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mamamatze

Kombination Rürup-Basisrente + BUZ (neue Aspekte, Alte Leipziger)

Empfohlene Beiträge

mamamatze
· bearbeitet von mamamatze

Hallo zusammen

 

Nachdem ich in den letzten Tagen hier im Forum viel gelesen habe, ist dies jetzt mein erster Beitrag. Kurz zu mir: Ich bin 28 und promoviere seit 6 Monaten in Physik. Da mein Berufseinstieg immer näher rückt, bin ich derzeit dabei, mich um die Themen Versicherungen und Altersvorsorge etc. zu kümmern und mich u.a. auch in diesem Forum entsprechend schlau zu machen. Im Moment habe ich noch keine Verträge am laufen, die für die Diskussion hier relevant wären, das einzige was ich habe ist eh eine Privathaftpflicht. Ich habe einen freien Versicherungsmakler (kein Berater auf Honorarbasis, sondern ein unabhängiger Makler, der Abschlusscourtagen bekommt), der sich der FiNUM Finanzhaus AG Wiesbaden angeschlossen hat. Die FiNUM Finanzhaus AG ist nach eigenen Angaben spezialisiert auf die Beratung von (tendenziell eher gut verdienenden) Akademikern.

 

Mein Makler hat mir empfohlen, eine Rürup-Basisrente inkl. BUZ bei der Alten Leipziger abzuschließen (Fondsgebundene Basisrente FR70 mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung BZ21). Der monatliche Beitrag für die Versicherung liegt bei 199,19 EUR, wovon ca. die Hälfte in die Rürup-Rente und die andere Hälfte in die BUZ eingezahlt wird (wie bei Kombi-Verträgen dieser Art üblich). Meine BU-Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit würde 2.000 EUR betragen, die Rentenbeiträge gehen in verschiedene Fonds, woraus sich bei einer angenommen langfristigen Fondsentwicklung von durchschnittlich +5% pro Jahr eine monatliche Altersrente von 343 EUR ergeben würde. Neben den guten Konditionen der Alten Leipziger (AL) für Akademiker ist ein Argument meines Maklers für diesen Versicherungsvorschlag auch die Tatsache der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge (Stichwort Schicht 1). Soweit so gut.

 

Jetzt habe ich mich hier im Forum eingelesen, und ich bin ja auch nicht der erste, der zu diesem Thema eine Frage stellt. Hier im Forum wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kombination Rürup+BUZ nicht ratsam ist. Es werden hauptsächlich die folgenden beiden Argumente angeführt:

  1. Thema Steuerersparnis: Man muss nicht nur die Steuereinsparungen in der Einzahlungsphase berücksichtigen, sondern auch die Steuern, die man in der Leistungsphase auf seine Renten bezahlen muss (genau so funktioniert ja die Schicht 1). Es soll jetzt nur mal um die BU gehen: Wenn man berufsunfähig wird, wird der Steuervorteil aus der Einzahlungsphase früher oder später aufgefressen und je nachdem wie lange man berufsunfähig ist, kann es sogar passieren, dass man letztendlich insgesamt einen steuerlichen Nachteil hat.
  2. Da die Beiträge von Rürup-Rente und BUZ immer 50:50 aufgeteilt sein müssen, damit die steuerliche Förderung überhaupt anwendbar ist, ist man in dieser Kombination sehr unflexibel. Möchte man nämlich z.B. seine BU-Beiträge erhöhen, um sich besser abzusichern, so muss man gleichzeitig auch die Rürup-Beiträge erhöhen, was man i.d.R. nicht möchte.

Ich kann beide Argumente nachvollziehen, das mit den Steuern hängt natürlich davon ab, ob und wann man berufsunfähig wird, d.h. wie lange man einzahlt und wie lange man eine BU-Rente bekommt.

