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IndexP

Verrechnung Stückzinsen über VVT - warum nicht über Anschaffungs-/Verkaufskurs?

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IndexP

Ich bin mit Anleihen und deren Käufen/Verkäufen und deren steuerlicher Behandlung bisher nicht so vertraut - habe mir heute aber mal eine kürzliche Verkaufsabrechnung einer Anleihe zu Gemüte geführt - und dabei ist mir eine für mich überraschende Erkenntnis gekommen:

 

Der Veräußerungsgewinn ist eben gerade nicht einfach die Differenz aus

 

(Brutto-)Verkaufserlös minus (Brutto-)Kaufkosten

 

wobei Verkaufserlös =

Stückzahl x Verkaufskurs

minus

Handelskosten (Broker-Provision und Börsengebühren)

plus

erhaltene Stückzinsen

 

und

 

Kaufkosten =

Stückzahl x Kaufkurs

plus

Handelskosten

plus

gezahlte Stückzinsen

 

 

Bei der Ursachen-Suche der Differenz ist mir dann aufgefallen, daß die Stückzinsen (in meinen Augen) umständlich über die Verlustverrechnungstöpfe verrechnet werden.

Kann man sicher so machen, muß man ja aber nicht.

 

Vielmehr stellt sich für mich die Frage, warum man seit dem Start der Abgeltungsteuer (und der Relevanz von 'Anschaffungsdaten') die Stückzinsen nicht einfach mit in den "resultierenden" Kaufkurs (sprich: die Anschaffungsdaten) hinein rechnet - beim Verkauf analog...

Ich finde es halt seltsam, daß z.B. von meiner Anleihe-Kaufabrechnung (sprich: also auch dem, was von meinem Verrechnungskonto abgezogen wird) vier Posten (nämlich Kaufkurs, Broker-Provision, Transaktionsentgelt und Handelsplatzgebühr) in die Berechnung der Anschaffungsdaten einbezogen werden, der fünfte Posten - die gezahlten Stückzinsen - dagegen nicht.

 

Hat jemand eine plausible Erklärung für diese Verkomplizierung?

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
Vielmehr stellt sich für mich die Frage, warum man seit dem Start der Abgeltungsteuer (und der Relevanz von 'Anschaffungsdaten') die Stückzinsen nicht einfach mit in den "resultierenden" Kaufkurs (sprich: die Anschaffungsdaten) hinein rechnet - beim Verkauf analog...

 

Meine Vermutung ist ja:

Es hat historische Gründe...

 

In älteren Posts vor 2008 lese ich immer wieder von einem "Stückzinstopf".

Vor 2009 ging die Berücksichtigung der Stückzinsen wohl nur über den Stückzinstopf - steuerliche 'Anschaffungsdaten' in dem heutigen Sinne gab es ja noch nicht...

Naja, und ab 2009 fand man es möglicherweise einfacher, den Stückzinstopf in den allg. VVT zu integrieren - als die Stückzinsen in die Anschaffungsdaten rein zu rechnen.

Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

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IndexP

Zur Erklärung, warum ich eine Integration der Stückzinsen in die 'Anschaffungsdaten' eleganter fände:

 

Für die Berechnung des Brutto-Gewinns eines Anleihe-Trades (Kauf+Verkauf) - und damit auch der fälligen Abgeltungsteuer - bräuchte man nämlich viel weniger (und einfacher zu beschaffende und nachzuvollziehende) Kenngrößen - nämlich:

1. Brutto-Kaufkosten (also das, was meinem Depot-Verrechnungskonto belastet wird)

2. Brutto-Verkaufserlös (StückzahlxKurs minus Handelskosten plus erhaltene Stückzinsen) - also das, was meinem Konto vor Berechnung der AgSt. zufließt

3. sofern relevant, natürlich noch die zwischenzeitlich zugeflossenen Anleihe-Zinszahlungen...

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moonraker

Führst Du gerne Selbstgespräche ? ;)

Wie Du es eleganter findest ist für den Gesetzgeber ziemlich uninteressant - und solange letztendlich das Richtige raus kommt ist der Rechenweg ja auch egal.

