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cyzec5

Versteuerung der Teilthesaurierer

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cyzec5

Hallo zusammen,

 

bei der Recherche der letzten Wochen bezüglich einer ETF-Anlage bin ich immer wieder bei folgender Frage hängen geblieben.

Ich habe mich unter anderem für einen ausschüttenden ETF auf den MSCI World entschieden und alle majors wie UBS, HSBC, iShares weisen ja in ihren Berichten einen gewissen Teilthesaurierungsbetrag als ausschüttungsgleiche Erträge aus. Dieser ist gering genug im Vergleich zu den tatsächlichen ausgeschütteten Beträgen, sodass Steuereinfachheit gewährleistet ist (zumindest für den aktuellen Stand) - soweit so gut.

Welche Frage mir dann aber unter den Fingern brennt ist aber die folgende:

 

Bei Verkauf des ETFs müssen die Erträge aus Kursgewinnen ja im Jahr des Verkaufs versteuert werden (solange der Freibetrag überschritten wird). Wird dann in diesem Fall durch die Depotbank auch nur der Kursgewinn berücksichtigt, der nach Abzug der teilthesaurierten Beträge übrig bleibt oder wird vereinfacht gesagt nur die Differenz von Kauf- und Verkaufspreis betrachtet, sodass notwendigerweise in der St.-Erklärung die bereits versteuerten teilthesaurierten Beträge angegeben werden müssen um nicht doppelt besteuert werden, bzw. der erfolgten Doppelbesteuerung entgegen zu wirken?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Gruß

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otto03

 

Wird dann in diesem Fall durch die Depotbank auch nur der Kursgewinn berücksichtigt, der nach Abzug der teilthesaurierten Beträge übrig bleibt ...

 

ja

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cyzec5

Wird dann in diesem Fall durch die Depotbank auch nur der Kursgewinn berücksichtigt, der nach Abzug der teilthesaurierten Beträge übrig bleibt ...

 

ja

 

Weil die Depotbank im Hinterkopf hat, dass ein Teil der Erträge durch Kursteigerung bereits durch den zuvor schon versteuerten Teilthesaurierungsbetrag erzielt wurde und dementsprechend den beim Verkauf zu besteuernden Anteil um genau den Betrag kürzt, richtig?

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otto03

 

 

ja

 

Weil die Depotbank im Hinterkopf hat, dass ein Teil der Erträge durch Kursteigerung bereits durch den zuvor schon versteuerten Teilthesaurierungsbetrag erzielt wurde und dementsprechend den beim Verkauf zu besteuernden Anteil um genau den Betrag kürzt, richtig?

 

Die Depotbank hat zwar keinen Kopf aber so ähnlich wird es wohl sein.

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cyzec5

Weil die Depotbank im Hinterkopf hat, dass ein Teil der Erträge durch Kursteigerung bereits durch den zuvor schon versteuerten Teilthesaurierungsbetrag erzielt wurde und dementsprechend den beim Verkauf zu besteuernden Anteil um genau den Betrag kürzt, richtig?

 

Die Depotbank hat zwar keinen Kopf aber so ähnlich wird es wohl sein.

 

Im übertragenen Sinne ;).

Aber bezüglich der Frage bist du Dir sehr sicher, dass wirklich nur der der Teil dann auch versteuert wird ja?

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