 

Gestern in einem Beratungsgespräch habe ich meinen Makler mit diesen beiden Argumenten konfrontiert und er hat mir folgendes dazu gesagt:

  1. Zum Thema Steuern meinte er, dass das natürlich prinzipiell stimmt. Aus diesem Grund empfiehlt er allgemein, die Rürup+BUZ-Kombination nur bis zu einer maximalen BU-Rente von ca. 2.500 EUR zu wählen. Bei höheren Beträgen zahlt man auf die BU-Rente im Versicherungsfall so viele Steuern, dass es sich tatsächlich nicht mehr rechnet. Für einen über 2.500 EUR hinausgehenden BU-Schutz (sofern man das überhaupt möchte und sich leisten kann) sollte man eine zusätzliche SBU abschließen.
  2. Zum Thema Flexibilität hat er gesagt, dass hier die AL mit den derzeitigen Konditionen einen großen Vorteil gegenüber anderen Anbietern hätte. Zum einen könne man die Rürup-Rente und die BUZ zu einem späteren Zeitpunkt auch trennen (z.B. wenn man den Rürup-Vertrag beitragsfrei stellen möchte). Man verliert dadurch zwar den Steuervorteil, verliert aber seinen BU-Schutz nicht. Es sei sogar möglich, die Verträge hinterher wieder zusammenzuführen und gleichzeitig den Rürup-Vertrag wieder zu aktivieren. Außerdem sei es möglich, im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie - und jetzt kommt's - eine zusätzliche SBU ohne erneute Risikoprüfung abzuschließen. D.h. in diesem Fall steigt der BU-Beitrag (und somit auch der BU-Schutz), ohne dass man den Rürup-Anteil mit erhöhen muss, und das ganze eben ohne erneute Risikoprüfung. Ich hab hierzu mal das Kleingedruckte des Versicherungsvertrags gelesen und folgenden Absatz gefunden:

 

§ 11 Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet Ihre Zusatzversicherung?

Auch nach dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bleiben Sie als Versicherungsnehmer in der Gestaltung Ihrer Zusatzversicherung flexibel. Sie können den Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit den zukünftigen privaten und beruflichen Entwicklungen im Rahmen der folgenden Gestaltungsmöglichkeiten anpassen

 

Nachversicherungsgarantie

 

Der bestehende Berufsunfähigkeitsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Risikoprüfung durch den Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Nachversicherung) erweitert werden. Haben Sie eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gewählt, ist eine erneute Risikoprüfung nur erforderlich, sofern der jährliche Hauptversicherungsbeitrag für die innerhalb der letzten fünf Jahre im Rahmen der Nachversicherungs- und Ausbaugarantie abgeschlossenen Verträge die Summe von 12.000 EUR übersteigt.

Die Nachversicherungsgarantie für den Berufsunfähigkeitsschutz besteht nur, wenn:

- das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Ausübung der Nachversicherungsgarantie nicht höher als 50 Jahre ist,

- eine ggf. eingeschlossene neue Jahresrente innerhalb einer Nachversicherung mindestens 600 EUR bzw. bei Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens 1.800 EUR beträgt,

- die neue Jahresrente nicht mehr als 6.000 EUR beträgt,

- die gesamte Jahresrente aus allen bei uns bestehenden Versicherungen (einschl. der neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente) nichtmehr als 30.000 EUR beträgt,

- eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird (d.h. die gesamte Jahresrente einschließlich der neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente und einschließlich anderweitig bestehender Berufsunfähigkeitsanwartschaften darf 70 % des letzten jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten bzw. bei Selbständigen 70 % des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre nicht übersteigen) und

- keine Berufsunfähigkeit des Versicherten vorliegt.

 

Sofern für den Versicherten eines der folgenden Ereignisse zutrifft, kann innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses eine Nachversicherung beantragt werden:

- Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft

- Geburt oder Adoption eines Kindes

- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses

- Wechsel in eine hauptberufliche Selbständigkeit

- Befreiung des selbständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Zeitpunkt, indem die Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt ist

- Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk

- Reduzierung oder Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung

- Abschluss eines Kauf- oder Darlehensvertrags über mindestens 30.000 EUR in Verbindung mit dem Kauf bzw. Aus-/Umbau von eigen genutztem Wohneigentum sowie von fremd oder gewerblich genutzten Immobilien

- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

- Nachhaltige Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei Nicht-Selbständigen um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen

- Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei Selbständigen um mindestens 30 % im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davorliegenden Jahre

Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich.

