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Flusong

Steuern auf Dividenden dt. Firmen, bei Wohnsitz in Engand

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Flusong

Hallo,

 

ich habe eine Frage zur Besteuerung von deutschen Dividendentiteln als Steuerauslaender.

 

Ich habe schon einige Themen dazu durchgelesen, allerdings nichts gefunden das auf meine Situation zutrifft.

 

Zu mir:

Ich bin in wohnhaft in England und auch dort voll Steuerpflichtig, jedoch habe ich weiterhin deutsche Aktientitel in meinem Depot bei der Consorsbank. Dort bin ich auch als Steuerauslaender gemeldet und es wird mir auf mein Tagesgeld keine Steuern einbehalten.

Jedoch wird werden weiterhin 26% von meinen deutschen Dividendentiteln einbehalten.

Meine zwei Fragen sind folgende:

 

1. Laut DBA sollten mir aber nur 15% vom deutschen Staat abgezogen werden, ist diese Annahme korrekt?

2. Mit diesem Steuerjahr in England gibt es einen Freibetrag von 1000£ auf Einkuenfte von Dividenden, habe ich die Moeglichkeit die einbehaltene Quellensteuer komplett zurueck zu fordern?

 

 

Vielen Dank fuer eure Hilfe.

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Taxadvisor

Ich bin in wohnhaft in England und auch dort voll Steuerpflichtig, jedoch habe ich weiterhin deutsche Aktientitel in meinem Depot bei der Consorsbank. Dort bin ich auch als Steuerauslaender gemeldet und es wird mir auf mein Tagesgeld keine Steuern einbehalten.

Jedoch wird werden weiterhin 26% von meinen deutschen Dividendentiteln einbehalten.

Meine zwei Fragen sind folgende:

 

1. Laut DBA sollten mir aber nur 15% vom deutschen Staat abgezogen werden, ist diese Annahme korrekt?

2. Mit diesem Steuerjahr in England gibt es einen Freibetrag von 1000£ auf Einkuenfte von Dividenden, habe ich die Moeglichkeit die einbehaltene Quellensteuer komplett zurueck zu fordern?

 

Ich kann nicht glauben, dass Du zu Deiner Situation bei der Recherche nichts gefunden hast, was passt...

 

Das DBA regelt, dass die (aus Deiner Sicht) Quellenbesteuerung auf 15% beschränkt wird. Das DBA sieht nicht vor, dass diese Reduzierung an der Quelle ansetzt. Du musst mit der/den Steuerbescheinigungen die Erstattung der 10%-Punkte Kapitalertragsteuer und des gesamten Solidaritätszuschlags beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Der englische Freibetrag ist für die Quellenbesteuerung belanglos, eine Erstattung der 15%-Punkte Kapitalertragsteuer aus Deutschland erfolgt daher nicht. ob das in GB angerechnet werden kann, weiß ich nicht, glaube ich aber eher nicht.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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