Holgerli 9. November BYD hat scheinbar für 2025 richtig auf die Bremse getreten: Statt 5,5 Mio verkaufte Fahrzeuge sollen es nur noch 4,6 Mio Fahrzeuge werden. Also 900.000 weniger. Zum Vgl.: 2024 waren es 4,27 Mio Fahrzeuge. Das entspräche einem YoY-Wachstum von 7,75%. Zum Vergleich: Im Vgl. zu 2023 wuchs man 2024 noch um 40%. Nahezu das gesamte Wachstum soll aus den Exporten kommen. Ist schon von September. Keine Ahnung, warum das so unterging. Quellen: Reuters (ggf. Paywall): https://www.reuters.com/business/autos-transportation/chinas-byd-cuts-sales-target-sources-say-white-hot-growth-cools-2025-09-04/ X: https://x.com/dunne_insights/status/1985838204059336955 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini 15. November · bearbeitet 15. November von morini Vor dem Jahresende möchte ich nur noch einmal auf das beim letzten Aktiensplit entstandene steuerliche Chaos hinweisen, da mir dies als wesentlich wichtiger erscheint als vieles andere, was hier im Thread geschrieben steht. Besitzer von BYD-Aktien sollten ihre Bankauszüge genauestens überprüfen und zu viel abgeführte Kapitalertragssteuer mit der Steuererklärung zurückfordern. Wer darauf verzichtet, verschenkt quasi sein Geld an den Fiskus. Da dieses steuerliche Problem offenbar sehr wenig Beachtung findet, füge ich mal entsprechende Zitate ein: Zitat Plötzlich Steuerärger nach BYD-Aktiensplit: Das sollten Anleger jetzt beachten Werden nach Kapitalmaßnahmen zusätzliche Papiere ins Depot gebucht, lauern fiskalische Fallstricke. Was Anleger beim BYD-Aktiensplit 2025 steuerlich beachten sollten – und wie sie zu viel gezahlte Abgaben zurückholen können Der Hintergrund Wer Dividendentitel aus dem Ausland im Depot hat, für den kann es ein wiederkehrendes Ärgernis sein: Nach Kapitalmaßnahmen wie einem Aktiensplit wird oft Abgeltungsteuer vom Verrechnungskonto abgebucht, ohne dass sich am Gesamtwert des Depots etwas geändert hat. Ursache für den Geldschwund: Depotbanken sind „Zahlstellen des Fiskus“, richten sich nach den Vorgaben von Dienstleistern wie WM Datenservice – und behalten oft vorsichtshalber Abgeltungsteuer ein, um nicht ihrerseits von der Finanzverwaltung belangt zu werden. BYD-Aktiensplit 2025 Der Split des E-Auto-Weltmarktführers BYD wurde im Verhältnis 1:3 vollzogen. Für jede Anteil erhielten Aktionäre zwei weitere dazu, der Kurs drittelte sich entsprechend. Sie erhielten für jeweils 10 alte Aktien insgesamt 20 neue Anteile: 12 Aktien aus Kapitalrücklagen (steuerfrei) und 8 Aktien aus Gewinnrücklagen (Bonusaktien, die steuerlich als Sachdividende gelten). Die Kapitalmaßnahme wurde in zwei Schritten umgesetzt: Die erste Tranche der neuen Aktien (12 neue auf 10 alte Papiere) wurde Mitte Juni 2025 ins Depot gebucht. Die zweite Tranche (8 neue auf 10 alte Papiere) wurde ab Ende Juli 2025 eingebucht. Ab diesem Zeitpunkt waren auch alle zugeteillten BYD-Bonusaktien offiziell handelbar. Der aktuelle Stand Viele in Deutschland steuerpflichtige Anleger erlebten nach dem BYD-Split statt einer erwarteten komplett steuerneutralen Kapitalmaßnahme Steuerabzüge auf ihre neu zugeteilten BYD-Aktien. Der eigentliche Aktiensplit bei BYD war kein klassischer Split, sondern eine Kapitalmaßnahme mit Ausgabe von Bonusaktien. Die Zuteilung von Bonusaktien wird von der Finanzverwaltung als Kapitaleinkünfte behandelt und unterliegt der Kapitalertragsteuer. Das