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ppac

Aufwandsentschädigung Masterarbeit

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ppac

Hallo zusammen,

 

ich habe letztes Jahr meine Masterarbeit in einem Unternehmen geschrieben und dafür eine "Aufwandsentschädigung" i,H.v. 750 Euro monatlich erhalten. Diese habe ich steuerfrei bekommen.

 

Jetzt mache ich meine Steuererklärung für letztes Jahr und weiß leider nicht genau, wo ich diese eintragen muss. Spontan würde ich sie bei Einnahmen aus selbstständiger Arbeit eintragen (Einnahmen, also "Aufwandsentschädigung", minus Kilometergeld für Fahrten zur Arbeit).

 

Ist das so richtig oder wo muss es richtigerweise rein?

 

Muss ich das ganze eigentlich nachträglich noch bei meiner gKV melden?

 

Vielen Dank schon mal!

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Fleisch

Wie dein damaliger Arbeitgeber das betitelt ist nicht interessant. Du hast von deinem Arbeitgeber unter Garantie einen Arbeitsvertrag erhalten, in dem deine Arbeitszeit, eine Befristung etc. angegeben werden musste. Mit der ersten Abrechnung wirst du eine nach § 25 erstellte DEÜV-Meldebescheinigung erhalten haben. Spätestens jedoch mit Beendigung deiner Tätigkeit. Dort wirst du eine Schlüsselung finden mit Angabe der Beitragsgruppe KV, RV, AV, PV. Dort müsste jeweils eine 1 stehen und darunter die Angabe eines "Personengruppenschlüssels". Womöglich wurdest du als Praktikant eingestuft oder als normaler Arbeitnehmer. Wenn dies der Fall ist, dann hast du Arbeitsentgelt bezogen. Die genauen Daten für die Steuer kannst du dem ebenfalls vom Arbeitgeber ausgehändigten "Ausdruk der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2015" entnehmen. Das Ding ist so aufbereitet, dass du nur noch die Daten aus den jeweiligen Zeilen übernehmen musst.

 

Wenn du keine der oben beschriebenen Unterlagen erhalten hast, dann musst du dem Unternehmen in der Vergangenheit eine Rechnung geschrieben haben. Dafür hättest du eine Steuernummer beim Finanzamt VOR Aufnahme deiner Tätigkeit beantragen müssen, um die Rechnung ausstellen zu können und dein, in diesem Falle, Auftraggeber sie überhaupt hätte buchen können --> Du Geld bekommen hättest.

 

Ich vermute daher, dass du als Praktikant/Angestellter warst.

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ppac

Hi, danke für deine Antwort!

 

Leider habe ich keine solche Abrechnung erhalten, das wäre für mich auch (so vermute ich) kein Problem, da ich das jetzt mit der Abrechnung meiner Festanstellung ganz gut hinbekommen habe. :D

Es gab einen "Arbeitsvertrag", mit dem festgehalten ist, dass ich einen Einmalbetrag bekomme, der über die sechs Monate der Anstellung ausgezahlt wird. Außerdem mit dem Hinweis, dass "zur Versteuerung der Student selbst verpflichtet" sei.

 

Und da stehe ich nun, da genau dies mein Problem ist. Vor Zusendung des Vertrags wurde mir nur lapidar gesagt, dass ich das anschließend "einfach in der Steuererklärung angeben" muss, was ich zu dem Zeitpunkt auch einfach geschluckt habe, weil ich bis dato keinerlei Erfahrung mit einer Steuererklärung hatte.

 

Ich hatte das Gefühl, dass ich das ganze mit einer Steuersoftware ganz gut hinbekäme, allerdings bin ich auch der Ansicht, dass ich alles unbedingt richtig machen möchte.

 

Derzeit überlege ich, ob ich nicht doch einfach einen Steuerberater bezahlen sollte, der das für mich erledigt. Das Minenfeld ist mir doch zu unsicher irgendwie... Nur leider widerspricht das meiner Einstellung, dass ich das alles auch verstehen möchte, was ich da zu tun habe...

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odensee
· bearbeitet von odensee

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man gelegentlich(!) auch beim Finanzamt eine sinnvolle Antwort bekommt. Es geht ja nicht um eine großartige Beratung, sondern lediglich um die Frage, ob du Anlage N oder irgendwas anderes ausfüllen musst.

 

Hattest du denn 2015 auch noch andere Einkünfte?

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ppac

Ja, seit Oktober fest angestellt.

 

Ich hatte auch mal vor, da nachzufragen. Vielleicht hat mein Gegenüber ja einen guten Tag und kann mir da kurz nachhelfen. :)

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multivitamin
· bearbeitet von multivitamin

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ppac

Eigentlich ist es doch so einfach. Du warst wissenschaftlich forschend selbstständig tätig. Das ist eine klassische freiberufliche Tätigkeit. Der Gewinn daraus kommt in Anlage S.

Dann noch eine kurze Gewinn-Verlust-Rechnung dazu und fertig ist die Laube?

 

Muss ich dann noch Gewinne aus dem Vorjahr angeben? Was das ganze nämlich erschwert ist die Tatsache, dass dieses Honorar im Jahr 2014 und 2015 gezahlt wurde; die 6 Monate gingen über den Jahreswechsel.

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multivitamin
· bearbeitet von multivitamin

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Fleisch

Ne mein guter, bin weder ein Sofa noch habe ich damit aktiv zu tun. Jedoch ist, wer seine Abrechnungen genau anschaut genau mit sowas konfrontiert. Wenn du mal in der "glücklichen" Lage gewesen bist dem Personalbüro deines Arbeitgebers zu erklären wie man einen Mitarbeiter anmeldet und was da zu beachten ist, dann erlangt man zwangsläufig solche Kenntnisse. <_<

 

Nachdem aber nun klarer wird, was der Arbeitgeber / Auftraggeber dort gemacht hat und ein paar mehr Details vorhanden sind, erscheint der Sachverhalt in einem anderen Licht. Bei den Ausführungen zur Selbstständigkeit bleibt es aber. Da macht das Finanzamt keine Späße, ist aber bei der Eintragung und so weiter meist sehr hilfsbereit, so dass das keine Probleme gibt

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