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Holgerli

Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Empfohlene Beiträge

Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Hallo zusammen,

 

ich habe mich in den letzten Wochen damit beschäftigt meine Zeiten die für mich bei der Rentenversicherung gemeldet worden sind zu klären und für mich selber zusammenzuschreiben.

 

Das Gute: Seitdem ich feste, sozialversicherungspflichtige Anstellungen habe, sind die Zeiten auch lückenlos und korrekt erfasst. Die Zeiten wo richtig Geld reinkam und komm sind also im grünen Bereich.

 

Mir sind allerdings zwei Themenkomplexe aufgefallen in welchen die Zeiten nicht bzw. unvollständig erfasst sind:

 

a.) Die 8 Jahre Anrechnungszeit für Schule & Studium fehlen komplett

b.) Nach meinem Studium hatte ich 3 Jahre „Arbeitslos ohne Leistungsanspruch“ mit Minijobs und einer Weiterbildung finanziert vom Arbeitsamt.

 

Zu a.) Die Schul- und Studienzeit kann ich ohne Probleme nachweisen und das werde ich auch sicher machen allein wegen der Anrechnungszeit.

Aus den Aussagen der Rentenversicherung werde ich allerdings nicht ganz schlau wie ich korrekt vorzugehen habe. Hat das schon mal wer gemacht und kann mir einen Tipp geben wie ich das konkret mache?

 

Zu b.) Was mir etwas mehr Gedanken macht: Für die 3 Jahre „Arbeitslos ohne Leistungsanspruch“ habe ich wenn überhaupt nur formlose Schreiben ala „Herr Holgerli war ab dem 21. Januar 2000 „Arbeitslos ohne Leistungsanspruch“ bei mir gemeldet. Unterschrift Sachbearbeiter.“

Macht es da Eurer Meinung nach Sinn nachzuhaken? Der besagte Zeitraum war für über 15 Jahren. Ich frage mich, ob die Arbeitsagentur (damals: Arbeitsamt) nach so langer Zeit die Unterlagen noch hat und ob es dann überhaupt Sinn macht hier Kontakt aufzunehmen oder lieber die Zeit zu sparen.Weil: Mehr als zu sagen, dass ich da arbeitslos war kann ich denen nicht. Mitunter hapert es schon an der „Kundennummer“. Welche Arbeitsämter das waren weiss ich hingegen noch.

 

Danke im Vorraus für Eure Hilfe.

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Goorin

Hallo Hogerli,

 

zu a) kann ich dir sagen:

Einfach mit den Zeugnissen der fehlenden Zeiträume zum Sachbearbeiter gehen (Termin am Besten vorher online vereinbaren). Der Sachbearbeiter macht sich Kopien davon, trägt alles nach und sendet dir eine Bestätigung.

 

So war es zumindest bei mir.

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gruber

Ich habe zur Kontenklärung einen Termin über die Homepage ausgemacht. Das war recht angenehm, weil die Dame mit mir den ganzen Antrag nochmal durchgegangen ist. Meine Unterlagen hat sie teilweise eingescannt, teilweise einfach nur einen Haken auf dem Antrag gemacht. Zum Schluss gabs einen Stempel auf den Antrag dass wir den gemeinsam ausgefüllt haben.

 

a) Ich hatte mein Abschlusszeugnis dabei. Das war als Nachweis für die Schulzeit ausreichend.

b) Ich hatte auch ein paar so Zeiten. Die nehmen alles was ein Nachweis sein könnte. Praktikumszeugnisse, Lohnabrechnungen etc. Die Zeiten wo es nichts von der Arbeitsagentur bzw. (jetzt) Jobcenter gab, wurden allerdings auch nicht berücksichtigt. Im Bescheid sind sie allerdings aufgeführt. Ich würde mir die Arbeit trotzdem machen. Ob es was bringt oder nicht, sieht man erst aufm Bescheid. Und auch wenn es jetzt nichts bringt, dann vielleicht bei einer der nächsten Rentenänderungen.

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murks86

Ich habe mir online einen Termin vereinbart und den Antrag auf Kontenklärung schon mal weitestgehend vorausgefüllt. Der Sachbearbeiter ist mit mir dann nochmal den Antrag durchgegangen und hat sich alle möglichen Unterlagen kopiert. Als Beleg kann scheinbar so ziemlich alles, was irgendwie offiziellen Charakter hat, verwendet werden (Studienbescheinigungen, Abschlusszeugnisse, Stammdatenblätter, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, ...).

Bei mir war es auch so, dass nur in der Schul- und Studienzeit die entsprechenden Einträge im Rentenkonto gefehlt haben (ist auch logisch, wo sollen die ohne eigene Meldung herkommen?). Die Zeiten, in denen ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, haben dagegen alle gestimmt und waren bereits im Konto gespeichert.

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Holgerli

Ich danke Euch recht herzlich für Eure Rückmeldungen!

Ich glaube, wenn ich das so lese, hätte ich sowohl wegen der Ausbildungszeiten als auch der Arbeitsamtzeiten ohne Leistung unnötigerweise mit Kanonen auf Spatzen geschossen. So kann ich die Aktion deutlich entspannter angehen!

 

DANKE!

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Mato

Kurz zur Ergänzung: Habe auch kürzlich einen Antrag auf Kontenklärung eingereicht. Zum einen fehlten Beschäftigungszeiten (die schon in einem älteren Versicherungsverlauf enthalten waren), zum anderen fehlten auch bei mir die Ausbildungszeiten (Schule und Studium) komplett. Ich glaube, dass Schule und Studium generell bei niemandem enthalten sind. Die Schule oder die Hochschule meldet vermutlich nicht selbständig die Ausbildungszeiten an die Rentenversicherung, sondern das muss man selber machen. Ich habe noch eine Bescheinigung meiner Uni gefunden "für Zwecke der Rentenversicherung" oder so ähnlich. Zur Not tun es aber auch Auszüge aus dem Studienbuch oder Abschlusszeugnisse.

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Rubberduck

Also bei mir reichte die vor Urzeiten ausgestellte Bescheinigung der Schule und das Abi-Zeugnis. Komischerweise musste ich die Uni aber nochmal anschreiben. Das war schlussendlich kein Problem. Das war innerhalb einer Woche da. 

 

Wirklich nervig ist es, wenn man mehrere Sozialversicherungsnummern hat und das ausgebügelt werden muss. Die verschiedenen Sachbearbeiter schicken sich das dann gegenseitig zu, aber ohne zu kommunizieren. Das darf man dann als Versicherter klarstellen...

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Holgerli

Nachmal Danke für die Infos! :thumbsup:

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