 

Ausbaugarantie

 

Innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsbeginn kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung durch den Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erweitert werden.Haben Sie eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gewählt, ist eine erneute Risikoprüfung nur erforderlich, sofern der jährliche Hauptversicherungsbeitrag für die innerhalb der letzten fünfJahre im Rahmen der Nachversicherungs- und Ausbaugarantie abgeschlossenen Verträge die Summe von 12.000 EUR übersteigt.

Die Ausbaugarantie für den Berufsunfähigkeitsschutz besteht nur, wenn

- das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Ausübung der Ausbaugarantie nicht höher als 35 Jahre ist,

- eine ggf. eingeschlossene neue Jahresrente mindestens 600 EUR bzw. bei Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens 1.800 EUR beträgt,

- die gesamte Jahresrente aus allen bei uns bestehenden Versicherungen (einschl. der neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente) nichtmehr als 30.000 EUR beträgt,

- eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird(d.h. die gesamte Jahresrente einschließlich der neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente und einschließlich anderweitig bestehender Berufsunfähigkeitsanwartschaften darf 70 % des letzten jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten bzw. bei Selbständigen 70 % des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre nicht übersteigen) und

- keine Berufsunfähigkeit des Versicherten vorliegt.

 

Quelle: Versicherungskonditionen Alte Leipziger BZ21

 

Den Satz "Haben Sie eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gewählt, ist eine erneute Risikoprüfung nur erforderlich, sofern der jährliche Hauptversicherungsbeitrag für die innerhalb der letzten fünf Jahre im Rahmen der Nachversicherungs- und Ausbaugarantie abgeschlossenen Verträge die Summe von 12.000 EUR übersteigt." verstehe ich noch nicht ganz, aber vielleicht hat ja jemand hier eine Ahnung, was das genau bedeutet.

 

Mit diesem Hintergrund könnte man doch dann wie folgt argumentieren:

  1. Es kann natürlich keiner in die Glaskugel schauen, aber der wahrscheinlichste Fall ist immer noch, dass man nicht berufsunfähig wird. Man zahlt also bis zum Renteneintrittsalter nur Beiträge (für die BU). Aufgrund der steuerlichen Begünstigung der Beitrags-Zahlungen in der Rürup-Kombination kann man also in der Regel Steuern sparen.
  2. Mit den Konditionen der AL (die es anscheinend im Moment in der Form nirgendwo sonst gibt) hat man genügend Flexibilität, um auch später noch den BU-Schutz anzupassen, ohne den Rürup-Anteil erhöhen zu müssen, und ohne dass zusätzliche Risikoprüfungen anfallen. Man kann sogar die Rürup-Rente stilllegen, ohne den BU-Schutz zu verlieren (das muss ich im Kleingedruckten noch finden, aber mein Makler hat mir das versichert). Mit dem Rürup-Anteil in der hier gewählten Höhe (343 EUR monatliche Rente bei 100 EUR Beitrag und angenommer Fondsentwicklung von +5% im Jahresdurchschnitt) hat man zudem gleich einen Teil seiner Altersvorsorge erledigt.

Ich behaupte also, dass in diesem Fall die Rürup+BUZ-Kombination durchaus Sinn macht - entgegen der hier oft bereits gelesenen Meinung. Das liegt aber zum Großteil an den Konditionen der AL.

Wie seht ihr das ganze? Ich bin gespannt auf eure Kommentare und Meinungen.

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schuggy
· bearbeitet von schuggy

Einfach mal in die ganzen MLP Threads querlesen. Ist am Ende die gleich Thematik, daher keine neuen Erkenntnisse.

Finum gehört zur JDC Group Ag (ehm. Aragon Ag). Da findet man geschichtlich auch spannende Dinge. Ist aber wieder subjektiv von mir.

 

Zur Idee:

Ich persönlich könnte nie eine Rürup vermitteln oder besparen. Wer sich enteignen lassen möchte kann dies gerne tun, Steuern hin oder her.

 

Zum Prozess: Wenn man beim Thema BU ist, kommt zunächst die Aufarbeitung des Gesundheitszustandes und ggf. Risikovoranfragen. Was wenn die AL einen gar nicht annimmt oder nur mit erschwerten Bedingungen? Falls keine Info von deiner Seite darüber Fehlt, ist der Prozess als sehr dünn anzusehen.

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odensee
· bearbeitet von odensee

Wetten, dass im Laufe des Threads das Stichwort "blaue Pullis" fällt.:P:rolleyes:

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odensee

Gestern in einem Beratungsgespräch habe ich meinen Makler mit diesen beiden Argumenten konfrontiert und er hat mir folgendes dazu gesagt:

  1. Zum Thema Steuern meinte er, dass das natürlich prinzipiell stimmt.

Mich würde es äusserst stutzig machen, dass er darauf erst eingeht, nachdem du ihn darauf angesprochen hast.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Zu Rürup bitte hier lesen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/46977-rurup-rente-tipps-und-tricks/

 

Und nein, auch du bist keine Ausnahme von der Regel. Rürup für junge Studenten (oder Doktoranden, was auch immer, spielt keine Rolle, in Ausbildung mit noch unsicherer beruflicher Zukunft) erscheint immer noch nicht sinnvoll, auch wenn die MLP das weiterhin gerne verkaufen möchte.

 

Zu MLP bitte zudem folgendes lesen, gerne auch die aufschlussreichen Kommentare darunter: https://www.test.de/Finanzdienstleister-MLP-Koeder-fuer-Akademiker-1687295-0/ Der Artikel ist von 2008, hat aber aus meiner Sicht keine Aktualität eingebüßt.

 

Und zu "Die xxxxx ist nach eigenen Angaben spezialisiert auf die Beratung von (tendenziell eher gut verdienenden) Akademikern." fällt mir nichts mehr ein. Was außer den möglicherweise größeren Verdienstmöglichkeiten für Finanzanlagen und Versicherungen ist so speziell an Akademikern, dass man sich darauf spezialisieren könnte? Akademiker haben genau so wie Arbeiter und ungelernte Angestellte einen Einkommensstrom und einen individuellen Bedarf an Finanzprodukten wie Risikoversicherungen und ggf. Geldanlageprodukten. Bitte sehe das Thema doch etwas nüchterner und lasse dich nicht mit Werbeaussagen ködern.

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polydeikes

Wetten, dass im Laufe des Threads das Stichwort "blaue Pullis" fällt.:P:rolleyes:

 

... blauer Pulli ... *done*

 

---

 

Mhm. Passt eigentlich nicht, ist kein BWLer und von Physikern erwarte ich die rechnerischen Fähigkeiten und die geistige Reife selbst drauf zu kommen.

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Peter Wolnitza

Den Satz "Haben Sie eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gewählt, ist eine erneute Risikoprüfung nur erforderlich, sofern der jährliche Hauptversicherungsbeitrag für die innerhalb der letzten fünf Jahre im Rahmen der Nachversicherungs- und Ausbaugarantie abgeschlossenen Verträge die Summe von 12.000 EUR übersteigt." verstehe ich noch nicht ganz, aber vielleicht hat ja jemand hier eine Ahnung, was das genau bedeutet.

Ja, hat jemand: Betrachte einfach den Beitrag für die Rentenversicherung (= Hauptversicherung) als zusätzliche BU Rentenleistung im Leistungsfall, dann wird deutlicher, was sich dahinter verbirgt.

 

Mit diesem Hintergrund könnte man doch dann wie folgt argumentieren:

  1. Es kann natürlich keiner in die Glaskugel schauen, aber der wahrscheinlichste Fall ist immer noch, dass man nicht berufsunfähig wird. Man zahlt also bis zum Renteneintrittsalter nur Beiträge (für die BU). Aufgrund der steuerlichen Begünstigung der Beitrags-Zahlungen in der Rürup-Kombination kann man also in der Regel Steuern sparen.

Ja, in der Regel hatten die Germanen rote Bärte - hilft trotzdem nicht weiter, wenn es einen BU mässig erwischt und ich habe aus meiner Basisrenten BU (grob geschätzt) 300.- € netto weniger in der Tasche als aus meiner Schicht 3 BU.

 

Mal abgesehen davon:

Es gibt in D derzeit kein einziges Produkt, mit dem man Steuern SPAREN kann (ausser im frühzeitigen Todesfall) - es gibt allenfalls eine STEUERSTUNDUNG, d.h. ich verschiebe Steuerleistungen von heute auf einen späteren Zeitpunkt.

(hier wird leider immer wieder gebetsmühlenartig von einem wesentlich niedrigeren Steuersatz als heute ausgegangen - sollte man mal hinterfragen - Stichworte dazu:Inflation und Grundfreibeträge)

Ob mir das im Falle einer BU so passend käme, wenn ich dann meine vorher gesparten Steuern (evtl. nur für einen sehr kurzen Zeitraum?) nachentrichten darf - lebenslang?

 

Was spricht eigentlich dagegen, BU und Thema Steuerstundung voneinander zu trennen und separat so beeinflussen zu können, wie es der jeweiligen Lebenssituation angemessen erscheint? - will heissen: BU in Schicht 3, Basisrente bei einem starken, preisgünstigen Versicherer

mit 50.- € mtl. in Schicht 1, um dann jedes Jahr, entsprechend meiner Steuerplanung, zum Jahresende eine Zuzahlung zu leisten?

 

Mit den Konditionen der AL (die es anscheinend im Moment in der Form nirgendwo sonst gibt) hat man genügend Flexibilität, um auch später noch den BU-Schutz anzupassen, ohne den Rürup-Anteil erhöhen zu müssen, und ohne dass zusätzliche Risikoprüfungen anfallen. Man kann sogar die Rürup-Rente stilllegen, ohne den BU-Schutz zu verlieren (das muss ich im Kleingedruckten noch finden, aber mein Makler hat mir das versichert). Mit dem Rürup-Anteil in der hier gewählten Höhe (343 EUR monatliche Rente bei 100 EUR Beitrag und angenommer Fondsentwicklung von +5% im Jahresdurchschnitt) hat man zudem gleich einen Teil seiner Altersvorsorge erledigt.

Ich behaupte also, dass in diesem Fall die Rürup+BUZ-Kombination durchaus Sinn macht - entgegen der hier oft bereits gelesenen Meinung. Das liegt aber zum Großteil an den Konditionen der AL.

Wie seht ihr das ganze? Ich bin gespannt auf eure Kommentare und Meinungen.

Anpassung und Flexibilität bedeutet nicht nur Anpassung nach oben! Viel elementarer ist die Frage, was passiert, wenn mein Einkommen (un)freiwillig reduziert wird? (Weltreise, Jobwechsel, Existenzgründung) Wenn man also versucht, die monatliche Belastung zu reduzieren (weil der steuerliche Vorteil dann eh verpufft) Klar, kann man umstellen auf separate BU in Schicht 3 - aber zu den dann geltenden Vertragsbedingungen und dem dann erreichten Eintrittsalter. Klasse Kiste nach 10, 12 Jahren Laufzeit.

 

Gehe bei Deiner Fragestellung einfach mal davon aus, dass die von Dir zitierten Passagen aus den AVB den hier anwesenden Maklern durchaus bewusst waren - und dennoch nicht zu einer anderen Einschätzung des Produktes geführt haben.

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mamamatze

Vielen Dank für die Antworten bisher. Ich stehe dem ganzen ja auch noch etwas skeptisch gegenüber, darum gerne immer her mit kritischen Meinungen.

 

Hier noch ein paar Anmerkungen:

 

Gestern in einem Beratungsgespräch habe ich meinen Makler mit diesen beiden Argumenten konfrontiert und er hat mir folgendes dazu gesagt:

  1. Zum Thema Steuern meinte er, dass das natürlich prinzipiell stimmt.

Mich würde es äusserst stutzig machen, dass er darauf erst eingeht, nachdem du ihn darauf angesprochen hast.

 

Er hat mir natürlich schon im Vorfeld erklärt, wie Schicht 1 funktioniert, und dass man da seine Renten versteuern muss (mit dem persönlichen Steuersatz). Aber er hat im Vorfeld keine Aussage darüber getroffen, bis zu welchen Beträgen sich das insgesamt rechnen könnte etc. Auf Nachfrage hat er dann jetzt gesagt, dass er für alles was über 2.500 EUR BU-Schutz hinausgeht nicht mehr zur Schicht 1 raten würde.

 

Zu MLP bitte zudem folgendes lesen, gerne auch die aufschlussreichen Kommentare darunter: https://www.test.de/...iker-1687295-0/ Der Artikel ist von 2008, hat aber aus meiner Sicht keine Aktualität eingebüßt.

 

Und zu "Die xxxxx ist nach eigenen Angaben spezialisiert auf die Beratung von (tendenziell eher gut verdienenden) Akademikern." fällt mir nichts mehr ein. Was außer den möglicherweise größeren Verdienstmöglichkeiten für Finanzanlagen und Versicherungen ist so speziell an Akademikern, dass man sich darauf spezialisieren könnte? Akademiker haben genau so wie Arbeiter und ungelernte Angestellte einen Einkommensstrom und einen individuellen Bedarf an Finanzprodukten wie Risikoversicherungen und ggf. Geldanlageprodukten. Bitte sehe das Thema doch etwas nüchterner und lasse dich nicht mit Werbeaussagen ködern.

 

Danke für den Link. FiNUM ist zwar nicht MLP, aber ich habe durchaus einige Parallelen erkannt (z.B. bei der Kundenanwerbung), die mich auch schon im Vorfeld etwas gewundert haben.

 

 

Den Satz "Haben Sie eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gewählt, ist eine erneute Risikoprüfung nur erforderlich, sofern der jährliche Hauptversicherungsbeitrag für die innerhalb der letzten fünf Jahre im Rahmen der Nachversicherungs- und Ausbaugarantie abgeschlossenen Verträge die Summe von 12.000 EUR übersteigt." verstehe ich noch nicht ganz, aber vielleicht hat ja jemand hier eine Ahnung, was das genau bedeutet.

Ja, hat jemand: Betrachte einfach den Beitrag für die Rentenversicherung (= Hauptversicherung) als zusätzliche BU Rentenleistung im Leistungsfall, dann wird deutlicher, was sich dahinter verbirgt.

Also so wie ich den Satz dann verstehe heißt das doch, dass ich - falls eines der genannten Nachversicherungs-Ereignisse auftritt - meine BU ohne Risikoprüfung aufstocken kann, wenn ich aus allen bereits vorhandenen Nachversicherungs- bzw. Ausbauverträgen der letzte 5 Jahre insgesamt weniger als 12.000 EUR pro Jahr (d.h. 1.000 EUR im Monat) in die Hauptversicherung (d.h. in die Basisrente) einzahle. Das wäre dann ja eine gute Bedingung, denn die Grenze von 1.000 EUR pro Monat empfinde ich als so hoch, dass man da in der Regel eh nie drüber kommt.

 

 

 

Wetten, dass im Laufe des Threads das Stichwort "blaue Pullis" fällt.:P:rolleyes:

 

Ich empfinde es schon mal als Ehre, dass Polydeikes sich im blauen-Pulli-Thread dahingehend geäußert hat, dass ihm Naturwissenschaftler anscheinend lieber sind als BWLer cool.gif

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tyr
· bearbeitet von tyr

Bitte hier lesen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/46977-rurup-rente-tipps-und-tricks/

 

Willst du nach dem Lesen dieses verlinkten Threads als Doktorand noch einen Rürupvertrag?

 

Wenn dir der Thread nicht reicht empfehle ich folgendes Buch: http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/berufsunfaehigkeit-gezielt-absichern-1

 

Eine BU-Versicherung kann man auch ganz ohne Rürupvertrag abschließen, in Schicht 3: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU, hat keinen Bezug zu Selbstständigkeit im Berufsleben). Aus meiner Sicht sollte man eine Rürup-BU abschließen, wenn man das Konzept von sich aus unbedingt haben will, nicht, weil es jemand mit finanziellem Interesse einem verkaufen will.