führte dazu, dass viele Depotanbieter automatisch Steuern abführten und Anleger, bei nicht ausreichenden Guthaben, Minusbeträge ohne realen Geldzufluss auf den Abrechnungskonten ihrer Depots vorfanden. Unterschiedliche Reaktionen der depotführenden Stellen Nicht alle Banken und Broker reagierten gleich: Einige zogen die Steuern sofort ab, andere korrigierten zunächst die Einbuchung – was Verwirrung und Ärger bei manchen BYD-Aktionären noch steigerte. Die Bewertung der Maßnahme schwankt je nach Steuerdatenlieferant des jeweiligen Instituts. Es ist außerdem möglich, dass einzelne Depotbanken noch Nachberechnungen durchführen oder bereits abgebuchte Steuern korrigieren. Hier ein Überblick: - Trade Republic hat laut Nutzer- und Fachberichten den Aktiensplit teilweise zunächst steuerneutral verbucht, inzwischen wurden auch Steuern abgeführt - Scalable Capital hat direkt auf beide Tranchen – Bonus- und Kapitalisierungsaktien – Kapitalertragsteuer einbehalten, dies aber laut Berichten später korrigiert. - Die Deutsche Bank verfügte ebenfalls zunächst über einen automatischen Steuerabzug auf die eingebuchten neuen Aktien, auch hier folgte später eine Korrektur. - Flatex hat zuerst keine Steuern auf die neuen Aktien abgezogen, diese Entscheidung aber revidiert und im Nachgang steuerpflichtige Buchungen vorgenommen. - Die Postbank hat nach der Einbuchung der neuen BYD-Aktien Steuerabzüge vorgenommen; bei einigen Kunden entstanden zudem falsche Einstandswerte. - Bei Comdirect und DKB gab es nach Erfahrungsberichten von Kunden Fälle von Steuerabzügen, Details variieren je nach Einzelfall. Rückforderung zuviel gezahlter Steuern Entscheidet das Bundesfinanzministerium (BMF) später per Erlass, dass ein Split steuerfrei ist, können sich Betroffene zu Unrecht gezahlte Steuern mit der nächsten Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Dafür ist der Nachweis über die einbehaltene Steuer durch die entsprechende Steuerbescheinigung der Bank erforderlich. Die Frist für die Beantragung der Erstattung beträgt vier Jahre ab Ablauf des Jahres, in dem die Steuer einbehalten wurde. Quelle: https://uat.boerse-online.de/nachrichten/geldundvorsorge/steuerfalle-nach-byd-aktiensplit-das-sollten-anleger-jetzt-beachten-20385519.html Und hier ein Auszug aus einem anderen Artikel: Zitat BYD tappte beim letzten Split in eine Steuerfalle Im Sommer 2025 hatte auch der chinesische Elektroauto- und Batteriehersteller BYD einen Aktiensplit im Verhältnis 3:1 vorgenommen. Dabei kam es jedoch zu Irritationen, da die Chinesen gleichzeitig Gratisaktien verteilten, die aus einbehaltenen Gewinnen geschaffen wurden. Diese hierzulande wenig eingesetzte Maßnahme sorgte dafür, dass einige Broker ihren Kunden dafür ärgerlicherweise Kapitalertragsteuer abzogen. Dies wurde später korrigiert. Anleger, die keine Korrekturbuchung auf ihren Bankauszügen finden, sollten den Split sicherheitshalber in ihrer nächsten Steuererklärung angeben. Weiteres Problem: Die BYD-Gratisaktien wurden zu einem Kaufkurs von Null ins Depot eingebucht. Damit wird später beim Verkauf der volle Erlös mit Abgeltungsteuer belegt. (Mehr zum Steuer-Chaos und wie Anleger sich verhalten sollten, finden Sie in diesem Artikel) Quelle: https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/der-netflix-kurs-wird-am-montag-um-90-prozent-abstuerzen-das-steckt-dahinter-20390361.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
