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Neueinsteigerin

Steuern (Verlustbescheinigung) bei Geringverdienst

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Neueinsteigerin

Da ich mich erst seit neuestem mit dem Thema " Antrag auf Verlustbescheinigung" beschäftige, frage ich mich ob dies auch für Geringverdiener (also unter 8000 jährlich) relevant ist. Da man ja eh über die Anlage KAP alle Steuern zurück bekommt, macht es dann in diesem Fall evtl gar keinen Sinn einen " Antrag auf Verlustbescheinigung"zu stellen, da ja eh keine Steuern anfallen, mit denen etwas verrechnet werden könnte...habe ich das richtig verstanden?

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Ramstein

Das Zauberwort lautet Nichtveranlagungsbescheinigung.

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Neueinsteigerin

Ist denn trotzdem meine Annahme oben richtig?

 

Das Zauberwort lautet Nichtveranlagungsbescheinigung.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Nun ja. Steuern zahlst du auf realisierte Kursgewinne und auf Erträge, sofern der Sparerfreibetrag überschritten wird. Solange du mit allen Einkünften unter dem Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag (+evtl. weitere Freibeträge) bleibst, zahlt du keine Steuern bei Beantragung der Günstigerprüfung.

 

Eine Verlustbescheinigung kannst du nur beantragen, falls du Verluste gemacht hast. Normalerweise willst du dann beim Finanzamt die Verluste von einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen. Sonst kannst du den Verlusttopf bei der Bank stehen lassen, damit er mit zukünftigen Erträgen/Gewinnen sofort verrechnet wird, und nicht erst mit der Steuererklärung im Folgejahr.

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reckoner

Hallo,

 

du hast ja offenbar mindestens zwei Banken, eine davon mit Verlusten.

 

Und da wäre es bei einem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag ziemlich dumm, eine Verlustbescheinigung zu beantragen.

Lass die Verluste einfach stehen, dann kannst du sie vielleicht in Zukunft noch nutzen. Möglich wäre auch, solange du noch zu wenig verdienst (zu wenig um Steuern zu zahlen), eine "Verlustbank" zu führen.

 

Stefan

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Neueinsteigerin

Hallo,

 

du hast ja offenbar mindestens zwei Banken, eine davon mit Verlusten.

 

Und da wäre es bei einem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag ziemlich dumm, eine Verlustbescheinigung zu beantragen.

Lass die Verluste einfach stehen, dann kannst du sie vielleicht in Zukunft noch nutzen. Möglich wäre auch, solange du noch zu wenig verdienst (zu wenig um Steuern zu zahlen), eine "Verlustbank" zu führen.

 

Stefan

 

Danke, das leuchtet ein, mit dem evtl. in Zukunft nutzen. Ich nehme an "Verlustbank" führen würde konkret bedeuten, ein weiteres Depot zu eröffnen, in das ich die verlustreichen Fonds transferiere...

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reckoner

Hallo,

 

genau, ein extra Depot in dem nur Verluste realisiert werden, per Depotübertrag kann man das recht gut steuern.

Und natürlich darf für dieses Depot keine Verlustbescheinigung angefordert werden, auch nicht aus versehen (ja, sowas kam hier im Forum tatsächlich schon mal vor).

 

Und noch was: Die Depots müssen bei unterschiedliche Banken sein. Ich sag' das, weil verschiedene Onlinebroker die selbe Bank im Hintergrund haben (die biw ist solch ein Fall), und dann wird dort verrechnet. Auch Zweitdepots, wie sie vielfach kurz vor Einführung der Abgeltungssteuer vermarktet wurden, gehen nicht.

 

Stefan

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