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odensee

Mich würde es äusserst stutzig machen, dass er darauf erst eingeht, nachdem du ihn darauf angesprochen hast.

 

Er hat mir natürlich schon im Vorfeld erklärt, wie Schicht 1 funktioniert, und dass man da seine Renten versteuern muss (mit dem persönlichen Steuersatz). Aber er hat im Vorfeld keine Aussage darüber getroffen, bis zu welchen Beträgen sich das insgesamt rechnen könnte etc. Auf Nachfrage hat er dann jetzt gesagt, dass er für alles was über 2.500 EUR BU-Schutz hinausgeht nicht mehr zur Schicht 1 raten würde.

Das meinte ich...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ja. Ich gehe davon aus, dass ein Physiker in der Lage ist, das Thema hier selbst zu rechnen und zu überprüfen, statt auf hohle Phrasen zu hören. BWLern spreche ich diese Fähigkeit mehrheitlich (und mehrheitlich ist weit weg von "jedem") ab.

 

Ich gehe allerdings auch davon aus, dass ein Physiker über die geistigen Fähigkeiten verfügt, dass das hier nicht passiert ...

 

Das wäre dann ja eine gute Bedingung, denn die Grenze von 1.000 EUR pro Monat empfinde ich als so hoch, dass man da in der Regel eh nie drüber kommt.

 

Die Nachversicherungsgrenzen hinsichtlich BU-Rente liegen auch in der Rürup Variante bei 2.500 p.M. ohne Anrechnung von Dynamiken. Die theoretischen Nachversicherungsgrenze des zweiten Teils, der Beitragsbefreiungsbuz mit Dynamik, liegen höher. Das bezieht sich nur auf den Sparanteil und auch nur theoretisch.

 

Peter hat das auch extra noch einmal erklärt.

 

---

 

Du scheinst dich aber weder mit der Thematik der BUZ beschäftigt, noch diese verstanden zu haben. Und das ist kein Hexenwerk, erst recht darf es einen Physiker nicht vor Probleme stellen. Zudem gibt es unzählige "blaue Pullis"-threads, in denen wir das immer und immer wieder erläutert haben. Zum Teil, weil die dortigen TOs nicht über die geistigen Möglichkeiten verfügten (ausgehend von Art, Gestaltung etc. ihrer Posts).

 

---

 

Ich bin immer bereit zu helfen, wenn ich erkennen kann, dass der Hilfesuchende in irgendeiner Weise zumindest Eigeninitiative gezeigt hat. Versucht hat, die vorhandenen Ressourcen des Forums zu nutzen. Ich bin nicht bereit immer und immer wieder die gleichen Basics vorzukauen.

 

Im Sticky steht ein Abschnitt, ansonsten geben 100te dem deinen vorhergehende, quasi exakt gleiche Threads jede benötigte Information her:

https://www.google.de/search?q=bu+r%C3%BCrup+wertpapierforum&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-ab&gfe_rd=cr&ei=IbtaV9WPIK2r8we8iLuoDQ#q=bu+r%C3%BCrup+wertpapierforum+site:www.wertpapier-forum.de

 

Und ja, ich gehe davon aus, dass ein Physiker die threads nicht einmal lesen müsste. Es sollte reichen die Eigenheiten des Rürupkonzepts und der BUZ-Konstruktion zu kennen und der Rest sollte von einem Physiker per bspw. Excel mit einem Lächeln selbst zu erschließen sein.

 

---

 

Die benötigten Stichworte lauten ...

 

§55 EStDV vs. Kohortenprinzip

Beitragsfreistellungsbuz mit Aufrechterhaltung der Beitragsdynamik im Leistungsfall für den Sparbaustein

Ertragsanteilsbesteuerung vs. Kohortenprinzip des Sparbausteins

Besteuerung von Erhöhungen der Rentenleistung gem. Ertragsanteilsbesteuerung vs. Aufhebelung des Kohortenprinzips bei Erhöhungen von Rentenleistungen

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