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Flocki69

Quellensteuerrückerstattung Schweiz

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Flocki69

Hallo Leute,

 

ich bin stolzer Besitzer von 10 Nestlé Aktien.

Alle drei Jahre (das ist der maximal mögliche Zeitraum) beantrage ich die Quellensteuer zurück.

Das klappt völlig problemlos und es dauert ca. 3 Monate bis die Überweisung eintrifft.

Dieses Mal hat mich der Schlag getroffen, da von den 132 CHF Rückerstattung 22,08 CHF als "Entgelte Dritter" abgezogen wurden, also fast 20%.

 

Meine Depotbank DAB sagt, sie verlangen keine Gebühren und würden für weitere Nachforschungen 50€ verlangen.

Die schweizer Steuerbehörde sagt, daß weder sie noch die überweisende schweizer Nationalbank Gebühren verlangen würden.

 

Es kann doch nicht sein, daß "irgendwer" sich das Geld schnappt und keiner wills gewesen sein???!!!

 

Im übrigen sind bei meiner letzten Rückerstattung vor drei Jahren keinerlei Gebühren in Rechnung gestellt worden und vor 6 Jahren so um die 5€ (was ich noch als akzeptabel empfinde).

 

Wie sind Euere Erfahrungen?

Könnt ihr hier Licht ins Dunkle bringen?

Gibt es eine Möglichkeit Gebühren zu vermeiden.

 

Danke im voraus

 

Flocki69

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Kaffeetasse

Unfassbar...wegen 20€ trifft dich der Schlag? Krasse Sache... :w00t:

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Flocki69

Unfassbar...wegen 20€ trifft dich der Schlag? Krasse Sache... :w00t:

 

 

Eigentlich eher wegen 20% crying.gif

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

 

Gibt es eine Möglichkeit Gebühren zu vermeiden.

 

Danke im voraus

 

Flocki69

 

Wenn ich das richtig interpretiere, lässt Du die Quellensteuerrückerstatung von der DAB erledigen.

Die machen das meistens nichts selbst, sondern haben einen Abwickler (Dritter), der das für sie erledigt.

 

Sparen kannst Du, indem Du die Einreichung der Quellensteuerrückerstattung selbst machst.

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Flocki69

Gibt es eine Möglichkeit Gebühren zu vermeiden.

 

Danke im voraus

 

Flocki69

 

Wenn ich das richtig interpretiere, lässt Du die Quellensteuerrückerstatung von der DAB erledigen.

Die machen das meistens nichts selbst, sondern haben einen Abwickler (Dritter), der das für sie erledigt.

 

Sparen kannst Du, indem Du die Einreichung der Quellensteuerrückerstattung selbst machst.

 

 

Nein ich mache den Papierkram selber.

Die DAB stellt lediglich das Tax Voucher aus, was die DAB kostenlos macht.

Habe mein Depotkonto für die Rückerstattung der Quellensteuer angegeben..

Die Engelte Dritter sind also im Zusammenhang mit der Überweisung von der schweizer Steuerbehörde auf mein Depotkonto angefallen.

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magicw

Die DAB hat keine CHF-Währungskonten - insofern muß irgendjemand CHF nach EUR umtauschen. Da die Zinsen auch in der Schweiz gegen "0" gehen, nehme ich an, dass für diesen Währungstransfer nun halt Gebühren erhoben werden, die in den letzten Jahren so noch nicht erhoben wurden.

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Dandy

Ist das die Gebühr für die Währungsumrechnung? Ich erinnere mich dunkel, dass die Überweisung auf ein Konto, das nicht in Schweizer Franken läuft, eine Gebühr kostet.

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Holodoc111

Also, wenn meine Rückerstattung bei der Diba eingeht, stehen auch immer 5 CHF als fremde Gebühren drauf.

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mjpl

Wenn die schweizer Bank keine direkt Verbindung mit der DAB hat und das Geld erst über eine Korrespondenzbank laufen muss, sind die Gebühren normal (eher gering).

 

CHF-Zahlungen laufen nicht über SEPA, sondern sind noch richtige Auslandszahlungen über SWIFT - hier fallen generell Spesen an, meistens nicht prozentual sondern absolut - was sich bei Kleinbeträgen stark auswirkt.

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west263

dieses Jahr ist das erste Jahr, an dem ich mich mit dem Thema beschäftigen muss. Gerechnet habe ich nicht selber, sondern nur alle Werte aus den Bescheinigungen übernommen und hoffentlich dann richtig eingetragen.

Könnte mal jemand über die zwei Dokumente schauen, ob alles so richtig ist.

 

Schweiz 1.PNGSchweiz 2.PNG

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magicw

Für 2018 kannst du m.E. noch keine Steuern zurückverlangen:

Zitat

Der Steuerpflichtige hat innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer zu stellen.

Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/fachinformationen/verrechnungssteuer.html

 

Ansonsten, meinen Erstantrag habe ich vor ca. 4 Wochen eingereicht. Die Kreuzchen auf S. 2 habe ich genau gleich gesetzt gehabt. 

Woher hast du die Bruttozinsen in Spalte 9?  Ich habe für meine Nestle lediglich die Spalte 6 ausgefüllt - hatte auch nur Werte dafür. 

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Matthes2010
vor 52 Minuten schrieb west263:

dieses Jahr ist das erste Jahr, an dem ich mich mit dem Thema beschäftigen muss. Gerechnet habe ich nicht selber, sondern nur alle Werte aus den Bescheinigungen übernommen und hoffentlich dann richtig eingetragen.

Könnte mal jemand über die zwei Dokumente schauen, ob alles so richtig ist.

Hallo,

 

In Spalte 9 darfst du bei Dividenden nichts eintragen. Sonst passt alles und nicht vergessen oben rechts erstmaliger Antrag anzukreuzen (und an die Tax-Voucher denken, aber das Formular muss ja sowies erstmal zum deutschen Finanzamt)

Und die Steuern kann man auch schon für das jeweils aktuelle Jahr zurückfordern.

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west263
vor 31 Minuten schrieb Matthes2010:

In Spalte 9 darfst du bei Dividenden nichts eintragen.

hatte mich schon selber gewundert, wie ich auf diese hohe Rückerstattung komme. :)

 

vor 52 Minuten schrieb magicw:

Der Steuerpflichtige hat innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer zu stellen.

das würde ja heißen, da ich 2016 meine erste Dividende von BB Biotech bekommen habe, das es auch ausreichen würde erst 2019 diesen Antrag einzureichen, für die Rückerstattungen der Jahre 2016 bis inkl. 2018.

 

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magicw
vor 9 Minuten schrieb west263:

das würde ja heißen, da ich 2016 meine erste Dividende von BB Biotech bekommen habe, das es auch ausreichen würde erst 2019 diesen Antrag einzureichen, für die Rückerstattungen der Jahre 2016 bis inkl. 2018

Laut @Matthes2010 dann für 4 Jahre nämlich 2016-2019 - mir war nicht bewußt, dass man auch fürs laufende Kalenderjahr die Rückerstattung beantragen kann. Ich habe es für die vergangenen drei jahre gemacht. 

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west263
vor 24 Minuten schrieb magicw:

Laut @Matthes2010 dann für 4 Jahre nämlich 2016-2019 - mir war nicht bewußt, dass man auch fürs laufende Kalenderjahr die Rückerstattung beantragen kann. Ich habe es für die vergangenen drei jahre gemacht. 

Ich habe das jetzt alles fertig und zusammen und werde das demnächst für die Jahre 2016 - 2018 einreichen.

Falls 18 dann noch nicht erstattet werden sollte, dann ist das so. Das nächste mal dann erst wieder 2021.

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Matthes2010

Also mir wurden letzes Jahr die Steuern für 2016 und 2017 erstattet. Allerdings kann man in dem Formular wohl nur 3 Jahre angeben.

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Mithrandir77

momentan dauert es etwas länger als normal...hatten wohl EDV Probleme

Ende 2017 verschickt und noch ist nichts gekommen 

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west263
Am 19.5.2018 um 14:35 schrieb Mithrandir77:

momentan dauert es etwas länger als normal...hatten wohl EDV Probleme

Ende 2017 verschickt und noch ist nichts gekommen 

scheint wohl immer noch länger zu dauern.

28. Mai hat das Finanzamt die Formulare bekommen und eine Woche später, hatte ich meinen Teil zurück. Seit dem warte ich, voller Ungeduld.:D

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Mithrandir77
vor 15 Stunden schrieb west263:

scheint wohl immer noch länger zu dauern.

28. Mai hat das Finanzamt die Formulare bekommen und eine Woche später, hatte ich meinen Teil zurück. Seit dem warte ich, voller Ungeduld.:D

Ja hier ist auch noch nichts passiert. -_-

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magicw

Heute kam bei mir der Zahlungseingang (DiBa) - Unterlagen so Mitte April weggeschickt. Erstantrag.

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Mithrandir77

so es hat dieses mal fast ein Jahr gedauert, hoffe mal die kriegen ihre Probleme in den Griff (in Bern sind sie ja sehr gründlich, aber selbst für Schweizer nicht die schnellsten)

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Ramstein

Zinstermin Alpiq 15.11.2017; Quellensteuer einbehalten.

Deutsche Bank macht automatisch und kostenlos Rückholung.

15.10.2018 schreibt die Eidgenössische Steuerverwaltung mich direkt an: Überweisung innerhalb von 2 Wochen.

12.11.2018: Anfrage an Deutsche Bank, wo Geld bleibt bzw. wand sie das Geld mir gutschreiben.

Bis 15.11.2018 kein Geld und keine Antwort von der Deutschen Bank.

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Holodoc111

Nur zur Info für alle: Die Schweiz hat die Formulare für die Rückerstattung geändert. 2020 läuft jetzt über ein Online-Portal, bis 2019 muss noch das bekannte Formular genutzt werden. Wollte eigentlich 2018-2020 zusammen abgeben. Jetzt leider 2018+2019 als Formular, 2020 online. Der Tax-Voucher kann jetzt direkt als pdf hochgeladen werden und muss nicht mehr mit eingesandt werden.

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HansK
vor 15 Stunden von Holodoc111:

Nur zur Info für alle: Die Schweiz hat die Formulare für die Rückerstattung geändert. 2020 läuft jetzt über ein Online-Portal, bis 2019 muss noch das bekannte Formular genutzt werden. Wollte eigentlich 2018-2020 zusammen abgeben. Jetzt leider 2018+2019 als Formular, 2020 online. Der Tax-Voucher kann jetzt direkt als pdf hochgeladen werden und muss nicht mehr mit eingesandt werden.

Danke für die Information! Das mache ich direkt für meine Nestlé, sobald ich den Tax Voucher habe. Weißt du, ob mein Finanzamt das Formular wie in früheren Jahren gegenzeichnen muss?

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Holodoc111
vor 6 Stunden von HansK:

Danke für die Information! Das mache ich direkt für meine Nestlé, sobald ich den Tax Voucher habe. Weißt du, ob mein Finanzamt das Formular wie in früheren Jahren gegenzeichnen muss?

Ja. Muss immer noch gemacht werden.

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