to be as 15. November · bearbeitet 15. November von to be as Hallo, ich möchte hier gerne meine Erfahrung mit der consorsbank teilen. Mein Verrechnungskonto war nicht ausreichend für die fällige Kapitalertragsteuer gedeckt. Da die Abrechnungen und Korrekturen so undurchsichtig waren, habe ich einen entscheidenden Satz in den Schreiben (sie haben es nämlich zwei oder drei Mal versucht) übersehen, bzw. einfach nicht für voll genommen: "Die fälligen Steuern konnten dem Konto ... mangels Liquidität nicht belastet werden. Wir werden die Abrechnung nach 20 Bankarbeitstagen wiederholen. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf dem Konto. Bei nicht ausreichender Deckung sind wir verpflichtet, eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt zu erstellen." Erst im letzten Schreiben, und da hatte ich mich gewundert, warum sie mir schon wieder zur Dividende schreiben, teilten sie mir dann abschließend folgendes mit: "Leider war wiederholt keine Belastung der fälligen Steuern auf Ihrem Konto ... möglich. Weitere Versuche zur Abrechnung werden wir nicht unternehmen. Gem. § 44 Absatz 1 Satz 10 EStG sind wir verpflichtet Ihre Daten zum Kapitalertrag an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden." Ins "Minus" wurde bei mir zu keiner Zeit etwas gebucht. Das Finanzamt hat sich bei mir auch noch nicht gemeldet. Kommt ggf. aber auch erst mit der Steuererklärung für 2025 in kommenden Jahr. Btw: Es geht um einen mittleren dreistelligen Betrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bill 15. November vor einer Stunde von to be as: Hallo, ich möchte hier gerne meine Erfahrung mit der consorsbank teilen. Mein Verrechnungskonto war nicht ausreichend für die fällige Kapitalertragsteuer gedeckt. Da die Abrechnungen und Korrekturen so undurchsichtig waren, habe ich einen entscheidenden Satz in den Schreiben (sie haben es nämlich zwei oder drei Mal versucht) übersehen, bzw. einfach nicht für voll genommen: "Die fälligen Steuern konnten dem Konto ... mangels Liquidität nicht belastet werden. Wir werden die Abrechnung nach 20 Bankarbeitstagen wiederholen. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf dem Konto. Bei nicht ausreichender Deckung sind wir verpflichtet, eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt zu erstellen." Erst im letzten Schreiben, und da hatte ich mich gewundert, warum sie mir schon wieder zur Dividende schreiben, teilten sie mir dann abschließend folgendes mit: "Leider war wiederholt keine Belastung der fälligen Steuern auf Ihrem Konto ... möglich. Weitere Versuche zur Abrechnung werden wir nicht unternehmen. Gem. § 44 Absatz 1 Satz 10 EStG sind wir verpflichtet Ihre Daten zum Kapitalertrag an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden." Ins "Minus" wurde bei mir zu keiner Zeit etwas gebucht. Das Finanzamt hat sich bei mir auch noch nicht gemeldet. Kommt ggf. aber auch erst mit der Steuererklärung für 2025 in kommenden Jahr. Btw: Es geht um einen mittleren dreistelligen Betrag. Ging mir genauso, hatte das auch auf dem Schreiben stehen. Da aber "Kapitalertrag 0,00 HKD" dabeistand, habe ich das als Formsache des Durcheinanders angesehen. Auf der zweiten Seite des Schreibens findet sich dann ein steuerpflichtiger Gesamtertrag um den es scheinbar geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag