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Tooni

Negative Kapitaleinkünfte und ausschüttungsgleiche Erträge?

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Tooni

Mir ist da gerade eine theoretische Konstellation eingefallen, bei der ich nicht weiß, wie das gehandhabt wird!

 

Was passiert eigentlich, wenn die Summe meiner Kapitaleinkünfte negativ ist (ohne Aktien), ich aber außerdem noch ausschüttungsgleiche Erträge habe?

 

Bekomme ich dann trotzdem eine Steuerbescheinigung? Wenn ja, was wird da bescheinigt? Eine Verlustbescheinigung soll nicht beantragt werden!

 

Denkbar wären ja zwei Fälle:

 

a.) Kap.-Einkünfte z.B. -1.000€, agE: +2.000€, Ergebnis insgesamt also positiv. Gibt es eine Steuerbescheinigung?

 

b.) Kap.-Einkünfte z.B. -2.000€, agE: +1.000€, Ergebnis insgesamt also negativ.

 

Was passiert mit den agE, wenn es keine Steuerbescheinigung gibt? Fallen die einfach unter den Tisch?

 

Hmm... keine Ahnung, wie so etwas gehandhabt wird... Kennt sich da jemand aus?

 

 

 

 

Gruß, Tooni

 

 

 

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kleinerfisch

Ich hatte den Fall mal so:

Bei einer Bank Verluste und agE.

Verluste sollten dort stehen bleiben -> keine Verlustbesch.

StBesch kam nicht -> angefordert

War wie gewünscht: keine Kapitalerträge, aber agE bescheinigt

 

Ich denke, das meintest Du auch?

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Tooni

Ich denke, das meintest Du auch?

Exakt! Genau DAS wollte ich wissen.

 

Vielen Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen. :thumbsup:

 

Gruß, Tooni

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