendstes korrektes Vorgehen beim Ausfüllen im Beispielfall ist:

 

Zeile 4: Kein Kreuz (bzw. auf Papier: kein Eintrag), sonst müssen alle Kapitalerträge erklärt werden.

Zeile 5: Kreuz (bzw. auf Papier: 1, also Ja), denn es soll der Steuereinbehalt für die Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungsbesteuerung unterlagen, überprüft werden.

Zeile 6: leer (ist aber sowieso bei KiSt-Pflicht implizit in Z.5 enthalten)

 

Zeile 7: 0

Zeile 12: 0

Zeile 13: Der ausgenutzte Freibetrag für alle Kapitalerträge, die der Abgeltungsbesteuerung unterlagen

Zeile 15: Ausschüttungsgleiche Erträge der ausl. thes. Fonds

Zeile 47: 0,00

Zeile 48: 0,00

Zeile 49: nur bei KiSt-Pflicht 0,00

 

Fertig. Sofern die Summe aus ausgenutztem Freibetrag und ausschüttungsgleichen Erträgen den Sparerfreibetrag nicht übersteigt, wird für die Kapitalerträge die Steuer 0 festgesetzt. Wie gewünscht.

 

Super vielen Dank. Ist erforderlich dann noch die Steuerbescheinigungen der Banken beizufügen? Siehst du es auch so dass eig keine KAP erforderlich ist?

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multivitamin
· bearbeitet von multivitamin

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Duck
· bearbeitet von Duck
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1457719973[/url]' post='1017978']

Super vielen Dank. Ist erforderlich dann noch die Steuerbescheinigungen der Banken beizufügen? Siehst du es auch so dass eig keine KAP erforderlich ist?

 

Eigentlich ist hier KAP überflüssig. Die ausschüttungsgleichen Erträge waren ja 0. Aber wegen so einem unwichtigen Zeug würde ich nicht diskutieren. In meiner Variante brauchst du keine Bescheinigung, denn du willst keine Steuern angerechnet bekommen. Hauptsache, du weißt den Wert für Zeile 13. Dann noch den Ausdruck aus dem Bundesanzeiger, dass die ausschüttungsgleichen Erträge 0 sind. Sollte reichen.

 

Ok. Zu Zeile 13:Ja hier nehme ich doch die Summe aller Erträge (Tagesgeld, Bausparvertrag, Ausschüttungen aus dem Ishares) oder? Die Summe hat ja meinen Freistellungsauftrag gemindert. Ich bin mit der gesamten Summe nicht über den Pauschbetrag gekommen.

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Duck

Mir gefällt gerade noch was ein. Von einer Bank habe ich die Steuerbescheinigung schon. Dort steht aber:

 

Höhe der Kapitalerträge EUR xxx,xx

Zeile 7 Anlage KAP

(ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne

des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)

 

Das würde ich so verstehen, dass ich es in Zeile 7 eintragen muss. Außerdem steht da:

 

Höhe des in Anspruch genommenen

Sparer-Pauschbetrages EUR xx,xx

Zeile 12 oder 13 Anlage KAP

 

Da steht dann wieder der gleiche Betrag....

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bondholder

Von einer Bank habe ich die Steuerbescheinigung schon. Dort steht aber:

 

Höhe der Kapitalerträge EUR xxx,xx

Zeile 7 Anlage KAP

(ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne

des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)

 

Das würde ich so verstehen, dass ich es in Zeile 7 eintragen muss.

 

Wenn es dir Freude bereit, darfst du auch Kapitalerträge in Zeile 7 eintragen. Und von mir aus kannst du der ESt-Erklärung auch ganz viele Steuerbescheinigungen beilegen. Verboten ist das nicht. B-)

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