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Taxadvisor

Zur Erklärung, warum ich eine Integration der Stückzinsen in die 'Anschaffungsdaten' eleganter fände:

 

Für die Berechnung des Brutto-Gewinns eines Anleihe-Trades (Kauf+Verkauf) - und damit auch der fälligen Abgeltungsteuer - bräuchte man nämlich viel weniger (und einfacher zu beschaffende und nachzuvollziehende) Kenngrößen - nämlich:

1. Brutto-Kaufkosten (also das, was meinem Depot-Verrechnungskonto belastet wird)

2. Brutto-Verkaufserlös (StückzahlxKurs minus Handelskosten plus erhaltene Stückzinsen) - also das, was meinem Konto vor Berechnung der AgSt. zufließt

3. sofern relevant, natürlich noch die zwischenzeitlich zugeflossenen Anleihe-Zinszahlungen...

 

"Eleganter" wäre die Stückzinsen beim Verkauf separat zu erfassen. Da ist die Neufassung wegen der Verlustverrechnung 2009 bis 2013 deutlich besser für den Anleger.

 

Die gezahlten Stückzinsen sind gedanklich Anschaffungskosten des ersten Zinnscheins. Wenn eine andere Lösung gewählt wird, wäre m.E. nur der Abzug beim ersten Coupon des Käufers möglich. Wenn man mit der Verrechnung bis zur Einlösung/Veräußerung warten würde, hätte man im ersten Jahr eine Besteuerung von Scheingewinnen, zudem wäre dann immer fraglich, ob eine Verrechnung noch gelingen kann.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo IndexP,

 

das was du dir vorstellst würde doch bedeuten, dass erst beim Verkauf die Steuern auf den Gewinn berechnet würde.

Damit entgeht dir aber die Steuererstattung auf die Kauf-Stückzinsen, und - das wäre für mich das Schlimmste - unser schöner Stückzinstrick wäre dahin. :(

 

Und möchtest du wirklich beispielsweise folgendes Szenario:

- Kauf einer 5%igen Anleihe mit 4,5% Stückzinsen (in den Anschaffungskosten verbleibend)

- kurz darauf Kuponzahlung mit vollem Steuerabzug

 

Ich gebe aber zu, dass es genau das von dir angedachte schon gibt, und zwar bei flat gehandelten Anleihen, und auch bei Aktien ist es praktisch so.

 

Stefan

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tobi444

Und möchtest du wirklich beispielsweise folgendes Szenario:

- Kauf einer 5%igen Anleihe mit 4,5% Stückzinsen (in den Anschaffungskosten verbleibend)

- kurz darauf Kuponzahlung mit vollem Steuerabzug

Was wäre denn daran so schlimm? Wird doch bei Aktien mit der Dividende ähnlich gehandhabt.

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IndexP

Führst Du gerne Selbstgespräche ? ;)

 

Ja, das klappt nachts nach 2 Uhr offenbar ganz gut. :)

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IndexP
Die gezahlten Stückzinsen sind gedanklich Anschaffungskosten des ersten Zinnscheins. Wenn eine andere Lösung gewählt wird, wäre m.E. nur der Abzug beim ersten Coupon des Käufers möglich. Wenn man mit der Verrechnung bis zur Einlösung/Veräußerung warten würde, hätte man im ersten Jahr eine Besteuerung von Scheingewinnen, zudem wäre dann immer fraglich, ob eine Verrechnung noch gelingen kann.

 

Danke für die einleuchtenden Erklärungen (auch an reckoner) - aber Taxadvisor hat es am besten auf den Punkt gebracht.

 

Bleibt festzuhalten:

Die Behandlung der Stückzinsen mittels VVT ist faires Verhalten gegenüber dem Anleger/Anleihekäufer - gezahlte Stückzinsen werden absolut zeitnah verrechnet, bei der nächsten Zins-Zahlung keine Scheingewinne besteuert - und die Stückzinsen werden auch nicht jahrelang "mitgeschleppt".

Diese faire Steuer-Behandlung geht dafür eben etwas zulasten der Übersichtlichkeit - weil die Stückzinsen ein wenig umständlich in die VVT's rein- und rausgebucht werden müssen.

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